Für meine Praxis in Brühl suche
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
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oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
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- Freude am Beruf
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weiterzuentwickeln
- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
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wenn ich als sekt HP eine, sagen wir MT-Behandlung mache, ist der Patient dann ein Privatpatient mit Verordnung vom sektoralen HP oder eher als Selbstzahler zu betrachten???
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holger302 schrieb:
Privatpatient mit Verordnung vom sektoralen HP
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anika666 schrieb:
@holger302 Nö, du stellst doch für dich selber keine Verordnung aus. Es ist eine sektorale Heilpraktikerleistung, die der Patient bei seiner Versicherung, wenn er Privatpatient ist, einreichen kann.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das schon. Aber der sektorale kann doch (wenn er will) eine Verordnung erstellen und ist das dann wie eine Privatverordnung oder als reine selbstzahlerleistung zu sehen? Ich hoffe ihr versteht was ich meine ;)
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holger302 schrieb:
@anika666 Logisch das ich dies nicht für mich tue, sondern für den Kunden der dies dann einreichen kann oder auch nicht.
Beides trifft zu. Da es ja eine Selbstzahlerleistung ist und er dafür eine Verordnung braucht ist diese ein Privatrezept da ja Physios selber kein Rezept ausstellen dürfen
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eim schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Beides trifft zu. Da es ja eine Selbstzahlerleistung ist und er dafür eine Verordnung braucht ist diese ein Privatrezept da ja Physios selber kein Rezept ausstellen dürfen
Klar kannst Du ein Rezept als sekt. HP ausstellen und der Patient geht damit zu jemand anderem, der ihn dann behandelt….. face_with_rolling_eyes…. ist das der Plan??? Meiner nicht….. Wenn jemand zu mir kommt und ich ihn als sekt. HP untersuche, eine Diagnose stelle, dann werde auch ich ihn behandeln und ihm kein Rezept ausstellen, damit er woanders hingeht. Bin doch nicht bestreuselt…..
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die neue schrieb:
hört doch bitte auf mit dem Quatsch, dass ein sekt. HP für die von ihm selbst erbrachte Leistungen ein Rezept braucht!!
Klar kannst Du ein Rezept als sekt. HP ausstellen und der Patient geht damit zu jemand anderem, der ihn dann behandelt….. face_with_rolling_eyes…. ist das der Plan??? Meiner nicht….. Wenn jemand zu mir kommt und ich ihn als sekt. HP untersuche, eine Diagnose stelle, dann werde auch ich ihn behandeln und ihm kein Rezept ausstellen, damit er woanders hingeht. Bin doch nicht bestreuselt…..
1.Es gibt PKV `s die ein Rezept verlangen
2.) ebenso manche Beihilfestellen und
3.) wenn Pat es steuerlich absetzen will dann verlangt das FA inzwischen auch ein Rezept.
Wenn bisher noch keiner es bei dir verlangt hat dann hast du Glück gehabt.
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eim schrieb:
@die neue
1.Es gibt PKV `s die ein Rezept verlangen
2.) ebenso manche Beihilfestellen und
3.) wenn Pat es steuerlich absetzen will dann verlangt das FA inzwischen auch ein Rezept.
Wenn bisher noch keiner es bei dir verlangt hat dann hast du Glück gehabt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo
wenn ich als sekt HP eine, sagen wir MT-Behandlung mache, ist der Patient dann ein Privatpatient mit Verordnung vom sektoralen HP oder eher als Selbstzahler zu betrachten???
Ich lasse mich selbst auch bei einem sekt. HP behandeln wegen meiner Schulter, er schreibt mir eine Rechnung und die reiche ich bei meiner Zusatzversicherung ein. Da dort der (sekt.) HP mit eingeschlossen ist, erstattet die Versicherung mir den entsprechenden Anteil (80%).
Quelle: eigenes Erleben
Da brauch ich kein Rezept…. Der Arzt schreibt doch auch kein Rezept für seine eigenen Behandlungen…..
