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Unsere Schwerpunkte liegen im
unfallchirurgischen-/orthopädischen
und s...
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ich finde nirgendwo etwas Eindeutiges zum Thema Zahlungsfrist für Zuzahlungen. Hat jemand einen Tipp? Ich meine, die Zuzahlung soll bereits bei der 1. Behandlung bezahlt werden. Ist das nur eine Empfehlung oder verbindlicher Gesetzestext?
Danke vorab für Eure Tipps.
LG
Winnie
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WinnieE schrieb:
Hallo Physios,
ich finde nirgendwo etwas Eindeutiges zum Thema Zahlungsfrist für Zuzahlungen. Hat jemand einen Tipp? Ich meine, die Zuzahlung soll bereits bei der 1. Behandlung bezahlt werden. Ist das nur eine Empfehlung oder verbindlicher Gesetzestext?
Danke vorab für Eure Tipps.
LG
Winnie
_Wann_ das geschieht ist unerheblich, sollte aber innerhalb der Verjährungsfrist (drei Jahre ab Ende des Kalenderjahres in dem die Forderung entstand) geschehen. Die Zahlungsfrist entspricht dem von dir genannten Datum.
Dort wo ich mit Eigenanteilen zu tun habe schreibe ich in der Regel zur zweiten Behandlung die Rechnung mit Zahlungsziel zur prospektiven Hälfte der Behandlungsserie und ggf. Erinnerung zum Ende der Behandlung - das geht dann alles gemeinsam zur Abrechnung wenn das zahlen vergessen wurde und ich muss nicht 'nen Monat später die Akte nochmal rauskramen ;)
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Im Rahmenvertrag ds VdEK gibt es unter § 6 Abs. 6 den Hinweis, wann die Zuzahlung vom Patienten einzuziehen ist.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
@Papa Alpaka: da verstößt du aber teils gegen die Rahmenverträge! :kissing_closed_eyes:
Zuzahlungen nach § 32 Abs. 2 SGB V i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V sind vom Zugelassenen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen einzuziehen und gegenüber dem Versicherten gem. § 61 Satz 4 SGB V zu quittieren. Die pauschale Zuzahlung je Verordnungsblatt ist regelmäßig bei der ersten Behandlung durch den Zugelassenen einzuziehen.
Im Rahmenvertrag ds VdEK gibt es unter § 6 Abs. 6 den Hinweis, wann die Zuzahlung vom Patienten einzuziehen ist.
Gruß
Nora
§6,Abs.6
"Die pauschale Zuzahlung je Verordnungsblatt ist regelmäßig bei der ersten Behandlung durch den Zugelassenen einzuziehen."
bezieht sich auf den Rahmenvertrag mit dem VdEK...also mit Bezug auf VdEK-Versicherte.
Gegenüber RVO-Versicherten kann ich mich nicht darauf berufen, weil in dem entsprechenden Rahmenvertrag der Passus fehlt.
Im SGB finde ich dazu nix.
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WinnieE schrieb:
@ Nora
§6,Abs.6
"Die pauschale Zuzahlung je Verordnungsblatt ist regelmäßig bei der ersten Behandlung durch den Zugelassenen einzuziehen."
bezieht sich auf den Rahmenvertrag mit dem VdEK...also mit Bezug auf VdEK-Versicherte.
Gegenüber RVO-Versicherten kann ich mich nicht darauf berufen, weil in dem entsprechenden Rahmenvertrag der Passus fehlt.
Im SGB finde ich dazu nix.
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ali schrieb:
In wie weit verstösst der Papa da gegen den RV bzw.wie relevant ist das....
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kvet schrieb:
Und das Ganze dauert ca. 5 min.!
Bei uns regelt der Behandlungsvertrag die Zuzahlung zum letzten Behandlungstermin, das funktioniert problemlos.
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Tempelritter schrieb:
der VdEK sagt die "Die pauschale Zuzahlung je Verordnungsblatt, das wären nur die 10€ pro Verordnungsblatt, wo bleibt der Rest?
Bei uns regelt der Behandlungsvertrag die Zuzahlung zum letzten Behandlungstermin, das funktioniert problemlos.
