Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
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• ausführliche Einarbeitung
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nach meinem Wissen kann man fristlos kündigen, wenn der AN eine Krankmeldung nicht innerhalb 3 Tagen einreicht.
Weiss jemand,ob das auch für schwangere AN gilt?
Und zählt zu der 3-Tage-Frist auch der Samstag (Sonntag)?
Danke vorab
LG
Winnie
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WinnieE schrieb:
Liebe PI´s,
nach meinem Wissen kann man fristlos kündigen, wenn der AN eine Krankmeldung nicht innerhalb 3 Tagen einreicht.
Weiss jemand,ob das auch für schwangere AN gilt?
Und zählt zu der 3-Tage-Frist auch der Samstag (Sonntag)?
Danke vorab
LG
Winnie
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Physio2018 schrieb:
Fachanwalt für Arbeitsrecht fragen ! Kostet ggf. ein wenig, Antwort ist aber fundiert.
Schwangere kannst Du schonmal gar nicht kündigen... schau mal unter § 9 des Mutterschutzgesetzes
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Wo hast Du denn bitte das her??? Du kannst in diesem Fall höchstens abmahnen und dann im Wiederholungsfall entlassen. Du kannst aber auf jeden Fall das Gehalt kürzen.
Schwangere kannst Du schonmal gar nicht kündigen... schau mal unter § 9 des Mutterschutzgesetzes
:thumbsdown:
Genau genommen kann sie auch behaupten es rechtzeitig mit der Post losgeschickt zu haben. Wie kommst du auf die Schnapsidee mit so einem billigen Trick deine schwangere AN loszuwerden? Geht´s noch?!
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tom1350 schrieb:
Wonderwoman schrieb am 28.5.15 10:51:
Wo hast Du denn bitte das her??? Du kannst in diesem Fall höchstens abmahnen und dann im Wiederholungsfall entlassen. Du kannst aber auf jeden Fall das Gehalt kürzen.
Schwangere kannst Du schonmal gar nicht kündigen... schau mal unter § 9 des Mutterschutzgesetzes
:thumbsdown:
Genau genommen kann sie auch behaupten es rechtzeitig mit der Post losgeschickt zu haben. Wie kommst du auf die Schnapsidee mit so einem billigen Trick deine schwangere AN loszuwerden? Geht´s noch?!
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Kukdiehe schrieb:
Nein bei so etwas kannst du deine Schwangere Mitarbeiterin nicht los werden. Schwangere sind Unkündbar. Du kannst nur aus Betriebsbedingten Gründen Kündigen oder bei sehr grob fahrlässigen Verhalten. Da muss die schwangere Mitarbeiterin aber schon viel angestellt haben, als nur nicht rechtzeitig ne Krankmeldung ab gegeben haben. Also z.B die Patienten bestohlen haben oder irgend was anderes in der Art. Aber sonst sind die unkündbar.
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Wonderwoman schrieb:
Wo hast Du denn bitte das her??? Du kannst in diesem Fall höchstens abmahnen und dann im Wiederholungsfall entlassen. Du kannst aber auf jeden Fall das Gehalt kürzen.
Schwangere kannst Du schonmal gar nicht kündigen... schau mal unter § 9 des Mutterschutzgesetzes
Du versuchst jemand loszuwerden und recherierst nach Argumenten, die dich ins Licht des Rechtshabens setzen.
Oh Mann......
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SuFi schrieb:
Wer einen Hund prügeln will, findet auch in der Wüste einen Stecken....
Du versuchst jemand loszuwerden und recherierst nach Argumenten, die dich ins Licht des Rechtshabens setzen.
Oh Mann......
Das Mutterschutzgesetz, BMFSFJ - Gesetze ist unumstößlich. Schongarnicht mit so einer haarsträubenden Erklärung wie der Deinigen...!
Rein theoretisch kann sich eine Mitarbeiterin bereits schwanger bei Dir einstellen lassen. Selbst dann hast Du keine Chance. Auch wenn das von mir gebrachte Beispiel unverschämt ist, so finde ich diesen Schutz der Mutter in Deutschland absolut richitg!
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don schrieb:
Aua...!!!
Das Mutterschutzgesetz, BMFSFJ - Gesetze ist unumstößlich. Schongarnicht mit so einer haarsträubenden Erklärung wie der Deinigen...!
