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-eine überdurchschnittliche
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-eine helle 250 qm große Praxis
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Ich habe bei meinem Verband im mitgliederservice nachgelesen und es stand dort Zuzahlung befinde ersten Behandlung . So nun sind dort viele Dinge aufgeführt die die Tochter nichts angehen. Gibt es von irgendwoher ein Infoblatt wo steht ........... welches ich der netten Tochter schicken kann . Nehmt ihr eigentlich Porto wenn ihr die Rechnungen an die Angehörigen?
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Kitane schrieb:
Habe mich heute wieder ärgern müssen über die Tochter einer Bewohnerin im Altenheim,sie rief mich an und meinte nachdem ich ihr eine Rechnung über den fälligen EA der Mutter schickte,dass sie den Betrag erst am Ende der Behandlung zahlen würde. Ich erklärte ihr,dass wir nur im Auftrag der Kassen denEA einziehen würden und der bei Beginn der Behandlung fällig sei . Sie erwiderte ,dass sie selber Therapie bekommen würde und es so etwas nicht geben würde es wäre ja wie bei Handwerkern mit der Vorrauskasse Sonettes ist unzulässig ! Ich antwortete ihr wenn sie in die Apotheke geht muss sie auch erst zahlen und dann die Medikamente einnehmen . Das wäre etwas anderes war ihre Antwort ! Wir kamen auf keinen Nenner
Ich habe bei meinem Verband im mitgliederservice nachgelesen und es stand dort Zuzahlung befinde ersten Behandlung . So nun sind dort viele Dinge aufgeführt die die Tochter nichts angehen. Gibt es von irgendwoher ein Infoblatt wo steht ........... welches ich der netten Tochter schicken kann . Nehmt ihr eigentlich Porto wenn ihr die Rechnungen an die Angehörigen?
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TheStonie schrieb:
vielleicht das SGB V, aber das wäre dann kein Infoblatt mehr :) Frag sie mal, ob sie bei Tabletten auch erst bezahlt, wenn sie die letzte verbraucht hat.
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Sonst bitte bar in der Praxis!!! :point_up:
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Wonderwoman schrieb:
Gebühr nehmen wir sowieso, wenn die Patienten eine Rechnung haben wollen.
Sonst bitte bar in der Praxis!!! :point_up:
LG
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Andrea Bartels schrieb:
:unamused: äh, aber Quittung gibt`s schon, oder?
LG
da ich das Problem auch immer wieder habe, würde es mich interessieren
wie hoch ihr die Bearbeitungsgebühr ansetzt?
danke für Infos
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H.V.RIBBECK schrieb:
Guten Abend
da ich das Problem auch immer wieder habe, würde es mich interessieren
wie hoch ihr die Bearbeitungsgebühr ansetzt?
danke für Infos
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Bach1a schrieb:
Schicke Sie doch alles hinterher auch die Portogebühr und eine zusätzliche Verwaltungsgebühr :clap: (wegen extra Aufwand)
Angehörige von Heimis - ein Spezialfall - m.u. völlig überfordert. Also locker und geduldig bleiben. Ich habe zwei Regelungen im Heim. Einmal Abrechnung mit dem Heim - alle Patienten auf einmal (intern wird über Taschengeld abgerechnet). Und zum anderen cash bei Rezeptbeginn direkt mit dem Bewohner. Alles andere gibt es nicht, weil man nur aufs Geld wartet. Gequatsche mit Angehörigen mach ich nicht. Nicht meine Baustelle. Bei Problemen ganz lieben Hinweis und dann sofort Mahnbescheid. Verdreifachen sich die Kosten, werden die meisten relativ schnell einsichtig.
Sie sind Therapeut und kein Inkassobüro für Labertaschen, bzw. gestreßte Angehörige.
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@Kitane: Ich schreibe die EA-Rechnung für Heimbewohner, wenn ich das Rezept annehme. Ist nach 2 Wochen das Geld nicht überwiesen, gibts ne Mahnung. Wurde die bis Rezeptende nicht bezahlt, kommt eine Kopie der Mahnung ans Rezept und alles wird der Krankenkasse in Rechnung gestellt - fertig. Ein zweites Mal habe ich bei Rechnungsstellung noch nie Probleme gahabt. Scheint nicht so freundlich zu sein, was die Krankenkasse dann an die Säumigen schreibt :kissing_closed_eyes:
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Magarethe schrieb:
@Xela: Coole Regelung mit dem Heimabrechnen (Taschengeld), werde ich mir merken! Danke!
