O.P.T. - wir sind eine Praxis für
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
funktionellen Trainingsbereich.
Unser oberstes Ziel ist es, die
Gesundheit sowie die
Lebensqualität unserer Patienten
zu verbessern und diesen Erfolg
langfristig zu erhalten.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Leander Obermeier und Fabian Klingl
O.P.T. – Osteopathie "·
Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
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Hat die KK was dagegen - geht es die KK wirklich etwas an? Ist die zusätzlich Zeit nicht eine reine private Vereinbarung zwischen mir und dem Patienten?
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Problem beschreiben
Maximilian Öller schrieb:
Darf ich meinen Patienten als Privatleistung zusätzliche Therapiezeit anbieten. Einige Patienten fragen direkt danach, da ihnen die 20min Einheiten zu kurz sind. Bin kein HP. Spricht da wirklich etwas dagegen - die Diagnose und Problematik ist mir ja durch das Rezept /Diagnose des Arztes bekannt - also ist es kein Erstkontakt.
Hat die KK was dagegen - geht es die KK wirklich etwas an? Ist die zusätzlich Zeit nicht eine reine private Vereinbarung zwischen mir und dem Patienten?
grundsätzlich hast du recht. Entscheident ist allerdings, was in deinem Rahmenvertrag steht, ob private Zusatzleistungen in direkter Verbindung mit KK Leistung sein dürfen. Das ist Bundesland spezifisch geregelt. Wenn ja, dann muß du allerdings das klar komunizieren und vertraglich vereinbaren mit deinen Pat..
SG
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In welchem Bundesland ist es erlaubt, dass Patienten private Zusatzleistungen in Verbindung mit der ärztlichen VO in Rechnung gestellt werden dürfen? Ich kenne keins.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
@dirk
In welchem Bundesland ist es erlaubt, dass Patienten private Zusatzleistungen in Verbindung mit der ärztlichen VO in Rechnung gestellt werden dürfen? Ich kenne keins.
Gruß Britt
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Wonderwoman schrieb:
Ich auch nicht...
Wir haben in BaWü dies eindeutig mit unserem Justitiar geklärt, ab wann man "hands off" und "hands on" anwenden kann um Privatleistung im Anschluss in Rechnung stellen zu können.
Hier sind sich auch die Verbände einig.
Dies wird im Patientenrechtegesetz auch klar definiert durch einen zusätzlichen Passus und vom Patienten so bei uns unterschrieben.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Oh doch.
Wir haben in BaWü dies eindeutig mit unserem Justitiar geklärt, ab wann man "hands off" und "hands on" anwenden kann um Privatleistung im Anschluss in Rechnung stellen zu können.
Hier sind sich auch die Verbände einig.
Dies wird im Patientenrechtegesetz auch klar definiert durch einen zusätzlichen Passus und vom Patienten so bei uns unterschrieben.
stefan 302
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666 schrieb:
Bitte Quelle im Pat.rechtegesetz benennen... danke
Diesen Passus haben wir von unserem Verbandsjustitiar auf unseren Praxisablauf schreiben lassen und ergänzt.
Das steht natürlich nicht im PRG.
Damit aber keine Papierflut in der Praxis entsteht, haben wir auf dem Formular PRG den Behandlungsausfall, den Pivatpatientenvertrag, die Erlaubnis über die Abrechnung mit einem Abrechnungszentrum sowie die Zusatzvereinbarung nach GKV leistung untergebracht.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
....."durch einen zusätzlichen Passus ergänzt"
Diesen Passus haben wir von unserem Verbandsjustitiar auf unseren Praxisablauf schreiben lassen und ergänzt.
Das steht natürlich nicht im PRG.
Damit aber keine Papierflut in der Praxis entsteht, haben wir auf dem Formular PRG den Behandlungsausfall, den Pivatpatientenvertrag, die Erlaubnis über die Abrechnung mit einem Abrechnungszentrum sowie die Zusatzvereinbarung nach GKV leistung untergebracht.
stefan 302
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666 schrieb:
"Dies wird im Patientenrechtegesetz auch klar definiert..." Bitte nicht mit derartigen "Floskeln" um sich werfen, ich bin auch jemand, der die Quelle wissen möchte! § usw. :wink:
Ausserdem sollte jeder mittlerweile das PRG anwenden und kann es mit dem Verbandsanwalt so modifizieren, dass es rechtlich passt, auch ohne Floskeln.
Ich weiß zwar was du meinst, aber sinngemäß habe ich es schon richtig geschrieben.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
...es war beim Lesen vom ganzen Satz eigentlich zu deuten. Da ich kein Anwalt bin spreche/schreibe ich so.
Ausserdem sollte jeder mittlerweile das PRG anwenden und kann es mit dem Verbandsanwalt so modifizieren, dass es rechtlich passt, auch ohne Floskeln.
