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Bsp:
Behandlungszeit bei KG 15-25min
Wenn jemand also 30min Taktung hat , verstößt er doch auch gegen den Rahmenvertrag ( natürlich schadet er sich finanziell);
Aber er verschafft sich einen unerlaubten Wettbewerbsvorteil gegen über den 20min-Behandlern, da er ja dadurch auch Patienten durch längere Behandlungszeiten in die Praxis lockt, obwohl er ja eigentlich nicht so lange darf.
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Maximilian Öller schrieb:
Es wird hier immer wieder diskutiert, dass eine Unterschreitung der Behandlungszeit gegen die Vereinbarungen/ Verträge verstößt. Ich sehe aber genau das gleiche bei Überschreitung der Zeit.
Bsp:
Behandlungszeit bei KG 15-25min
Wenn jemand also 30min Taktung hat , verstößt er doch auch gegen den Rahmenvertrag ( natürlich schadet er sich finanziell);
Aber er verschafft sich einen unerlaubten Wettbewerbsvorteil gegen über den 20min-Behandlern, da er ja dadurch auch Patienten durch längere Behandlungszeiten in die Praxis lockt, obwohl er ja eigentlich nicht so lange darf.
30 Minuten im Plan heißt 15-25 Minuten Behandlung und den Rest der Zeit Aufräumen, Termine machen, Telefonate führen, etwas trinken, auf Klo gehen...
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tom1350 schrieb:
So ein Blödsinn!
30 Minuten im Plan heißt 15-25 Minuten Behandlung und den Rest der Zeit Aufräumen, Termine machen, Telefonate führen, etwas trinken, auf Klo gehen...
"30min Behandlung" ist ein Verstoß gegen den RV der zunächst von den Vertragspartnern, den GKVen, zu ahnden wäre (ob die AOK etwas dagegen hat wenn einer ihrer Versicherten 30min behandelt wird zum Preis von 15min - ich bin mir nicht sicher...).
Sich selbst in's Knie schießen ist völlig in Ordnung, dagegen hat niemand was. Bei einer selbstverursachten, absehbaren Verletzung ist es nichtmal Aufgabe der GKV, diesen Schaden zu heilen. Ergo: Präsentiert die Gewehre :)
Der 30min-Behandler schafft sich auch keinen unerlaubten Wettbewerbsvorteil gegenüber 20min-Behandlern, denn gegenüber einem 20min-Behandler wird trotz evt. höherer Auslastung regelmäßig kein höherer Umsatz erzielt. Und wenn ich die wirtschaftliche Marktmacht habe mehr Leistung für weniger Geld anzubieten: Warum nicht? Eine Monopolstellung wird, sehr wahrscheinlich, kein GKV-30min-Behandler schaffen - da liegt das Problem eher in Richtung Reeder...
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... denn dieser GKV-PI ist schneller pleite, als er das Wort Monopolstellung schreiben kann ... :yum:
Gruß Evi :blush:
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Evemarie Kaiser schrieb:
Zitat Papa Alpaka: >>> Eine Monopolstellung wird, sehr wahrscheinlich, kein GKV-30min-Behandler schaffen - da liegt das Problem eher in Richtung Reeder... <<<
... denn dieser GKV-PI ist schneller pleite, als er das Wort Monopolstellung schreiben kann ... :yum:
Gruß Evi :blush:
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Papa Alpaka schrieb:
Die 30min-Taktung ist, wie Tom schon schrieb, völlig in Ordnung wenn darin auch Nebenarbeiten erledigt werden.
"30min Behandlung" ist ein Verstoß gegen den RV der zunächst von den Vertragspartnern, den GKVen, zu ahnden wäre (ob die AOK etwas dagegen hat wenn einer ihrer Versicherten 30min behandelt wird zum Preis von 15min - ich bin mir nicht sicher...).
Sich selbst in's Knie schießen ist völlig in Ordnung, dagegen hat niemand was. Bei einer selbstverursachten, absehbaren Verletzung ist es nichtmal Aufgabe der GKV, diesen Schaden zu heilen. Ergo: Präsentiert die Gewehre :)
Der 30min-Behandler schafft sich auch keinen unerlaubten Wettbewerbsvorteil gegenüber 20min-Behandlern, denn gegenüber einem 20min-Behandler wird trotz evt. höherer Auslastung regelmäßig kein höherer Umsatz erzielt. Und wenn ich die wirtschaftliche Marktmacht habe mehr Leistung für weniger Geld anzubieten: Warum nicht? Eine Monopolstellung wird, sehr wahrscheinlich, kein GKV-30min-Behandler schaffen - da liegt das Problem eher in Richtung Reeder...
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Neuling schrieb:
und wen willst du jetzt konkret verklagen, weil er dir DAMIT Konkurrenz mach?? :yum:
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