für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
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bc-hms schrieb:
Ist eine Zulassung für KGG ( Lizenz vorhanden) zwingend notwendig in den eigenen Räumen oder geht auch die Zulassungserweiterung für eine Zusammenarbeit in einem nur 5oo m entfernten Fitnessstudio?
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viel Richtiges.
Vielleicht kannst du auch noch etwas zur zwingenden Geräteausstattung (evtl. mit Quellenangabe) sagen.
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mocca schrieb:
hallo Tempelritter,
viel Richtiges.
Vielleicht kannst du auch noch etwas zur zwingenden Geräteausstattung (evtl. mit Quellenangabe) sagen.
hallo Tempelritter,
viel Richtiges.
Vielleicht kannst du auch noch etwas zur zwingenden Geräteausstattung (evtl. mit Quellenangabe) sagen.
Das kannst du in den Einrichtungsrichtlinien nachlesen. Die für KGG die Mindestausstattung festlegen.
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Tempelritter schrieb:
mocca schrieb am 30.6.16 17:14:
hallo Tempelritter,
viel Richtiges.
Vielleicht kannst du auch noch etwas zur zwingenden Geräteausstattung (evtl. mit Quellenangabe) sagen.
Das kannst du in den Einrichtungsrichtlinien nachlesen. Die für KGG die Mindestausstattung festlegen.
habe leider nichts von "Mindestausstattung" gelesen sondern von klar definierter Zusatzausstattung.
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mocca schrieb:
hallo,
habe leider nichts von "Mindestausstattung" gelesen sondern von klar definierter Zusatzausstattung.
Sofern gerätegestützte Krankengymnastik durchgeführt wird, ist zusätzlich ein Raum von mindestens 30 qm vor zu halten. Werden neben der Gerätemindestausstattung weitere Geräte vorgehalten, erhöht sich der zusammenhängende Raumbedarf jeweils um die Ausmaße des Gerätes zuzüglich evtl. Raummehrbedarf während der Behandlung. Zusätzlich ist zwischen den Geräten ein Sicherheitsabstand von 1 Meter erforderlich. Anforderung aus den Zul. § 124 SGB V.
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Tempelritter schrieb:
VdEK Rahmenvertrag
Sofern gerätegestützte Krankengymnastik durchgeführt wird, ist zusätzlich ein Raum von mindestens 30 qm vor zu halten. Werden neben der Gerätemindestausstattung weitere Geräte vorgehalten, erhöht sich der zusammenhängende Raumbedarf jeweils um die Ausmaße des Gerätes zuzüglich evtl. Raummehrbedarf während der Behandlung. Zusätzlich ist zwischen den Geräten ein Sicherheitsabstand von 1 Meter erforderlich. Anforderung aus den Zul. § 124 SGB V.
Das bedeutet aber auch, dass unsere "Standes-Vertragsbastler" nicht in der Lage sind, für den selben Sachverhalt gleichlautende Vereinbarungen zu treffen. Und, obwohl es die selben Akteure und dieselben Sachverhalte sind, auch immer wiederkehrend sogar auf VdEK-Ebene unterschiedliche Preise vereinbaren.
Kennt hier jemand die Definition für - " weitere Geräte " - aus Sicht der jeweiligen Vertragsbeteiligten?
Wie muss man den einen Meter Abstand bei Zugapparaten verstehen, als Platzbedarf in Ruhe oder in Aktion?
Ist es möglich im VdEK-Ost-Gebiet in der Stunde (mit 3 Pat.) € 92.52 mit KGG und evtl. "weiteren Sprungseilchen" zu generieren?
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mocca schrieb:
Ja, da hat Tempelritter den Vertrag mit VdEK richtig wiedergegeben. Ich habe beim Nachlesen wohl die Vereinbarung mit den Regionalkassen erwischt.
Das bedeutet aber auch, dass unsere "Standes-Vertragsbastler" nicht in der Lage sind, für den selben Sachverhalt gleichlautende Vereinbarungen zu treffen. Und, obwohl es die selben Akteure und dieselben Sachverhalte sind, auch immer wiederkehrend sogar auf VdEK-Ebene unterschiedliche Preise vereinbaren.
Kennt hier jemand die Definition für - " weitere Geräte " - aus Sicht der jeweiligen Vertragsbeteiligten?
Wie muss man den einen Meter Abstand bei Zugapparaten verstehen, als Platzbedarf in Ruhe oder in Aktion?
Ist es möglich im VdEK-Ost-Gebiet in der Stunde (mit 3 Pat.) € 92.52 mit KGG und evtl. "weiteren Sprungseilchen" zu generieren?
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Tempelritter schrieb:
der KGG-Raum mit Geräten muss zwingend in deinen Praxisräumen vorhanden sein.
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