Ich weiß zwar was du meinst, aber sinngemäß habe ich es schon richtig geschrieben.
stefan 302
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666 schrieb:
Ich kenne und weiss um deinen Schreibstil und deine Haltung zu verschiedensten Dingen...mir egal, ob du anwaltlich/verbandstechnisch vertreten bist. In einem Forum schreibt man mit Sinn und Verstand, mit Wissen, da eh meist aus dem geschriebenen Wort viele Dinge hineininterpretiert werden können. Daher bin ich hier für einen Sachverstand und ordentliches Wissen! Wir sind alle keine Rechtsanwälte, aber wenn man eine Formulierung wählt, oder sich auf Gesetzestexte beruft, dann immer mit ordentlicher Quellenangabe!
in Bayern geht das !
"keine weiteren Zuzahlungen" laut Rahmenvertrag bezieht sich ja auf die gesetzl. Leistung. Das ich im Anschluß an die gesetzl. Leistung keine private Leistung anbieten darf, steht dort nicht ! Dies ist auch mit dem Verband, Justitiar abgesprochen und die AOK weis darüber auch bescheid. Die AOK hat auch ausdrücklich auf die Aufklärungspflicht des Th. verwiesen, das KK Leistung und private Leistungen für den Pat. ersichtlich sind.
SG
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dirk paucke schrieb:
Hallo Britt,
in Bayern geht das !
"keine weiteren Zuzahlungen" laut Rahmenvertrag bezieht sich ja auf die gesetzl. Leistung. Das ich im Anschluß an die gesetzl. Leistung keine private Leistung anbieten darf, steht dort nicht ! Dies ist auch mit dem Verband, Justitiar abgesprochen und die AOK weis darüber auch bescheid. Die AOK hat auch ausdrücklich auf die Aufklärungspflicht des Th. verwiesen, das KK Leistung und private Leistungen für den Pat. ersichtlich sind.
SG
unter welcher Bezeichnung quittiert ihr denn die zusätzlich Privatleistung?
generell unter HP/PT oder? geht ja eigentlich nur so...denn zusätzliche Behandlungszeit darf ja keine Leistung aus dem HM-Katalog sein...
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alex fahlen schrieb:
Hallo zusammmen,
unter welcher Bezeichnung quittiert ihr denn die zusätzlich Privatleistung?
generell unter HP/PT oder? geht ja eigentlich nur so...denn zusätzliche Behandlungszeit darf ja keine Leistung aus dem HM-Katalog sein...
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Inche schrieb:
Zuerst die HP /Pt Leistung erbringen und auch so quittieren dann die Verordnete Kassenleistung damit es nicht heißt du hättest Zeit von der Kassenleistung gemopst
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dirk paucke schrieb:
Hallo,
grundsätzlich hast du recht. Entscheident ist allerdings, was in deinem Rahmenvertrag steht, ob private Zusatzleistungen in direkter Verbindung mit KK Leistung sein dürfen. Das ist Bundesland spezifisch geregelt. Wenn ja, dann muß du allerdings das klar komunizieren und vertraglich vereinbaren mit deinen Pat..
SG
Darf ich meinen Patienten als Privatleistung zusätzliche Therapiezeit anbieten. Einige Patienten fragen direkt danach, da ihnen die 20min Einheiten zu kurz sind. [...]
Darfst du in dieser nur bei den Massagetherapien, Übungsbehandlungen und Chirogymnastik, dazu bei den meisten Anwendungen der physikalischen Therapie. Die Abrechnungsposition 20501 (KG-Einzel) sieht eine Regelbehandlungszeit von 15-25 Minuten vor; erst wenn die Regelbehandlungszeit ausgeschöpft ist darfst du darüber nachdenken zusätzliche Therapiezeit zu verkaufen [vgl. RV: "Umfang der Leistung"].
Mit der Vergütung durch die GKV sind sämtliche Kosten der Therapie zu decken; dem Patienten dürfen neben dem Eigenanteil keine weiteren Kosten entstehen.
Wenn du nun also schon nach 20 Minuten den Rechnungsblock zückst kollidiert wahrscheinlich dein Verhalten mit dem wahrscheinlich von dir anerkannten RV.
"Liebe KK, mein Physiotherapeut hat die Behandlung nach 20 Minuten beendet und erklärt die nächsten 5 Minuten kosten mich €5,- extra. Nun habe ich aber gehört die Regelbehandlungszeit umfasst bis zu 25 Minuten..."
Ja, das geht die KK an. Zum Schutz ihrer Mitglieder und ihrer wirtschaftlichen Interessen ist sie verpflichtet (1) dir auf die Finger zu hauen (2) die €5,- an den Patienten zu erstatten (3) €5,- von dir einzuziehen (4) (im Wiederholungsfall?) auf Disziplinarmaßnahmen zurückzugreifen.
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Der Patient kann bei mir (Voll Hp) sich privat behandeln lassen,. Kassenleistung sind bei uns 15 Minuten, denn das ist das, was wir laut Rahmenvertrag leisten müssen!