@Kitane: Ich schreibe die EA-Rechnung für Heimbewohner, wenn ich das Rezept annehme. Ist nach 2 Wochen das Geld nicht überwiesen, gibts ne Mahnung. Wurde die bis Rezeptende nicht bezahlt, kommt eine Kopie der Mahnung ans Rezept und alles wird der Krankenkasse in Rechnung gestellt - fertig. Ein zweites Mal habe ich bei Rechnungsstellung noch nie Probleme gahabt. Scheint nicht so freundlich zu sein, was die Krankenkasse dann an die Säumigen schreibt :kissing_closed_eyes:
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Kitane schrieb:
So schlau sind wir auch das Geld vom Taschengeldkonto abbuchen zu lassen oder bei den Bewohnern selber zu kassieren ,aber viele sind dort nur in Kurzzeitpflege oder haben kein Konto oder Bargeld da und dann muß man sich mit den Angehörigen in Verbindung setzen ! Rufe ich die nur an und sage eschnen habe ich nix schriftliches in der Hand also müssen wir schreiben
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Xela schrieb:
Das ist nicht wirklich geklärt (§§ 32, 61 SGB V). Mithin hilft nur ein Behandlungsvertrag in dem das eindeutig geklärt ist, wann und was wann zu zahlen ist.
Angehörige von Heimis - ein Spezialfall - m.u. völlig überfordert. Also locker und geduldig bleiben. Ich habe zwei Regelungen im Heim. Einmal Abrechnung mit dem Heim - alle Patienten auf einmal (intern wird über Taschengeld abgerechnet). Und zum anderen cash bei Rezeptbeginn direkt mit dem Bewohner. Alles andere gibt es nicht, weil man nur aufs Geld wartet. Gequatsche mit Angehörigen mach ich nicht. Nicht meine Baustelle. Bei Problemen ganz lieben Hinweis und dann sofort Mahnbescheid. Verdreifachen sich die Kosten, werden die meisten relativ schnell einsichtig.
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alles gute Antworten - aber kann einer sagen, wo die rechtliche Grundlage für die Zahlung am Anfang der Behandlung schriftlicht steht.
Gruß c.h
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ich habe einen Aufnahmebogen, den der Pat./ Angehörige am Anfang unterschreibt und dort wird auch das Zahlungsziel des Eigenanteils vereinbart. Dieser muß er unterschreiben. Disskusion beendet. Ist allerdings auch erst mit neuen Pateiten oder bei neuen Rezepten möglich.
Gruss Ralf
P.S. Wir sind alle viel zu lieb in diesem Beruf. Keiner der Patienten ahnt, was wir im Hintergrund alles tun müssen(Fobi, Verwaltung, KV Absetzungen,...).
Wir sind Dienstleister und haben ein Recht darauf bezahlt zu werden
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Ralf H. schrieb:
Hallo alle zusammen,
ich habe einen Aufnahmebogen, den der Pat./ Angehörige am Anfang unterschreibt und dort wird auch das Zahlungsziel des Eigenanteils vereinbart. Dieser muß er unterschreiben. Disskusion beendet. Ist allerdings auch erst mit neuen Pateiten oder bei neuen Rezepten möglich.
Gruss Ralf
P.S. Wir sind alle viel zu lieb in diesem Beruf. Keiner der Patienten ahnt, was wir im Hintergrund alles tun müssen(Fobi, Verwaltung, KV Absetzungen,...).
Wir sind Dienstleister und haben ein Recht darauf bezahlt zu werden
Das steht im Rahmenvertrag z.b. vdek
§6 absatz 6
6.Die durchgeführten Leistungen gemäß Anlage 1 sind am Tage der Leistungsabgabe vom Patienten oder in begründeten Ausnahmefällen von dessen Vertreter oder Betreuungsperson durch Unterschriftsleistung auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen. Als Betreuungsperson gilt auch das Pflegepersonal in sozialen Einrichtungen. Der Ausnahmefall ist auf der Rückseite der Verordnung zu benennen (z.B. Sehbehinderung oder Hemiparese). Bestätigungen im voraus oder nachträglich sind nicht zulässig. Zuzahlungen nach § 32 Abs. 2 SGB V i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V sind vom Zugelassenen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen einzuziehen und gegenüber dem Versicherten gem. § 61 Satz 4 SGB V zu quittieren. Die pauschale Zuzahlung je Verordnungsblatt ist regelmäßig bei der ersten Behandlung durch den Zugelassenen einzuziehen. § 43 b SGB V bleibt unberührt. Gruß Manfred
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Manfred Müller schrieb:
Hallo c.h.
