Ab Oktober 2026, oder auch zu einem
späteren Zeitpunkt, suchen wir
Verstärkung für unser Team der
Praxis am Prinzregentenplatz in
München-Haidhausen.
Unser Behandlungsspektrum umfasst
alle Bereiche der klassischen
Physiotherapie, wobei nach Wunsch
auch neurologische Patienten
aufgenommen werden können. Wir
sind ein neues und engagiertes
Team, arbeiten im 30 Minuten-Takt
und haben ganztägig eine
Rezeptionistin, die uns vieles
Drumherum abnimmt.
Die Praxis liegt in Haidhausen ganz
in d...
späteren Zeitpunkt, suchen wir
Verstärkung für unser Team der
Praxis am Prinzregentenplatz in
München-Haidhausen.
Unser Behandlungsspektrum umfasst
alle Bereiche der klassischen
Physiotherapie, wobei nach Wunsch
auch neurologische Patienten
aufgenommen werden können. Wir
sind ein neues und engagiertes
Team, arbeiten im 30 Minuten-Takt
und haben ganztägig eine
Rezeptionistin, die uns vieles
Drumherum abnimmt.
Die Praxis liegt in Haidhausen ganz
in d...
ich habe eine Frage, zu der ich schon viel telefoniert, gegoogelt, mich mit Kollegen ausgetauscht habe, aber keine 100%ige Antwort finden kann... vielleicht hier?!?
Ich mache in einer nebenberuflichen Selbständigkeit Hausbesuche für Privatpatienten. Kürzlich bekam ich eine Anfrage von einem Patienten, der zwar eine PT-Privatverordnung hat, aber so fit ist, dass er medizinisch gesehen keinen HB benötigt. Aus persönlichen Gründen würde er aber eine Behandlung mit HB bevorzugen.
Nun meine Frage: auf der einen Seite lese/höre ich: gar kein Problem: Behandlungsvertrag (sowieso!), in dem festgelegt wird, was der Pat. selbst für den HB zahlt, die Abrechnung der PT ganz normal per Rechnung mit dem Pat. und der mit der PKV.
Ich lese aber mindestens genau so oft: Nein, geht nicht, es MUSS auch der HB verordnet sein, ansonsten MUSS die Behandlung in einer Praxis durchgeführt werden.....
Wer kann mir eine Antwort geben? Ich frage mich, wer, außer der Betriebshaftpflichtversicherung könnte sich an der ersten Variante stören?
Habt ihr vielleicht Links oder andere Verweise, wo ich eine Antwort finden kann?!?
Ich bedanke mich und wünsche einen guten Start in die Woche!
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Ruf Deine Versicherung an und frag.
Die Versicherung des Patienten hat damit nichts zu tun. Es gibt allerdings wohl die zunehmende Tendenz, dass Krankenversicherungen möchten, dass die gleichen räumlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wie in den Verträgen mit der GKV.
Aber das ist letztlich das Problem des Patienten, nicht Deines.
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pt ani schrieb:
Wenn Deine Haftpflichtversicherung nicht explizit sagt, dass ohne Verordnung eines HB dieser auch nicht abgedeckt ist (was wohl eher nicht der Fall sein wird), dann kannst Du das durchaus machen.
Ruf Deine Versicherung an und frag.
Die Versicherung des Patienten hat damit nichts zu tun. Es gibt allerdings wohl die zunehmende Tendenz, dass Krankenversicherungen möchten, dass die gleichen räumlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wie in den Verträgen mit der GKV.
Aber das ist letztlich das Problem des Patienten, nicht Deines.
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Schippi schrieb:
Aus persönlichen Gründen HB vorziehen???Traut sich nicht aus dem Haus??Naja,bei mir gilt ganz klar:HB nur da wo HB auch draufsteht,egal wo etwas geregelt ist!Meine Praxis,meine Regel!
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Sanni1 schrieb:
Es geht nicht um das Nicht-aus-dem-Haus-trauen, sondern eher um beruflich stark eingespannte Patienten, die dankbar sind, sich Fahrerei zu sparen und flexibel Termine vereinbaren möchten.
