Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
da ich einen derartigen Thread nicht finden konnte, hier meine Frage in einem dafür angelegten. Tut mir leid, falls das Thema woanders bereits besprochen worden ist:
Einer meiner Privatpatienten (Beihilfeempfänger) würde in Zukunft gerne ein bis zwei mal die Woche einen zweiten Termin pro Tag (also einen am Morgen, einen am Nachmittag) in Anspruch nehmen. Ich frage mich, ob das auf dem Rezept extra vermerkt werden sollte (z. B. "ein bis zwei Einheiten/Tag"), damit die Beihilfe sich nicht quer stellt oder ob ich die Termine einfach aufschreibe, mit dem Vermerk (Vormittag, Nachmittag).
Ich komme derzeit 3 mal die Woche zu ihm, bisher klappt es mit der Erstattung recht reibungslos. Vielleicht hat jemand Erfahrung mit der Situation.
Falls es einen Unterschied macht; es ist ein schwer betroffener Patient, Z. n. SHT.
Ich danke vorab für Erfahrungswissen.
Viele Grüße
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Isegrim Baldur schrieb:
Hallo in die Runde,
da ich einen derartigen Thread nicht finden konnte, hier meine Frage in einem dafür angelegten. Tut mir leid, falls das Thema woanders bereits besprochen worden ist:
Einer meiner Privatpatienten (Beihilfeempfänger) würde in Zukunft gerne ein bis zwei mal die Woche einen zweiten Termin pro Tag (also einen am Morgen, einen am Nachmittag) in Anspruch nehmen. Ich frage mich, ob das auf dem Rezept extra vermerkt werden sollte (z. B. "ein bis zwei Einheiten/Tag"), damit die Beihilfe sich nicht quer stellt oder ob ich die Termine einfach aufschreibe, mit dem Vermerk (Vormittag, Nachmittag).
Ich komme derzeit 3 mal die Woche zu ihm, bisher klappt es mit der Erstattung recht reibungslos. Vielleicht hat jemand Erfahrung mit der Situation.
Falls es einen Unterschied macht; es ist ein schwer betroffener Patient, Z. n. SHT.
Ich danke vorab für Erfahrungswissen.
Viele Grüße
bei ärztlicher Verodnung 2 x täglich vorerst problemlos. Langfristig muss das mit der Beihilfe abgeklärt werden.
Ohne ärztliche Verordnung mit explizit 2 x täglich keine Chance auf Erstattung.
Ich hatte solche Fälle schon mehrfach.
Gruß von Monique
Gefällt mir
vielen Dank für deinen Beitrag! hat mir geholfen.
Viele Grüße, Isegrim
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Isegrim Baldur schrieb:
Hallo Monique,
vielen Dank für deinen Beitrag! hat mir geholfen.
Viele Grüße, Isegrim
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
M0nique schrieb:
Hallo Isegrim,
bei ärztlicher Verodnung 2 x täglich vorerst problemlos. Langfristig muss das mit der Beihilfe abgeklärt werden.
Ohne ärztliche Verordnung mit explizit 2 x täglich keine Chance auf Erstattung.
Ich hatte solche Fälle schon mehrfach.
Gruß von Monique
Mein Profilbild bearbeiten