Wir sind eine moderne Physiotherapie- und Osteopathiepraxis in Villingen-Schwenningen mit computergestützter Trainingstherapie und suchen Verstärkung ab sofort in Teil- oder Vollzeit.
... wollte mal fragen, wie es derzeit hinsichtlich qm Zahl und neuen Mitarbeiter (Bayern - falls das relevant ist) in einer Physiotherapie Praxis aussieht.
Kann mich erinnern dass es mal 15qm pro weiteren Mitarbeiter war. Mit bisl schieben in Sachen Arbeitszeit (so ne Art Schicht zb. 7-14, 14-21 Uhr) kann man da auch noch bisl was machen.
Ist der Stand noch aktuell?
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Hallo Kollegen,
kurz und knapp
... wollte mal fragen, wie es derzeit hinsichtlich qm Zahl und neuen Mitarbeiter (Bayern - falls das relevant ist) in einer Physiotherapie Praxis aussieht.
Kann mich erinnern dass es mal 15qm pro weiteren Mitarbeiter war. Mit bisl schieben in Sachen Arbeitszeit (so ne Art Schicht zb. 7-14, 14-21 Uhr) kann man da auch noch bisl was machen.
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Nö, seit dem bundeseinheitlichen (!) Bundesrahmenvertrag mit Wirkung vom 01.07.2021 gilt das nicht mehr.
Hier https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/heilmittel/125_physio/125_physiotherapie.jsp kannst du alles nachlesen; Anlage 5.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Nö, seit dem bundeseinheitlichen (!) Bundesrahmenvertrag mit Wirkung vom 01.07.2021 gilt das nicht mehr.
... wollte mal fragen, wie es derzeit hinsichtlich qm Zahl und neuen Mitarbeiter (Bayern - falls das relevant ist) in einer Physiotherapie Praxis aussieht.
Kann mich erinnern dass es mal 15qm pro weiteren Mitarbeiter war. Mit bisl schieben in Sachen Arbeitszeit (so ne Art Schicht zb. 7-14, 14-21 Uhr) kann man da auch noch bisl was machen.
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@Kalle1 Ich traue @Horst Lee durchaus zu, dass er lesen kann. Es steht sehr deutlich in den Zulassungsrichtlinien wie es geht.
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[mention]Kalle1[/mention] Ich traue [mention]Horst Lee[/mention] durchaus zu, dass er lesen kann. Es steht sehr deutlich in den Zulassungsrichtlinien wie es geht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Kalle1 Ich traue @Horst Lee durchaus zu, dass er lesen kann. Es steht sehr deutlich in den Zulassungsrichtlinien wie es geht.
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Kalle1 schrieb:
Arge Fragen!
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Also nochmal nachgelesen. Die Arge gibt die Genehmigung zur Praxiseröffnung niemand anderes.
Damit sind solche Fragen hier völlig überflüssig und irreführend.
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Also nochmal nachgelesen. Die Arge gibt die Genehmigung zur Praxiseröffnung niemand anderes.
Damit sind solche Fragen hier völlig überflüssig und irreführend.
@Kalle1 Ich habe das Gefühl, du traust Kollegen nicht zu, selbst die Richtlinien zu lesen? Du brauchst nicht für alles die ARGE zu belästigen.
In diesem Fall kann man mit Hilfe des Grundrisses selbst leicht ausrechnen, wieviel Mitarbeiter gleichzeitig beschäftigt werden können. Da die Mitarbeiter bei der ARGE gemeldet werden müssen, würde die ARGE dann von sich aus schon nachhaken, wenn denen etwas komisch vorkommt.
Im Übrigen verweist die ARGE bei Nachfragen selbst auf das Lesen der Richtlinien. Die werden nicht für dich ausrechnen, welche Mitarbeiterzahl zulässig ist. Sie überprüft nämlich erst im Nachhinein.
Und warum möchtest du Kollegen eigentlich "verbieten" hier nachzufragen?
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[mention]Kalle1[/mention] Ich habe das Gefühl, du traust Kollegen nicht zu, selbst die Richtlinien zu lesen? Du brauchst nicht für alles die ARGE zu belästigen.
In diesem Fall kann man mit Hilfe des Grundrisses selbst leicht ausrechnen, wieviel Mitarbeiter gleichzeitig beschäftigt werden können. Da die Mitarbeiter bei der ARGE gemeldet werden müssen, würde die ARGE dann von sich aus schon nachhaken, wenn denen etwas komisch vorkommt.
Im Übrigen verweist die ARGE bei Nachfragen selbst auf das Lesen der Richtlinien. Die werden nicht für dich ausrechnen, welche Mitarbeiterzahl zulässig ist. Sie überprüft nämlich erst im Nachhinein.
