Physiotherapeut (m/w/d) als neues
Teammitglied gesucht
Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir für sofort oder später
einen Physiotherapeuten (m/w/d) in
Voll- und/oder Teilzeit.
Unsere Behandlungsschwerpunkte
umfassen:
• Orthopädie,
Sportphysiotherapie
• medizinische Trainingstherapie
• Präventionskurse, Präventives
Rückentraining, Firmenfitness
• Osteopathie (Erw. / Kind /
Säugling)
• Behandlung stationärer
Patienten in der Bodensee
Sportklinik
• Frührehabilit...
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ein kollege der in rente geht hat mir angeboten seine praxis zu übernehmen als zweitstelle
ich weiß das einige inhaber zwei praxen betreiben an was muss man denken
braucht die zweite praxis ein eigenes IK ?
wird es sozialabgaben technisch als eine praxis gesehen weil inhaber gleich aber ist ja nicht orts gleich - die frage ist ob mitarbeiter in der einen praxis auf LSK arbeiten können und in der anderen praxis als geringfügig ?
wie ist es mit der BG nur mehr mitarbeiter anmelden oder auch neue anmeldung ?
kann ich den gleichen praxis namen nehmen ?
gibt sicher noch 1000 dinge an die man denken sollte
freue mich auf eure anregungen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
hallo
ein kollege der in rente geht hat mir angeboten seine praxis zu übernehmen als zweitstelle
ich weiß das einige inhaber zwei praxen betreiben an was muss man denken
braucht die zweite praxis ein eigenes IK ?
wird es sozialabgaben technisch als eine praxis gesehen weil inhaber gleich aber ist ja nicht orts gleich - die frage ist ob mitarbeiter in der einen praxis auf LSK arbeiten können und in der anderen praxis als geringfügig ?
wie ist es mit der BG nur mehr mitarbeiter anmelden oder auch neue anmeldung ?
kann ich den gleichen praxis namen nehmen ?
gibt sicher noch 1000 dinge an die man denken sollte
freue mich auf eure anregungen
braucht die zweite praxis ein eigenes IK ?
Ja.
Würdest du die zwei Praxen als einen Betrieb führen oder bleiben es zwei getrennte Betriebe?
Cave: ggf. Vertragsänderung deiner bisherigen Angestellten.
Wenn es zwei Betriebe sind: Ja.
Wenn es ein Betrieb ist: Nein.
Wenn es zwei Betriebe sind: Übertragen des "alten" BG-Falles auf dich.
Wenn es ein Betrieb ist: Neue Betriebsstätte und ggf. neue Angestellte anmelden.
Kommt drauf an ob du dich selbst namensschutztechnisch belangen möchtest.
Unbedingt beweiskräftig dokumentieren das deine alte Praxis bestand lange bevor die neue Praxis deinen Namen abkupferte und dein Praxisname darum lokal schutzbedürftig ist gegenüber dem Inhaber der neuen Praxis gleichen Namens :)
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 14.5.15 01:44:
wird es sozialabgaben technisch als eine praxis gesehen weil inhaber gleich aber ist ja nicht orts gleich
- die frage ist ob mitarbeiter in der einen praxis auf LSK arbeiten können und in der anderen praxis als geringfügig?
wie ist es mit der BG nur mehr mitarbeiter anmelden oder auch neue anmeldung ?
kann ich den gleichen praxis namen nehmen?
braucht die zweite praxis ein eigenes IK ?
Ja.
Würdest du die zwei Praxen als einen Betrieb führen oder bleiben es zwei getrennte Betriebe?
Cave: ggf. Vertragsänderung deiner bisherigen Angestellten.
Wenn es zwei Betriebe sind: Ja.
Wenn es ein Betrieb ist: Nein.
Wenn es zwei Betriebe sind: Übertragen des "alten" BG-Falles auf dich.
Wenn es ein Betrieb ist: Neue Betriebsstätte und ggf. neue Angestellte anmelden.
Kommt drauf an ob du dich selbst namensschutztechnisch belangen möchtest.
Unbedingt beweiskräftig dokumentieren das deine alte Praxis bestand lange bevor die neue Praxis deinen Namen abkupferte und dein Praxisname darum lokal schutzbedürftig ist gegenüber dem Inhaber der neuen Praxis gleichen Namens :)
vertragsveränderungen der bisherigen mitarbeiter entfällt da alle nur mündliche verträge haben :blush:
ich werde mich dann mal hinsetzen müssen und rechnen ob es sinvoller ist das als zwei betriebe oder als ausenstelle des ersten zu betreiben bez der kosten BG Haftpflicht steuern Lohnnebenkosten etc
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danke da waren ja schon einige aussagen danke
vertragsveränderungen der bisherigen mitarbeiter entfällt da alle nur mündliche verträge haben :blush:
nur mündliche Verträge? Das ist für mich eher :flushed: :flushed: :flushed: als :blush:
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die neue schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 14.5.15 21:59:
danke da waren ja schon einige aussagen danke
vertragsveränderungen der bisherigen mitarbeiter entfällt da alle nur mündliche verträge haben :blush:
nur mündliche Verträge? Das ist für mich eher :flushed: :flushed: :flushed: als :blush:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
haben wir seit 15 jahren und wenn ich alle mitarbeiter mitzähle (tresenkräfte, putzfrau, trainer im fitness....) sind es 35 kollegen jeder weiß woran er ist und keine komplizierten § die dann verdreht werden - geht gut gerade dann wenn man einige triks benutzt um aus dem brutto möglichst viel netto raus zu holen
...wie hältst du's mit dem Nachweisgesetz?
