Goldene Hände gesucht!
Wir suchen zum nächstmöglichen
Termin staatl. geprüfte
Physiotherapeuten in VZ als
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interne und externe
Fortbildungsmöglichkeiten
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30 Tage Urlaub
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ich habe vor, im nächsten Jahr eine Physiotherapiepraxis in NRW zu übernehmen.
In den Zulassungsempfehlung nach § 124 Abs. 4 SGB V für Heilmittelerbringer steht, dass "im Falle des Verkaufs – ohne Verlegung – die persönlichen Zulassungsvoraussetzungen des neuen Praxisinhabers sowie die Pflichtausstattung geprüft werden, nicht jedoch die räumlichen Anforderungen." Diese Empfehlung ist vom 26.11.2018 datiert.
Meine Frage lautet: ist diese Zulassungsempfehlung bei Inhaberwechsel derzeit noch aktuell und wird in dieser Form angewendet? Weiß jemand diesbezüglich Näheres? Über eine Rückmeldund würde ich mich sehr freuen.
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Frank Wilms schrieb:
@eike579 Soweit ich weiß, hat das weiterhin Bestand. Was Bianca erlebt hat (nachstehend) mag einen verunsichern, aber es sind ja auch die Bestimmungen der Krankenkassen, vereinbart im neuen Rahmenvertrag! Um eine Zulassung zu erhalten, wird man hier wohl mit den Wölfen heulen müssen. Ein Gang zum Anwalt und weiter, wäre kaum ein guter Start.
Allerdings sollen die Räumlichen Voraussetzungen nicht weiter geprüft werden. Die Unterlagen dafür musst du aber trotzdem immer einreichen!
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Jeverland schrieb:
Du musst alles einreichen, als wenn es eine komplett neue Praxis wäre.
Allerdings sollen die Räumlichen Voraussetzungen nicht weiter geprüft werden. Die Unterlagen dafür musst du aber trotzdem immer einreichen!
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eike579 schrieb:
Hallo in die Runde,
ich habe vor, im nächsten Jahr eine Physiotherapiepraxis in NRW zu übernehmen.
In den Zulassungsempfehlung nach § 124 Abs. 4 SGB V für Heilmittelerbringer steht, dass "im Falle des Verkaufs – ohne Verlegung – die persönlichen Zulassungsvoraussetzungen des neuen Praxisinhabers sowie die Pflichtausstattung geprüft werden, nicht jedoch die räumlichen Anforderungen." Diese Empfehlung ist vom 26.11.2018 datiert.
Meine Frage lautet: ist diese Zulassungsempfehlung bei Inhaberwechsel derzeit noch aktuell und wird in dieser Form angewendet? Weiß jemand diesbezüglich Näheres? Über eine Rückmeldund würde ich mich sehr freuen.
ich habe gerade meine Praxis in NRW an meinen ( auch noch fachfremden ) Mann überschrieben (um aus der PKV raus zu kommen ) und obwohl das in den Richtlinien so steht, wie von Dir beschrieben, hat der zuständige Sachbearbeiter beim vdek sämtliche Unterlagen zur Neuzulassung verlangt.
Meinen Hinweis, dass sich an den Räumlichkeiten nichts ändern würde, außer eben, dass der Inhaber der Praxis wechselt hat er einfach vom Tisch gefegt und die gesamten Papiere eingefordert.
Was machst Du dann ?
Ich habe mich dazu entschieden, ihm alles geforderte zukommen zu lassen.
Dies wurde dann aber auch zügig und ohne Nachforderungen durchgewunken.
Ich denke es kommt tatsächlich auf den Sachbearbeiter an. Da kann man Dir nur die Daumen drücken.
Beim Gesundheitsamt wurden die Räumlichkeiten ohne jeden neuerlichen Nachweis geändert und fertig .
Alles Gute bei Deinem Vorhaben !
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War ein Heidenaufwand, ging aber problemlos und war die einzige legale Möglichkeit, wieder in die GKV zu kommen. Ich hab damals die Sachbearbeiterin vom VDEK angerufen und ihr die Situation erklärt, nicht dass sie meint, ich bin bekloppt und weiß nicht, was ich will sunglasses
Gesundheitsamt ging auch ratzfatz.
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die neue schrieb:
das musste ich in 2015 auch schon, da ich genau das Gleiche gemacht hab..... Alles komplett neu an die VDEK und (damals noch) IKK und später das Ganze nochmals wegen der Umschreibung zurück an mich.
War ein Heidenaufwand, ging aber problemlos und war die einzige legale Möglichkeit, wieder in die GKV zu kommen. Ich hab damals die Sachbearbeiterin vom VDEK angerufen und ihr die Situation erklärt, nicht dass sie meint, ich bin bekloppt und weiß nicht, was ich will sunglasses
Gesundheitsamt ging auch ratzfatz.
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Bianca Korte schrieb:
Hallo eike579,
ich habe gerade meine Praxis in NRW an meinen ( auch noch fachfremden ) Mann überschrieben (um aus der PKV raus zu kommen ) und obwohl das in den Richtlinien so steht, wie von Dir beschrieben, hat der zuständige Sachbearbeiter beim vdek sämtliche Unterlagen zur Neuzulassung verlangt.
Meinen Hinweis, dass sich an den Räumlichkeiten nichts ändern würde, außer eben, dass der Inhaber der Praxis wechselt hat er einfach vom Tisch gefegt und die gesamten Papiere eingefordert.
Was machst Du dann ?
Ich habe mich dazu entschieden, ihm alles geforderte zukommen zu lassen.
Dies wurde dann aber auch zügig und ohne Nachforderungen durchgewunken.
Ich denke es kommt tatsächlich auf den Sachbearbeiter an. Da kann man Dir nur die Daumen drücken.
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mechanicus schrieb:
Bei Inhaberwechsel ist der Bestandsschutz aufgehoben, es wird als Neugründung bewertet. Anders ist das z.B. bei einer GmbH (juristische Person). Wechsel der Gesellschafter haben dann keinen Einfluss.
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