Physiotherapeut (m/w/d) –
Vollzeit oder Teilzeit
Wir sind die Praxis Physiolife
Hamburg, eine moderne
Physiotherapiepraxis in Hamburg
Wartenau, in der sich sowohl
Patienten als auch Therapeuten
wohlfühlen. Unser Ziel ist es, dir
die bestmögliche
Arbeitsatmosphäre zu bieten und
dich in deiner persönlichen sowie
beruflichen Entwicklung zu
unterstützen.
Was wir bieten:
• Attraktives Gehalt: Ab 20 Euro
pro Stunde, abhängig von deiner
Qualifikation und Erfahrung.
• Fortbildung...
Vollzeit oder Teilzeit
Wir sind die Praxis Physiolife
Hamburg, eine moderne
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Wartenau, in der sich sowohl
Patienten als auch Therapeuten
wohlfühlen. Unser Ziel ist es, dir
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• Attraktives Gehalt: Ab 20 Euro
pro Stunde, abhängig von deiner
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das neue Jahr geht los, die Versicherten warten auf ihre Befreiungen und wir diskutieren...
Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die uns ermächtigt, bei jahresübergreifenden Behandlungen (24er HB) die Zuzahlung für 2018 zu kassieren? Sie kann derzeit ja effektiv nicht nachgewiesen werden zum Zeitpunkt des Behandlungsendes. Und ich habe eigentlich keine Lust, das Rezept so lange nicht abzurechnen, bis die Befr. dann irgendwann mal kommt. Der Versicherte kann sich die evtl. zuviel gezahlte ZuZa ja auch bei der Kasse wieder holen, wenn die Befr. da ist.
Ich habe schon oft gelesen, die ZuZa ist zu Behandlungsbeginn zu entrichten...aber keine belastbaren Quellen gefunden. Wie sieht es im o.g. Fall aus? Behandlungen jahresübergreifend, 2017 befreit, 2018 Befr. bei Behandlungsende nicht da...? Ich "diskutiere" gerade mit einem Angehörigen... schnelle Infos wären super!
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Neuling schrieb:
Hallo zusammen,
das neue Jahr geht los, die Versicherten warten auf ihre Befreiungen und wir diskutieren...
Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die uns ermächtigt, bei jahresübergreifenden Behandlungen (24er HB) die Zuzahlung für 2018 zu kassieren? Sie kann derzeit ja effektiv nicht nachgewiesen werden zum Zeitpunkt des Behandlungsendes. Und ich habe eigentlich keine Lust, das Rezept so lange nicht abzurechnen, bis die Befr. dann irgendwann mal kommt. Der Versicherte kann sich die evtl. zuviel gezahlte ZuZa ja auch bei der Kasse wieder holen, wenn die Befr. da ist.
Ich habe schon oft gelesen, die ZuZa ist zu Behandlungsbeginn zu entrichten...aber keine belastbaren Quellen gefunden. Wie sieht es im o.g. Fall aus? Behandlungen jahresübergreifend, 2017 befreit, 2018 Befr. bei Behandlungsende nicht da...? Ich "diskutiere" gerade mit einem Angehörigen... schnelle Infos wären super!
10 eur rezeptgebühr muss sie aber nicht bezahlen da aus 2017
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sie muss bezahlen und gut. da gibt es ja nichts zu diskutieren.
10 eur rezeptgebühr muss sie aber nicht bezahlen da aus 2017
:thumbsdown:
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FFGG schrieb:
silgreif schrieb am 17.1.18 11:11:
sie muss bezahlen und gut. da gibt es ja nichts zu diskutieren.
10 eur rezeptgebühr muss sie aber nicht bezahlen da aus 2017
:thumbsdown:
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PTP schrieb:
Bezahlen, und wenn nicht will von der KK holen. Die wird es sich schon wiederholen..
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silgreif schrieb:
sie muss bezahlen und gut. da gibt es ja nichts zu diskutieren.
10 eur rezeptgebühr muss sie aber nicht bezahlen da aus 2017
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