Physiotherapeut/in oder
Osteopath/in gesucht - entspanntes
Arbeiten in heller Wohlfühlpraxis
Über uns: Wir sind eine moderne
und wunderschöne Privatpraxis für
Physiotherapie und Osteopathie und
suchen ein weiteres Teammitglied,
das perfekt zu uns und unseren
Patienten passt. Unsere
Behandlungen sind generell 60
Minuten und komplett abgestimmt auf
unsere Patienten.Wir stehen in
einem engen und guten Kontakt zu
den umliegenden
Ärzten.Arbeitszeiten passen wir an
dein Privatleben an und sind...
Osteopath/in gesucht - entspanntes
Arbeiten in heller Wohlfühlpraxis
Über uns: Wir sind eine moderne
und wunderschöne Privatpraxis für
Physiotherapie und Osteopathie und
suchen ein weiteres Teammitglied,
das perfekt zu uns und unseren
Patienten passt. Unsere
Behandlungen sind generell 60
Minuten und komplett abgestimmt auf
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eine im januar 2025 von mir zur abrechnung eingereichte verordnung war kurz vor der verjährungsfrist und hätte februar 2025 bei der barmer vorliegen müssen.
die abrechnungsstelle schickte das original im februar zurück, mit einem vermerk, daß die verordnung fehler enthält. welche das sein sollten, stand nicht dabei.
die verordnung war vollkommen korrekt ausgestellt und eine sofortige telefonische nachfrage beim abrechnungszentrum konnte nicht klären, welcher fehler von ihnen festgestellt wurde.
ich habe die verordnung umgehend als einschreiben an die abrechnungsstelle zurückgeschickt, sie wurde von ihr dann schnellstmöglich zur barmer weitergeleitet.
dort kam sie am 28.02.25 an und die barmer zahlte die verordnung (20x kg zns/hb) nicht, da sie zu spät eingereicht wurde.
das letzte behandlungsdatum auf der verordnung war der 15.05.24
ich habe die abrechnungsstelle nun aufgefordert, für den entstandenen verlust einzustehen, aber bislang keine rückmeldung, außer dass man es an die zuständige stelle weitergeleitet hat.
ist jemandem schon einmal etwas ähnliches passiert?
daß das verschulden auf seiten des abrechnungszentrums lag, aber der schaden bei einem selbst?
ich bin freie mitarbeiterin und konnte noch keine information darüber bekommen, was in den verträgen der praxis mit der abrechnungsstelle steht.
danke im voraus für hilfe!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
hallo,
eine im januar 2025 von mir zur abrechnung eingereichte verordnung war kurz vor der verjährungsfrist und hätte februar 2025 bei der barmer vorliegen müssen.
die abrechnungsstelle schickte das original im februar zurück, mit einem vermerk, daß die verordnung fehler enthält. welche das sein sollten, stand nicht dabei.
die verordnung war vollkommen korrekt ausgestellt und eine sofortige telefonische nachfrage beim abrechnungszentrum konnte nicht klären, welcher fehler von ihnen festgestellt wurde.
ich habe die verordnung umgehend als einschreiben an die abrechnungsstelle zurückgeschickt, sie wurde von ihr dann schnellstmöglich zur barmer weitergeleitet.
dort kam sie am 28.02.25 an und die barmer zahlte die verordnung (20x kg zns/hb) nicht, da sie zu spät eingereicht wurde.
das letzte behandlungsdatum auf der verordnung war der 15.05.24
ich habe die abrechnungsstelle nun aufgefordert, für den entstandenen verlust einzustehen, aber bislang keine rückmeldung, außer dass man es an die zuständige stelle weitergeleitet hat.
ist jemandem schon einmal etwas ähnliches passiert?
daß das verschulden auf seiten des abrechnungszentrums lag, aber der schaden bei einem selbst?
ich bin freie mitarbeiterin und konnte noch keine information darüber bekommen, was in den verträgen der praxis mit der abrechnungsstelle steht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Doppelposting: https://www.physio.de/community/abrechnung/wer-haftet-fuer-fehler-der-abrechnungsstelle/8/599760/1#anchor599761
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