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Richie28 schrieb:
@Schippi Der Patient kann doch dieses Ansinnen äußern. Ist doch vollkommen legitim. Es gibt viele Gründe dafür, die wir nicht kennen. Es geht hier nicht immer nur um deine Regeln. Es geht hier nur darum was in unserem tollen Rechtsstaat alles so beachtet werden sollte. Es gibt doch da draußen genug mobile Menschen oder Firmen, die sich einen Physio oder Masseur ins Haus kommen lassen. Ist doch alles legitim.
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Schippi schrieb:
@Sanni1 das sollte aber keine Begründung sein einen HB zu machen!
Warum denn nicht?
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Richie28 schrieb:
@Schippi
Warum denn nicht?
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Schippi schrieb:
@Richie28 vielleicht weil der Patient seinen Tagesablauf nach uns richten sollte und nicht umgekehrt,
Wo siehst Du da das Problem, dass der Patient sich nach uns richten soll?
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M0nique schrieb:
@Schippi Sanni macht Hausbesuche bei PP nebenberuflich als Selbständige. Offensichtlich möchte sie diesen HB gerne annehmen und er passt in ihren Tagesablauf. So what?
Wo siehst Du da das Problem, dass der Patient sich nach uns richten soll?
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Problem beschreiben
Sanni1 schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, zu der ich schon viel telefoniert, gegoogelt, mich mit Kollegen ausgetauscht habe, aber keine 100%ige Antwort finden kann... vielleicht hier?!?
Ich mache in einer nebenberuflichen Selbständigkeit Hausbesuche für Privatpatienten. Kürzlich bekam ich eine Anfrage von einem Patienten, der zwar eine PT-Privatverordnung hat, aber so fit ist, dass er medizinisch gesehen keinen HB benötigt. Aus persönlichen Gründen würde er aber eine Behandlung mit HB bevorzugen.
Nun meine Frage: auf der einen Seite lese/höre ich: gar kein Problem: Behandlungsvertrag (sowieso!), in dem festgelegt wird, was der Pat. selbst für den HB zahlt, die Abrechnung der PT ganz normal per Rechnung mit dem Pat. und der mit der PKV.
Ich lese aber mindestens genau so oft: Nein, geht nicht, es MUSS auch der HB verordnet sein, ansonsten MUSS die Behandlung in einer Praxis durchgeführt werden.....
Wer kann mir eine Antwort geben? Ich frage mich, wer, außer der Betriebshaftpflichtversicherung könnte sich an der ersten Variante stören?
Habt ihr vielleicht Links oder andere Verweise, wo ich eine Antwort finden kann?!?
Ich bedanke mich und wünsche einen guten Start in die Woche!
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Wenn die Krankenversicherung des Patienten nicht zahlt, dann ist das sein Problem und das muss er selber klären und wie auch immer die Rg. der Therapeutin zahlen.Da wäre für mich der Verband nicht der richtige Ansprechpartner.
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pt ani schrieb:
Es geht dann aber doch nur um die Absicherung der Therapeutin. Wenn etwas im HB passiert und ihre Haftpflichtversicherung zahlt nicht, dann hat sie ein Problem.
Wenn die Krankenversicherung des Patienten nicht zahlt, dann ist das sein Problem und das muss er selber klären und wie auch immer die Rg. der Therapeutin zahlen.Da wäre für mich der Verband nicht der richtige Ansprechpartner.
Von daher wäre ich da jetzt erstmal positiv gestimmt, dass der HB auch ohne HB-Verordnung durchgeführt werden kann...
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Sanni1 schrieb:
Tatsächlich habe ich meine Betriebshaftpflicht angerufen und die haben auch kein Problem gesehen. Um das aber tatsächlich nicht nur als mündliche Aussage zu haben, habe ich gestern noch die gleiche Anfrage gemailt und heute die gleiche Antwort schriftlich bekommen.
Von daher wäre ich da jetzt erstmal positiv gestimmt, dass der HB auch ohne HB-Verordnung durchgeführt werden kann...
Der Arzt, dessen Erbringungsgehilfe du bist, ist ja laut Rezept ganz klar dagegen.