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Papa Alpaka schrieb:
Eine persönliche Frage ohne weiteren Belang...
...wie hältst du's mit dem Nachweisgesetz?
- geht gut gerade dann wenn man einige triks benutzt um aus dem brutto möglichst viel netto raus zu holen
Nun ja... auch wenn Arbeitsverträge mündlich getroffen werden können, deutet diese Aussage doch auf Schwarzarbeit hin.
Ich kann verstehen, dass Du die Frage anonym stellst. Lang lebe Griechenland...
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Wonderwoman schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 14.5.15 22:20:
- geht gut gerade dann wenn man einige triks benutzt um aus dem brutto möglichst viel netto raus zu holen
Nun ja... auch wenn Arbeitsverträge mündlich getroffen werden können, deutet diese Aussage doch auf Schwarzarbeit hin.
Ich kann verstehen, dass Du die Frage anonym stellst. Lang lebe Griechenland...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
du meinst die aufzeichnungspflicht für geringfügig beschäftigte besteht da schreiben die mitarbeiter stundenzettel so das es zum lohn passt ob sie die stunde dann im fitness oder in der KG praxis geleistet haben ist egal mus snur auf den richtigen zettel und die stunden die sie als sachleistung erhalten steht einfach gar nicht auf den std zettel zb
Ich meine:
§ 1 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer, es sei denn, daß sie nur zur vorübergehenden Aushilfe von höchstens einem Monat eingestellt werden. [...]
§ 2 Nachweispflicht
(1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen: [...] Der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
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Papa Alpaka schrieb:
Nein, die Aufzeichnungspflicht f+r geringfügig Beschäftigte steht im Mindestlohngesetz ;)
Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz - NachwG)
Ich meine:
§ 1 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer, es sei denn, daß sie nur zur vorübergehenden Aushilfe von höchstens einem Monat eingestellt werden. [...]
§ 2 Nachweispflicht
(1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen: [...] Der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
zb tankgutschein als sachleistung
smartphon als dinst tel
dienstauto stellen welches auch privat genutzt werden kann ....
das alles führt dazu das die mitarbeiter gern für ein geringeres brutto arbeiten weil sie netto mehr haben als wenn sie die dinge von ihrem versteuertem geld bezahlen würden - ich habe kosten die ich absetzen kann und auch nicht ganz so hohe personal kosten
habe mal für eine 25 stundnekraft gerechnet wenn sie das was sie jetzt netto hat regulär haben wollen würd ewäre sie bei 16 euro brutto - in unserer gegend ist 13-14 brutto üblich also alle gewonnen und alles fast legal zumindestens auf dem papier
aber eigentlich war es nicht ziel lohnobtimiertung zu erklären sondern wie das so mit ner zwieten praxis funktioniert
- hat jemand erfahrung damit wenn die gesamte organisation in der ersten praxis statt findet also telefon und terminvergabe und in der zwieten praxis nur therapeuten sind ? kriegt man dann trotzdem 20 min hin ? in der ersten praxis wäre dann vollzeit jemand am telefon derzeit nur teilzeit hätte den vorteil egal wann jemand anruft hat immer jemanden am tel
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
nein schwarz ist nichts - dann würde mir ja auch die betriebsausgebe fehlen- aber alles so deklariert das es möglichst wenig abzüge für den AN gibt
zb tankgutschein als sachleistung
smartphon als dinst tel
dienstauto stellen welches auch privat genutzt werden kann ....
das alles führt dazu das die mitarbeiter gern für ein geringeres brutto arbeiten weil sie netto mehr haben als wenn sie die dinge von ihrem versteuertem geld bezahlen würden - ich habe kosten die ich absetzen kann und auch nicht ganz so hohe personal kosten
habe mal für eine 25 stundnekraft gerechnet wenn sie das was sie jetzt netto hat regulär haben wollen würd ewäre sie bei 16 euro brutto - in unserer gegend ist 13-14 brutto üblich also alle gewonnen und alles fast legal zumindestens auf dem papier
aber eigentlich war es nicht ziel lohnobtimiertung zu erklären sondern wie das so mit ner zwieten praxis funktioniert
- hat jemand erfahrung damit wenn die gesamte organisation in der ersten praxis statt findet also telefon und terminvergabe und in der zwieten praxis nur therapeuten sind ? kriegt man dann trotzdem 20 min hin ? in der ersten praxis wäre dann vollzeit jemand am telefon derzeit nur teilzeit hätte den vorteil egal wann jemand anruft hat immer jemanden am tel
Außerdem haben deine MA nur durch deine Augenwischerei angeblich mehr Geld :thumbsup: aber wenn sie so gutgläubig sind dann ist ihnen nicht zu helfen
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eim schrieb:
Na da freut sich doch das FA bei einer Prüfung :smile: :smile: und das dann hier auch noch posten .