Rein theoretisch kann sich eine Mitarbeiterin bereits schwanger bei Dir einstellen lassen. Selbst dann hast Du keine Chance. Auch wenn das von mir gebrachte Beispiel unverschämt ist, so finde ich diesen Schutz der Mutter in Deutschland absolut richitg!
Von einem Kollegen weiss ich, dass er eine fristlose Kündigung in einem ähnlichen Fall durchsetzen konnte, aber das hing wohl u.a. damit zusammen, dass die MA erst eine sehr kurze Zeit bei ihm gearbeitet hatte ( weniger als 4 oder 6 Wochen ) - da liegt wohl mein Denkfehler.
Und nebenbei bemerkt: einem MA, der sich in der Praxis bewährt hat, würde ich auch nicht kündigen wollen.....
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Du bist ja sehr sozial .
Pass auf du wirst es wieder zurück bekommen .
Denn die schwangere hat auch rechte.
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484 schrieb:
Das ist doch scheiss egal wie lange deine Mitarbeiterin bei dir ist. Schwanger darf jeder werden. Das ist ihr gutes Recht.
Du bist ja sehr sozial .
Pass auf du wirst es wieder zurück bekommen .
Denn die schwangere hat auch rechte.
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C. DBO schrieb:
In diesem Forum kann man leider nur selten eine Frage stellen, die fachlich, sachlich und ohne große Emotionalitäten oder gar Unverschämtheiten beantwortet wird. Sehr schade.
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WinnieE schrieb:
danke für die Antworten, die ebenso sachlich waren, wie ich meine Frage gestellt habe ( ich finde keine haarsträubenden Erklärungen in meiner Frage).
Von einem Kollegen weiss ich, dass er eine fristlose Kündigung in einem ähnlichen Fall durchsetzen konnte, aber das hing wohl u.a. damit zusammen, dass die MA erst eine sehr kurze Zeit bei ihm gearbeitet hatte ( weniger als 4 oder 6 Wochen ) - da liegt wohl mein Denkfehler.
Und nebenbei bemerkt: einem MA, der sich in der Praxis bewährt hat, würde ich auch nicht kündigen wollen.....
Die Gesetzeslage zeigt klare Gründe dafür, deine AN ist glücklich und du hast auch dein Ziel erreicht. :yum:
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ja das mit dem Beschäftigungsverbot kenne ich, aber das muss der Arzt ausstellen - wär praktisch, wenn das der AG machen könnte, aber davon hab ich noch nicht gehört.
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WinnieE schrieb:
@Fuzziguzzi
ja das mit dem Beschäftigungsverbot kenne ich, aber das muss der Arzt ausstellen - wär praktisch, wenn das der AG machen könnte, aber davon hab ich noch nicht gehört.
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Kitane schrieb:
Dann bist du aber nicht gut informiert . Du als AG kannst jederzeit ein Beschäftigungsverbot aussprechen weil eine Schwangere nicht mehr als 5 Kilo heben und tragen darf, keine HB s in Heimen mehr machen darf auch wegen der Ansteckungsgefahr nicht in Kitas gehen darf, keine Massagen keine MT z.b. Eines Beines ,usw. Nun überleg du als AG wie du die MA einsetzen kannst . Wieviel Stunden arbeitet sie? Du kannst auch ein teilweises Beschäftigungsverbot aussprechen Stunden reduzierten . Muss schriftlich festgehalten werden an die KK und an das Gewerbeaufsichtsamt schicken Restzahlungbernimmt die KK
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Tempelritter schrieb:
in BaWü muss zusätzlich das Regierungspräsidium informiert werden.
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WinnieE schrieb:
tja, da bin ich wohl wirklich nicht gut informiert. Danke für die Info!
Dann bist du aber nicht gut informiert . Du als AG kannst jederzeit ein Beschäftigungsverbot aussprechen weil eine Schwangere nicht mehr als 5 Kilo heben und tragen darf, keine HB s in Heimen mehr machen darf auch wegen der Ansteckungsgefahr nicht in Kitas gehen darf, keine Massagen keine MT z.b. Eines Beines ,usw. Nun überleg du als AG wie du die MA einsetzen kannst .
