physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Leezen im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Verstärken Sie zum
nächstmöglichen Zeitpunkt unsere
Therapiebereiche in der Helios
Klinik Leezen als Standortleitung
Therapie (m/w/d).
Das erwartet Sie:

- Aufbau und Ausgestaltung einer
neu geschaffenen Leitungsfunktion,
mit der sich die Klinik
zukunftsweisend aufstellt –
einschließlich der Einfü...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Zwei Praxen, Patientenwechsel möglich?

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Zwei Praxen, Patientenwechsel möglich?
Es gibt 10 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
rhhtoscana
22.11.2013 18:33
Hallo,

ist es erlaubt, dass Patienten zwischen zwei Praxen, die ein und demselben Inhaber gehören, wechseln?
Fall: Praxis 1 in Ort A, Praxis 2 in Ort B
Patient ist in Praxis 1 in Behandlung, aber wegen Terminengpässen in Praxis 1 geht der Patient auch in Praxis 2.

Wäre sowas erlaubt?
Hoffe, es kann mir jemand Auskunft geben.
Vielen Dank.
1

Gefällt mir

Hallo, ist es erlaubt, dass Patienten zwischen zwei Praxen, die ein und demselben Inhaber gehören, wechseln? Fall: Praxis 1 in Ort A, Praxis 2 in Ort B Patient ist in Praxis 1 in Behandlung, aber wegen Terminengpässen in Praxis 1 geht der Patient auch in Praxis 2. Wäre sowas erlaubt? Hoffe, es kann mir jemand Auskunft geben. Vielen Dank.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

rhhtoscana schrieb:

Hallo,

ist es erlaubt, dass Patienten zwischen zwei Praxen, die ein und demselben Inhaber gehören, wechseln?
Fall: Praxis 1 in Ort A, Praxis 2 in Ort B
Patient ist in Praxis 1 in Behandlung, aber wegen Terminengpässen in Praxis 1 geht der Patient auch in Praxis 2.

Wäre sowas erlaubt?
Hoffe, es kann mir jemand Auskunft geben.
Vielen Dank.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
C. DBO
22.11.2013 18:58
Ich finde jetzt keinen Text, der dies ausdrücklich verbieten würde. Es sollte allerdings über eine Praxis abgerechnet werden, würde ich mal meinen.
1

Gefällt mir

Ich finde jetzt keinen Text, der dies ausdrücklich verbieten würde. Es sollte allerdings über eine Praxis abgerechnet werden, würde ich mal meinen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

C. DBO schrieb:

Ich finde jetzt keinen Text, der dies ausdrücklich verbieten würde. Es sollte allerdings über eine Praxis abgerechnet werden, würde ich mal meinen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Sanne 67
22.11.2013 20:00
Hallo,
2 Praxen d.h. 2 IK Nummern. Wir hatten vor einigen Jahren aus diesem Grund Probleme mit den Krankenkassen , weil die IK Nummer von nur einer Praxis auf dem Rezept steht, der Patient aber auch in der 2. Praxis behandelt wurde .
Gruß
Sanne
1

Gefällt mir

Hallo, 2 Praxen d.h. 2 IK Nummern. Wir hatten vor einigen Jahren aus diesem Grund Probleme mit den Krankenkassen , weil die IK Nummer von nur einer Praxis auf dem Rezept steht, der Patient aber auch in der 2. Praxis behandelt wurde . Gruß Sanne
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
C. DBO
22.11.2013 20:42
Und auf welchen Passus in den Verträgen haben die sich damals berufen? Woher wussten die KK überhaupt, dass der Patient in der anderen Praxis behandelt wurde, dass geht doch gar nicht aus der abrechenbaren VO hervor?
2

Gefällt mir

• die neue
• morpheus-06
Und auf welchen Passus in den Verträgen haben die sich damals berufen? Woher wussten die KK überhaupt, dass der Patient in der anderen Praxis behandelt wurde, dass geht doch gar nicht aus der abrechenbaren VO hervor?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



C. DBO schrieb:

Und auf welchen Passus in den Verträgen haben die sich damals berufen? Woher wussten die KK überhaupt, dass der Patient in der anderen Praxis behandelt wurde, dass geht doch gar nicht aus der abrechenbaren VO hervor?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
rhhtoscana
23.11.2013 07:38
Und wie habt ihr das gelöst?
1

Gefällt mir

Und wie habt ihr das gelöst?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



rhhtoscana schrieb:

Und wie habt ihr das gelöst?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Sanne 67
23.11.2013 13:26
Auf welchen Passus sich die KK berufen hat weiß ich nicht mehr, aber die IK Nummer muß mit der Praxis d.h. auch mit dem Praxisort übereinstimmen . Wenn ich 2 Praxen habe , also 2 IK Nr. steht nur eine Nr. auf dem Rezept obwohl der Pat. in 2 Praxen behandelt wurde . Wir wußten dies damals auch nicht, von der KK wurde es als Abrechnungsbetrug angesehen. Herausgekommen ist es durch Zufall durch eine allgemeine Umfrage der KK.
1

