PHYSIOTHERAPEUT*IN FÜR
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
1.000EUR WELCOMEBONUS
WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
STARTEN?
WIR WÜRDEN DICH BEHUTSAM, UNTER
SUPERVISION, IN DER THERAPIE VON
SCHULKINDERN BIS ZU DEN SÄUGLINGEN
FORTBILDEN.
WENN DU DANN FIT UND
ZULASSUNGSFÄHIG FÜR EINEN
SÄUGLINGSKURS BIST, UNTERSTÜTZEN
WIR DICH DABEI.
INTERESSE? DANN MELDE DICH. WIR
FREUEN UNS AUF DICH!
DU HAST LUST DICH ZU VERÄNDERN?
WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG!
Für u...
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
1.000EUR WELCOMEBONUS
WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
STARTEN?
WIR WÜRDEN DICH BEHUTSAM, UNTER
SUPERVISION, IN DER THERAPIE VON
SCHULKINDERN BIS ZU DEN SÄUGLINGEN
FORTBILDEN.
WENN DU DANN FIT UND
ZULASSUNGSFÄHIG FÜR EINEN
SÄUGLINGSKURS BIST, UNTERSTÜTZEN
WIR DICH DABEI.
INTERESSE? DANN MELDE DICH. WIR
FREUEN UNS AUF DICH!
DU HAST LUST DICH ZU VERÄNDERN?
WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG!
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Jan Chill schrieb:
Moin, hab mal eine Frage zu den räumlichen Vorraussetzungen bei Praxisgründung, Laut GKV muss es einen behindertengerechten Zugang geben der selbständig zu bewältigen ist. Mir wurde eine Immobilie angeboten bei der der Eingang zwei Stufen hat die nur mit einer flexiblen Rampe zu kompensieren wäre. Geht das noch oder nicht?
ARGEn Heilmittelzulassung
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Jan Chill schrieb:
Hm, da steht ja auch nichts anderes als in den Zulassungsbedingungen, Mich würde interessieren ob jemand das Problem kennt und mit einer Rampe die Zulassung erhalten hat.
Außerdem meinte ich, dass du da fragen solltest.
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RoFo schrieb:
Das Problem ist bekannt. Es gibt sowohl Zulassungen als auch Ablehnungen.
Außerdem meinte ich, dass du da fragen solltest.
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Jan Chill schrieb:
Ah ok. Danke
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RoFo schrieb:
Fragst du am besten hier nach:
ARGEn Heilmittelzulassung
VG
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Jan Chill schrieb:
Danke, hab jetzt gehört dass das Bauamt Probleme machen könnte. Jetzt Wendepunkt mich mal an die
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steupel schrieb:
Sollte mit mobiler Rampe kein Problem sein. Hab ich auch so gelöst.
VG
Meine Partnerin und meine Wenigkeit möchten gern zum 1.8.20 eine Praxis übernehmen.
Es handelt sich hierbei um eine zugelassene Physiotherapie-Praxis mit kompletter Ausstattung.
Der Haken an der Geschichte ist, dass die Praxis im souterrain ist und die Deckenhöhe nur bei ca. 2.48 m liegt.
Normaler Weise sollte das ja eigentlich kein Problem sein, da der Bestandschutz ja greift.
Jetzt unsere Frage, hat jemand von euch schon irgendwas Lesen können zu den neuen Richtlinien ab 1.10.20?
Verändert sich da der Bestandschutz?
Wir sind total verunsichert und würden uns über antworten freuen.
Liebe Grüße
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RoFo schrieb:
Fragt bitte die ARGE, Link s.o.
Hat jemand Erfahrungen mit Bestandschutz in der Physiotherapie?
Steht irgendwo was bezüglich zum Verlust des Bestandschutzes durch neue Bestimmungen (1.10.2020)
Mit freundlichen Grüßen
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Das Boot schrieb:
Habe ich schon längst angefragt, leider keine rückmeldung bisher -.-
Hat jemand Erfahrungen mit Bestandschutz in der Physiotherapie?