Natürlich kann man grundsätzlich in jeden Hintern kr......
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Ingo Friedrich schrieb:
Einen Hausbesuch aus Bequemlichkeit, weils für den beruflich geforderten Patienten schöner ist - wow.
Der Arzt, dessen Erbringungsgehilfe du bist, ist ja laut Rezept ganz klar dagegen.
Natürlich kann man grundsätzlich in jeden Hintern kr......
Und ich möchte zum anderen betonen, wie @Monique oben schrieb: es geht mir um eine Nebentätigkeit. Ich arbeite mit 25 Std. angestellt, habe Kind/Teenie, Mann, Hund, Haus und Garten. Ich habe schon immer seit der Elternzeit einen Nebenjob, um die Familienkasse aufzubessern...
Aber alles hat seine Zeit und ich möchte nach jahrelanger Vereinstätigkeit mit fixen Gruppenterminen JETZT flexibel arbeiten, selbstbestimmt und ja, es ist serviceorientiert. Oder auch: Luxusarbeit als Physio! Ich arbeite auch als SHP, ebenso mit HB und wie schön ist es mit einem Pat. eine ganze Stunde arbeiten zu können!
Mit dankbaren Patienten arbeiten zu können, die motiviert sind, denn sonst würden sie keine Termine mit mir machen!
Und ja, ich lasse mir das gut bezahlen! Aber: natürlich habe ich auch diverse Ausgaben und ich würde lügen wenn ich sage, ich würde damit ein Vermögen verdienen.
Aber: würde ich bei meinem AG 5 Wo.stunden mehr arbeiten, komme ich am Monatsende auf 50€ netto mehr... nein Danke, dafür ist mir die Zeit zu schade! Denn: die 50€ habe ich nun definitiv ganz schnell in der Tasche und dafür würde schon eine Wochenstunde abzüglich aller Kosten reichen!!!
Aber für mich das Wichtigste: es macht mir einfach tierisch Spaß und wie viele Luxus-Serviceleistungen oder -artikel gibt es, die bestimmt deutlich weniger sinnvoll sind?!
Von daher kann ich nur sagen: ich bedanke mich für die hilfreichen Kommentare, kann jeden PI verstehen, der sich seine Pat. nach seinen Regeln erzieht (und ja auch definitiv erziehen muss!); mir geht es gut mit meinem Angebot und ich finde nach über 25 Jahren angestellter Tätigkeit mein Projekt mit dieser kleinen Selbständigkeit einfach nur mega spannend, aufregend und wie gesagt: es macht mir sagenhaft viel Spaß!!!
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Sanni1 schrieb:
Ich glaube, ich muss hier nochmal klar stellen, dass es die Ausnahme ist, dass ich den Hausbesuch mit PT-Verordnung aber ohne verordneten HB mache!
Und ich möchte zum anderen betonen, wie @Monique oben schrieb: es geht mir um eine Nebentätigkeit. Ich arbeite mit 25 Std. angestellt, habe Kind/Teenie, Mann, Hund, Haus und Garten. Ich habe schon immer seit der Elternzeit einen Nebenjob, um die Familienkasse aufzubessern...
Aber alles hat seine Zeit und ich möchte nach jahrelanger Vereinstätigkeit mit fixen Gruppenterminen JETZT flexibel arbeiten, selbstbestimmt und ja, es ist serviceorientiert. Oder auch: Luxusarbeit als Physio! Ich arbeite auch als SHP, ebenso mit HB und wie schön ist es mit einem Pat. eine ganze Stunde arbeiten zu können!
Mit dankbaren Patienten arbeiten zu können, die motiviert sind, denn sonst würden sie keine Termine mit mir machen!
Und ja, ich lasse mir das gut bezahlen! Aber: natürlich habe ich auch diverse Ausgaben und ich würde lügen wenn ich sage, ich würde damit ein Vermögen verdienen.
Aber: würde ich bei meinem AG 5 Wo.stunden mehr arbeiten, komme ich am Monatsende auf 50€ netto mehr... nein Danke, dafür ist mir die Zeit zu schade! Denn: die 50€ habe ich nun definitiv ganz schnell in der Tasche und dafür würde schon eine Wochenstunde abzüglich aller Kosten reichen!!!