Das steht im Rahmenvertrag z.b. vdek
§6 absatz 6
6.Die durchgeführten Leistungen gemäß Anlage 1 sind am Tage der Leistungsabgabe vom Patienten oder in begründeten Ausnahmefällen von dessen Vertreter oder Betreuungsperson durch Unterschriftsleistung auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen. Als Betreuungsperson gilt auch das Pflegepersonal in sozialen Einrichtungen. Der Ausnahmefall ist auf der Rückseite der Verordnung zu benennen (z.B. Sehbehinderung oder Hemiparese). Bestätigungen im voraus oder nachträglich sind nicht zulässig. Zuzahlungen nach § 32 Abs. 2 SGB V i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V sind vom Zugelassenen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen einzuziehen und gegenüber dem Versicherten gem. § 61 Satz 4 SGB V zu quittieren. Die pauschale Zuzahlung je Verordnungsblatt ist regelmäßig bei der ersten Behandlung durch den Zugelassenen einzuziehen. § 43 b SGB V bleibt unberührt. Gruß Manfred
Bei mir regeln das die AGB der Praxis, die Zuzahlung muss bis zur 2. Behandlung bezahlt werden.
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Tempelritter schrieb:
das würde bedeuten die 10€ sind bei der 1. Behandlung fällig und der Rest?
Bei mir regeln das die AGB der Praxis, die Zuzahlung muss bis zur 2. Behandlung bezahlt werden.
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die neue schrieb:
rein theoretisch muß nach jeder Behandlung die 10% Eigenanteil gezahlt werden. Wenn das Einkassieren und Quittung schreiben hübsch von jeder Behandlungszeit abgeht, wird der Patient es sich genau überlegen, ob er ab der 2. VO nicht bereit ist, bei der 1. (oder 2.) Behandlung den kompletten Eigenanteil zu zahlen :blush:
Patient hat Eigenanteil nicht bezahlt, Portemonnaie vergessen und so ein Blabla.
Einfach nicht aufregen!
Ich habe die Krankenkassen informiert, beide haben ohne zu Zögern den Eigenanteil samt Verwaltungsgebühren direkt vom Konto des Patienten abgezogen.
Krankenkassen dürfen sich ohne gerichtlichen Beschluss direkt vom Konto bedienen (das dürfen sie natürlich nicht missbrauchen, aber rechtlich ist die Lage klar: der Versicherte muss den Eigenanteil bezahlen)
Kommt Euch also einer blöd, sagt denen ohne Euch zu streiten , sie können jetzt bezahlen oder später mitsamt Mahngebühren bei der Kasse.
Ist das einmal passiert, wird die Madame sich überlegen, ob sie nochmal für nichts eine Diskussion anfängt und Adrenalin hochfährt.
Obwohl ich persönlich auch die Zusammenarbeit beende, wenn es so unerquicklich wird.
So toll werden wir nicht bezahlt - gerade Hausbesuche im Heim!- das man alles mitmachen muss.
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Buddie schrieb:
Habe folgende Erfahrung zweimal gemacht:
Patient hat Eigenanteil nicht bezahlt, Portemonnaie vergessen und so ein Blabla.
Einfach nicht aufregen!
Ich habe die Krankenkassen informiert, beide haben ohne zu Zögern den Eigenanteil samt Verwaltungsgebühren direkt vom Konto des Patienten abgezogen.
Krankenkassen dürfen sich ohne gerichtlichen Beschluss direkt vom Konto bedienen (das dürfen sie natürlich nicht missbrauchen, aber rechtlich ist die Lage klar: der Versicherte muss den Eigenanteil bezahlen)
Kommt Euch also einer blöd, sagt denen ohne Euch zu streiten , sie können jetzt bezahlen oder später mitsamt Mahngebühren bei der Kasse.
Ist das einmal passiert, wird die Madame sich überlegen, ob sie nochmal für nichts eine Diskussion anfängt und Adrenalin hochfährt.
Obwohl ich persönlich auch die Zusammenarbeit beende, wenn es so unerquicklich wird.
So toll werden wir nicht bezahlt - gerade Hausbesuche im Heim!- das man alles mitmachen muss.
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c.h. schrieb:
Hallo zusammen,
alles gute Antworten - aber kann einer sagen, wo die rechtliche Grundlage für die Zahlung am Anfang der Behandlung schriftlicht steht.
Gruß c.h
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