Wir suchen aufgeweckte, innovative
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Physiotherapeut:in zur Ergänzung
unseres Teams. Stellenantritt per
sofort oder nach Vereinbarung.
Wir sind ein dynamisches Team von
sechs Physiotherapeutinnen mit
verschiedenen Backgrounds von
Sportphysiotherapie,
Manualtherapie, DryNeedling,
CRAFTA, bis zu Beckenbodentraining
... wir sind immer offen für
Neues.
Fortschrittliche, aktive und
evidenzbasierte Physiotherapie
stehen für uns im Vordergrund.
Wir bieten die Möglichkeit a...
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Kurze Frage in die Runde:
Chefin ist im Urlaub, soweit läuft hier auch alles gut.
Heute morgen kam eine Pat. Mit neuem Rezept, 6xKG, soweit nix weltbewegendes.
Patientin ist die Cousine der Chefin und meinte als ich die Rezeptgebühr aus der Tabelle genannt habe ganz empört sie " sei die Cousine und müsse noch nie was bezahlen" ....
Habe keine Anweisung meiner Chefin erhalten...laut PC Akte ist in der Vergangenheit die Rezeptgebühr eingetragen...
Nun meine Frage (will nicht im Urlaub anrufen) ist das überhaupt erlaubt einem die Rezeptgebühr zu "schenken"?
Denn laut PC ist alles normal, ..., ich traue der Patientin jetzt auch ehrlich gesagt nicht zu so dreist zu lügen,...., oder ist der Eintrag nur für eine evtl. Prüfung?? Kennt ihr ähnliche Fälle??
Bin übrigens so verblieben, dass ihr ihr gesagt habe dass ich erst nach dem Urlaub fragen kann und die Rezeptgebühr jetzt noch nicht bar haben will,
Die hat sich vielleicht aufgeregt ...
Danken und Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
Kurze Frage in die Runde:
Chefin ist im Urlaub, soweit läuft hier auch alles gut.
Heute morgen kam eine Pat. Mit neuem Rezept, 6xKG, soweit nix weltbewegendes.
Patientin ist die Cousine der Chefin und meinte als ich die Rezeptgebühr aus der Tabelle genannt habe ganz empört sie " sei die Cousine und müsse noch nie was bezahlen" ....
Habe keine Anweisung meiner Chefin erhalten...laut PC Akte ist in der Vergangenheit die Rezeptgebühr eingetragen...
Nun meine Frage (will nicht im Urlaub anrufen) ist das überhaupt erlaubt einem die Rezeptgebühr zu "schenken"?
Denn laut PC ist alles normal, ..., ich traue der Patientin jetzt auch ehrlich gesagt nicht zu so dreist zu lügen,...., oder ist der Eintrag nur für eine evtl. Prüfung?? Kennt ihr ähnliche Fälle??
Bin übrigens so verblieben, dass ihr ihr gesagt habe dass ich erst nach dem Urlaub fragen kann und die Rezeptgebühr jetzt noch nicht bar haben will,
Die hat sich vielleicht aufgeregt ...
Danken und Grüße
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Tempelritter schrieb:
es ist nicht erlaubt die Zuzahlung zu schenken, dazu gab es vor Kurzem auch ein Urteil aus dem Hilfsmittelbereich.
Ich an deiner Stelle würde das der Chefin nach dem Urlaub überlassen.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Die Patientin wird sich auch wieder abregen.
Ich an deiner Stelle würde das der Chefin nach dem Urlaub überlassen.
Schreibe eine Rechnung und wenn diese nicht bezahlt wird, sofort eine Mahnung hinterher. Sollte diese dann auch nicht bezahlt werden, schicke die Rechnung und die Mahnung an die Krankenkasse, dann zieht diese das Geld von der Patientin ein und du, bzw. deine Chefin sind aus dem Schneider :blush:
Gruß Evi
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Generell werden VO Gebühren nicht vom HM Erbringer angemahnt.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Falls AT keine Leitungsposition haben sollte, finde ich RG und Mahnung unverhältnismäßig, nur weil Cheffe im Urlaub ist.
Generell werden VO Gebühren nicht vom HM Erbringer angemahnt.
Es gibt aber besonders mit den "30 Jahren" neuerdings erhebliche Konflikte, so das ich das über das Abrechnungszentrum an die Kasse weiterleite
Diese neue Tendenz ist gemischt und nicht mehr Herkunfts abhängig.
Da wir ja keine Verluste steuerlich absetzen können, beißt den Letzten der Hund
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Norbert Meyer schrieb:
Jahrelang kam der Patient rüber in den Osten und war es im Westen gewöhnt zu gleich die fällige Zuzahlung (auf den Cent genau) sofort zu zahlen, dagegen zieren sich noch Heute die ehemaligen DDR ler nur mit grollendem Widerstand.
Es gibt aber besonders mit den "30 Jahren" neuerdings erhebliche Konflikte, so das ich das über das Abrechnungszentrum an die Kasse weiterleite
Diese neue Tendenz ist gemischt und nicht mehr Herkunfts abhängig.
Da wir ja keine Verluste steuerlich absetzen können, beißt den Letzten der Hund
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Evemarie Kaiser schrieb:
... erkläre der Patientin, dass diese Zuzahlung nicht für die Praxis bzw. für ihre Cousine ist, sondern die Krankenkasse das verlangt und auch bekommt!
Schreibe eine Rechnung und wenn diese nicht bezahlt wird, sofort eine Mahnung hinterher. Sollte diese dann auch nicht bezahlt werden, schicke die Rechnung und die Mahnung an die Krankenkasse, dann zieht diese das Geld von der Patientin ein und du, bzw. deine Chefin sind aus dem Schneider :blush:
Gruß Evi
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LG :wink:
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limone schrieb:
Das denke ich auch und würde auch genauso vorgehen.
LG :wink:
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666 schrieb:
Hast du vielleicht in Betracht gezogen, dass deine Chefin eventuell die Zuzahlung übernimmt, ordnungsgemäß im Kassenbuch als Zuzahlung vermerkt und abrechnet? Deswegen die Antwort der Verwandten: "...noch nie was bezahlt". Vielleicht "schenkt" sie da überhaupt nichts. Ich würde wegen des Handlings abwarten, bis deine Chefin aus dem Urlaub kommt, und die Sache klären.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Regelbehandlungszeit 15 bis 25 Minuten
danke für eure Meinungen...
Hat sich erledigt, besagte Dame hat selbst bei meiner Chefin im Urlaub angerufen und sich anscheinend beschwert...
Chefin hat sich heute bei mir gemeldet...kein Problem gemacht, sie kümmert sich darum wenn sie wieder da ist.
Patientin hat gebeten nicht bei mir in Behandlung zu sein ... Vielen Dank! Hatte da auch wenig Lust drauf bei so einer ....
Aber generell gefragt ist es eigentlich nicht erlaubt die Zuzahlung zu erlassen?! Kann mir ja egal sein, würde es nur mal irgendwo "hochoffiziell" lesen (Gesetz/Heilmittelrichtlienen etc...)?
Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
danke für eure Meinungen...
Hat sich erledigt, besagte Dame hat selbst bei meiner Chefin im Urlaub angerufen und sich anscheinend beschwert...
Chefin hat sich heute bei mir gemeldet...kein Problem gemacht, sie kümmert sich darum wenn sie wieder da ist.
Patientin hat gebeten nicht bei mir in Behandlung zu sein ... Vielen Dank! Hatte da auch wenig Lust drauf bei so einer ....
Aber generell gefragt ist es eigentlich nicht erlaubt die Zuzahlung zu erlassen?! Kann mir ja egal sein, würde es nur mal irgendwo "hochoffiziell" lesen (Gesetz/Heilmittelrichtlienen etc...)?
Grüße
Aber generell gefragt ist es eigentlich nicht erlaubt die Zuzahlung zu erlassen?! Kann mir ja egal sein, würde es nur mal irgendwo "hochoffiziell" lesen (Gesetz/Heilmittelrichtlienen etc...)?
Grüße
es ist nicht erlaubt die Zuzahlung zu schenken, dazu gab es vor Kurzem auch ein Urteil aus dem Hilfsmittelbereich
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 10.11.15 18:30:
Aber generell gefragt ist es eigentlich nicht erlaubt die Zuzahlung zu erlassen?! Kann mir ja egal sein, würde es nur mal irgendwo "hochoffiziell" lesen (Gesetz/Heilmittelrichtlienen etc...)?
Grüße
es ist nicht erlaubt die Zuzahlung zu schenken, dazu gab es vor Kurzem auch ein Urteil aus dem Hilfsmittelbereich
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dicke schrieb:
Mein früherer Chef hatte auch mit ein paar Pat deals, was die Zuzahlung angeht... Nur 4x behandelt und keine Gebühr o.ä. Wenn Chef das in seinem Laden haben will, bittesehr, ist ja seine Zulassung, die flöten geht, wenns rauskommt.
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idefix- schrieb:
mach nen vermerk am Rezept und überlasse den Rest deiner Chefin. Behandlung natürlich genau nach Vorschrift der Kasse 15 Minuten.
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Physio.Helmut schrieb:
Warte ab bis die deine Chefin wieder da ist -wenn Sie 6x Behandlung hat -dauert es scho mal 2-3 Wochen bis du das Rezept fertig hast -bis dahin müßte deine Chefin wieder da sein.
Nun seid mal bitte nicht päpstlicher wie der Papst. Natürlich darf man Patienten die Zuzahlung nicht erlassen. Wäre ja auch dumm von dem wenigen noch etwas her zu geben. Und erst recht darf man RzGeb nich mit Behandlungen verrechnen.
Aber !? Würdet ihr von eurem Partner, erwachsenerm Kind, Eltern die Gebühr einfordern??? Wenn jemand dies bis auf die liebe Cousine ausweitet, bitte. Rechtlich muss nur die Betrag als kassiert im Kassenbuch verbucht sein. Wenn ich meiner Cousine dann (diese) 20 € schenke ist das meine persönliche Sache.
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wenn dann nur 4 Behandlungen abgerechnet werden ist doch alles in Ordnung.
Oder wolltest du etwas anderes zur allgemeinen Kenntnis geben? Fakten und konsequentes Handeln wären dann evtl. zwingend.
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mocca schrieb:
hallo dicke,
wenn dann nur 4 Behandlungen abgerechnet werden ist doch alles in Ordnung.
Oder wolltest du etwas anderes zur allgemeinen Kenntnis geben? Fakten und konsequentes Handeln wären dann evtl. zwingend.
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Udo schrieb:
@ all
Nun seid mal bitte nicht päpstlicher wie der Papst. Natürlich darf man Patienten die Zuzahlung nicht erlassen. Wäre ja auch dumm von dem wenigen noch etwas her zu geben. Und erst recht darf man RzGeb nich mit Behandlungen verrechnen.
Aber !? Würdet ihr von eurem Partner, erwachsenerm Kind, Eltern die Gebühr einfordern??? Wenn jemand dies bis auf die liebe Cousine ausweitet, bitte. Rechtlich muss nur die Betrag als kassiert im Kassenbuch verbucht sein. Wenn ich meiner Cousine dann (diese) 20 € schenke ist das meine persönliche Sache.
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