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eim schrieb:
Doch ,hab ich selber in Behandlung.Versicherung verlangts.Also wir sind in Deutschland und da gibts halt viele verschiedene Regelungen.
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die neue schrieb:
Also ich bin sekt. HP und stelle einfach eine HP-Rechnung, die der Kunde bei seiner Versicherung einreicht.
Ich lasse mich selbst auch bei einem sekt. HP behandeln wegen meiner Schulter, er schreibt mir eine Rechnung und die reiche ich bei meiner Zusatzversicherung ein. Da dort der (sekt.) HP mit eingeschlossen ist, erstattet die Versicherung mir den entsprechenden Anteil (80%).
Quelle: eigenes Erleben
Da brauch ich kein Rezept…. Der Arzt schreibt doch auch kein Rezept für seine eigenen Behandlungen…..
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35.2 ("A" Krankengymnastik) Schulter/WS
35.3 ("A" Krankengymnastik) Vorderarm
35.4 ("A" Krankengymnastik) Schlüsselbein
wird anstandslos ersetzt
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die neue schrieb:
kommt drauf an:
35.2 ("A" Krankengymnastik) Schulter/WS
35.3 ("A" Krankengymnastik) Vorderarm
35.4 ("A" Krankengymnastik) Schlüsselbein
wird anstandslos ersetzt
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Sonam schrieb:
Danke
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Sonam schrieb:
Und wenn ich bei einem Patienten KG durchführe, welche Ziffer nehme ich dann nach dem GebüHP für diese Anwendung?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ok. Danke für eure Meinungen. Dann ist es ja egal wie ich das beim sektoralen nenne oder im Verwaltungsprogramm anlege. Entweder Privatleistungen oder Selbstzahlerleistungen - läuft am Ende aufs Gleiche raus.
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adrian252 schrieb:
Aus der HP-Praxis dazu, weil sich der Streit ums Rezept meist erledigt, sobald man auf die Rechnung schaut: Ob du die Leistung Privatleistung oder Selbstzahlerleistung nennst, ist der Versicherung egal. Geprüft wird, was auf der Rechnung steht, also Datum, Diagnose, die Ziffer nach GebüH mit Bezeichnung, der Betrag und eine fortlaufende Rechnungsnummer. Wenn das sauber drauf steht, kommen bei mir kaum Rückfragen, egal ob PKV, Beihilfe oder Zusatzversicherung. Ein Rezept verlangen tatsächlich einzelne Beihilfestellen und Finanzämter, das ist dann ein Privatrezept und ändert an der Abrechnung nichts. Kein Rechtsrat, im Zweifel mit Verband oder Steuerberater klären. Wie handhabt ihr das, führt ihr für die sHP-Leistungen einen eigenen Nummernkreis oder läuft alles in einer Reihe?
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
...und was sind jetzt wieder "GLV Rechnungen"
MfG
JürgenK ;)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ups. Sollte natürlich GKV heißen - also die Zuzahlungen und sowas. Hatte etwas Eile ;)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
BEi uns verläuft der Rechnungsverlauf kontinuierlich mit fortlaufenden Nummern mischt aber die HP-PT Rechnungen und die "normalen" GLV Rechnungen. In der Verwaltung wird als Lesitungserbringer aber der HP-PT separat angezeigt
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adrian252 schrieb:
Danke fürs Antworten. Bei mir laufen die Heilpraktiker-Leistungen in einem eigenen Nummernkreis, eure Mischung kenne ich deshalb gar nicht, insofern ist das eine gute Ergänzung. Was ich aus den Rückfragen von Beihilfe und PKV mitgenommen habe: Entscheidend ist weniger, wie intern getrennt wird, sondern ob der Patient auf seiner Rechnung erkennt, in welcher Eigenschaft behandelt wurde. Taucht eure Kennzeichnung auch auf der Rechnung für den Patienten auf oder nur in der Verwaltung?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@adrian252 Die Kennzeichnung das als HP-PT behandlet wurde steht auch auf der Rechnung.
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