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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Untervermietung eines Praxisraums einer ehemaligen Angestellten

Neues Thema
Untervermietung eines Praxisraums einer ehemaligen Angestellten
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Rosita
Vor 2 Tagen
Eine ehemalige Angestellte, die jetzt im Krankenhaus arbeitet, hat den sektoralen Heilpraktiker gemacht und möchte in meiner ( ihrer ehemaligen ) Physiopraxis einen Raum für ihre Privatpatienten anmieten…. Als Mitarbeiterin von mir ging das nicht (Thema Scheinselbständigkeit…) Ist das jetzt möglich?
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Eine ehemalige Angestellte, die jetzt im Krankenhaus arbeitet, hat den sektoralen Heilpraktiker gemacht und möchte in meiner ( ihrer ehemaligen ) Physiopraxis einen Raum für ihre Privatpatienten anmieten…. Als Mitarbeiterin von mir ging das nicht (Thema Scheinselbständigkeit…) Ist das jetzt möglich?
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mimikri
Gestern
Woher hast du denn die Info, dass das damals nicht gegangen wäre? Das sind doch zwei getrennte Dinge.
Aber zu deiner Frage: ja, es geht.
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Woher hast du denn die Info, dass das damals nicht gegangen wäre? Das sind doch zwei getrennte Dinge. Aber zu deiner Frage: ja, es geht.
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mimikri schrieb:

Woher hast du denn die Info, dass das damals nicht gegangen wäre? Das sind doch zwei getrennte Dinge.
Aber zu deiner Frage: ja, es geht.

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pt ani
Gestern
@mimikri
Ich denke auch, dass damals keine Chance bestanden hätte, NICHT als scheinselbstständig zu gelten, wenn diejenige dort angestellt war.
Jetzt schon.
@Rosita Kleiner Hinweis, falls unbekannt: Mieteinnahmen sind umsatzsteuerpflichtig.
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[mention]mimikri[/mention] Ich denke auch, dass damals keine Chance bestanden hätte, NICHT als scheinselbstständig zu gelten, wenn diejenige dort angestellt war. Jetzt schon. [mention]Rosita[/mention] Kleiner Hinweis, falls unbekannt: Mieteinnahmen sind umsatzsteuerpflichtig.
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pt ani schrieb:

@mimikri
Ich denke auch, dass damals keine Chance bestanden hätte, NICHT als scheinselbstständig zu gelten, wenn diejenige dort angestellt war.
Jetzt schon.
@Rosita Kleiner Hinweis, falls unbekannt: Mieteinnahmen sind umsatzsteuerpflichtig.

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mimikri
Vor 3 Stunden
@pt ani aber die Scheinselbständigkeit gilt doch nur in Abhängigkeit von der GKV, oder hab ich das so falsch im Kopf? Als HP ist man doch immer selbstständig.
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[mention]pt ani[/mention] aber die Scheinselbständigkeit gilt doch nur in Abhängigkeit von der GKV, oder hab ich das so falsch im Kopf? Als HP ist man doch immer selbstständig.
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mimikri schrieb:

@pt ani aber die Scheinselbständigkeit gilt doch nur in Abhängigkeit von der GKV, oder hab ich das so falsch im Kopf? Als HP ist man doch immer selbstständig.

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Rosita schrieb:

Eine ehemalige Angestellte, die jetzt im Krankenhaus arbeitet, hat den sektoralen Heilpraktiker gemacht und möchte in meiner ( ihrer ehemaligen ) Physiopraxis einen Raum für ihre Privatpatienten anmieten…. Als Mitarbeiterin von mir ging das nicht (Thema Scheinselbständigkeit…) Ist das jetzt möglich?



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