Und warum möchtest du Kollegen eigentlich "verbieten" hier nachzufragen?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Kalle1 Ich habe das Gefühl, du traust Kollegen nicht zu, selbst die Richtlinien zu lesen? Du brauchst nicht für alles die ARGE zu belästigen.
In diesem Fall kann man mit Hilfe des Grundrisses selbst leicht ausrechnen, wieviel Mitarbeiter gleichzeitig beschäftigt werden können. Da die Mitarbeiter bei der ARGE gemeldet werden müssen, würde die ARGE dann von sich aus schon nachhaken, wenn denen etwas komisch vorkommt.
Im Übrigen verweist die ARGE bei Nachfragen selbst auf das Lesen der Richtlinien. Die werden nicht für dich ausrechnen, welche Mitarbeiterzahl zulässig ist. Sie überprüft nämlich erst im Nachhinein.
Und warum möchtest du Kollegen eigentlich "verbieten" hier nachzufragen?
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@Kalle1 Die ARGE entscheidet nicht alles. Aber das ist hier nicht der Punkt. Du möchtest offensichtlich bestimmen, welche Fragen hier im Forum gestellt werden dürfen und welche nicht.
Grundsätzlich gibt es keine "überflüssigen und/oder irreführenden" Fragen. Fragen dienen dem Wissenserwerb. Hier war die sehr einfache Frage lediglich ob eine bestimmte alte Regelung noch existiert oder nicht. Diese Frage kann durch Lesen der aktuellen Zulassungsrichtlinien von jedem selbst beantwortet werden. Dazu braucht es die ARGE nicht. Erst recht braucht es zur Beantwortung der Frage keine offizielle Entscheidung der ARGE.
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[mention]Kalle1[/mention] Die ARGE entscheidet nicht alles. Aber das ist hier nicht der Punkt. Du möchtest offensichtlich bestimmen, welche Fragen hier im Forum gestellt werden dürfen und welche nicht.
Grundsätzlich gibt es keine "überflüssigen und/oder irreführenden" Fragen. Fragen dienen dem Wissenserwerb. Hier war die sehr einfache Frage lediglich ob eine bestimmte alte Regelung noch existiert oder nicht. Diese Frage kann durch Lesen der aktuellen Zulassungsrichtlinien von jedem selbst beantwortet werden. Dazu braucht es die ARGE nicht. Erst recht braucht es zur Beantwortung der Frage keine offizielle Entscheidung der ARGE.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Kalle1 Die ARGE entscheidet nicht alles. Aber das ist hier nicht der Punkt. Du möchtest offensichtlich bestimmen, welche Fragen hier im Forum gestellt werden dürfen und welche nicht.
Grundsätzlich gibt es keine "überflüssigen und/oder irreführenden" Fragen. Fragen dienen dem Wissenserwerb. Hier war die sehr einfache Frage lediglich ob eine bestimmte alte Regelung noch existiert oder nicht. Diese Frage kann durch Lesen der aktuellen Zulassungsrichtlinien von jedem selbst beantwortet werden. Dazu braucht es die ARGE nicht. Erst recht braucht es zur Beantwortung der Frage keine offizielle Entscheidung der ARGE.
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Ok . Ich war immer der Meinung das die Arge eine Praxis zulassen muss. Habe ich immer so gehandhabt. Beim meinem Praxisneubau habe ich die Unterlagen ( wie von der Arge gefordert ) eingereicht und habe meine Genehmigung bekommen. Dabei hat mein Architekt auch den Bauplan und die Zeichnung für die Kabinen beigefügt.
Also denke habe ich alles richtig gemacht .
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Ok . Ich war immer der Meinung das die Arge eine Praxis zulassen muss. Habe ich immer so gehandhabt. Beim meinem Praxisneubau habe ich die Unterlagen ( wie von der Arge gefordert ) eingereicht und habe meine Genehmigung bekommen. Dabei hat mein Architekt auch den Bauplan und die Zeichnung für die Kabinen beigefügt.
Also denke habe ich alles richtig gemacht .
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Kalle1 schrieb:
Ok . Ich war immer der Meinung das die Arge eine Praxis zulassen muss. Habe ich immer so gehandhabt. Beim meinem Praxisneubau habe ich die Unterlagen ( wie von der Arge gefordert ) eingereicht und habe meine Genehmigung bekommen. Dabei hat mein Architekt auch den Bauplan und die Zeichnung für die Kabinen beigefügt.
Also denke habe ich alles richtig gemacht .
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@Kalle1
...das ist ja auch ok ...aber noch ist es keine Pflicht Behindertengerecht zu sein....wenn ich hier immer richtig zugehört habe ....