Außerdem haben deine MA nur durch deine Augenwischerei angeblich mehr Geld :thumbsup: aber wenn sie so gutgläubig sind dann ist ihnen nicht zu helfen
Du suggerierst deinen MA (oder die denken es womöglich aus Naivität auch noch selber so!), dass sie damit besser dran sind,
aber die Sozialleistungen, nicht nur im Alter, sondern auch bei Krankheit, generieren sich aus dem Brutto!!
Da wird kein AN mehr bekommen, nur weil er doch sonst seinen Gutschein bzw Dienstauto noch privat gratis hatte - heiliger Bimbam, sehr sehr - sehr sehr!! - kurzsichtig........ :flushed: (muss mich wiederholen, sorry :astonished: )
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limone schrieb:
Sehr krass, echt :flushed: Würde auf keinen Fall bei dir arbeiten.
Du suggerierst deinen MA (oder die denken es womöglich aus Naivität auch noch selber so!), dass sie damit besser dran sind,
aber die Sozialleistungen, nicht nur im Alter, sondern auch bei Krankheit, generieren sich aus dem Brutto!!
Da wird kein AN mehr bekommen, nur weil er doch sonst seinen Gutschein bzw Dienstauto noch privat gratis hatte - heiliger Bimbam, sehr sehr - sehr sehr!! - kurzsichtig........ :flushed: (muss mich wiederholen, sorry :astonished: )
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limone schrieb:
war natürlich an AT gerichtet, nicht an eim.
Andersrum gefragt: Ob ich dich mit den geschilderten betrieblichen Übungen aus der Ferne beraten möchte?
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Papa Alpaka schrieb:
Ob ich von dir beraten werden wollte? Dein Eingangspost legt die Vermutung nahe das du dich weder mit den Basics der GKV-Zulassung eigenständig befasst ("Brauche ich eine zweite IK?") noch das Prinzip der Sozialabgaben verstanden hast ("Können meine MA in der einen Praxis nichtgeringfügig und in der anderen geringfügig beschäftigt sein?") - und das sind erst die groben Rahmenbedingungen die für uns alle gleich sind, da wird noch nichts mit unterschiedlichen Marktstrategien diskutiert die in unterschiedlichen Situationen mit unterschiedlichen Ansätzen für den einzelnen Geschäftsführer die "richtigen" sein können oder eben nicht.
Andersrum gefragt: Ob ich dich mit den geschilderten betrieblichen Übungen aus der Ferne beraten möchte?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
danke da waren ja schon einige aussagen danke
vertragsveränderungen der bisherigen mitarbeiter entfällt da alle nur mündliche verträge haben :blush:
ich werde mich dann mal hinsetzen müssen und rechnen ob es sinvoller ist das als zwei betriebe oder als ausenstelle des ersten zu betreiben bez der kosten BG Haftpflicht steuern Lohnnebenkosten etc
Gibt es Vorteile/ Nachteile?
Danke! !!
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morpheus-06 schrieb:
Was ist eine Außenstelle ?
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schlumpi22 schrieb:
Weiß ich auch nicht, daher ja meine Frage - da der Post oben den Begriff beinhaltet :kissing_closed_eyes:
aber hauptsache erstmal motzen wenn man nicht mal die gesamten fakten kennt
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
wer in gesetzliche rente einzahlt ist selbst schuld hast dir mal die rendite ausgerechnet ? keine sorge ich kläre meine mitarbeiter shcon auf wie sie sich absichern
aber hauptsache erstmal motzen wenn man nicht mal die gesamten fakten kennt
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schlumpi22 schrieb:
Ich habe eine Frage dazu. Ich nehme auch eine weitere Praxis dazz (ik schon beantragt) - wie funktioniert das mit einer Aussenstelle? Wo und wie muss das festgehalten werden, angemeldet werden? Zulassung trotzdem notwendig oder wie wird das bei der Zulassung geschrieben? Gibt es bestimmte Einschränkungen/ Unterschiede zur Zulassung für eine Aussenstelle statt eigene Praxis? Ich würde bisher den weg gehen, die neue Praxis als eigene anzumelden, da sie aber unweit der bisherigen ist, vielleicht doch besser nur als aussenstelle laufen zu lassen.
Gibt es Vorteile/ Nachteile?
Danke! !!
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