Schwerpunktmäßig orthopädisch /
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
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Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
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Arbeitszeiten, Fortbildung...
eine Patientin hat Beschwerden aufgrund Ihrer SS. Dies steht auch so auf dem Rezept. Sie ist somit von der Zuzahlung befreit, oder?
Viele Grüße....
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PhysioXYZ schrieb:
Hallo zusammen,
eine Patientin hat Beschwerden aufgrund Ihrer SS. Dies steht auch so auf dem Rezept. Sie ist somit von der Zuzahlung befreit, oder?
Viele Grüße....
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steve k schrieb:
Ja, das ist m.W. nach so.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
ja
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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PhysioXYZ schrieb:
Ok hab es selbst gefunden....
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morpheus-06 schrieb:
die Schwangerschaft muss aber in der Diagnose erscheinen, wenn nicht besteht Zuzahlungspflicht.
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PhysioXYZ schrieb:
Ja darauf habe ich geachtet...
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morpheus-06 schrieb:
dann ist die Vo. zuzahlungsfrei.
Kann ich nun 40 € Verzugskosten berechnen?
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PhysioXYZ schrieb:
Auch das wurde richtig angekreuzt, trotzdem der Abzug.
Kann ich nun 40 € Verzugskosten berechnen?
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PhysioXYZ schrieb:
Beides wurde vom Arzt nachträglich geändert. Beides mit Stempel und Unterschrift bestätigt. Ich habe die Korrekturen als Scan vorliegen.
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PhysioXYZ schrieb:
Wo kann man das nachlesen?
Für mich bedeutet dies: 20,86 Abzug.
Dies kann ich nun bei der Kasse einfordern und zusätzlich noch (ich glaube 40€) berechnen, oder?
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alobar schrieb:
versteh ich jetzt grad nicht..... Patientin ist befreit weil schwanger. Jetzt hast Du die RG verlangt uns ist wohl bezahlt worden. Diese wird Dir dann von der AOK abgezogen, was ja Richtig ist. Aber jetzt willst Du die RG von der AOK nochmal haben, obwohl Du die RG kassiert hast?!?
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Leni C. schrieb:
Oder nachträglich zumindest die Zuzahlung von der Patientin anfordern und die geht zur Kasse und holt sich das Geld zurück .
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morpheus-06 schrieb:
das mache ich immer so, wird die ZuZa trotzdem abgezogen, geht die RE an den Versicherten.
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Wonderwoman schrieb:
Also doch Zuzahlung und die Patientin holt sich das von der Kasse wieder.
Also doch Zuzahlung und die Patientin holt sich das von der Kasse wieder.
Nein keine Zuzahlung, wird trotzdem von der Kasse abgezogen hole ich mir die Kohle von der Versicherten. Was die dann macht ist nicht mein Problem.
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morpheus-06 schrieb:
Wonderwoman schrieb am 25.10.15 12:40:
Also doch Zuzahlung und die Patientin holt sich das von der Kasse wieder.
Nein keine Zuzahlung, wird trotzdem von der Kasse abgezogen hole ich mir die Kohle von der Versicherten. Was die dann macht ist nicht mein Problem.
Also doch Zuzahlung und die Patientin holt sich das von der Kasse wieder.
Nein keine Zuzahlung, wird trotzdem von der Kasse abgezogen hole ich mir die Kohle von der Versicherten. Was die dann macht ist nicht mein Problem.
Hmmm... wo steht denn, dass Du das so machen darfst?
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Wonderwoman schrieb:
morpheus-06 schrieb am 25.10.15 13:44:
Wonderwoman schrieb am 25.10.15 12:40:
Also doch Zuzahlung und die Patientin holt sich das von der Kasse wieder.
Nein keine Zuzahlung, wird trotzdem von der Kasse abgezogen hole ich mir die Kohle von der Versicherten. Was die dann macht ist nicht mein Problem.
Hmmm... wo steht denn, dass Du das so machen darfst?
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seseba schrieb:
Was ist wenn ein Rezept wärend der Schwangerschaft beginnt und nach Entbindung fertig ist?
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
:blush:...dann sind meistens die ursächlichen Beschwerden weg..... :sunglasses:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Dann Rezept abbrechen oder Zuzahlung kassieren?
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seseba schrieb:
Das stimmt!
Dann Rezept abbrechen oder Zuzahlung kassieren?
Ich behandle viele Schwangere, es muss auf dem Rezept stehen, für die Abrechnung markiere ich es noch deutlich mit einem Leuchtstift, klappt dann immer, das die KK es kapiert, warum Zuzahlungsbefreit. :sunglasses:
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lang schrieb:
Zuzahlungsfrei gilt bis 9 Monate nach der Entbindung wenn z.n. Schwangerschaft draufsteht.
Ich behandle viele Schwangere, es muss auf dem Rezept stehen, für die Abrechnung markiere ich es noch deutlich mit einem Leuchtstift, klappt dann immer, das die KK es kapiert, warum Zuzahlungsbefreit. :sunglasses:
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seseba schrieb:
Super Danke!
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PhysioXYZ schrieb:
Ok, nun wurde in der Abrechnung die Zuzahlung berechnet, weil die Patientin nicht von der Zuzahlung befreit ist.
Für mich bedeutet dies: 20,86 Abzug.
Dies kann ich nun bei der Kasse einfordern und zusätzlich noch (ich glaube 40€) berechnen, oder?
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