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den Bereichen Physio- und
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Physiotherapeutin/en
in Vollzeit, Teilzeit oder Minijob.
Aufgaben
- Durchführung
physiotherapeutischer Behandlungen
auf Basis ärztlicher Veror...
Dann bist Du bei uns genau richtig!
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Ein Kollege und ich diskutierten über Praxisgründungen.
Wir sprachen über folgenden Fall: Eine Person gründet eine Praxis, die alle Räumbedingungen erfüllt um eine GKV-Zulassung zu haben und dann auf HB-Basis in Pflegeheimen arbeitet.
Ich informierte mich, der einzig möglich interpretierbare Einwand wäre: „muss ganztägig als Behandler zur Verfügung stehen. Als Mindestanwesenheitspflicht werden 30 Stunden/Woche angenommen."
Jedoch telefonierte ich aufgrund dieser Passage mit einem Anwalt für Medizinrecht, der sagte, man müsse 30 Stunden die Woche für GKV-Patienten zur Behandlung zur Verfügung stehen. Damit sei weder das Behandeln und erst recht nicht eine Anwesenheit in der Praxis gemeint.
Ich würde mich sehr über konstruktive, hilfreiche Beiträge freuen!
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Inche schrieb:
Es sind 25 Wochenstunden an 3 Tagen incl Hb für die GKV Laut Rahmenvertrag an Verfügbarkeit vorgesehen.Ohne Räume keine Hb die Pedition wurde im Bundestag zurück gewiesen.Teilt euch das ein einer macht mehr Praxis u einer mehr Hb
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Inche Räume sind in dem Modell ja vorhanden. Theorethisch könnte man das doch auch dann einfach alleine machen, wenn man mind. 25 Std. auf HB Basis GKV-Patienten behandelt, da dann die gesetzliche Grundlage der Verfügbarkeit gegeben ist.
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stephan79 schrieb:
Ihr dürft keine Patienten für die Praxis ablehnen, außer eure Kapazität ist überschritten
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@stephan79 das stimmt natürlich, jedoch muss man es ja nicht großartig bewerben. Wenn man eben mit dem Heim dann in Kontakt steht und vom Heim den Bewohnern empfohlen wird, ist man selbstverständlich schnell “ausgelastet“
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Inche schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Der Pat hat die Wahl und zum anderen ist die Leistung ausreichend und wirtschaftlich zu erbringen.Das ist dann nicht gegeben.Schreib bitte einen richtigen Busdniss Plan und mach ein Existenzgründer Seminar.Mach doch zb Mo u Mi deine Hb runde u di u do deine Praxis Pat.Nur Hb zu machen auch wenn Räume da sind ist nicht gewollt.Denk drann im Heim hast du nur die kleine Hb Pauschale und kalkukier die gestigen Sprit Preis u evtl Parkgebühren mit ein.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Du verkennst eine Tatsache: Im Vertragstext steht "temporäre Abwesenheit ...". Somit ist es mit Nichten erlaubt, die vollständige 25 Stunden für HB-Patienten aufzuwenden.
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Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Lars,du bist raus,genieße den Ruhestand👍👍🤩🤩🤩
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Schippi schrieb:
@Inche bei 5/6patienten gleichzeitig im Heim finde ich die kleine Pauschale schon nicht so schlecht!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Liegen für ein paar Tage im Hafen in Dänemark. Frau ist mit Cousine am shoppen. 🙈 Freitag segeln wir dann mit Cousine und dänischer Ehemann nach Finnland. 🤣
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Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij 👍👍
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die neue schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij genieß es .... Du hast es Dir hart erarbeitet kissing_heart
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Liv75 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Schön von Dir zu hören. Gute Zeit Euch weiterhin.
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Inche schrieb:
@Schippi nö habe zwischen 3 bis 6 Pat in einer WG mit der großen Pauschale rein genomen
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Schippi schrieb:
@Inche WG ist nicht HB im Pflegeheim
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Inche schrieb:
@Schippi nö Da mieten sich die Pat Ihr Zimmer u die Pflege kommt extra es handelt sich nicht um eine Soziale Einrichtung.
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Schippi schrieb:
@Inche eben,darum den normalen HBsatz
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Inche schrieb:
@Schippi ja genau
Für deinen Standort muss die Praxis auch vom Bauamt abgenommen werden, falls vorher keine Praxisräume drin waren.
Generell würde ich an deiner Stelle bei mehreren Anwälten und Juristen nachfragen, dann hast du eine vernünftige Antwort auf deine Frage, hier im Forum ist mehr Halbwissen unterwegs.
Bei Interesse kannst du dich bei mir melden.
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stephan79 schrieb:
@Anonymer Teilnehmer , du musst halt für deine Praxis ein Schild sichtbar aufhängen, falls sich dann Patienten melden, wirst du diese nicht auf Dauer abweisen können und parallel immer neue Hausbesuche annehmen können.
Für deinen Standort muss die Praxis auch vom Bauamt abgenommen werden, falls vorher keine Praxisräume drin waren.
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Schippi schrieb:
@stephan79 ach im Forum Halbwissen und bei dir ist man dann auf der sicheren Seite???
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Bisher war ich nur stiller Leser, jetzt aber mal mit einer Frage.
Ein Kollege und ich diskutierten über Praxisgründungen.