Steht irgendwo was bezüglich zum Verlust des Bestandschutzes durch neue Bestimmungen (1.10.2020)
Mit freundlichen Grüßen
[...]
Zum Einen hast du den Thread eines anderen Forenteilnehmers gekapert, wo es eigentlich um die Frage einer mobilen Rampe für zwei Stufen bei einer Praxisgründung geht, die nicht viel mit deiner Praxisübernahme zu tun hat - und zum Anderen habe ich dir in deinem eigenen Thread geantwortet, dass die "neuen Bestimmungen" zum Oktober neue Heilmittelrichtlinien sind, die nicht viel mit den Zulassungsempfehlungen zu tun haben.
Zur Ursprungsfrage: das Bauamt ist ja lediglich für die lokalen Vorgaben verantwortlich und kann die zu ihren "Wünschen" Auskunft geben - die regionalen Arbeitsgemeinschaften (Link siehe RoFo) können dir dann wiederum erklären, was für die Zulassung gefordert wird.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Das Boot schrieb am 7.5.20 23:23:
[...]
Zum Einen hast du den Thread eines anderen Forenteilnehmers gekapert, wo es eigentlich um die Frage einer mobilen Rampe für zwei Stufen bei einer Praxisgründung geht, die nicht viel mit deiner Praxisübernahme zu tun hat - und zum Anderen habe ich dir in deinem eigenen Thread geantwortet, dass die "neuen Bestimmungen" zum Oktober neue Heilmittelrichtlinien sind, die nicht viel mit den Zulassungsempfehlungen zu tun haben.
Zur Ursprungsfrage: das Bauamt ist ja lediglich für die lokalen Vorgaben verantwortlich und kann die zu ihren "Wünschen" Auskunft geben - die regionalen Arbeitsgemeinschaften (Link siehe RoFo) können dir dann wiederum erklären, was für die Zulassung gefordert wird.
Gruß
Nora
Habe ich schon längst angefragt, leider keine rückmeldung bisher -.-
Hat jemand Erfahrungen mit Bestandschutz in der Physiotherapie?
Steht irgendwo was bezüglich zum Verlust des Bestandschutzes durch neue Bestimmungen (1.10.2020)
Mit freundlichen Grüßen
Bestandschutz gilt für den jetzt Zugelassenen . Neuer Inhaber - neue Zulassung nach den zur Zeit geltenden Bestimmungen
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Leni C. schrieb:
Das Boot schrieb am 7.5.20 23:23:
Habe ich schon längst angefragt, leider keine rückmeldung bisher -.-
Hat jemand Erfahrungen mit Bestandschutz in der Physiotherapie?
Steht irgendwo was bezüglich zum Verlust des Bestandschutzes durch neue Bestimmungen (1.10.2020)
Mit freundlichen Grüßen
Bestandschutz gilt für den jetzt Zugelassenen . Neuer Inhaber - neue Zulassung nach den zur Zeit geltenden Bestimmungen
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Problem beschreiben
Das Boot schrieb:
Hallo Ihr Lieben,
Meine Partnerin und meine Wenigkeit möchten gern zum 1.8.20 eine Praxis übernehmen.
Es handelt sich hierbei um eine zugelassene Physiotherapie-Praxis mit kompletter Ausstattung.
Der Haken an der Geschichte ist, dass die Praxis im souterrain ist und die Deckenhöhe nur bei ca. 2.48 m liegt.
Normaler Weise sollte das ja eigentlich kein Problem sein, da der Bestandschutz ja greift.
Jetzt unsere Frage, hat jemand von euch schon irgendwas Lesen können zu den neuen Richtlinien ab 1.10.20?
Verändert sich da der Bestandschutz?
Wir sind total verunsichert und würden uns über antworten freuen.
Liebe Grüße
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