Hmmm.... das ist so aber nicht korrekt.
Erstens heißt es, dass es regelmäßig 5 Kg sein müssen und Zweitens steht nirgends, dass keine Heimbesuche gemacht werden dürfen.
Normalerweise musst Du den Arbeitsplatz bewerten und ggf. dem AN den Arbeitsplatz umgestalten. Wenn Du das so nicht machst, dann könnte ich mir vorstellen, dass Du Dich schadenersatzpflichtig gegenüber der Krankenkasse machst.
Und wenn es so einfach wäre, dann würde jeder AG sofort ein Arbeitsverbot aussprechen.
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Wonderwoman schrieb:
Kitane schrieb am 29.5.15 08:17:
Dann bist du aber nicht gut informiert . Du als AG kannst jederzeit ein Beschäftigungsverbot aussprechen weil eine Schwangere nicht mehr als 5 Kilo heben und tragen darf, keine HB s in Heimen mehr machen darf auch wegen der Ansteckungsgefahr nicht in Kitas gehen darf, keine Massagen keine MT z.b. Eines Beines ,usw. Nun überleg du als AG wie du die MA einsetzen kannst .
Hmmm.... das ist so aber nicht korrekt.
Erstens heißt es, dass es regelmäßig 5 Kg sein müssen und Zweitens steht nirgends, dass keine Heimbesuche gemacht werden dürfen.
Normalerweise musst Du den Arbeitsplatz bewerten und ggf. dem AN den Arbeitsplatz umgestalten. Wenn Du das so nicht machst, dann könnte ich mir vorstellen, dass Du Dich schadenersatzpflichtig gegenüber der Krankenkasse machst.
Und wenn es so einfach wäre, dann würde jeder AG sofort ein Arbeitsverbot aussprechen.
... und weil ganz wenige Mütter nach der Mutterschaftzeit wieder eine Vollzeitstelle anstreben ist das Problem für dich gelöst.
... und du hast auch dein Ziel erreicht. :yum:
Das nenn ich mal sozial in einem sozialen Beruf!
Aber warum sollte man sich auch eine MA aufhalsen, die bei einem Kitastreik ernste Probleme bekommt? Ach so, weil unsere Gesellschaft zukünftige Generationen braucht.? Quatsch, die Imigranten erledigen das für uns.
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tom1350 schrieb:
Fuzziguzzi schrieb am 28.5.15 23:32:
... und weil ganz wenige Mütter nach der Mutterschaftzeit wieder eine Vollzeitstelle anstreben ist das Problem für dich gelöst.
... und du hast auch dein Ziel erreicht. :yum:
Das nenn ich mal sozial in einem sozialen Beruf!
Aber warum sollte man sich auch eine MA aufhalsen, die bei einem Kitastreik ernste Probleme bekommt? Ach so, weil unsere Gesellschaft zukünftige Generationen braucht.? Quatsch, die Imigranten erledigen das für uns.
... und weil ganz wenige Mütter nach der Mutterschaftzeit wieder eine Vollzeitstelle anstreben ist das Problem für dich gelöst.
... und du hast auch dein Ziel erreicht. :yum:
Das nenn ich mal sozial in einem sozialen Beruf!
Aber warum sollte man sich auch eine MA aufhalsen, die bei einem Kitastreik ernste Probleme bekommt? Ach so, weil unsere Gesellschaft zukünftige Generationen braucht.? Quatsch, die Imigranten erledigen das für uns.
LOL...
1.) Bei Kitastreik gibt es wenn der AN nicht arbeitet kein Gehalt. Und da das niemand will, wird der AN das schon organisieren. Also worüber reden wir hier?
2.) Muss man eine junge Mutter ja nicht unbedingt loswerden wollen, sondern kann den Vertrag einfach anpassen. Wenn es sich um einen guten AN handelt, sollte das kein Problem sein. Bei einem schlechten AN hätte AG bei Kleinbetrieb auch so kündigen.
3.) "die Imigranten erledigen das". Ja und? Sind auch Menschen, die gut arbeiten können. Also was soll dieser Spruch?
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Wonderwoman schrieb:
tom1350 schrieb am 29.5.15 11:09:
Fuzziguzzi schrieb am 28.5.15 23:32:
... und weil ganz wenige Mütter nach der Mutterschaftzeit wieder eine Vollzeitstelle anstreben ist das Problem für dich gelöst.
