Für unsere Filiale in Frankfurt
Ostend/Bornheim suchen wir ab
sofort eine*n Mitarbeiter*in
HIer bieten wir hier Physiotherapie
und Gesundheitstraining an.
Einen hochwertig ausgestattete
Physiotherapiepraxis (ca. 200qm)mit
5 Behandlungsräumen und einer
KGG-Fläche.
Das Gesundheitstraining beinhaltet
eine Trainingsfläche,
ausgestattet mit einem
MilonQ-Zirkel und entsprechenden
Cardiogeräten, Kabelzügen etc.
Hier suchen wir
Physiotherapeut:innen die Lust
haben die Praxis mitzugestalten
u...
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Fusselhase schrieb:
Sehe ich das richtig, dass man einen neuen Mitarbeiter sofort zum Beschäftigungsbeginn bei der Krankenkasse zulassen muss? Auch wenn es keine Zulassungserweiterung gibt, bzw. die Erweiterung erstmal nicht benötigt wird, weil es dazu noch keine Rezepte gibt.
Mit Zertifikaten muss überall und sofort gemeldet werden oder du musst auf die Zertifikstsleistung verzichten.
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morpheus-06 schrieb:
Beim VdEK nicht, bei den Primärkassen kommt es auf deine RV an.
Mit Zertifikaten muss überall und sofort gemeldet werden oder du musst auf die Zertifikstsleistung verzichten.
Ich kannte es bisher so, dass man seine Mitarbeiter umgehend meldet. Ich hatte das als Selbständige so gemacht und meine Arbeitgeber auch.
Nur habe ich letztens mitbekommen, dass das nicht jeder so handhabt. Es gibt Kollegen, die ihre Mitarbeiter 4 Monate ohne Zulassung arbeiten lassen, da diese noch nicht nötig wäre... Es wurde in dieser Zeit kein Rezept mit der Zusatzqualifikation angefangen.
Ich dachte, dass es auch um die Stunden geht die in der Praxis insgesamt gearbeitet werden dürfen, angepasst an die Kabinenanzahl. Wie soll das korrekt durchgeführt werden ohne die entsprechende Meldung bei der KK?
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mfg
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nafets schrieb:
Mitarbeiter müssen alle gemeldet werden egal ob Zertifikatsleistungen oder nicht.
mfg
Mitarbeiter müssen alle gemeldet werden egal ob Zertifikatsleistungen oder nicht.
mfg
für Baden-Württemberg stimmt das bei allen Kassen nicht. Für den VdEK stimmt das bundesweit nicht.
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Tempelritter schrieb:
nafets schrieb am 27.1.16 07:43:
Mitarbeiter müssen alle gemeldet werden egal ob Zertifikatsleistungen oder nicht.
mfg
für Baden-Württemberg stimmt das bei allen Kassen nicht. Für den VdEK stimmt das bundesweit nicht.
Mitarbeiter müssen alle gemeldet werden egal ob Zertifikatsleistungen oder nicht.
mfg
für Baden-Württemberg stimmt das bei allen Kassen nicht. Für den VdEK stimmt das bundesweit nicht.
So schaut's aus :thumbsdown:
Ich frage mich immer wieder wo so viele falsche Infos herkommen. Das Forum ist langsam voll davon.
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morpheus-06 schrieb:
Tempelritter schrieb am 27.1.16 08:07:
nafets schrieb am 27.1.16 07:43:
Mitarbeiter müssen alle gemeldet werden egal ob Zertifikatsleistungen oder nicht.
mfg
für Baden-Württemberg stimmt das bei allen Kassen nicht. Für den VdEK stimmt das bundesweit nicht.
So schaut's aus :thumbsdown:
Ich frage mich immer wieder wo so viele falsche Infos herkommen. Das Forum ist langsam voll davon.
Ich frage mich immer wieder wo so viele falsche Infos herkommen. Das Forum ist langsam voll davon.
Damit das nicht Überhand nimmt... dafür sind wir ja da. :wink:
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Wonderwoman schrieb:
morpheus-06 schrieb am 27.1.16 08:52:
Ich frage mich immer wieder wo so viele falsche Infos herkommen. Das Forum ist langsam voll davon.
Damit das nicht Überhand nimmt... dafür sind wir ja da. :wink:
Dafür gibt es ja tatsächlich euch.
Aber der freche Ton, wenn den Anonymen Feiglingen die Antwort nicht passt, das ist für mich schon schwer zu ertragen.
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RoFo schrieb:
Viele Falschmeldungen sind zwar nervig aber m. M. nach nicht so schlimm.
Dafür gibt es ja tatsächlich euch.
Aber der freche Ton, wenn den Anonymen Feiglingen die Antwort nicht passt, das ist für mich schon schwer zu ertragen.
ich hänge mich mit meiner Frage mal hintendran, da es bedingt damit zu tun hat.
Eure Aussage "beim VDEK nicht" bezieht sich ja vermutlich auf den Wortlaut "Zulassungs- und Abrechnungsrelevant" im RV, oder? Also: so lange es an den Zulassungs- u/o Abrechnungsbedingungen (Räume, Zertifikate) nichts ändert keine Meldung, korrekt?
