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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Praxis verlegung

Neues Thema
Praxis verlegung
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Anonymer Teilnehmer
Vor einer Woche
Hallo, ich würde gerne meine Praxis verlegen, bin in Hessen.
Ich habe dem Verband den Grundriss der neuen Räumlichkeiten mit den dazugehörigen Infos geschickt, für den Verband passt alles soweit.
Ich habe aber bedenken das die neuen Räumlichkeiten aus irgendwelchen Gründen doch nicht zugelassen werden. Falls das passiert verliere ich dann die Zulassung für die alten räume? Ich habe meinen Mietvertrag zur Sicherheit noch nicht gekündigt, für den Fall der Fälle.
Ich möchte halt nicht automatisch meine Zulassung verlieren falls die neuen Räume nicht zugelassen werden.
Kennt sich jemand damit aus oder hatte diesen Fall schon?
VG
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Hallo, ich würde gerne meine Praxis verlegen, bin in Hessen. Ich habe dem Verband den Grundriss der neuen Räumlichkeiten mit den dazugehörigen Infos geschickt, für den Verband passt alles soweit. Ich habe aber bedenken das die neuen Räumlichkeiten aus irgendwelchen Gründen doch nicht zugelassen werden. Falls das passiert verliere ich dann die Zulassung für die alten räume? Ich habe meinen Mietvertrag zur Sicherheit noch nicht gekündigt, für den Fall der Fälle. Ich möchte halt nicht automatisch meine Zulassung verlieren falls die neuen Räume nicht zugelassen werden. Kennt sich jemand damit aus oder hatte diesen Fall schon? VG
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Papa Alpaka
Vor einer Woche
Was hindert dich daran, die Räumlichkeiten jetzt schon von der ARGE Heilmittelzulassung prüfen zu lassen?
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Was hindert dich daran, die Räumlichkeiten jetzt schon von der ARGE Heilmittelzulassung prüfen zu lassen?
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Papa Alpaka schrieb:

Was hindert dich daran, die Räumlichkeiten jetzt schon von der ARGE Heilmittelzulassung prüfen zu lassen?

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Papa Alpaka
Vor einer Woche
"Hey ARGE, hier Plan der Räumlichkeiten in die ich mit allem Zubehör von IK 123456789 umziehen möchte. Spricht etwas dagegen? Personalunterlagen und IK Neu folgen."
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"Hey ARGE, hier Plan der Räumlichkeiten in die ich mit allem Zubehör von IK 123456789 umziehen möchte. Spricht etwas dagegen? Personalunterlagen und IK Neu folgen."
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Papa Alpaka schrieb:

"Hey ARGE, hier Plan der Räumlichkeiten in die ich mit allem Zubehör von IK 123456789 umziehen möchte. Spricht etwas dagegen? Personalunterlagen und IK Neu folgen."

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Anonymer Teilnehmer
Vor einer Woche
Hier in Hessen wird leider keine vorabprüfung gemacht, das wurde mir schon mitgeteilt 😏
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Hier in Hessen wird leider keine vorabprüfung gemacht, das wurde mir schon mitgeteilt 😏
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hier in Hessen wird leider keine vorabprüfung gemacht, das wurde mir schon mitgeteilt 😏

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micha850
Vor 5 Tagen
Was stimmt den da nicht?
Wenn der Verband es für gut befindet?
Wir haben Grundriss eingereicht, mitgeteilt dann ist der Umzug bzw. Neustart. Personal bleibt doch gleich. Wo ist das Problem?
Micha
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Was stimmt den da nicht? Wenn der Verband es für gut befindet? Wir haben Grundriss eingereicht, mitgeteilt dann ist der Umzug bzw. Neustart. Personal bleibt doch gleich. Wo ist das Problem? Micha
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micha850 schrieb:

Was stimmt den da nicht?
Wenn der Verband es für gut befindet?
Wir haben Grundriss eingereicht, mitgeteilt dann ist der Umzug bzw. Neustart. Personal bleibt doch gleich. Wo ist das Problem?
Micha

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Nickiiiii
Vor 5 Tagen
@Anonymer Teilnehmer hatte in NRW ähnliche Diskussionen. Habe denen klar und deutlich geschrieben. Ich kann doch nicht Mietvertrag unterschreiben ohne vorab ok.