... und du hast auch dein Ziel erreicht. :yum:
Das nenn ich mal sozial in einem sozialen Beruf!
Aber warum sollte man sich auch eine MA aufhalsen, die bei einem Kitastreik ernste Probleme bekommt? Ach so, weil unsere Gesellschaft zukünftige Generationen braucht.? Quatsch, die Imigranten erledigen das für uns.
LOL...
1.) Bei Kitastreik gibt es wenn der AN nicht arbeitet kein Gehalt. Und da das niemand will, wird der AN das schon organisieren. Also worüber reden wir hier?
2.) Muss man eine junge Mutter ja nicht unbedingt loswerden wollen, sondern kann den Vertrag einfach anpassen. Wenn es sich um einen guten AN handelt, sollte das kein Problem sein. Bei einem schlechten AN hätte AG bei Kleinbetrieb auch so kündigen.
3.) "die Imigranten erledigen das". Ja und? Sind auch Menschen, die gut arbeiten können. Also was soll dieser Spruch?
Der PI hat keine Kosten, die Schwangere kann sich voll ihrer Schwangerschaft widmen und für einen dann neuen Job sehe ich keine Probleme bei den aktuellen Fachkräftemangel.
Meine Einstellung ist ganz einfach realistisch den Gegebenheiten angepaßt.
Nach mitlerweile 6 Schwangerschaften bei Kolleginnen in der Praxis und das in drei Jahren wird man sehr realistisch. :unamused:
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Fuzziguzzi schrieb:
Nun wie es scheint möchte WinnieE seine schwangere AN entlassen, deshalb ist mein Vorschlag für beide Seite eine gute Lösung.
Der PI hat keine Kosten, die Schwangere kann sich voll ihrer Schwangerschaft widmen und für einen dann neuen Job sehe ich keine Probleme bei den aktuellen Fachkräftemangel.
Meine Einstellung ist ganz einfach realistisch den Gegebenheiten angepaßt.
Nach mitlerweile 6 Schwangerschaften bei Kolleginnen in der Praxis und das in drei Jahren wird man sehr realistisch. :unamused:
Auch hier gilt wieder erst richtig lesen.
zu 3. Dass Mitbürger mit Migrationshintergrund im Schnitt mehr Kinder als die 1,4 pro deutsche Frau haben ist eine Tatsache. Darum ging es.
zu 2. Keine Kündigung einer schwangeren oder in Mutterschutz befindlichen MA, auch wenn sie "schlecht" ist, im Kleinbetrieb möglich.
zu 1. Die wenigsten AG geben gerne unbezahlten Urlaub, auch für Kindesreha. Zum Glück kann man mit dem kranken Kind bei Weiterzahlung des Gehalts zu Hause bleiben. Dies wird nämlich in den allerwenigsten Verträgen ausgeschlossen. Dann würde die Kasse anteilig zahlen.
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tom1350 schrieb:
@Wunderlichfrau
Auch hier gilt wieder erst richtig lesen.
zu 3. Dass Mitbürger mit Migrationshintergrund im Schnitt mehr Kinder als die 1,4 pro deutsche Frau haben ist eine Tatsache. Darum ging es.
zu 2. Keine Kündigung einer schwangeren oder in Mutterschutz befindlichen MA, auch wenn sie "schlecht" ist, im Kleinbetrieb möglich.
zu 1. Die wenigsten AG geben gerne unbezahlten Urlaub, auch für Kindesreha. Zum Glück kann man mit dem kranken Kind bei Weiterzahlung des Gehalts zu Hause bleiben. Dies wird nämlich in den allerwenigsten Verträgen ausgeschlossen. Dann würde die Kasse anteilig zahlen.
@Wunderlichfrau
Auch hier gilt wieder erst richtig lesen.
zu 3. Dass Mitbürger mit Migrationshintergrund im Schnitt mehr Kinder als die 1,4 pro deutsche Frau haben ist eine Tatsache. Darum ging es.
zu 2. Keine Kündigung einer schwangeren oder in Mutterschutz befindlichen MA, auch wenn sie "schlecht" ist, im Kleinbetrieb möglich.
zu 1. Die wenigsten AG geben gerne unbezahlten Urlaub, auch für Kindesreha. Zum Glück kann man mit dem kranken Kind bei Weiterzahlung des Gehalts zu Hause bleiben. Dies wird nämlich in den allerwenigsten Verträgen ausgeschlossen. Dann würde die Kasse anteilig zahlen.
