Unsere Highlights: Das Zertifikat
in KGG zahlen wir dir gleich als
Einstieg. Das Zertifikat in
Manueller Therapie wäre von
Vorteil. Wenn du es noch nicht
hast, zahlen wir dir die
Weiterbildungskosten komplett!!
Betriebliche Altersvorsorge und
Jobrad sind bei uns
selbstverständlich.
Wir haben auch einige
Neuropatienten. So wäre ein
Zertifikat in Bobath oder PNF eine
sehr gute Alternative. Auch hierbei
unterstützen wir mit
Fortbildungstagen und großzügig
finanziell.
Wir sind ein nettes Tea...
in KGG zahlen wir dir gleich als
Einstieg. Das Zertifikat in
Manueller Therapie wäre von
Vorteil. Wenn du es noch nicht
hast, zahlen wir dir die
Weiterbildungskosten komplett!!
Betriebliche Altersvorsorge und
Jobrad sind bei uns
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Wir haben auch einige
Neuropatienten. So wäre ein
Zertifikat in Bobath oder PNF eine
sehr gute Alternative. Auch hierbei
unterstützen wir mit
Fortbildungstagen und großzügig
finanziell.
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Werden da auch z.B. 3 Monate angerechnet, in denen man geringfügig beschäftigt war ( z.B. 21 Monate Vollzeit und 3 Monate geringfügig ), um Rezepte abrechnen zu dürfen. Irgendwie steht das nicht so genau in den Bedingungen
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Maximilian Öller schrieb:
Hab die Zulassungsbedingungen der BG gelesen. Um Rezepte anzunehmen muss min 24 Monate angestellt gewesen sein.
Werden da auch z.B. 3 Monate angerechnet, in denen man geringfügig beschäftigt war ( z.B. 21 Monate Vollzeit und 3 Monate geringfügig ), um Rezepte abrechnen zu dürfen. Irgendwie steht das nicht so genau in den Bedingungen
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morpheus-06 schrieb:
für die BG zählt Vollzeit, Teilzeit entsprechend mehr Monate.
wenn z.B. jemand Vollzeit beschäftigt ist und im selben Zeitraum zusätzlich in einer anderen Praxis geringfügig beschäftigt ist?
Wird die zusätzliche Beschäftigung dazugerechnet oder zählt das dann überhaupt nicht.
nur als Beispiel: z.B. wenn 20Monate Vollzeitbeschäftigung und auch in diesen 20 Monaten geringfügig. Erfüllt man dann die vorgeschriebenen 24Monate ?
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Maximilian Öller schrieb:
und wie sieht es dann beim folgenden Fall aus:
wenn z.B. jemand Vollzeit beschäftigt ist und im selben Zeitraum zusätzlich in einer anderen Praxis geringfügig beschäftigt ist?
Wird die zusätzliche Beschäftigung dazugerechnet oder zählt das dann überhaupt nicht.
nur als Beispiel: z.B. wenn 20Monate Vollzeitbeschäftigung und auch in diesen 20 Monaten geringfügig. Erfüllt man dann die vorgeschriebenen 24Monate ?
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