Hallo zusammen,
weiß zufällig jemand, ob es neben den räumlichen Voraussetzungen für die Zulassung einer Physio-Praxis,
auch zeitliche Vorgaben gibt. Ich meine, ob es vorgeschrieben ist, wie lange geöffnet sein muss, bzw.
inwiefern vorgesschrieben ist,in welchem zeitliche Rahmen ein Therapeut vor Ort sein muss.
Hoffe,ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.
Besten Dank & ein schönes WE Euch !
Grüße
Lenny
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weiß zufällig jemand, ob es neben den räumlichen Voraussetzungen für die Zulassung einer Physio-Praxis,
auch zeitliche Vorgaben gibt. Ich meine, ob es vorgeschrieben ist, wie lange geöffnet sein muss, bzw.
inwiefern vorgesschrieben ist,in welchem zeitliche Rahmen ein Therapeut vor Ort sein muss.
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Lenny
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Ja für die Kassenzulasung musst du seit 1.8.21 An 3 Tagen 25 Wochenstunden für Kassenpatienten zur Verfügung stehen.Wie du die 25 Stunde verteilten willst ist egal
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• idefix-
Ja für die Kassenzulasung musst du seit 1.8.21 An 3 Tagen 25 Wochenstunden für Kassenpatienten zur Verfügung stehen.Wie du die 25 Stunde verteilten willst ist egal
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Inche schrieb:
Ja für die Kassenzulasung musst du seit 1.8.21 An 3 Tagen 25 Wochenstunden für Kassenpatienten zur Verfügung stehen.Wie du die 25 Stunde verteilten willst ist egal
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Hallo zusammen,
weiß zufällig jemand, ob es neben den räumlichen Voraussetzungen für die Zulassung einer Physio-Praxis,
auch zeitliche Vorgaben gibt. Ich meine, ob es vorgeschrieben ist, wie lange geöffnet sein muss, bzw.
inwiefern vorgesschrieben ist,in welchem zeitliche Rahmen ein Therapeut vor Ort sein muss.
Hoffe,ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.
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Lenny
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Es gibt bei der Anmeldung die Möglichkeit „Praxengemeinschaft" anzukreuzen. Dass diese auch für die gleichen Räumlichkeiten im Timesharing Verfahren möglich wäre, so weit ist die Arge noch nicht. Na ja, die Physiotherapie vielleicht selbst auch nicht...
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Es gibt bei der Anmeldung die Möglichkeit „Praxengemeinschaft" anzukreuzen. Dass diese auch für die gleichen Räumlichkeiten im Timesharing Verfahren möglich wäre, so weit ist die Arge noch nicht. Na ja, die Physiotherapie vielleicht selbst auch nicht...
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hmmm mark760... hat aber nix mit der Eingangsfrage zu tun...oder irre ich mich :)
JürgenK;)
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• Leni C.
hmmm mark760... hat aber nix mit der Eingangsfrage zu tun...oder irre ich mich :)
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JürgenK schrieb:
hmmm mark760... hat aber nix mit der Eingangsfrage zu tun...oder irre ich mich :)
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mark760 schrieb:
Es gibt bei der Anmeldung die Möglichkeit „Praxengemeinschaft" anzukreuzen. Dass diese auch für die gleichen Räumlichkeiten im Timesharing Verfahren möglich wäre, so weit ist die Arge noch nicht. Na ja, die Physiotherapie vielleicht selbst auch nicht...
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Lenny
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Inche schrieb:
Ja für die Kassenzulasung musst du seit 1.8.21 An 3 Tagen 25 Wochenstunden für Kassenpatienten zur Verfügung stehen.Wie du die 25 Stunde verteilten willst ist egal
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mark760 schrieb:
Hausbesuche sind inkludiert.
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Lenny77 schrieb:
Hallo zusammen,
weiß zufällig jemand, ob es neben den räumlichen Voraussetzungen für die Zulassung einer Physio-Praxis,
auch zeitliche Vorgaben gibt. Ich meine, ob es vorgeschrieben ist, wie lange geöffnet sein muss, bzw.
inwiefern vorgesschrieben ist,in welchem zeitliche Rahmen ein Therapeut vor Ort sein muss.
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Lenny
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JürgenK schrieb:
hmmm mark760... hat aber nix mit der Eingangsfrage zu tun...oder irre ich mich :)
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mark760 schrieb:
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Lenny77 schrieb:
Spitze ! Besten Dank !
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