Aber für mich das Wichtigste: es macht mir einfach tierisch Spaß und wie viele Luxus-Serviceleistungen oder -artikel gibt es, die bestimmt deutlich weniger sinnvoll sind?!
Von daher kann ich nur sagen: ich bedanke mich für die hilfreichen Kommentare, kann jeden PI verstehen, der sich seine Pat. nach seinen Regeln erzieht (und ja auch definitiv erziehen muss!); mir geht es gut mit meinem Angebot und ich finde nach über 25 Jahren angestellter Tätigkeit mein Projekt mit dieser kleinen Selbständigkeit einfach nur mega spannend, aufregend und wie gesagt: es macht mir sagenhaft viel Spaß!!!
MfG
JürgenK;)
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JürgenK schrieb:
@Sanni1 ...aber an das Finanzamt denkst du auch... denn das sind Einnahmen
MfG
JürgenK;)
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Richie28 schrieb:
@Sanni1 Ich wünsche dir viel Erfolg. Du machst das genau richtig.
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Sanni1 schrieb:
@JürgenK Na klar, aber auch nochmal Danke für den Hinweis, überall offiziell angemeldet, BG, KK, AG, Ges.h.amt,.........
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Richie28 schrieb:
@Sanni1 Falls Dein Gewinn über der Minijob Grenze liegt bist Du in der Deutschen Rentenversicherung beitragspflichtig. Bzw. musst Du Dich von der gesetzlich verankerten Beitragspflicht als selbständige Therapeutin befreien lassen.
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Sanni1 schrieb:
Ja, auch mit der DRV stehe ich im Kontakt. Ich hörte, dass SHP nicht beitragspflichtig sind, Physios aber schon..? Und man kann sich ggf. tatsächlich befreien lassen? Da ich aktuell mehr im SHP-Bereich mache als mit Privatverordnungen, ist es soweit für mich (noch) nicht aktuell...
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massu schrieb:
@Sanni1 ui, böser Fehler. Die Rentenpflicht gilt für jeden Selbständigen, der KEINE MA hat. Egal ob Schuster, SHP oder Physio.
Die anderen können sich befreien lassen.
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Richie28 schrieb:
@massu Es gibt 3 Berufsgruppen, die in der Selbstständigkeit ohne Mitarbeiter über Minijob Grenze beitragspflichtig sind. Therapeuten, Lehrer und Künstler.
Die anderen können sich befreien lassen.
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Richie28 schrieb:
@Sanni1 Da hast Du Recht. Als sHP kannst Du Dich befreien lassen.
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massu schrieb:
@Richie28 OK. Und der SHP ist kein Therapeut?
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mimikri schrieb:
@massu es stimmt, Heilpraktiker sind nicht Rv-pflichtig. Krass.
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Richie28 schrieb:
@massu Ich kann Dir nur die Empfehlung geben Dich bei der Deutschen Rentenversicherung zu informieren.
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Sanni1 schrieb:
Wie gesagt, wir stehen in Kontakt ;-)
Ich dachte alle ohne MA seien pflichtversichert. Man lernt nie aus! 😊
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massu schrieb:
@Richie28 ich bin kein SHP und auch kein HP. Ich bin bei der DRV freiwillig versichert, weil ich 1 sozialversicherte MA habe. Wenn ich die nicht mehr haben sollte, dann rutsche ich wieder in die Pflicht.
Ich dachte alle ohne MA seien pflichtversichert. Man lernt nie aus! 😊
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Richie28 schrieb:
@massu Du kannst auch die KI fragen. Die liefert gleich den Link zur richtigen DRV Seite mit.
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Problem beschreiben
Richie28 schrieb:
Einer der Physioverbände wird es verlässlicher wissen. Die Privatversicherungen werden bzgl. Erstattung sehr viel pingeliger. Vor allem Beihilfe und der Kassenanteil davon. Es werden teilweise Zertifikate und Praxissitz angefragt.
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