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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[mention]Kalle1[/mention]
...das ist ja auch ok ...aber noch ist es keine Pflicht Behindertengerecht zu sein....wenn ich hier immer richtig zugehört habe ....
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Kalle1
...das ist ja auch ok ...aber noch ist es keine Pflicht Behindertengerecht zu sein....wenn ich hier immer richtig zugehört habe ....
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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@JürgenK Nicht von Seiten der ARGE. Aber die Bauämter können das im Rahmen des Nutzungsänderungsantrages behördlich vorschreiben. Ist eine Auslegungssache, da SOLL-Vorschrift im Baurecht. Genau so wie Anzahl der Parkplätze und/oder Fahrradstellplätze.
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[mention]JürgenK[/mention] Nicht von Seiten der ARGE. Aber die Bauämter können das im Rahmen des Nutzungsänderungsantrages behördlich vorschreiben. Ist eine Auslegungssache, da SOLL-Vorschrift im Baurecht. Genau so wie Anzahl der Parkplätze und/oder Fahrradstellplätze.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JürgenK Nicht von Seiten der ARGE. Aber die Bauämter können das im Rahmen des Nutzungsänderungsantrages behördlich vorschreiben. Ist eine Auslegungssache, da SOLL-Vorschrift im Baurecht. Genau so wie Anzahl der Parkplätze und/oder Fahrradstellplätze.
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@Kalle1 Ich glaube, du hast nicht so recht verstanden, dass man als PI für seine Praxis mit mehreren Vorschriften zu tun hat, z. B. Bauamt, BG, Arbeitsstättenrichtlinien (Gewerbeaufsichtsamt), Gesundheitsamt usw. und ja, auch die ARGE.
Die ARGE ist nur und ausschließlich für die GKV-Zulassung zuständig. Sie darf lediglich überprüfen (nicht prüfen), ob die Mindestvoraussetzungen für eine GKV-Zulassung eingehalten worden sind. Nach Erteilung der Zulassung durch die entsprechende Kassen-Landesverbände (und/oder Einzelkassen) ist die ARGE weiter nur noch für das pflegen der Datenbank mit deine Praxis-Daten (z. B. deine Zertifikate, Namen/Qualifikationen/Anzahl Arbeitsstunden deiner therapeutischen MA) zuständig.
Du bist selbst dafür verantwortlich, insoweit deine Praxis wächst, die Zulassungsvorschriften weiterhin einzuhalten. Dazu gehört u.a. auch der Zahl der gleichzeitig in (!) der Praxis tätigen MA. Die ARGE ist nicht dafür zuständig, dich vorzuschreiben oder gar auszurechnen, wie du das u. U. organisiert.
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[mention]Kalle1[/mention] Ich glaube, du hast nicht so recht verstanden, dass man als PI für seine Praxis mit mehreren Vorschriften zu tun hat, z. B. Bauamt, BG, Arbeitsstättenrichtlinien (Gewerbeaufsichtsamt), Gesundheitsamt usw. und ja, auch die ARGE.
Die ARGE ist nur und ausschließlich für die GKV-Zulassung zuständig. Sie darf lediglich [b]überprüfen[/b] (nicht prüfen), ob die Mindestvoraussetzungen für eine GKV-Zulassung eingehalten worden sind. Nach Erteilung der Zulassung durch die entsprechende Kassen-Landesverbände (und/oder Einzelkassen) ist die ARGE weiter nur noch für das pflegen der Datenbank mit deine Praxis-Daten (z. B. deine Zertifikate, Namen/Qualifikationen/Anzahl Arbeitsstunden deiner therapeutischen MA) zuständig.
Du bist selbst dafür verantwortlich, insoweit deine Praxis wächst, die Zulassungsvorschriften weiterhin einzuhalten. Dazu gehört u.a. auch der Zahl der gleichzeitig in (!) der Praxis tätigen MA. Die ARGE ist nicht dafür zuständig, dich vorzuschreiben oder gar auszurechnen, wie du das u. U. organisiert.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Kalle1 Ich glaube, du hast nicht so recht verstanden, dass man als PI für seine Praxis mit mehreren Vorschriften zu tun hat, z. B. Bauamt, BG, Arbeitsstättenrichtlinien (Gewerbeaufsichtsamt), Gesundheitsamt usw. und ja, auch die ARGE.
Die ARGE ist nur und ausschließlich für die GKV-Zulassung zuständig. Sie darf lediglich überprüfen (nicht prüfen), ob die Mindestvoraussetzungen für eine GKV-Zulassung eingehalten worden sind. Nach Erteilung der Zulassung durch die entsprechende Kassen-Landesverbände (und/oder Einzelkassen) ist die ARGE weiter nur noch für das pflegen der Datenbank mit deine Praxis-Daten (z. B. deine Zertifikate, Namen/Qualifikationen/Anzahl Arbeitsstunden deiner therapeutischen MA) zuständig.
