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Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
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Hause arb...
mich quält seit längerem ein Gedanke
.
Ich habe den allgemeinen HP seit letztem Jahr, bin von Hause aus Physiotherapeutin, aber erst 3 Jahre fertig. Den sektoralen HP-Physio "darf ich also nicht nicht anmelden" (erst nach 4 Jahren)...Die Prüfungsbescheinigung für den kleinen HP hab ich aber mitgemacht, daran scheiterts nicht.
Nun frage ich mich, ob ich den sektoralen überhaupt brauche um (ohne mich räumlich zu trennen) in einer Physiopraxis "sektorale-HP-Physiotherapie"-Behandlungen durchzuführen.
Es gibt ja immer wieder Patienten, die gerne Behandlungen haben wollen, die aber keine Rezepte kriegen, nicht privat sind und trotzdem bezahlen würden. Dieses Klientel möchte man sich ja nicht entgehen lassen. Behandelt würde rein physiotherapeutisch, also auf Prinzip des sektoralen HP.
Kann man das mit irgendwas rechtfertigen? Gibts da rechtlich was? Mir ist da nie was dazu in die Finger gekommen.
Nicht jede Praxis hat die Möglichkeit der räumlichen Trennung...
Oder steht mir der große HP da sogar im Weg...?
Hoffentlich ist das Problem klar geworden *g*
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FP schrieb:
Hallo liebe Mit-Physios,
mich quält seit längerem ein Gedanke
.
Ich habe den allgemeinen HP seit letztem Jahr, bin von Hause aus Physiotherapeutin, aber erst 3 Jahre fertig. Den sektoralen HP-Physio "darf ich also nicht nicht anmelden" (erst nach 4 Jahren)...Die Prüfungsbescheinigung für den kleinen HP hab ich aber mitgemacht, daran scheiterts nicht.
Nun frage ich mich, ob ich den sektoralen überhaupt brauche um (ohne mich räumlich zu trennen) in einer Physiopraxis "sektorale-HP-Physiotherapie"-Behandlungen durchzuführen.
Es gibt ja immer wieder Patienten, die gerne Behandlungen haben wollen, die aber keine Rezepte kriegen, nicht privat sind und trotzdem bezahlen würden. Dieses Klientel möchte man sich ja nicht entgehen lassen. Behandelt würde rein physiotherapeutisch, also auf Prinzip des sektoralen HP.
Kann man das mit irgendwas rechtfertigen? Gibts da rechtlich was? Mir ist da nie was dazu in die Finger gekommen.
Nicht jede Praxis hat die Möglichkeit der räumlichen Trennung...
Oder steht mir der große HP da sogar im Weg...?
Hoffentlich ist das Problem klar geworden *g*
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Ahjo, das ist mir schon bewusst. nur muss man sich mit dem sektoralen HP nicht so räumlich von einer kassenzugelassenen praxis abgrenzen, wie ein allgemeiner HP...
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FP schrieb:
Danke für die Antwort!
Ahjo, das ist mir schon bewusst. nur muss man sich mit dem sektoralen HP nicht so räumlich von einer kassenzugelassenen praxis abgrenzen, wie ein allgemeiner HP...
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PTP schrieb:
Wenn du den großen HP hast sind alle Physio-Techniken inbegriffen die du, deiner Sorgfaltspflicht nachkommend, gelernt hast
also bringt der Abschluss für Privatpatienten wohl nur was , wenn ich ein Physiorezept rausschreibe (da fehlen mir aber die Erfahrungsberichte, inwieweit die PKVs das anerkennen) und ansonsten bin ich halt mit meinen gestzlichen Pat. die direkt kommen rechtl. aus dem Schneider;
am schwierigsten wirds glaub ich für die mit der HPZusatzversicherung, weil ich da meiner Einschätzung nach nur auf ca 30- 40 € Erstattungsfähigkeit mit Berechnungen über die GebüH kommen kann
aber irgendwie fehlt mir hier Infomaterial, das belastbar ist...
ansonsten darf ich alles unnadlige= nicht invasive in der Praxis machen, was irgendwie unter Physiotherapie fällt...
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KB32 schrieb:
also ich hab genau wegen dem Thema den sektoralen gemacht, hab aber jetzt festgestellt, dass es irgendwie schwierig ist meinen Stundensatz von 80€ auf HP Positionen zu verteilen, die dann diese Summe ergeben (man darf ja dann keine Osteopathie machen= auch nicht berechnen als Position)
also bringt der Abschluss für Privatpatienten wohl nur was , wenn ich ein Physiorezept rausschreibe (da fehlen mir aber die Erfahrungsberichte, inwieweit die PKVs das anerkennen) und ansonsten bin ich halt mit meinen gestzlichen Pat. die direkt kommen rechtl. aus dem Schneider;
am schwierigsten wirds glaub ich für die mit der HPZusatzversicherung, weil ich da meiner Einschätzung nach nur auf ca 30- 40 € Erstattungsfähigkeit mit Berechnungen über die GebüH kommen kann
aber irgendwie fehlt mir hier Infomaterial, das belastbar ist...
ansonsten darf ich alles unnadlige= nicht invasive in der Praxis machen, was irgendwie unter Physiotherapie fällt...
Darf ich als Heilpraktiker die Position Osteopathie offiziell in Abrechnung bringen. Bin auch Physiotherapeut???
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limone schrieb:
Ja, darfst du. Physio müsste gar nicht sein, HP reicht.
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Modiedo schrieb:
An das Forums:
Darf ich als Heilpraktiker die Position Osteopathie offiziell in Abrechnung bringen. Bin auch Physiotherapeut???
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