Ich garantiere dem Patienten, daß er seine Privatbehandlung immer VOR der Kassenbehandlung terminiert bekommt, damit er nicht doppelt anfahren muss.
Kleine Anekdote zur Behandlungszeit:
Ein Kassen -Mitarbeiter fragte nach Kg mit HB für seine Schwiegermutter. Ich mit diesem Herrn seit dreissig Jahren ein gutes persönliches Verhältnis, obwohl wir uns in der Sache nie einig sind.
Als ich ihm sagte , Kassenleistung wären 15 Minuten, meinte er , im Rahmenvertrag stünde 15-25 Minuten, da könne man doch von durchschnittlich 20 Minuten ausgehen. Als ich ihn dann fragte, ob ich dann auch von einer durchschnittlichen Vergütung von 20,-€ ausgehen könne, wollte er sich das Ganze noch mal überlegen :kissing_closed_eyes:
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Alfred Kramer schrieb:
ich handle das anderes ab:
Der Patient kann bei mir (Voll Hp) sich privat behandeln lassen,. Kassenleistung sind bei uns 15 Minuten, denn das ist das, was wir laut Rahmenvertrag leisten müssen!
Ich garantiere dem Patienten, daß er seine Privatbehandlung immer VOR der Kassenbehandlung terminiert bekommt, damit er nicht doppelt anfahren muss.
Kleine Anekdote zur Behandlungszeit:
Ein Kassen -Mitarbeiter fragte nach Kg mit HB für seine Schwiegermutter. Ich mit diesem Herrn seit dreissig Jahren ein gutes persönliches Verhältnis, obwohl wir uns in der Sache nie einig sind.
Als ich ihm sagte , Kassenleistung wären 15 Minuten, meinte er , im Rahmenvertrag stünde 15-25 Minuten, da könne man doch von durchschnittlich 20 Minuten ausgehen. Als ich ihn dann fragte, ob ich dann auch von einer durchschnittlichen Vergütung von 20,-€ ausgehen könne, wollte er sich das Ganze noch mal überlegen :kissing_closed_eyes:
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 9.2.15 13:29:
Hat die KK was dagegen - geht es die KK wirklich etwas an?
Darf ich meinen Patienten als Privatleistung zusätzliche Therapiezeit anbieten. Einige Patienten fragen direkt danach, da ihnen die 20min Einheiten zu kurz sind. [...]
Darfst du in dieser nur bei den Massagetherapien, Übungsbehandlungen und Chirogymnastik, dazu bei den meisten Anwendungen der physikalischen Therapie. Die Abrechnungsposition 20501 (KG-Einzel) sieht eine Regelbehandlungszeit von 15-25 Minuten vor; erst wenn die Regelbehandlungszeit ausgeschöpft ist darfst du darüber nachdenken zusätzliche Therapiezeit zu verkaufen [vgl. RV: "Umfang der Leistung"].
Mit der Vergütung durch die GKV sind sämtliche Kosten der Therapie zu decken; dem Patienten dürfen neben dem Eigenanteil keine weiteren Kosten entstehen.
Wenn du nun also schon nach 20 Minuten den Rechnungsblock zückst kollidiert wahrscheinlich dein Verhalten mit dem wahrscheinlich von dir anerkannten RV.
"Liebe KK, mein Physiotherapeut hat die Behandlung nach 20 Minuten beendet und erklärt die nächsten 5 Minuten kosten mich €5,- extra. Nun habe ich aber gehört die Regelbehandlungszeit umfasst bis zu 25 Minuten..."
Ja, das geht die KK an. Zum Schutz ihrer Mitglieder und ihrer wirtschaftlichen Interessen ist sie verpflichtet (1) dir auf die Finger zu hauen (2) die €5,- an den Patienten zu erstatten (3) €5,- von dir einzuziehen (4) (im Wiederholungsfall?) auf Disziplinarmaßnahmen zurückzugreifen.
schau mal, der Bayrische Rundfunk hat sogar ein Audio Tutorial erstellt, um zu zeigen, wie es funktioniert.
Darfs ein bisschen mehr sein?: Wenn Physiotherapeuten ihre Patienten schröpfen | Der Funkstreifzug | B5 aktuell | Radio |
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guest schrieb:
Ahoi,
schau mal, der Bayrische Rundfunk hat sogar ein Audio Tutorial erstellt, um zu zeigen, wie es funktioniert.
Darfs ein bisschen mehr sein?: Wenn Physiotherapeuten ihre Patienten schröpfen | Der Funkstreifzug | B5 aktuell | Radio |
Als Pt wäre das ein Verstoß gegen das HPG, das eine Vo. vorliegt ändert daran nichts.
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morpheus-06 schrieb:
Wenn die max. Regelbehandlungszeit ausgeschöpft wird, wer sollte dann ein Zukauf von weiterer Behandlungszeit durch einen sekt. HP verbieten?
Als Pt wäre das ein Verstoß gegen das HPG, das eine Vo. vorliegt ändert daran nichts.
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