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Papa Alpaka schrieb:
Verbindlich ist, das gesetzlich Versicherte €10 pro Verordnung zzgl. 10% des Verordnungswertes als Eigenanteil zu entrichten haben.
_Wann_ das geschieht ist unerheblich, sollte aber innerhalb der Verjährungsfrist (drei Jahre ab Ende des Kalenderjahres in dem die Forderung entstand) geschehen. Die Zahlungsfrist entspricht dem von dir genannten Datum.
Dort wo ich mit Eigenanteilen zu tun habe schreibe ich in der Regel zur zweiten Behandlung die Rechnung mit Zahlungsziel zur prospektiven Hälfte der Behandlungsserie und ggf. Erinnerung zum Ende der Behandlung - das geht dann alles gemeinsam zur Abrechnung wenn das zahlen vergessen wurde und ich muss nicht 'nen Monat später die Akte nochmal rauskramen ;)
Die ZZ zahlen sie bei uns bar. 1 o 2 Behandlung, per Einzug und nur gaaaanz selten per Rg, dann mit dem praxisüblichen Zahlungsziel
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Papa Alpaka schrieb:
"Regelmäßig" wäre die einzuziehen wenn die Betroffenen €10 in der Barkasse hätten, dazu(!) müsste ich eine separate Berechnung des 10%-Anteils vornehmen. Dazu wäre der Betreuer für finanzielle Angelegenheiten bei der ersten Behandlung zu konsultieren, die Betreuungsperson mit Zugriff auf die Barkasse müsste anwesend sein, ... - vergiss es :)
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ali schrieb:
Im VDEK Rahmenvertrag steht, dass die 10 Euro am 1. Behandlungstag bezahlt werden SOLL....
Die ZZ zahlen sie bei uns bar. 1 o 2 Behandlung, per Einzug und nur gaaaanz selten per Rg, dann mit dem praxisüblichen Zahlungsziel
Meine Idee, ein vorformuliertes Schriftstück (mit belegbaren Fakten im Background) den Zahlungszögerern zu präsentieren, scheint damit überflüssig.
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Papa Alpaka schrieb:
Keine verbindliche Vorschrift? Gratuliere! Deine Burg, deine Regeln...
Die Zuzahlung ist beim ersten, spätestens beim zweiten Termin zu zahlen.
Letzte Frist bei mir, wenn das Rezept zur Abrechnung kommt.
Dann muss die Kasse zahlen.
Rechnung gibt es nur ausnahmsweise für Betreuer bei HB.
Oder selten nach Absprache.
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RoFo schrieb:
Ich sehe das anders
Die Zuzahlung ist beim ersten, spätestens beim zweiten Termin zu zahlen.
Letzte Frist bei mir, wenn das Rezept zur Abrechnung kommt.
Dann muss die Kasse zahlen.
Rechnung gibt es nur ausnahmsweise für Betreuer bei HB.
Oder selten nach Absprache.
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morpheus-06 schrieb:
Du bist du wohl ein Witzbold, deine Zahlungsfrist reicht von der ersten bis zur letzten Behandlung, zur Not nochmal bis zu 4 Wo. mehr bis die Kasse zahlt.
Bei mir muss beim ersten bzw zweiten Termin die VOgeb bezahlt werden.
Spätestens bei VOende (drei Wo bei 6er VO) oder bei Abrechnung (dann kann das noch eine Woch länger sein).
Ja du hast Recht. Die Frist bis man dann das Geld bekommt ist irre lang.
Witzig finde ich das aber nicht.
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RoFo schrieb:
???
Bei mir muss beim ersten bzw zweiten Termin die VOgeb bezahlt werden.
Spätestens bei VOende (drei Wo bei 6er VO) oder bei Abrechnung (dann kann das noch eine Woch länger sein).
Ja du hast Recht. Die Frist bis man dann das Geld bekommt ist irre lang.
Witzig finde ich das aber nicht.
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WinnieE schrieb:
ja ich seh schon, eindeutig ist hier nix.
Meine Idee, ein vorformuliertes Schriftstück (mit belegbaren Fakten im Background) den Zahlungszögerern zu präsentieren, scheint damit überflüssig.
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