Sie suchen? Wir auch!
Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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Nach erhaltener ik wollte ich mich jetzt auf dem Portal der ARGE registrieren. Da wird gleich zu Anfang nach einer Vollmacht wenn nötig gefragt. Wann ist diese denn nötig? Muss ich die als Besitzer der ik auch ausfüllen?
Herzlichen Dank und einen schönen Abend
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
das einfachste ist mit der ARGE zu kommunizieren... dann weist du es genau was sie wollen
MfG
JürgenK ;)
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Leni C. schrieb:
@Anonymer Teilnehmer ich vermute , eine Vollmacht wird gebraucht wenn ein anderer die Anmeldung für dich vornimmt .
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Olaf Seifert schrieb:
Es gab oder gibt einige Berufsverbände, die haben die Anmeldung als Serviceleistung für Ihre Mitglieder angeboten und durchgeführt. Dafür war die Vollmacht notwendig.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Abend,
Nach erhaltener ik wollte ich mich jetzt auf dem Portal der ARGE registrieren. Da wird gleich zu Anfang nach einer Vollmacht wenn nötig gefragt. Wann ist diese denn nötig? Muss ich die als Besitzer der ik auch ausfüllen?
Herzlichen Dank und einen schönen Abend
folgende Frage....hat wohl mit der Arge zu tun !
Kollegin möchte bei mir anfangen,hat ein Zertifikat/Weiterbildung KG-Atemtherapie/Mukov.
Wollte ich bei der Arge melden,erreiche leider niemanden.
Nun zur Frage :muß die Weiterbildung überhaupt gemeldet werden? Kann auf der Seite nämlich nichts finden.
Vielleicht hat ja jemand eine Idee....
Vorab vielen Dank für eure Antworten.
Grüße
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Uuups, jetzt habe ich dich schon wieder zum Lesen aufgefordert. :)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Michael Woelky Ist kein Zertifikat, braucht also nicht gemeldet werden. Kann nur bei bestimmte Diagnosen abgerechnet werden. Siehe Leistungsbeschreibung.
Uuups, jetzt habe ich dich schon wieder zum Lesen aufgefordert. :)
Danke....trotzdem
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Michael Woelky schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Danke....trotzdem
hatte ganz vergessen zu sagen das ich schon auf der Seite der Arge war.Habe aber nur die Zertifikatspos. gefunden und wurde deshalb etwas unsicher.Also,gelesen habe ich schon ;-) aber eben nicht da wo es steht bzw. stehen soll.
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Michael Woelky schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
hatte ganz vergessen zu sagen das ich schon auf der Seite der Arge war.Habe aber nur die Zertifikatspos. gefunden und wurde deshalb etwas unsicher.Also,gelesen habe ich schon ;-) aber eben nicht da wo es steht bzw. stehen soll.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Michael Woelky Das Witzige ist, dass jeder diese Position abrechnen kann, wenn die richtige Diagnose auf der VO steht. Es braucht dafür gar keine extra Zusatzausbildung.
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Michael Woelky schrieb:
Ja Ja, die Welt ist unergründlich.....
was wäre wenn nicht die richtige Diagnose drauf steht ?
Wenn es dir nichts ausmacht,schick mir doch bitte mal den Link.
Ich muss es genau wissen
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Michael Woelky schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
was wäre wenn nicht die richtige Diagnose drauf steht ?
Wenn es dir nichts ausmacht,schick mir doch bitte mal den Link.
Ich muss es genau wissen
Die Leistungsbeschreibung (und alles andere) findest du hier Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband
Seite 22-33 und da die Fußnote. Da ist noch von AT2 die Rede, aber das gibt es im aktuellen HMK nicht mehr. Nur noch AT mit bis zu 50 Einheiten für KG-Muko.
Im ICD10 sind das u.a. die J44.- Diagnosen. Einige auch als LHB (unter Störungen der Atmung). Wichtig sind die entsprechenden Hinweise auf der VO, wenn nicht eindeutig Mukoviszidose (=E84.-).
Und der Doc muss dazu natürlich KG-Muko verordnen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Michael Woelky
Die Leistungsbeschreibung (und alles andere) findest du hier Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband
Seite 22-33 und da die Fußnote. Da ist noch von AT2 die Rede, aber das gibt es im aktuellen HMK nicht mehr. Nur noch AT mit bis zu 50 Einheiten für KG-Muko.
Im ICD10 sind das u.a. die J44.- Diagnosen. Einige auch als LHB (unter Störungen der Atmung). Wichtig sind die entsprechenden Hinweise auf der VO, wenn nicht eindeutig Mukoviszidose (=E84.-).
Und der Doc muss dazu natürlich KG-Muko verordnen.
Super...Danke.
Habe auch mal weiter gesucht und alles gefunden.
Immer wieder Danksunglasses
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Michael Woelky schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Super...Danke.
Habe auch mal weiter gesucht und alles gefunden.
Immer wieder Danksunglasses
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Problem beschreiben
Michael Woelky schrieb:
Hallo liebe Kollegen/in
folgende Frage....hat wohl mit der Arge zu tun !
Kollegin möchte bei mir anfangen,hat ein Zertifikat/Weiterbildung KG-Atemtherapie/Mukov.
Wollte ich bei der Arge melden,erreiche leider niemanden.
Nun zur Frage :muß die Weiterbildung überhaupt gemeldet werden? Kann auf der Seite nämlich nichts finden.
Vielleicht hat ja jemand eine Idee....
Vorab vielen Dank für eure Antworten.
Grüße
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