Gefällt mir

• rhhtoscana
Auf welchen Passus sich die KK berufen hat weiß ich nicht mehr, aber die IK Nummer muß mit der Praxis d.h. auch mit dem Praxisort übereinstimmen . Wenn ich 2 Praxen habe , also 2 IK Nr. steht nur eine Nr. auf dem Rezept obwohl der Pat. in 2 Praxen behandelt wurde . Wir wußten dies damals auch nicht, von der KK wurde es als Abrechnungsbetrug angesehen. Herausgekommen ist es durch Zufall durch eine allgemeine Umfrage der KK.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Sanne 67 schrieb:

Auf welchen Passus sich die KK berufen hat weiß ich nicht mehr, aber die IK Nummer muß mit der Praxis d.h. auch mit dem Praxisort übereinstimmen . Wenn ich 2 Praxen habe , also 2 IK Nr. steht nur eine Nr. auf dem Rezept obwohl der Pat. in 2 Praxen behandelt wurde . Wir wußten dies damals auch nicht, von der KK wurde es als Abrechnungsbetrug angesehen. Herausgekommen ist es durch Zufall durch eine allgemeine Umfrage der KK.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Sanne 67
23.11.2013 13:27
Wir haben uns mit Hilfe eines Rechtsanwalts mit der KK geeinigt.
1

Gefällt mir

Wir haben uns mit Hilfe eines Rechtsanwalts mit der KK geeinigt.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Sanne 67 schrieb:

Wir haben uns mit Hilfe eines Rechtsanwalts mit der KK geeinigt.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
C. DBO
23.11.2013 13:38
Wie hat der Anwalt denn argumentiert? Dass wäre eine interessante Info.
1

Gefällt mir

Wie hat der Anwalt denn argumentiert? Dass wäre eine interessante Info.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



C. DBO schrieb:

Wie hat der Anwalt denn argumentiert? Dass wäre eine interessante Info.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Sanne 67 schrieb:

Hallo,
2 Praxen d.h. 2 IK Nummern. Wir hatten vor einigen Jahren aus diesem Grund Probleme mit den Krankenkassen , weil die IK Nummer von nur einer Praxis auf dem Rezept steht, der Patient aber auch in der 2. Praxis behandelt wurde .
Gruß
Sanne

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Papa Alpaka
23.11.2013 10:07
Gemäß der Wahlfreiheit des Patienten sollte es in Ordnung sein auch im Laufe einer (v.a. längeren) Behandlung den Therapeuten zu wechseln. Als Patient ist mir kein Passus bekannt der es mir verböte mit einem "angefangenen" Rezept zu einem anderen Therapeuten zu gehen. Abgesehen davon das die meisten von uns das nicht mitmachen würden: Es ist im Grunde kein größeres Problem den Vergütungsanspruch "der anderen Praxis" bei der "abrechnenden Praxis" zu berücksichtigen und zu erfüllen.

Wenn das ganze dann auch noch zwischen zwei Praxen eines Inhabers läuft - müssen sich nicht einmal die PIs untereinander einig werden :)

1

Gefällt mir

Gemäß der Wahlfreiheit des Patienten sollte es in Ordnung sein auch im Laufe einer (v.a. längeren) Behandlung den Therapeuten zu wechseln. Als Patient ist mir kein Passus bekannt der es mir verböte mit einem "angefangenen" Rezept zu einem anderen Therapeuten zu gehen. Abgesehen davon das die meisten von uns das nicht mitmachen würden: Es ist im Grunde kein größeres Problem den Vergütungsanspruch "der anderen Praxis" bei der "abrechnenden Praxis" zu berücksichtigen und zu erfüllen. Wenn das ganze dann auch noch zwischen zwei Praxen eines Inhabers läuft - müssen sich nicht einmal die PIs untereinander einig werden :)
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Frank Sommer
23.11.2013 10:15
Der Versicherte kann die zugelassene Praxis wählen, nicht den einzelnen Therapeuten. Die Einteilung des Behandlers obliegt dem zugelassenen Praxisinhaber.

1

Gefällt mir

Der Versicherte kann die zugelassene Praxis wählen, nicht den einzelnen Therapeuten. Die Einteilung des Behandlers obliegt dem zugelassenen Praxisinhaber.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Frank Sommer schrieb:

Der Versicherte kann die zugelassene Praxis wählen, nicht den einzelnen Therapeuten. Die Einteilung des Behandlers obliegt dem zugelassenen Praxisinhaber.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Papa Alpaka schrieb:

Gemäß der Wahlfreiheit des Patienten sollte es in Ordnung sein auch im Laufe einer (v.a. längeren) Behandlung den Therapeuten zu wechseln. Als Patient ist mir kein Passus bekannt der es mir verböte mit einem "angefangenen" Rezept zu einem anderen Therapeuten zu gehen. Abgesehen davon das die meisten von uns das nicht mitmachen würden: Es ist im Grunde kein größeres Problem den Vergütungsanspruch "der anderen Praxis" bei der "abrechnenden Praxis" zu berücksichtigen und zu erfüllen.

Wenn das ganze dann auch noch zwischen zwei Praxen eines Inhabers läuft - müssen sich nicht einmal die PIs untereinander einig werden :)



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Zwei Praxen, Patientenwechsel möglich?

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns