Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
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wie seht Ihr folgende Situation:
Pat mit Rez-Kombi KG/MLD/HB - Zuzahlung 6x KG, 6xMLD, 6xHB plus 10,00E Rezeptpauschale - 1 Therapeut, der beide Behandlungen durchführt.
Nun ist der Therapeut in Urlaub und die Behandlungen müssen gesplittet werden, 1 Therapeut macht KG ein zweiter MLD, an verschiedenen Tagen, (praxisintern nicht anders möglich).
Pat weigert sich nun, zusätzlich 6x HB-Zuzahlung zu leisten.
Aus Patientensicht irgendwie verständlich, aber doch aus Praxis-/Kassensicht legal -oder?
Danke vorab für Eure Antworten
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Physios,
wie seht Ihr folgende Situation:
Pat mit Rez-Kombi KG/MLD/HB - Zuzahlung 6x KG, 6xMLD, 6xHB plus 10,00E Rezeptpauschale - 1 Therapeut, der beide Behandlungen durchführt.
Nun ist der Therapeut in Urlaub und die Behandlungen müssen gesplittet werden, 1 Therapeut macht KG ein zweiter MLD, an verschiedenen Tagen, (praxisintern nicht anders möglich).
Pat weigert sich nun, zusätzlich 6x HB-Zuzahlung zu leisten.
Aus Patientensicht irgendwie verständlich, aber doch aus Praxis-/Kassensicht legal -oder?
Danke vorab für Eure Antworten
Alternativ: Unterbrechung "U" nachdem der Patient über mögliche gesundheitliche Folgen einer Unterbrechung aufgeklärt wurde und ausdrücklich kein anderes Vorgehen wünscht.
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Alexander Fischer schrieb:
Willst du zweimal hb Anteil kassieren? Das geht nicht.
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Papa Alpaka schrieb:
Wenn der Patient seinen Eigenanteil nicht/nicht vollständig leistet ist der Fehlbetrag von der GKV einzuziehen.
Alternativ: Unterbrechung "U" nachdem der Patient über mögliche gesundheitliche Folgen einer Unterbrechung aufgeklärt wurde und ausdrücklich kein anderes Vorgehen wünscht.
Oft fehlt mir bei manchen Usern hier im Forum das entgegenkommen am Patienten wenn ich hier alle Hau Ruck Aktionen in meiner Praxis anwenden würde dann hätten wir keine Patienten mehr.
Natürlich sind wir unterbezahlt, natürlich gibt es zahlungsfaule Patienten, natürlich freche Patienten usw aber es ist immer ein Geben und nehmen.
Gruss
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dermicha77 schrieb:
Wenn Du die Termine nicht anders planen kannst ist das Dein Problem also würde ich persönlich auch keine exta Gebühren für HB berechnen.
Oft fehlt mir bei manchen Usern hier im Forum das entgegenkommen am Patienten wenn ich hier alle Hau Ruck Aktionen in meiner Praxis anwenden würde dann hätten wir keine Patienten mehr.
Natürlich sind wir unterbezahlt, natürlich gibt es zahlungsfaule Patienten, natürlich freche Patienten usw aber es ist immer ein Geben und nehmen.
Gruss
Dann gibt es doch keine Probleme
Wenn es aber alles auf einer VO steht..dann gibt es m.M. nach Probleme
Beim Fall 2VO 2x10€ VOBlattgebühr 1x 6xKG u.HB 2.VO 6x MLD ...Ende
alles auf einer VO geht nicht
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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wenn es aus vernünftigen Gründen gesplittet werden muss (ich gehe davon aus, es sind zwei VOs), dann wird natürlich auch zweimal der HB abgerechnet. Er wurde ja auch erbracht. Wir hatten das auch schon mehrmals und mit einem kleinen Hinweis auf der Verordnung war das für die Kassen kein Problem. Die Alternative hat die Papa Alpaka ja schon beschrieben. Zahlt er die Zuzahlung nicht in voller Höhe springt natürlich die KK ein und holt sich das Geld dann trotzdem vom Patienten.
Dein Patient macht Stress wegen einer vorrübergehenden Erhöhung seiner Zuzahlung bei ca. 0,50-1,00 € pro Behandlung für einen begrenzten Zeitraum? Wenn seine Krankenkasse mal die Preise um 3 % erhöht hat er diesen Zuschlag locker bei jeder Behandlung......
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Hallo AT,
wenn es aus vernünftigen Gründen gesplittet werden muss (ich gehe davon aus, es sind zwei VOs), dann wird natürlich auch zweimal der HB abgerechnet. Er wurde ja auch erbracht. Wir hatten das auch schon mehrmals und mit einem kleinen Hinweis auf der Verordnung war das für die Kassen kein Problem. Die Alternative hat die Papa Alpaka ja schon beschrieben. Zahlt er die Zuzahlung nicht in voller Höhe springt natürlich die KK ein und holt sich das Geld dann trotzdem vom Patienten.
Dein Patient macht Stress wegen einer vorrübergehenden Erhöhung seiner Zuzahlung bei ca. 0,50-1,00 € pro Behandlung für einen begrenzten Zeitraum? Wenn seine Krankenkasse mal die Preise um 3 % erhöht hat er diesen Zuschlag locker bei jeder Behandlung......
