Job gesucht – Traumjob gefunden!
ars movendi physiotherapie lädt
dich ein, Teil unseres Teams zu
werden. Egal, ob du Vollzeit oder
Teilzeit arbeiten möchtest – wir
freuen uns auf deine Bewerbung.
Für unsere orthopädisch
orientierte Physiotherapie-Praxis
suchen wir zum nächstmöglichen
Zeitpunkt eine Verstärkung unseres
engagierten Teams in Voll-/Teilzeit
in Festanstellung.
Was wir bieten:
- Angenehme
Patiententerminierung im
30-Minuten-Takt
- Acht großzügige und ...
ars movendi physiotherapie lädt
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Patiententerminierung im
30-Minuten-Takt
- Acht großzügige und ...
da ich einen derartigen Thread nicht finden konnte, hier meine Frage in einem dafür angelegten. Tut mir leid, falls das Thema woanders bereits besprochen worden ist:
Einer meiner Privatpatienten (Beihilfeempfänger) würde in Zukunft gerne ein bis zwei mal die Woche einen zweiten Termin pro Tag (also einen am Morgen, einen am Nachmittag) in Anspruch nehmen. Ich frage mich, ob das auf dem Rezept extra vermerkt werden sollte (z. B. "ein bis zwei Einheiten/Tag"), damit die Beihilfe sich nicht quer stellt oder ob ich die Termine einfach aufschreibe, mit dem Vermerk (Vormittag, Nachmittag).
Ich komme derzeit 3 mal die Woche zu ihm, bisher klappt es mit der Erstattung recht reibungslos. Vielleicht hat jemand Erfahrung mit der Situation.
Falls es einen Unterschied macht; es ist ein schwer betroffener Patient, Z. n. SHT.
Ich danke vorab für Erfahrungswissen.
Viele Grüße
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Isegrim Baldur schrieb:
Hallo in die Runde,
da ich einen derartigen Thread nicht finden konnte, hier meine Frage in einem dafür angelegten. Tut mir leid, falls das Thema woanders bereits besprochen worden ist:
Einer meiner Privatpatienten (Beihilfeempfänger) würde in Zukunft gerne ein bis zwei mal die Woche einen zweiten Termin pro Tag (also einen am Morgen, einen am Nachmittag) in Anspruch nehmen. Ich frage mich, ob das auf dem Rezept extra vermerkt werden sollte (z. B. "ein bis zwei Einheiten/Tag"), damit die Beihilfe sich nicht quer stellt oder ob ich die Termine einfach aufschreibe, mit dem Vermerk (Vormittag, Nachmittag).
Ich komme derzeit 3 mal die Woche zu ihm, bisher klappt es mit der Erstattung recht reibungslos. Vielleicht hat jemand Erfahrung mit der Situation.
Falls es einen Unterschied macht; es ist ein schwer betroffener Patient, Z. n. SHT.
Ich danke vorab für Erfahrungswissen.
Viele Grüße
bei ärztlicher Verodnung 2 x täglich vorerst problemlos. Langfristig muss das mit der Beihilfe abgeklärt werden.
Ohne ärztliche Verordnung mit explizit 2 x täglich keine Chance auf Erstattung.
Ich hatte solche Fälle schon mehrfach.
Gruß von Monique
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vielen Dank für deinen Beitrag! hat mir geholfen.
Viele Grüße, Isegrim
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Isegrim Baldur schrieb:
Hallo Monique,
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M0nique schrieb:
Hallo Isegrim,
bei ärztlicher Verodnung 2 x täglich vorerst problemlos. Langfristig muss das mit der Beihilfe abgeklärt werden.
Ohne ärztliche Verordnung mit explizit 2 x täglich keine Chance auf Erstattung.
Ich hatte solche Fälle schon mehrfach.
Gruß von Monique
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