Klein-Tommi,
der Beitrag ist doch wieder nichts wert...
zu 3.: Ich stehe gar nicht auf Sarrazin und Bande. Deshalb sollte es total scheixxegal sein, wer wieviel Kinder gekommt. Ist sowieso ein Durchschnitt und Du kannst es auch treffen, dass Du 3 ANs hast, die je 5 Kinder bekommen. Also was soll dieser Quatsch?
zu 2.: Ist mir klar... erzähl mir was Neues. :thumbsup:
zu 1.: Na, was willst Du denn alternativ als AG machen? Sklaventum mit in die Arbeit peitschen ist hierzulande abgeschafft... auch wenn es nach 484 so klingt, als wäre es anders.
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Wonderwoman schrieb:
tom1350 schrieb am 29.5.15 17:07:
@Wunderlichfrau
Auch hier gilt wieder erst richtig lesen.
zu 3. Dass Mitbürger mit Migrationshintergrund im Schnitt mehr Kinder als die 1,4 pro deutsche Frau haben ist eine Tatsache. Darum ging es.
zu 2. Keine Kündigung einer schwangeren oder in Mutterschutz befindlichen MA, auch wenn sie "schlecht" ist, im Kleinbetrieb möglich.
zu 1. Die wenigsten AG geben gerne unbezahlten Urlaub, auch für Kindesreha. Zum Glück kann man mit dem kranken Kind bei Weiterzahlung des Gehalts zu Hause bleiben. Dies wird nämlich in den allerwenigsten Verträgen ausgeschlossen. Dann würde die Kasse anteilig zahlen.
Klein-Tommi,
der Beitrag ist doch wieder nichts wert...
zu 3.: Ich stehe gar nicht auf Sarrazin und Bande. Deshalb sollte es total scheixxegal sein, wer wieviel Kinder gekommt. Ist sowieso ein Durchschnitt und Du kannst es auch treffen, dass Du 3 ANs hast, die je 5 Kinder bekommen. Also was soll dieser Quatsch?
zu 2.: Ist mir klar... erzähl mir was Neues. :thumbsup:
zu 1.: Na, was willst Du denn alternativ als AG machen? Sklaventum mit in die Arbeit peitschen ist hierzulande abgeschafft... auch wenn es nach 484 so klingt, als wäre es anders.
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Problem beschreiben
Fuzziguzzi schrieb:
Stell deiner schwangeren Kollegin und AN ein Beschäftigungsverbot aus, deine Kosten bekommst du von der KK zu 100% erstattet und weil ganz wenige Mütter nach der Mutterschaftzeit wieder eine Vollzeitstelle anstreben ist das Problem für dich gelöst.
Die Gesetzeslage zeigt klare Gründe dafür, deine AN ist glücklich und du hast auch dein Ziel erreicht. :yum:
Schwangere genießen unabhängig von der Größe des Betriebes einen besonderen Kündigungsschutz. Hier muss schon ein erhebliches Fehlverhalten vorliegen um kündigen zu können. Sollte sie mehrfach einfach der Arbeit fernbleiben ohne sich z.B. krank zu melden wäre eine solche Möglichkeit vermutlich gegeben. Aber so dumm sind AN i.d.R. nicht, wenn sie nicht von sich aus z.B. eine Kündigung provozieren wollen. Aus deinem Beitrag geht nicht hervor ob sie einfach nicht zur Arbeit erschienen ist ohne sich zu melden (Krankmeldung) oder nur die AU verspätet nachgereicht hat. Letzteres halte ich für eine Bagatelle.
Für Krankmeldungen gilt, dass freie Tage nur dann mitzählen wenn die Krankmeldung vor diesen erfolgt ist.