Zu meiner eigentlichen Frage:
Wenn dem so ist, dann bräuchte es im Falle, das ein Mitarbeiter die Praxis verlässt, und seine Zertifikate durch einen anderen (oder Chef) abgedeckt sind auch keine Meldung, korrekt?
Danke schon mal
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Stephen Ziegler schrieb:
Hallo,
ich hänge mich mit meiner Frage mal hintendran, da es bedingt damit zu tun hat.
Eure Aussage "beim VDEK nicht" bezieht sich ja vermutlich auf den Wortlaut "Zulassungs- und Abrechnungsrelevant" im RV, oder? Also: so lange es an den Zulassungs- u/o Abrechnungsbedingungen (Räume, Zertifikate) nichts ändert keine Meldung, korrekt?
Zu meiner eigentlichen Frage:
Wenn dem so ist, dann bräuchte es im Falle, das ein Mitarbeiter die Praxis verlässt, und seine Zertifikate durch einen anderen (oder Chef) abgedeckt sind auch keine Meldung, korrekt?
Danke schon mal
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morpheus-06 schrieb:
Jeder Mitarbeiter mit abrechnungsrelevanten Zertifikaten muss bei den Kassen an- und abgemeldet werden.
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Fusselhase schrieb:
Danke für deine schnelle Antwort!
Ich kannte es bisher so, dass man seine Mitarbeiter umgehend meldet. Ich hatte das als Selbständige so gemacht und meine Arbeitgeber auch.
Nur habe ich letztens mitbekommen, dass das nicht jeder so handhabt. Es gibt Kollegen, die ihre Mitarbeiter 4 Monate ohne Zulassung arbeiten lassen, da diese noch nicht nötig wäre... Es wurde in dieser Zeit kein Rezept mit der Zusatzqualifikation angefangen.
Ich dachte, dass es auch um die Stunden geht die in der Praxis insgesamt gearbeitet werden dürfen, angepasst an die Kabinenanzahl. Wie soll das korrekt durchgeführt werden ohne die entsprechende Meldung bei der KK?
Ist den auch ein Zertifikat "abrechnungsrelevant" wenn es in der Praxis schon vorhanden ist? Wenn ja, warum? Und eine Physio Ausblidung wäre dann ja auch "abrechnungsrelevant" (bzgl Pos-Nr. 20501 und M(die weiß ich nicht aus dem Kopf) *g)
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Minza schrieb:
In NRW Meldung bei den Kassen bei Abrechnungsrelevanten Zertifakten UND jeder physiotherapeutisch tätiger Mitarbeiter muss gemeldet werden beim zuständigen Gesundheitsamt !!! mit beglaubigter Berufsurkunde und Kopie Personalausweis
Danke, aber definiere bitte "abrechnungsrelevant".
Ist den auch ein Zertifikat "abrechnungsrelevant" wenn es in der Praxis schon vorhanden ist? Wenn ja, warum? Und eine Physio Ausblidung wäre dann ja auch "abrechnungsrelevant" (bzgl Pos-Nr. 20501 und M(die weiß ich nicht aus dem Kopf) *g)
weil es so in den Rahmenverträgen steht.
MLD,MT,KG-ZNS, alle Zertifkate sind personenbezogen, deshalb muss jeder AN an- und abgemeldet werden. Nur AN die bei den Kassen für die jeweilge Praxis gemeldet sind dürfen diese Zertifikatsleistungen erbringen.
Je nach Bundesland und Rahmenvertrag muss jeder AN egal ob mit Zertifikaten oder ohne bei den Kassen an- und abgemeldet werden.
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morpheus-06 schrieb:
Stephen Ziegler schrieb am 17.9.16 11:33:
Danke, aber definiere bitte "abrechnungsrelevant".
Ist den auch ein Zertifikat "abrechnungsrelevant" wenn es in der Praxis schon vorhanden ist? Wenn ja, warum? Und eine Physio Ausblidung wäre dann ja auch "abrechnungsrelevant" (bzgl Pos-Nr. 20501 und M(die weiß ich nicht aus dem Kopf) *g)
weil es so in den Rahmenverträgen steht.
MLD,MT,KG-ZNS, alle Zertifkate sind personenbezogen, deshalb muss jeder AN an- und abgemeldet werden. Nur AN die bei den Kassen für die jeweilge Praxis gemeldet sind dürfen diese Zertifikatsleistungen erbringen.
Je nach Bundesland und Rahmenvertrag muss jeder AN egal ob mit Zertifikaten oder ohne bei den Kassen an- und abgemeldet werden.
Aber:
1. lese ich das so nicht im RV (VDEK); da steht nur abrechnungsrelevant. Ich finde es nicht abrechnungsrelevant zB alle MT-Zertifikatsbesitzer zu melden. Den ersten ja, sonst wäre die Praxis ja nicht abrechnungsfähig diesbezüglich, aber alle anderen ändern ja nichts an der Abrechnungsfähigkeit. (Das der Einzelne es nur mit Zertifikat machen darf versteht sich von alleine, das steht und fällt ja aber nicht mit der Meldung)
2. ist es unlogisch denn wie gesagt dann wäre auch 20501 relevant, den die Berufsurkunde ist ja auch personenbezogen & nach dieser Definition auch abrechnungsrelevant.
