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ist es erlaubt, dass Patienten zwischen zwei Praxen, die ein und demselben Inhaber gehören, wechseln?
Fall: Praxis 1 in Ort A, Praxis 2 in Ort B
Patient ist in Praxis 1 in Behandlung, aber wegen Terminengpässen in Praxis 1 geht der Patient auch in Praxis 2.
Wäre sowas erlaubt?
Hoffe, es kann mir jemand Auskunft geben.
Vielen Dank.
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rhhtoscana schrieb:
Hallo,
ist es erlaubt, dass Patienten zwischen zwei Praxen, die ein und demselben Inhaber gehören, wechseln?
Fall: Praxis 1 in Ort A, Praxis 2 in Ort B
Patient ist in Praxis 1 in Behandlung, aber wegen Terminengpässen in Praxis 1 geht der Patient auch in Praxis 2.
Wäre sowas erlaubt?
Hoffe, es kann mir jemand Auskunft geben.
Vielen Dank.
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C. DBO schrieb:
Ich finde jetzt keinen Text, der dies ausdrücklich verbieten würde. Es sollte allerdings über eine Praxis abgerechnet werden, würde ich mal meinen.
2 Praxen d.h. 2 IK Nummern. Wir hatten vor einigen Jahren aus diesem Grund Probleme mit den Krankenkassen , weil die IK Nummer von nur einer Praxis auf dem Rezept steht, der Patient aber auch in der 2. Praxis behandelt wurde .
Gruß
Sanne
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C. DBO schrieb:
Und auf welchen Passus in den Verträgen haben die sich damals berufen? Woher wussten die KK überhaupt, dass der Patient in der anderen Praxis behandelt wurde, dass geht doch gar nicht aus der abrechenbaren VO hervor?
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rhhtoscana schrieb:
Und wie habt ihr das gelöst?
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Sanne 67 schrieb:
Auf welchen Passus sich die KK berufen hat weiß ich nicht mehr, aber die IK Nummer muß mit der Praxis d.h. auch mit dem Praxisort übereinstimmen . Wenn ich 2 Praxen habe , also 2 IK Nr. steht nur eine Nr. auf dem Rezept obwohl der Pat. in 2 Praxen behandelt wurde . Wir wußten dies damals auch nicht, von der KK wurde es als Abrechnungsbetrug angesehen. Herausgekommen ist es durch Zufall durch eine allgemeine Umfrage der KK.
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Sanne 67 schrieb:
Wir haben uns mit Hilfe eines Rechtsanwalts mit der KK geeinigt.
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C. DBO schrieb:
Wie hat der Anwalt denn argumentiert? Dass wäre eine interessante Info.
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Sanne 67 schrieb:
Hallo,
2 Praxen d.h. 2 IK Nummern. Wir hatten vor einigen Jahren aus diesem Grund Probleme mit den Krankenkassen , weil die IK Nummer von nur einer Praxis auf dem Rezept steht, der Patient aber auch in der 2. Praxis behandelt wurde .
Gruß
Sanne
Wenn das ganze dann auch noch zwischen zwei Praxen eines Inhabers läuft - müssen sich nicht einmal die PIs untereinander einig werden :)
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Frank Sommer schrieb:
Der Versicherte kann die zugelassene Praxis wählen, nicht den einzelnen Therapeuten. Die Einteilung des Behandlers obliegt dem zugelassenen Praxisinhaber.
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Papa Alpaka schrieb:
Gemäß der Wahlfreiheit des Patienten sollte es in Ordnung sein auch im Laufe einer (v.a. längeren) Behandlung den Therapeuten zu wechseln. Als Patient ist mir kein Passus bekannt der es mir verböte mit einem "angefangenen" Rezept zu einem anderen Therapeuten zu gehen. Abgesehen davon das die meisten von uns das nicht mitmachen würden: Es ist im Grunde kein größeres Problem den Vergütungsanspruch "der anderen Praxis" bei der "abrechnenden Praxis" zu berücksichtigen und zu erfüllen.
Wenn das ganze dann auch noch zwischen zwei Praxen eines Inhabers läuft - müssen sich nicht einmal die PIs untereinander einig werden :)
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