Die Physiotherapie Praxis Uta
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
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Was dich bei uns erwartet:
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P...
Da meine Praxis leider direkt nicht räumlich wachsen kann, bin ich am Überlegen 3 zusätzliche Räume anzumieten, um dort z. B. Präventionskurse oder die Behandlung von Privatpatienten anzubieten. Noch schrecke ich davor zurück eine zweite IK-Nummer zu beantragen, da dann ja einige Kosten anfallen würden. An was muss ich noch denken, auch im Hinblick auf meine Mitarbeiter?
Vielen Dank für Antworten,
Jan
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Sonst schon mit vollständiger neuen Zulassung der Praxisräume, denn die IK ist an den Ort gebunden.
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Wonderwoman schrieb:
Solange dort keine GKV-Patienten behandelt werden brauchst Du keine weitere IK.
Sonst schon mit vollständiger neuen Zulassung der Praxisräume, denn die IK ist an den Ort gebunden.
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Jan Dieckmann schrieb:
Hallo, Kollegen!
Da meine Praxis leider direkt nicht räumlich wachsen kann, bin ich am Überlegen 3 zusätzliche Räume anzumieten, um dort z. B. Präventionskurse oder die Behandlung von Privatpatienten anzubieten. Noch schrecke ich davor zurück eine zweite IK-Nummer zu beantragen, da dann ja einige Kosten anfallen würden. An was muss ich noch denken, auch im Hinblick auf meine Mitarbeiter?
Vielen Dank für Antworten,
Jan
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Es stellt sich vielmehr die Frage, warum es überhaupt ein zweites IK benötigt. Ich denke, @Jan Dieckmann ist nicht klar, welche Zweck das IK eigentlich erfüllt. 🤔
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Jan Dieckmann schrieb:
Die zweite IK bedeutet, dass ich praktisch eine zweite Zulassung für GKV habe und dann auch die Praxis-Software mehr kosten würde.
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Jan Dieckmann schrieb:
Und natürlich auch das Abrechenzentrum sein Stück vom zusätzlichen Kuchen will.
Du hast recht, dass, wenn du eine vollständige GKV-Zweigstelle betreiben möchtest, ein zweites IK brauchst. Aber dann auch, wie @Wonderwoman schon geschrieben hat, eine vollständige GKV-Zulassung deiner Räume.
Eine GKV-Zweigstelle wäre m.E. nur dann sinnvoll, wenn dazu die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit bestehen würde. Und ja, dann fallen die vollständige Kosten eine Praxis an.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Jan Dieckmann
Jan Dieckmann schrieb am 08.12.2022 12:04 Uhr:Die zweite IK bedeutet, dass ich praktisch eine zweite Zulassung für GKV habe und dann auch die Praxis-Software mehr kosten würde. Du möchtest aber nur Prävention und Behandlung von Privatpatienten dort durchführen. Dazu braucht es aber kein zweites IK oder GKV-Zulassung.
Du hast recht, dass, wenn du eine vollständige GKV-Zweigstelle betreiben möchtest, ein zweites IK brauchst. Aber dann auch, wie @Wonderwoman schon geschrieben hat, eine vollständige GKV-Zulassung deiner Räume.
Eine GKV-Zweigstelle wäre m.E. nur dann sinnvoll, wenn dazu die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit bestehen würde. Und ja, dann fallen die vollständige Kosten eine Praxis an.
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def110 schrieb:
Wieso bringt ein zweites IK mehr Kosten?
An was müsste ich auf jeden Fall denken? Änderung der Arbeitsverträge meiner MA, damit sie auch in den neuen Räumen arbeiten dürfen? Gewerbehaftpflichtversicherung? Was noch?
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Das Ganze lohnt sich betriebswirtschaftlich doch nur, wenn die gestiegene Kosten über ein Mehrumsatz gedeckt sind? Und auch nur dann, wenn dazu ein entsprechendes Mehr an Gewinn entsteht. Ansonsten lass es lieber bleiben.
Du kannst mir sonst gerne deine Kalkulation per PN als pdf mal zukommen lassen. Ich biete dir an, dir dann mal meine 2Cents-Meinung aus 35 Jahre erfolgreicher Selbstständigkeit dazu zu geben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Jan Dieckmann Ich verstehe deine Bedenken / Berechnungen überhaupt nicht. Rd. 95 % deiner Kosten in die zusätzliche Räume sind doch Miete, Betriebskosten, Versicherungen, Einrichtung und v. A. (!) Personalkosten. Die Kosten für Software und Abrechnungskosten sind dagegen absolut Peanuts und würden sich über den Mehrumsatz auch locker rentieren.
Das Ganze lohnt sich betriebswirtschaftlich doch nur, wenn die gestiegene Kosten über ein Mehrumsatz gedeckt sind? Und auch nur dann, wenn dazu ein entsprechendes Mehr an Gewinn entsteht. Ansonsten lass es lieber bleiben.
Du kannst mir sonst gerne deine Kalkulation per PN als pdf mal zukommen lassen. Ich biete dir an, dir dann mal meine 2Cents-Meinung aus 35 Jahre erfolgreicher Selbstständigkeit dazu zu geben.
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Jan Dieckmann schrieb:
Entschuldigt, ich habe mich wohl unklar ausgedrückt. Ich will Präventionskurse anbieten und dort Privat- und Selbstzahlerbehandlungen durchführen, weil ich vor einer zweiten IK-Nummer wegen der zusätzlichen Kosten zurückschrecke. GKV-Patienten hätten wir genug und theoretisch könnte ich sogar einen KGG-Bereich in den neuen Räumen ermöglichen.
An was müsste ich auf jeden Fall denken? Änderung der Arbeitsverträge meiner MA, damit sie auch in den neuen Räumen arbeiten dürfen? Gewerbehaftpflichtversicherung? Was noch?
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