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Stephen Ziegler schrieb:
Danke für Deine Ausführung & mir ist auch bewusst, das das die Kassen auch so sehen (ich halte mich da übrigens auch dran).
Aber:
1. lese ich das so nicht im RV (VDEK); da steht nur abrechnungsrelevant. Ich finde es nicht abrechnungsrelevant zB alle MT-Zertifikatsbesitzer zu melden. Den ersten ja, sonst wäre die Praxis ja nicht abrechnungsfähig diesbezüglich, aber alle anderen ändern ja nichts an der Abrechnungsfähigkeit. (Das der Einzelne es nur mit Zertifikat machen darf versteht sich von alleine, das steht und fällt ja aber nicht mit der Meldung)
2. ist es unlogisch denn wie gesagt dann wäre auch 20501 relevant, den die Berufsurkunde ist ja auch personenbezogen & nach dieser Definition auch abrechnungsrelevant.
In NRW Meldung bei den Kassen bei Abrechnungsrelevanten Zertifakten UND jeder physiotherapeutisch tätiger Mitarbeiter muss gemeldet werden beim zuständigen Gesundheitsamt !!! mit beglaubigter Berufsurkunde und Kopie Personalausweis
Das Gesundheitsamt hat keinen abrechnungstechnischen Hintergrund; Aufgabe der Gesundheitsämter ist es, (gesundheitlichen) Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Organisatorisch ist der für uns relevante Teil Ländersache, darum ist es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, ob/wann/in welcher Form Veränderungen in der Belegschaft an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden müssen.
Es gibt dabei handfeste Gründe die, je nach Attitüde der Entscheidungsträger, eine Identifikation der im Gesundheitswesen Tätigen durch das Gesundheitsamt sinnvoll erscheinen lassen oder eben nicht. Stell dir das Geheule vor wenn Menschen von einem Heilpraktiker zu Tode behandelt werden und es stellt sich heraus das Gesundheitsamt wusste das dieser Mensch im Bereich fahrlässiger Körperverletzungen einschlägig bekannt war - und spinne diesen Faden weiter ;)
(und für den Betrieb einer nicht gemeldeten Praxis gibt es zusätzliche Sanktionen die greifen könnten, wären die zuständigen Stellen mit mengenmäßig ausreichend und fachlich qualifiziertem Personal ausgestattet. Die schönste Überwachungsmaschinerie hilft nichts wenn niemand weiß wie die Informationen ausgewertet werden müssen um zu brauchbaren Ergebnissen zu gelangen. Ein Nanozertifikat** in Datenanalyse hilft da wenig weiter...)
**wir nennen's Wochenendfortbildung
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Papa Alpaka schrieb:
Minza schrieb am 17.9.16 14:10:
In NRW Meldung bei den Kassen bei Abrechnungsrelevanten Zertifakten UND jeder physiotherapeutisch tätiger Mitarbeiter muss gemeldet werden beim zuständigen Gesundheitsamt !!! mit beglaubigter Berufsurkunde und Kopie Personalausweis
Das Gesundheitsamt hat keinen abrechnungstechnischen Hintergrund; Aufgabe der Gesundheitsämter ist es, (gesundheitlichen) Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Organisatorisch ist der für uns relevante Teil Ländersache, darum ist es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, ob/wann/in welcher Form Veränderungen in der Belegschaft an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden müssen.
Es gibt dabei handfeste Gründe die, je nach Attitüde der Entscheidungsträger, eine Identifikation der im Gesundheitswesen Tätigen durch das Gesundheitsamt sinnvoll erscheinen lassen oder eben nicht. Stell dir das Geheule vor wenn Menschen von einem Heilpraktiker zu Tode behandelt werden und es stellt sich heraus das Gesundheitsamt wusste das dieser Mensch im Bereich fahrlässiger Körperverletzungen einschlägig bekannt war - und spinne diesen Faden weiter ;)
(und für den Betrieb einer nicht gemeldeten Praxis gibt es zusätzliche Sanktionen die greifen könnten, wären die zuständigen Stellen mit mengenmäßig ausreichend und fachlich qualifiziertem Personal ausgestattet. Die schönste Überwachungsmaschinerie hilft nichts wenn niemand weiß wie die Informationen ausgewertet werden müssen um zu brauchbaren Ergebnissen zu gelangen. Ein Nanozertifikat** in Datenanalyse hilft da wenig weiter...)
**wir nennen's Wochenendfortbildung
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Stephen Ziegler schrieb:
Danke, aber definiere bitte "abrechnungsrelevant".
Ist den auch ein Zertifikat "abrechnungsrelevant" wenn es in der Praxis schon vorhanden ist? Wenn ja, warum? Und eine Physio Ausblidung wäre dann ja auch "abrechnungsrelevant" (bzgl Pos-Nr. 20501 und M(die weiß ich nicht aus dem Kopf) *g)
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