Sie wollen mit einem dynamischen
und innovativen Team aktiv an der
Gesundheit der Menschen arbeiten
und dabei eigene Ideen und
Vorschläge einbringen, dann
starten Sie mit uns durch!
Das SRC Sport-und Reha-Centrum
setzt auf die Zusammenarbeit von
erstklassig ausgebildeten
Physiotherapeuten,
Sportwissenschaftlern, Medizinern
und Gesundheitsmanagern und sind
davon überzeugt die Gesundheit der
Menschen aktiv zu verbessern.
Unsere Schwerpunkte liegen im
unfallchirurgischen-/orthopädischen
und s...
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phyerg schrieb:
Ich sitze gerade drüber alle Antraäge für die KK fertig zu machen um meine Zulassung zu beantragen. Kann mir einer sagen ob ich mich bei der BG ebenfalls anmelde und wo ich mich da hin wenden muss. Danke euch.
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phyerg schrieb:
Danke
Ich weis jetzt nicht wie es bei euch Physios ist, ich bin Ergotherapeutin aber ich denke mal ihr habt ähnliche Auflagen wie bei uns. Du musst um BG Patienten behandeln zu können bzw zu dürfen mindesten 2 Jahre Berufserfahrung im Angestelltenverhältnis mitbringen. In diesen zwei Jahren musst du entweder ein Halbes Jahr in einer BG Klinik gearbeitet haben und da auch Unfallverletzte behandelt haben oder zwei Jahre in einer Praxis gearbeitet haben und innerhalb dieser zwei Jahre 20 Unfallverletzte behandelt haben. Hast du das nicht, darfst du keine Unfallpatienten behandeln.
Da ich diese Voraussetzungen nicht erfülle, rufe ich bei der BG an und bitte um Ausnahmegenehmigung. Ich erkläre denen die Situation und erzähle denen auch welche Qualifikationen ich habe und dann bekomme ich meistens eine Ausnahmegenehmigung, die ich mir schriftlich geben lasse. Bis jetzt hat das immer geklappt. Viele BGs entscheiden auch von Fall zu Fall.
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Kukdiehe schrieb:
Du musst für die Zulassung nix beantragen. Mit deiner Unterschrift bestätigst du, dass du berechtigt bist BG Patienten zu behandeln.
Ich weis jetzt nicht wie es bei euch Physios ist, ich bin Ergotherapeutin aber ich denke mal ihr habt ähnliche Auflagen wie bei uns. Du musst um BG Patienten behandeln zu können bzw zu dürfen mindesten 2 Jahre Berufserfahrung im Angestelltenverhältnis mitbringen. In diesen zwei Jahren musst du entweder ein Halbes Jahr in einer BG Klinik gearbeitet haben und da auch Unfallverletzte behandelt haben oder zwei Jahre in einer Praxis gearbeitet haben und innerhalb dieser zwei Jahre 20 Unfallverletzte behandelt haben. Hast du das nicht, darfst du keine Unfallpatienten behandeln.
Da ich diese Voraussetzungen nicht erfülle, rufe ich bei der BG an und bitte um Ausnahmegenehmigung. Ich erkläre denen die Situation und erzähle denen auch welche Qualifikationen ich habe und dann bekomme ich meistens eine Ausnahmegenehmigung, die ich mir schriftlich geben lasse. Bis jetzt hat das immer geklappt. Viele BGs entscheiden auch von Fall zu Fall.
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eim schrieb:
Also ich bekam nach meiner Zulassung damals(2003) von der BG ein Anschreiben und das mußte ich dann ausgefüllt und Unterschrieben zurückschicken.Wies heute ist , weiß ich nicht aber ruf doch bei der BG an.
Also ich bekam nach meiner Zulassung damals(2003) von der BG ein Anschreiben und das mußte ich dann ausgefüllt und Unterschrieben zurückschicken.Wies heute ist , weiß ich nicht aber ruf doch bei der BG an.
Das ist Vergangenheit, ein Blick in den BG-Rahmenvertrag sagt alles.
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Tempelritter schrieb:
eim schrieb am 25.7.16 18:33:
Also ich bekam nach meiner Zulassung damals(2003) von der BG ein Anschreiben und das mußte ich dann ausgefüllt und Unterschrieben zurückschicken.Wies heute ist , weiß ich nicht aber ruf doch bei der BG an.
Das ist Vergangenheit, ein Blick in den BG-Rahmenvertrag sagt alles.
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jürgen259 schrieb:
Ich glaube zu wissen, dass ich für die BG nix abgeben musste.
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Tempelritter schrieb:
Für BG musst du keine Zulassung beantragen. Mit deiner Unterschrift auf jedem BG-RZ bestätigst du Kenntnis und Einhaltung des BG-Rahmenvertrages. Die BG prüft das stichprobenhaft nach.
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