Meldet sich die AN z.B. Freitags krank und kann Montags nicht zur Arbeit erscheinen, braucht sie ab Montag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Sie muss sich also spätestens Mo. vor der Arbeit melden. Sobald sie die AU vom Arzt hat, muss sie sich wieder melden und die Dauer der Krankschreibung mitteilen. Die AU selbst sollte sie dann dem AG zuschicken sobald sie dazu in der Lage ist also im Idealfall am selben Tag in die Post geben oder wenn sie zu krank ist, diese schnellstmöglich ggf. durch Familienangehörige zeitnah abschicken lassen. Alles klar? Gruß S.
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Eine Pat von uns ist kürzlich aus der Kasse (bei der sie versichert war, nicht bei der sie arbeitete) geflogen, weil sie 1 Tag zu spät die Folgebescheinigung der AU eingereicht hatte. Und das lag im Wesentlichen daran, dass der vereinbarte Termin mit ihrem Arzt ganz kurzfristig von der Arztpraxis abgesagt und verschoben wurde.....und wir zerbrechen uns über viele Dinge den kopf.....
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WinnieE schrieb:
Tja, wie gut haben es da andere Berufsstände, z.B. Krankenkassen.
Eine Pat von uns ist kürzlich aus der Kasse (bei der sie versichert war, nicht bei der sie arbeitete) geflogen, weil sie 1 Tag zu spät die Folgebescheinigung der AU eingereicht hatte. Und das lag im Wesentlichen daran, dass der vereinbarte Termin mit ihrem Arzt ganz kurzfristig von der Arztpraxis abgesagt und verschoben wurde.....und wir zerbrechen uns über viele Dinge den kopf.....
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don schrieb:
So eine Geschichte vermag ich nicht zu glauben! Es ist unfassbar was Menschen alles für einen Unsinn erzählen. Es werden (falls die Kündigung überhaupt stimmt) ganz sicher andere Dinge im Vorfeld vorgefallen sein...!
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Shakespeare schrieb:
Nein eine außerordentliche also fristlose Kündigung wird im einmaligen Fall einer verspäteten Krankmeldung vor Gericht kaum Chancen haben. Eine Krankmeldung sollte übrigens sofort erfolgen, wenn der Arbeitnehmer um seine Arbeitsunfähigkeit weißt, d.h. spätestens am Morgen vor der Arbeit. Eine ärztliche Bescheinigung ist normalerweise erst ab dem 4. Tag erforderlich, wenn keine andere vertragliche Regelung besteht. Diese kann auch nachgereicht werden z.B. wenn sie postalisch zugestellt wird, kann das auch durchaus 1- 2 (bei Streiks auch länger) Tage dauern bis sie beim AG vorliegt.
Schwangere genießen unabhängig von der Größe des Betriebes einen besonderen Kündigungsschutz. Hier muss schon ein erhebliches Fehlverhalten vorliegen um kündigen zu können. Sollte sie mehrfach einfach der Arbeit fernbleiben ohne sich z.B. krank zu melden wäre eine solche Möglichkeit vermutlich gegeben. Aber so dumm sind AN i.d.R. nicht, wenn sie nicht von sich aus z.B. eine Kündigung provozieren wollen. Aus deinem Beitrag geht nicht hervor ob sie einfach nicht zur Arbeit erschienen ist ohne sich zu melden (Krankmeldung) oder nur die AU verspätet nachgereicht hat. Letzteres halte ich für eine Bagatelle.
Für Krankmeldungen gilt, dass freie Tage nur dann mitzählen wenn die Krankmeldung vor diesen erfolgt ist.
Meldet sich die AN z.B. Freitags krank und kann Montags nicht zur Arbeit erscheinen, braucht sie ab Montag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Sie muss sich also spätestens Mo. vor der Arbeit melden. Sobald sie die AU vom Arzt hat, muss sie sich wieder melden und die Dauer der Krankschreibung mitteilen. Die AU selbst sollte sie dann dem AG zuschicken sobald sie dazu in der Lage ist also im Idealfall am selben Tag in die Post geben oder wenn sie zu krank ist, diese schnellstmöglich ggf. durch Familienangehörige zeitnah abschicken lassen. Alles klar? Gruß S.
Gruss Enilorak
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Enilorak schrieb:
Hallo, hat Deine MA einen unbefristeten oder befristeten Vertrag? Warum willst Du sie denn loswerden? Hat sie dir schon eine schriftliche Bestätigung der Schwangerschaft gegeben?
Gruss Enilorak
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