Der Verein MUTABOR – Beratung und
Behandlung nach Schlaganfall und
Schädel-Hirn-Verletzung e. V.
sucht zum 01.04.2025 (oder später)
einen Physiotherapeuten (w/m/d)
für die Therapeutische
Tagesstätte in Teilzeit mit 20
Wochenstunden (bevorzugt Montag,
Mittwoch, Freitag) vorerst
befristet bis 31.12.2026.
MUTABOR ist ein gemeinnütziger
Verein, der Menschen nach einer
Erkrankung des zentralen
Nervensystems berät und behandelt.
In der Therapeutischen Tagesstätte
des Vereins sind Ergoth...
Behandlung nach Schlaganfall und
Schädel-Hirn-Verletzung e. V.
sucht zum 01.04.2025 (oder später)
einen Physiotherapeuten (w/m/d)
für die Therapeutische
Tagesstätte in Teilzeit mit 20
Wochenstunden (bevorzugt Montag,
Mittwoch, Freitag) vorerst
befristet bis 31.12.2026.
MUTABOR ist ein gemeinnütziger
Verein, der Menschen nach einer
Erkrankung des zentralen
Nervensystems berät und behandelt.
In der Therapeutischen Tagesstätte
des Vereins sind Ergoth...
ich habe eine Erstpraxis wo ich fachlicher Leiter bin. Jetzt habe ich noch eine Zweitpraxis eröffnet und mich wieder eingetragen als fachlichen Leiter. Zulassung von vdek kam und zwei Tage später ein Anruf, dass ich ja nicht in zwei Praxen fachlicher Leiter sein kann und es noch ändern muss...(Praxen liegen beide gegenüber). Die anderen Kassen aber haben jetzt schon die Anerkennung geschickt, dass ich als fachlicher Leiter gelte. Akzeptieren also die anderen Kassen mich zweimal als fachlichen Leiter oder nur weil Vdek es erstmal aus versehen anscheinend genehmigt hat?
Grüße
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schlumpi22 schrieb:
Hallo,
ich habe eine Erstpraxis wo ich fachlicher Leiter bin. Jetzt habe ich noch eine Zweitpraxis eröffnet und mich wieder eingetragen als fachlichen Leiter. Zulassung von vdek kam und zwei Tage später ein Anruf, dass ich ja nicht in zwei Praxen fachlicher Leiter sein kann und es noch ändern muss...(Praxen liegen beide gegenüber). Die anderen Kassen aber haben jetzt schon die Anerkennung geschickt, dass ich als fachlicher Leiter gelte. Akzeptieren also die anderen Kassen mich zweimal als fachlichen Leiter oder nur weil Vdek es erstmal aus versehen anscheinend genehmigt hat?
Grüße
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Xela schrieb:
Der FL hat "ganztägig" zur " Verfügung" zu stehen. Von persönlicher Anwesenheitspflicht steht (VDEK) nichts. Für mich ist es kein Wunder, dass schlumpi eine juristisch saubere Zulassung bekommen hat. Allerdings würde ich darauf nicht vertrauen. Denn wie am Ende eine Gericht "ganztägig" interpretiert, steht in den Sternen.
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morpheus-06 schrieb:
nach meiner Erfahrung akzeptieren das die Kassen nicht, da lt. RV der FL in der Praxis ganztätig anwesend sein muss. Das geht nicht zeitgleich in beiden Praxen. Die Kassen können die erteilte Zulassung jederzeit widerrufen.
steht doch auch überall so zu lesen. Mir wäre das Risiko zu groß und mich wundert ehrlich gesagt, dass dir nicht schon vorher bewusst war, dass du einen fachlichen Leiter für die 2. Praxis brauchst. Ist ja nicht das Problem, wenn du MA hast, ist ja sicher der Fall. Doch stell dir mal vor, die anderen Kassen merken das nach Jahren und halten dir vor, dass du ja nicht an 2 Orten gleichzeitig sein konntest, fordern wegen mir alle Einnahmen zurück oder Ähnliches...
Gruß
Asima
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asima schrieb:
Hallo Schlumpi,
steht doch auch überall so zu lesen. Mir wäre das Risiko zu groß und mich wundert ehrlich gesagt, dass dir nicht schon vorher bewusst war, dass du einen fachlichen Leiter für die 2. Praxis brauchst. Ist ja nicht das Problem, wenn du MA hast, ist ja sicher der Fall. Doch stell dir mal vor, die anderen Kassen merken das nach Jahren und halten dir vor, dass du ja nicht an 2 Orten gleichzeitig sein konntest, fordern wegen mir alle Einnahmen zurück oder Ähnliches...
Gruß
Asima
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