Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe nicht vor mit einem Schlingentisch zu arbeiten, benötige diesen aber für die Zulassung. Könnte mir gebraucht gerade einen Schlingenkäfig günstig kaufen. Könnte ich diesen danach in den Keller stellen. Was würde passieren, wenn die Kassen das nachträglich mitbekommen würden?
VG Udo
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Und das reicht?
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Udo schrieb:
Ich bin zwar nicht textsicher, aber so weit ich in Erinnerung hab steht in den Bestimmmungen nur etwas von "Gerät zur Durchführung von Traktionsbehandlung".
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Tempelritter schrieb:
und das für die LWS und HWS.
Den Käfig in den Keller zu stellen, ist wahrscheinlich möglich, da es in der Tat niemanden mehr wirklich interessiert wo Du ihn stehen hast, kenne keinen Fall wo das mal geprüft wurde. Aber eine Investition für den Keller??
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luzifer schrieb:
frag unbedingt bei Deinen Zulassungsverantwortlichen nach..die handhaben das sehr unterschiedlich und definieren die Minimalanforderungen an "Möglichkeiten zur Traktion" jeder anders...meine Erfahrung. Also kann Dir hier wahrscheinlich keiner sicher Auskunft geben, was reicht und was nicht.
Den Käfig in den Keller zu stellen, ist wahrscheinlich möglich, da es in der Tat niemanden mehr wirklich interessiert wo Du ihn stehen hast, kenne keinen Fall wo das mal geprüft wurde. Aber eine Investition für den Keller??
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
... :wink: also z.B. eine Glissonschlinge und ein Perl`sches Gerät...damit ist den Zulassungsbedingungen genüge getan :clap:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Ich empfinde einen Schlingentisch als sehr sinnvoll, ich arbeite gern und viel damit.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Glissonschlinge, gibt es so etwas noch?????? Für so einen Schrott würde ich keinen Cent ausgeben.
Ich empfinde einen Schlingentisch als sehr sinnvoll, ich arbeite gern und viel damit.
Gruß Britt
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Udo schrieb:
Hier geht es nicht um Sinn oder Unsinn, sondern um Zulassungsbedingungen. Die Frage ob da alles sinnvoll ist, halte ich für unsinnig. :sunglasses:
Einrichtungsrichtlinien:
Geräte zur Durchführung von Traktionsbehandlungen (Extensionen)
Leistungsbeschreibung:
X1104 Traktionsbehandlung mit Gerät als Einzelbehandlung
Behandlung mit dosierter Zugkraft auf die Gelenke der Extremitäten und der Wirbelsäule. Die Wirkung der Traktion bestimmt der Physiotherapeut durch Kraftansatz, Zugrichtung und durch entsprechende Gelenkstellung.
...
Traktionsbehandlung mit kleineren oder größeren Geräten.
Lagerung, Anlegen des jeweiligen Gerätes bzw. der Fixierungs- und Zugvorrichtungen.
Einregulierung der Traktion. Die apparative Traktion mit kleineren Geräten ist am sitzenden oder liegenden Patienten möglich. Der Traktionszug erfolgt achsengerecht.
Die apparative Traktionsbehandlung mit größeren Apparaten, z. B. Extensionstisch, Perl’sches Gerät, Schlingentisch (gepolsterte Manschetten oder Gurte) erfolgt am liegenden Patienten mit gezielter Lagerung per indikationsgerechtem Traktionszug.
Überwachung des Patienten während der Traktion.
So jetzt kann sich jeder die Geräte raussuchen die er bevorzugt.
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morpheus-06 schrieb:
ist doch eigentlich ganz einfach
Einrichtungsrichtlinien:
Geräte zur Durchführung von Traktionsbehandlungen (Extensionen)
Leistungsbeschreibung:
X1104 Traktionsbehandlung mit Gerät als Einzelbehandlung
Behandlung mit dosierter Zugkraft auf die Gelenke der Extremitäten und der Wirbelsäule. Die Wirkung der Traktion bestimmt der Physiotherapeut durch Kraftansatz, Zugrichtung und durch entsprechende Gelenkstellung.
...
Traktionsbehandlung mit kleineren oder größeren Geräten.
Lagerung, Anlegen des jeweiligen Gerätes bzw. der Fixierungs- und Zugvorrichtungen.
Einregulierung der Traktion. Die apparative Traktion mit kleineren Geräten ist am sitzenden oder liegenden Patienten möglich. Der Traktionszug erfolgt achsengerecht.
Die apparative Traktionsbehandlung mit größeren Apparaten, z. B. Extensionstisch, Perl’sches Gerät, Schlingentisch (gepolsterte Manschetten oder Gurte) erfolgt am liegenden Patienten mit gezielter Lagerung per indikationsgerechtem Traktionszug.
Überwachung des Patienten während der Traktion.
So jetzt kann sich jeder die Geräte raussuchen die er bevorzugt.
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Udo schrieb:
Wo bitte steht, dass du für die Zulassung einen Schlingentisch benötigst? Du brauchst ein Gerät zu Traktion. Da gibt es günstigere und auch weniger platzraubende Alternativen. Denkbar wäre einfach nur eine Therapiebank die schräg zu stellen ist.
VG Udo
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Superbiene schrieb:
Ich habe mal in einer Praxis gearbeitet, in der es einen Therapiemaster statt Schlingentisch gab. Zwar etwas teurer in der Anschaffung, aber ich habe es viel genutzt, nur nicht für Traktion... :kissing_closed_eyes:
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karl-heinz29 schrieb:
Frage: Wo bekomme ich die sogenannten Einrichtunngsrichtlinien für eine Zulassung?? Worauf ich mich beziehen kann wenn wat in die Hose geht . LG Kalli
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