Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
auf was muss man Achten, wenn man zwei Praxen zusammen schließt.
Beide waren vorher Selbsständig und nun soll daraus eine Praxis werden...
Macht man eine Partnerschaft, GmbH, einer wird zum Freienmitarbeiter oder Fachlicheleitung und extra Gehalt oder Gewinnbeteiligung??
Habt Ihr da Vorschläge für mich, danke.
GT
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T.duck schrieb:
Guten Morgen,
auf was muss man Achten, wenn man zwei Praxen zusammen schließt.
Beide waren vorher Selbsständig und nun soll daraus eine Praxis werden...
Macht man eine Partnerschaft, GmbH, einer wird zum Freienmitarbeiter oder Fachlicheleitung und extra Gehalt oder Gewinnbeteiligung??
Habt Ihr da Vorschläge für mich, danke.
GT
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Tempelritter schrieb:
Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis
PartG ist quasi wie GbR, nur mit Freiberuflern.
Die Frage ist immer, wer will wofür haften.
Sobald sich zwei zusammentun als GbR o.ä. ist das Trennen das größte Problem. Ist wie Scheidung nur, dass das Kind zerrissen wird :D
man haftet vor allem für den "Scheiß" des anderen.
Bei GmbH mildert man das in sofern ab, dass man die Haftungssumme begrenzt. Man verliert aber die Gewerbesteuerfreiheit und hat nicht mal einen Freibetrag.
letztes und wohl sinnvollstes, wäre dann der Zusammenschluss nur für die Räume. Jeder hat seine eigene Kasse und IK, und jeder haftet nur für seinen kram, bzw. für das, wofür man gemeinsam Unterschreibt. Also 2 Praxen in einem Raum :)
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Eberhard schrieb:
Auch in diesem Fall würde ich erst einmal den Steuerberater fragen.
Wer will welche Kontrolle haben.
PartG ist quasi wie GbR, nur mit Freiberuflern.
Die Frage ist immer, wer will wofür haften.
Sobald sich zwei zusammentun als GbR o.ä. ist das Trennen das größte Problem. Ist wie Scheidung nur, dass das Kind zerrissen wird :D
man haftet vor allem für den "Scheiß" des anderen.
Bei GmbH mildert man das in sofern ab, dass man die Haftungssumme begrenzt. Man verliert aber die Gewerbesteuerfreiheit und hat nicht mal einen Freibetrag.
letztes und wohl sinnvollstes, wäre dann der Zusammenschluss nur für die Räume. Jeder hat seine eigene Kasse und IK, und jeder haftet nur für seinen kram, bzw. für das, wofür man gemeinsam Unterschreibt. Also 2 Praxen in einem Raum :)
einfach gesagt: eine Praxisgemeinschaft, das sehe ich auch als beste Lösung mit einen Vertrag durch RA und STB.
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morpheus-06 schrieb:
TheStonie schrieb am 15.7.15 09:48:
Wer will welche Kontrolle haben.
PartG ist quasi wie GbR, nur mit Freiberuflern.
Die Frage ist immer, wer will wofür haften.
Sobald sich zwei zusammentun als GbR o.ä. ist das Trennen das größte Problem. Ist wie Scheidung nur, dass das Kind zerrissen wird :D
man haftet vor allem für den "Scheiß" des anderen.
Bei GmbH mildert man das in sofern ab, dass man die Haftungssumme begrenzt. Man verliert aber die Gewerbesteuerfreiheit und hat nicht mal einen Freibetrag.
letztes und wohl sinnvollstes, wäre dann der Zusammenschluss nur für die Räume. Jeder hat seine eigene Kasse und IK, und jeder haftet nur für seinen kram, bzw. für das, wofür man gemeinsam Unterschreibt. Also 2 Praxen in einem Raum :)
einfach gesagt: eine Praxisgemeinschaft, das sehe ich auch als beste Lösung mit einen Vertrag durch RA und STB.
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Eberhard schrieb:
Aus jahrzehntelanger Erfahrung und der ehemaligen Betreuung von vielen Praxen weiß ich, dass der Prozentsatz des Scheiterns von vielen Partnerkonstruktionen sehr hoch ist. Ich selbst bin ebenfalls ein gebranntes Kind in dieser Sache.
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TheStonie schrieb:
Wer will welche Kontrolle haben.
PartG ist quasi wie GbR, nur mit Freiberuflern.
Die Frage ist immer, wer will wofür haften.
Sobald sich zwei zusammentun als GbR o.ä. ist das Trennen das größte Problem. Ist wie Scheidung nur, dass das Kind zerrissen wird :D
man haftet vor allem für den "Scheiß" des anderen.
Bei GmbH mildert man das in sofern ab, dass man die Haftungssumme begrenzt. Man verliert aber die Gewerbesteuerfreiheit und hat nicht mal einen Freibetrag.
letztes und wohl sinnvollstes, wäre dann der Zusammenschluss nur für die Räume. Jeder hat seine eigene Kasse und IK, und jeder haftet nur für seinen kram, bzw. für das, wofür man gemeinsam Unterschreibt. Also 2 Praxen in einem Raum :)
Wird oft vergessen, aber es ist besser man beschließt die Modalitäten einer etwaigen Trennung (auch bei Todesfall o.ä.) schon zu einem Zeitpunkt, zu dem man sich noch grün ist. :wink:
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SKL23 schrieb:
Solltet ihr eine GbR machen (steuerlich meist ratsam), dann müsst ihr auf jeden Fall einen GbR-Vertrag abschließen.
Wird oft vergessen, aber es ist besser man beschließt die Modalitäten einer etwaigen Trennung (auch bei Todesfall o.ä.) schon zu einem Zeitpunkt, zu dem man sich noch grün ist. :wink:
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