Gibt es den perfekten Arbeitsplatz?
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Ich frage nach Eurem Schwarmwissen, da ich telefonisch bei der ARGE noch keinen erreicht habe.
Ich möchte eine Praxis anmieten mit 3 Räumen: Eingangs-/ Rezeptionsraum und 2 Räume a 15qm2 und a 12 qm2, dieser ist ein Durchgangsraum, den man mit einer festen Wand bzw Glaswand mit Schiebtür umbauen kann, dann hat er noch 8m2.
Erfüllt man damit, also nach dem Wandeinbau die Zulassungsvorraussetzung?
Vielen Dank für Eure Infos.
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stefann34 schrieb:
raum mit 15 qm reicht denk ich nicht aus.....minimum 20 qm
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Brigitte2323 schrieb:
Hallo Kollegen.
Ich frage nach Eurem Schwarmwissen, da ich telefonisch bei der ARGE noch keinen erreicht habe.
Ich möchte eine Praxis anmieten mit 3 Räumen: Eingangs-/ Rezeptionsraum und 2 Räume a 15qm2 und a 12 qm2, dieser ist ein Durchgangsraum, den man mit einer festen Wand bzw Glaswand mit Schiebtür umbauen kann, dann hat er noch 8m2.
Erfüllt man damit, also nach dem Wandeinbau die Zulassungsvorraussetzung?
Vielen Dank für Eure Infos.
Mir wären die Räume allerdings eindeutig zu klein, aber das ist nur meine persönliche Meinung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Brigitte2323 Die Frage lässt sich durch lesen der Anlage 5 beantworten:
Behandlungsräume oder Behandlungsbereiche dürfen keine Durchgangsräume sein, es sei denn, dahinter befinden sich ausschließlich Räume, die für den Praxisbetrieb während der Therapie nicht genutzt werden. Wenn das so durch den Umbau erreicht werden kann, ist alles im Butter.
Mir wären die Räume allerdings eindeutig zu klein, aber das ist nur meine persönliche Meinung.
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stefann34 schrieb:
laut zulassungsrichtlinien....Die räumlichen Mindestvoraussetzungen sind auf zwei gleichzeitig tätige Vollzeit-Therapeuten ausgerichtet.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@stefann34 Und wo willst du das nun genau in der aktuellen Anlage 5 Link gelesen haben?
sorry tut mir leid...bin wohl schon etwas älter...hat sich ja einiges geändert...so war es mal...
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stefann34 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
sorry tut mir leid...bin wohl schon etwas älter...hat sich ja einiges geändert...so war es mal...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@stefann34 Na ja, ich weiß nicht, wer von uns Beiden älter ist.stuck_out_tongue_winking_eye
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Brigitte2323 schrieb:
Danke für die Info! Ich arbeite allerdings alleine, mehr Platz wäre ja auch nicht....😀
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Halbtitan schrieb:
@Brigitte2323 Bei 2 Behandlungsräumen musst du bedenken, dass dann nicht 2 Therapeuten gleichzeitig in der Praxis arbeiten dürfen.
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