Wir suchen Physiotherapeuten
(m/w/d) genau wie Dich!
Deine Qualifikationen sind....
nicht egal, aber als ausgebildeter
Physiotherapeut wirst Du die
entsprechenden Qualifikationen
besitzen.
Wir bieten.....
hier könnte viel stehen, lass uns
das individuell besprechen. Denn
wir sind anders, wir schreiben
nicht viel, wir packen an.
Bewirb Dich jetzt bei uns.
Sende Deine schriftliche Bewerbung
an unsere Mailadresse, oder melde
Dich telefonisch bei uns!
Wir freuen uns auf Dich!
(m/w/d) genau wie Dich!
Deine Qualifikationen sind....
nicht egal, aber als ausgebildeter
Physiotherapeut wirst Du die
entsprechenden Qualifikationen
besitzen.
Wir bieten.....
hier könnte viel stehen, lass uns
das individuell besprechen. Denn
wir sind anders, wir schreiben
nicht viel, wir packen an.
Bewirb Dich jetzt bei uns.
Sende Deine schriftliche Bewerbung
an unsere Mailadresse, oder melde
Dich telefonisch bei uns!
Wir freuen uns auf Dich!
auf was muss man Achten, wenn man zwei Praxen zusammen schließt.
Beide waren vorher Selbsständig und nun soll daraus eine Praxis werden...
Macht man eine Partnerschaft, GmbH, einer wird zum Freienmitarbeiter oder Fachlicheleitung und extra Gehalt oder Gewinnbeteiligung??
Habt Ihr da Vorschläge für mich, danke.
GT
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
T.duck schrieb:
Guten Morgen,
auf was muss man Achten, wenn man zwei Praxen zusammen schließt.
Beide waren vorher Selbsständig und nun soll daraus eine Praxis werden...
Macht man eine Partnerschaft, GmbH, einer wird zum Freienmitarbeiter oder Fachlicheleitung und extra Gehalt oder Gewinnbeteiligung??
Habt Ihr da Vorschläge für mich, danke.
GT
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis
PartG ist quasi wie GbR, nur mit Freiberuflern.
Die Frage ist immer, wer will wofür haften.
Sobald sich zwei zusammentun als GbR o.ä. ist das Trennen das größte Problem. Ist wie Scheidung nur, dass das Kind zerrissen wird :D
man haftet vor allem für den "Scheiß" des anderen.
Bei GmbH mildert man das in sofern ab, dass man die Haftungssumme begrenzt. Man verliert aber die Gewerbesteuerfreiheit und hat nicht mal einen Freibetrag.
letztes und wohl sinnvollstes, wäre dann der Zusammenschluss nur für die Räume. Jeder hat seine eigene Kasse und IK, und jeder haftet nur für seinen kram, bzw. für das, wofür man gemeinsam Unterschreibt. Also 2 Praxen in einem Raum :)
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Eberhard schrieb:
Auch in diesem Fall würde ich erst einmal den Steuerberater fragen.
Wer will welche Kontrolle haben.
PartG ist quasi wie GbR, nur mit Freiberuflern.
Die Frage ist immer, wer will wofür haften.
Sobald sich zwei zusammentun als GbR o.ä. ist das Trennen das größte Problem. Ist wie Scheidung nur, dass das Kind zerrissen wird :D
man haftet vor allem für den "Scheiß" des anderen.
Bei GmbH mildert man das in sofern ab, dass man die Haftungssumme begrenzt. Man verliert aber die Gewerbesteuerfreiheit und hat nicht mal einen Freibetrag.
letztes und wohl sinnvollstes, wäre dann der Zusammenschluss nur für die Räume. Jeder hat seine eigene Kasse und IK, und jeder haftet nur für seinen kram, bzw. für das, wofür man gemeinsam Unterschreibt. Also 2 Praxen in einem Raum :)
einfach gesagt: eine Praxisgemeinschaft, das sehe ich auch als beste Lösung mit einen Vertrag durch RA und STB.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
TheStonie schrieb am 15.7.15 09:48:
Wer will welche Kontrolle haben.
PartG ist quasi wie GbR, nur mit Freiberuflern.
Die Frage ist immer, wer will wofür haften.
Sobald sich zwei zusammentun als GbR o.ä. ist das Trennen das größte Problem. Ist wie Scheidung nur, dass das Kind zerrissen wird :D
man haftet vor allem für den "Scheiß" des anderen.
Bei GmbH mildert man das in sofern ab, dass man die Haftungssumme begrenzt. Man verliert aber die Gewerbesteuerfreiheit und hat nicht mal einen Freibetrag.
letztes und wohl sinnvollstes, wäre dann der Zusammenschluss nur für die Räume. Jeder hat seine eigene Kasse und IK, und jeder haftet nur für seinen kram, bzw. für das, wofür man gemeinsam Unterschreibt. Also 2 Praxen in einem Raum :)
einfach gesagt: eine Praxisgemeinschaft, das sehe ich auch als beste Lösung mit einen Vertrag durch RA und STB.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Eberhard schrieb:
Aus jahrzehntelanger Erfahrung und der ehemaligen Betreuung von vielen Praxen weiß ich, dass der Prozentsatz des Scheiterns von vielen Partnerkonstruktionen sehr hoch ist. Ich selbst bin ebenfalls ein gebranntes Kind in dieser Sache.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
TheStonie schrieb:
Wer will welche Kontrolle haben.
PartG ist quasi wie GbR, nur mit Freiberuflern.
Die Frage ist immer, wer will wofür haften.
Sobald sich zwei zusammentun als GbR o.ä. ist das Trennen das größte Problem. Ist wie Scheidung nur, dass das Kind zerrissen wird :D
man haftet vor allem für den "Scheiß" des anderen.
Bei GmbH mildert man das in sofern ab, dass man die Haftungssumme begrenzt. Man verliert aber die Gewerbesteuerfreiheit und hat nicht mal einen Freibetrag.
letztes und wohl sinnvollstes, wäre dann der Zusammenschluss nur für die Räume. Jeder hat seine eigene Kasse und IK, und jeder haftet nur für seinen kram, bzw. für das, wofür man gemeinsam Unterschreibt. Also 2 Praxen in einem Raum :)
Wird oft vergessen, aber es ist besser man beschließt die Modalitäten einer etwaigen Trennung (auch bei Todesfall o.ä.) schon zu einem Zeitpunkt, zu dem man sich noch grün ist. :wink:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
SKL23 schrieb:
Solltet ihr eine GbR machen (steuerlich meist ratsam), dann müsst ihr auf jeden Fall einen GbR-Vertrag abschließen.
Wird oft vergessen, aber es ist besser man beschließt die Modalitäten einer etwaigen Trennung (auch bei Todesfall o.ä.) schon zu einem Zeitpunkt, zu dem man sich noch grün ist. :wink:
Mein Profilbild bearbeiten