Mein Text:

Ich verstehe, dass Sie ohne vollständigen Antrag keine verbindliche Zusage zu Zulassung insgesamt geben können. Mir geht es jedoch ausdrücklich nicht um eine Vorab-Zulassungszusage, sondern ausschließlich um eine schriftliche Vorab-Einschätzung, ob die räumlichen Mindestvoraussetzungen anhand des von mir eingereichten Grundrisses/der Skizze dem Grunde nach erfüllt sind (Flächen, Raumzuschnitt, keine Durchgangsräume, klare Abgrenzung zur Mitnutzung).

Hintergrund: Der Mietvertrag kann erst unterschrieben werden, wenn geklärt ist, ob die geplante Raumaufteilung die objektiven Mindestkriterien erfüllt.
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• Papa Alpaka
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] hatte in NRW ähnliche Diskussionen. Habe denen klar und deutlich geschrieben. Ich kann doch nicht Mietvertrag unterschreiben ohne vorab ok. Mein Text: Ich verstehe, dass Sie ohne vollständigen Antrag keine verbindliche Zusage zu Zulassung insgesamt geben können. Mir geht es jedoch ausdrücklich nicht um eine Vorab-Zulassungszusage, sondern ausschließlich um eine schriftliche Vorab-Einschätzung, ob die räumlichen Mindestvoraussetzungen anhand des von mir eingereichten Grundrisses/der Skizze dem Grunde nach erfüllt sind (Flächen, Raumzuschnitt, keine Durchgangsräume, klare Abgrenzung zur Mitnutzung). Hintergrund: Der Mietvertrag kann erst unterschrieben werden, wenn geklärt ist, ob die geplante Raumaufteilung die objektiven Mindestkriterien erfüllt.
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Nickiiiii schrieb:

@Anonymer Teilnehmer hatte in NRW ähnliche Diskussionen. Habe denen klar und deutlich geschrieben. Ich kann doch nicht Mietvertrag unterschreiben ohne vorab ok.

Mein Text:

Ich verstehe, dass Sie ohne vollständigen Antrag keine verbindliche Zusage zu Zulassung insgesamt geben können. Mir geht es jedoch ausdrücklich nicht um eine Vorab-Zulassungszusage, sondern ausschließlich um eine schriftliche Vorab-Einschätzung, ob die räumlichen Mindestvoraussetzungen anhand des von mir eingereichten Grundrisses/der Skizze dem Grunde nach erfüllt sind (Flächen, Raumzuschnitt, keine Durchgangsräume, klare Abgrenzung zur Mitnutzung).

Hintergrund: Der Mietvertrag kann erst unterschrieben werden, wenn geklärt ist, ob die geplante Raumaufteilung die objektiven Mindestkriterien erfüllt.

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Anonymer Teilnehmer
Vor 4 Tagen
@Nickiiiii hats funktioniert?
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[mention]Nickiiiii[/mention] hats funktioniert?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@Nickiiiii hats funktioniert?

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Nickiiiii
Vor 4 Tagen
@Anonymer Teilnehmer ja,hat dann geklappt
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• Papa Alpaka
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] ja,hat dann geklappt
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Nickiiiii schrieb:

@Anonymer Teilnehmer ja,hat dann geklappt

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massu
Vor 2 Tagen
Ich habe meine alte IK wieder aufleben lassen, nachdem ich mich nach 10 Jahre Pause wieder selbständig gemacht habe. In Bayern kann die IK behalten werden wenn innerhalb von Bayern umgezogen wird. Gibt es das auch in NRW?
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Ich habe meine alte IK wieder aufleben lassen, nachdem ich mich nach 10 Jahre Pause wieder selbständig gemacht habe. In Bayern kann die IK behalten werden wenn innerhalb von Bayern umgezogen wird. Gibt es das auch in NRW?
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massu schrieb:

Ich habe meine alte IK wieder aufleben lassen, nachdem ich mich nach 10 Jahre Pause wieder selbständig gemacht habe. In Bayern kann die IK behalten werden wenn innerhalb von Bayern umgezogen wird. Gibt es das auch in NRW?

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo, ich würde gerne meine Praxis verlegen, bin in Hessen.
Ich habe dem Verband den Grundriss der neuen Räumlichkeiten mit den dazugehörigen Infos geschickt, für den Verband passt alles soweit.
Ich habe aber bedenken das die neuen Räumlichkeiten aus irgendwelchen Gründen doch nicht zugelassen werden. Falls das passiert verliere ich dann die Zulassung für die alten räume? Ich habe meinen Mietvertrag zur Sicherheit noch nicht gekündigt, für den Fall der Fälle.
Ich möchte halt nicht automatisch meine Zulassung verlieren falls die neuen Räume nicht zugelassen werden.
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VG



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