Wir sprachen über folgenden Fall: Eine Person gründet eine Praxis, die alle Räumbedingungen erfüllt um eine GKV-Zulassung zu haben und dann auf HB-Basis in Pflegeheimen arbeitet.
Ich informierte mich, der einzig möglich interpretierbare Einwand wäre: „muss ganztägig als Behandler zur Verfügung stehen. Als Mindestanwesenheitspflicht werden 30 Stunden/Woche angenommen."
Jedoch telefonierte ich aufgrund dieser Passage mit einem Anwalt für Medizinrecht, der sagte, man müsse 30 Stunden die Woche für GKV-Patienten zur Behandlung zur Verfügung stehen. Damit sei weder das Behandeln und erst recht nicht eine Anwesenheit in der Praxis gemeint.
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Dein VERTRAG ist mit der GKV (RVO, Vdek), evtl. mit der BG, usw. Hier hast du den Vertragsbedingungen mit deiner Unterschrift ZUGESTIMMT. 25h an 3 Tagen in der Woche größtenteils in der Praxis. Den Rest kannst du füllen wenn du willst mit HB, oder PP.
Die Kassen setzen immer mehr KI zur Kontrolle ein. Sollte bei der Rezeptfülle, rein rechnerisch nicht aufgehen, dass du auch in der Praxis arbeitest, könnte es spannend mit der Rückforderung wegen nicht erfüllen der Vertragsbedingungen werden.
Ich will dir keine Angst machen, ich glaube die Kasse hat noch nie so geprüft ... Aber die Bereitschaft zu sparen treibt manchen Vertragspartner zu sehr kreative Ideen....
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massu schrieb:
@Dream13 die Zulassungsstelle prüft die räumliche und fachliche Voraussetzungen und gibt die Zulassung. Sie hat nichts mit der Stundenverteilung und wie du dein therapeutisches Können an den Patienten auslebst.
Dein VERTRAG ist mit der GKV (RVO, Vdek), evtl. mit der BG, usw. Hier hast du den Vertragsbedingungen mit deiner Unterschrift ZUGESTIMMT. 25h an 3 Tagen in der Woche größtenteils in der Praxis. Den Rest kannst du füllen wenn du willst mit HB, oder PP.
Die Kassen setzen immer mehr KI zur Kontrolle ein. Sollte bei der Rezeptfülle, rein rechnerisch nicht aufgehen, dass du auch in der Praxis arbeitest, könnte es spannend mit der Rückforderung wegen nicht erfüllen der Vertragsbedingungen werden.
Ich will dir keine Angst machen, ich glaube die Kasse hat noch nie so geprüft ... Aber die Bereitschaft zu sparen treibt manchen Vertragspartner zu sehr kreative Ideen....
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Dream13 schrieb:
@massu nö, ist an allen Stellen geklärt und schriftlich bestätigt! Läuft seit 2020 und da es schriftlich bestätigt ist kann es kein Problem geben.
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Nickiiiii schrieb:
@massu also die Krankenkasse wird mir sagen , welche Patienten ich zu behandeln habe, ob in der Praxis oder im Hausbesuch? Wenn nur Hausbesuche anrufen? Wie ich meine 25 Stunden für die GKV mache , bleibt glaube meine unternehmische Strategie. Nicht falsch verstehen.
Somit Ja, die 25 Stunden sind vorrangig mit Praxispatienten zu bedienen. Ist vom BSG bei Ärzte, die eine vergleichbare Verpflichtung haben, bereits höchstrichterlich entschieden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Nickiiiii Immer wieder schön wenn Therapeuten den, von jedem PI anerkannten Vertrag nach § 125 SGB V, nicht kennen (wollen). 🙈
Somit Ja, die 25 Stunden sind vorrangig mit Praxispatienten zu bedienen. Ist vom BSG bei Ärzte, die eine vergleichbare Verpflichtung haben, bereits höchstrichterlich entschieden.
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Nickiiiii schrieb:
@Dream13 hab dir eine PN geschrieben
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Nickiiiii schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij wenn nur Hausbesuche anrufen und keine Praxispatienten, soll ich auf Praxispatienten warten? Wenn ich im Hausbesuch bin , in Einrichtungen spricht es sich rum, dann kommen Ruck Zuck neue Patienten dazu und der Plan ist voll ohne Praxispatienten. Was soll ich dann machen?
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Problem beschreiben
Dream13 schrieb:
Ich arbeite so und habe dies vorab so mit der Zulassungsstelle besprochen. Wie erwähnt 25h für gkv Patienten, egal ob in der Praxis oder im hab!
Klartext ist deine Praxis muss mindestens 25 geöffnet sein um GKV Patienten auch anzunehmen aber wenn er bereits voll ist mit GKV Patienten dann ist das rechtlich gesehen in Ordnung und kann so weiter machen. Nur die Praxis muss geöffnet sein.
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Tarik Ciftci schrieb:
Man darf nur hbs machen sofern min. 25 Stunden die Praxis geöffnet ist und diese mit GKV Anteilig versorgt ist....Leute bsp eine Praxis hat kaum Zulauf dafür Vermehrt hbs,soll er die absagen und seine Existenz ruinieren und riskieren? Ruft eure Verbände an und fragt.
Klartext ist deine Praxis muss mindestens 25 geöffnet sein um GKV Patienten auch anzunehmen aber wenn er bereits voll ist mit GKV Patienten dann ist das rechtlich gesehen in Ordnung und kann so weiter machen. Nur die Praxis muss geöffnet sein.
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