MfG :)
weil wir eine Physio ohne MLD und einen Masseur mit MLD hatten. Da hat das die Kasse akzeptiert.
An sonsten gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot.
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TheStonie schrieb:
Wichtig wäre nur der Kasse mitzuteilen, warum 2 Therapeuten hingehen. Ging damals bei uns nur,
weil wir eine Physio ohne MLD und einen Masseur mit MLD hatten. Da hat das die Kasse akzeptiert.
An sonsten gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot.
Gruss
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dermicha77 schrieb:
Mit der AOK Niedersachsen nicht machbar! Die kürzen Dir sofort das Honorar. Du bist bei denen verpflichtet alles nacheinander abzuarbeiten um Kosten zu senken!
Gruss
Dass ich über die KV ausstehende Gebühren einholen kann, weiss ich.
Es handelt sich, wie vermutet, um 2 Rezepte.
@ Micha: wir handhaben es gelegentlich so, dass wir KG und ML getrennt behandeln, weil Patienten nicht selten sagen, alles zusammen sei ihnen zu anstrengend. Sind oft ältere Patis und von Zuza befreit. Das hat noch nie Probleme gegeben.
Und mit meiner jetzigen Pat hab ich nochmal gesprochen und ihr erklärt, dass der Masseur als Urlaubsvertretung den HB für ML auch im Gehalt angerechnet bekommt. Sie war nun einsichtig, und das Problem sollte gelöst sein.
In diesem Sinne allen einen schönen Feierabend.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für Eure Meinungen. Das hilft oft den eigenen Standpunkt nochmal abzugleichen.
Dass ich über die KV ausstehende Gebühren einholen kann, weiss ich.
Es handelt sich, wie vermutet, um 2 Rezepte.
@ Micha: wir handhaben es gelegentlich so, dass wir KG und ML getrennt behandeln, weil Patienten nicht selten sagen, alles zusammen sei ihnen zu anstrengend. Sind oft ältere Patis und von Zuza befreit. Das hat noch nie Probleme gegeben.
Und mit meiner jetzigen Pat hab ich nochmal gesprochen und ihr erklärt, dass der Masseur als Urlaubsvertretung den HB für ML auch im Gehalt angerechnet bekommt. Sie war nun einsichtig, und das Problem sollte gelöst sein.
In diesem Sinne allen einen schönen Feierabend.
Mit der AOK Niedersachsen nicht machbar! Die kürzen Dir sofort das Honorar. Du bist bei denen verpflichtet alles nacheinander abzuarbeiten um Kosten zu senken!
Gruss
Soweit wirtschaftlich und therapeutisch vertretbar: Ja, natürlich werden zwei Heilmittel in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang abgegeben; alles andere wäre einfach nur ungeschickt.
Nein, es muss nicht in den KG-Pausen MLD durchgeführt werden um die kleinstmögliche Therapeuteneinsatzzeit zu erhalten.
Die AOK NDS darf eine Einzelfallentscheidung treffen in der einem PT ohne Zertifikat die Leistung von MLD genehmigt wird oder einem Masseur die Abgabe von KG.
Die AOK NDS darf sich auch beim Patienten beschweren das seine Therapeutenwahl unwirtschaftlich ist.
Die AOK NDS darf, gemäß HMR und RV (IFK; VDB und ZVK habe ich nicht abgeglichen), nicht einseitig die Vergütung annullieren weil sie lustig ist.
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Papa Alpaka schrieb:
dermicha77 schrieb am 28.7.15 16:50:
Mit der AOK Niedersachsen nicht machbar! Die kürzen Dir sofort das Honorar. Du bist bei denen verpflichtet alles nacheinander abzuarbeiten um Kosten zu senken!
Gruss
Soweit wirtschaftlich und therapeutisch vertretbar: Ja, natürlich werden zwei Heilmittel in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang abgegeben; alles andere wäre einfach nur ungeschickt.
Nein, es muss nicht in den KG-Pausen MLD durchgeführt werden um die kleinstmögliche Therapeuteneinsatzzeit zu erhalten.
Die AOK NDS darf eine Einzelfallentscheidung treffen in der einem PT ohne Zertifikat die Leistung von MLD genehmigt wird oder einem Masseur die Abgabe von KG.
Die AOK NDS darf sich auch beim Patienten beschweren das seine Therapeutenwahl unwirtschaftlich ist.
Die AOK NDS darf, gemäß HMR und RV (IFK; VDB und ZVK habe ich nicht abgeglichen), nicht einseitig die Vergütung annullieren weil sie lustig ist.
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JürgenK schrieb:
also ich verstehe hier was nicht: sind es 2 VO=1.VO KG+HB 2.VO MLD+HB
Dann gibt es doch keine Probleme
Wenn es aber alles auf einer VO steht..dann gibt es m.M. nach Probleme
Beim Fall 2VO 2x10€ VOBlattgebühr 1x 6xKG u.HB 2.VO 6x MLD ...Ende
alles auf einer VO geht nicht
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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