Wertschätzung der geleisteten
Arbeit und der Persönlichkeit
,frei wählbare Arbeitszeiten, gute
Bezahlung ,selbstständiges
Arbeiten.
Das erwartet Dich als Physio in
meiner Praxis. Hast Du Lust mit mir
zusammen in einer kleinen,
familiär geführten Physiopraxis
zusammen zu arbeiten? Melde Dich
gerne bei mir und ich freue mich
auf ein persönliches Gespräch in
dem wir Einzelheiten genau klären
können. Ich freue mich über jeden
Anruf oder jede E-Mail !
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holger302 schrieb:
Bitte im ganzen Satz die Frage neu stellen. Worum geht es überhaupt?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@holger302 oh sorry 🙈
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wie lange Zuzahlung in Rechnung stellen? Läuft die Frist mit der Verordnung ab oder erst in 9 Monaten?
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Zahlt der Patient beim ersten Termin nicht, wird sofort eine Zuzahlungsaufforderung ausgehändigt. Ist die Zuzahlung dann bis zur Abrechnung der VO nicht bezahlt, wird der Eigenanteil direkt - mit dem Abrechnen der VO - die Kasse in Rechnung gestellt.
Das ist der einfachsten Weg und geht konform mit dem BRV und § 43b SGB V.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
UW schrieb am 06.12.2023 10:02 Uhr:Zuzahlung: 1x schriftliche Mahnung - 14 Tage Zeit ..dann alles von GKV holen -- ist nicht so schwer Nö. Das es eine Mahnung bedarf ist ein Ammenmärchen.
Zahlt der Patient beim ersten Termin nicht, wird sofort eine Zuzahlungsaufforderung ausgehändigt. Ist die Zuzahlung dann bis zur Abrechnung der VO nicht bezahlt, wird der Eigenanteil direkt - mit dem Abrechnen der VO - die Kasse in Rechnung gestellt.
Das ist der einfachsten Weg und geht konform mit dem BRV und § 43b SGB V.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ok danke euch. Wenn man das nicht gemacht hat, wie lange hat man Zeit das nachzuholen?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Guckst du BRV § 18 Abs. 5
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UW schrieb:
Zuzahlung: 1x schriftliche Mahnung - 14 Tage Zeit ..dann alles von GKV holen -- ist nicht so schwer
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