Du bist selbst dafür verantwortlich, insoweit deine Praxis wächst, die Zulassungsvorschriften weiterhin einzuhalten. Dazu gehört u.a. auch der Zahl der gleichzeitig in (!) der Praxis tätigen MA. Die ARGE ist nicht dafür zuständig, dich vorzuschreiben oder gar auszurechnen, wie du das u. U. organisiert.
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@Lars van Ravenzwaaij heißt, es wenn ich eine Physio anstelle, und sie macht nur Privatpatienten, dann muss ich sie NICHT bei der Arge anmelden?
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] heißt, es wenn ich eine Physio anstelle, und sie macht nur Privatpatienten, dann muss ich sie NICHT bei der Arge anmelden?
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij heißt, es wenn ich eine Physio anstelle, und sie macht nur Privatpatienten, dann muss ich sie NICHT bei der Arge anmelden?
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@massu Richtig, die ARGE ist nur und ausschließlich für den GKV-Bereich zuständig.
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[mention]massu[/mention] Richtig, die ARGE ist nur und ausschließlich für den GKV-Bereich zuständig.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Richtig, die ARGE ist nur und ausschließlich für den GKV-Bereich zuständig.
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Kalle1 schrieb:
Also nochmal nachgelesen. Die Arge gibt die Genehmigung zur Praxiseröffnung niemand anderes.
Damit sind solche Fragen hier völlig überflüssig und irreführend.
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@Eva Zugegebenermaßen ist 8 qm für ein Behandlungsraum eng, dennoch ist es erlaubt.
Ich bin aber froh, dass bei uns die 4 kleinste Behandlungsräume 12 qm groß sind, die restlichen 22 Räume liegen zwischen 15 und 23 qm. Dazu noch mehrere Gruppenräume. Und alles sind normale Räume mit festen Wände und schalldichter Tür sowie eine Raumhöhe von 3,40 Meter (die Gruppenräume 4,50 Meter). Ich liebe unserem alten Bergbaugebäude. 🥰
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[mention]Eva[/mention] Zugegebenermaßen ist 8 qm für ein Behandlungsraum eng, dennoch ist es erlaubt.
Ich bin aber froh, dass bei uns die 4 kleinste Behandlungsräume 12 qm groß sind, die restlichen 22 Räume liegen zwischen 15 und 23 qm. Dazu noch mehrere Gruppenräume. Und alles sind normale Räume mit festen Wände und schalldichter Tür sowie eine Raumhöhe von 3,40 Meter (die Gruppenräume 4,50 Meter). Ich liebe unserem alten Bergbaugebäude. 🥰
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Eva Zugegebenermaßen ist 8 qm für ein Behandlungsraum eng, dennoch ist es erlaubt.
Ich bin aber froh, dass bei uns die 4 kleinste Behandlungsräume 12 qm groß sind, die restlichen 22 Räume liegen zwischen 15 und 23 qm. Dazu noch mehrere Gruppenräume. Und alles sind normale Räume mit festen Wände und schalldichter Tür sowie eine Raumhöhe von 3,40 Meter (die Gruppenräume 4,50 Meter). Ich liebe unserem alten Bergbaugebäude. 🥰
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@Lars van Ravenzwaaij ähnlich ist es bei uns! Altes Fabrikgebäude in einem Innenhof.
1. Etage ohne Aufzug (also schon etliche Stufen!). 1 Behandlungsraum mit 17 qm, die beiden anderen mit 24 und 27 qm. Gruppen- und Yogaraum 56 qm. Selbstverständlich große Flügelfenster in allen Räumen, Deckenhöhe 3,30-3,50 m, richtige Türen ... ein Traum heart_eyes
Sämtliche Patienten lieben diesen Luxus! Wir übrigens auch.... joy
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] ähnlich ist es bei uns! Altes Fabrikgebäude in einem Innenhof.
1. Etage ohne Aufzug (also schon etliche Stufen!). 1 Behandlungsraum mit 17 qm, die beiden anderen mit 24 und 27 qm. Gruppen- und Yogaraum 56 qm. Selbstverständlich große Flügelfenster in allen Räumen, Deckenhöhe 3,30-3,50 m, richtige Türen ... ein Traum [emoji]heart_eyes[/emoji]
Sämtliche Patienten lieben diesen Luxus! Wir übrigens auch.... [emoji]joy[/emoji]
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die neue schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ähnlich ist es bei uns! Altes Fabrikgebäude in einem Innenhof.
1. Etage ohne Aufzug (also schon etliche Stufen!). 1 Behandlungsraum mit 17 qm, die beiden anderen mit 24 und 27 qm. Gruppen- und Yogaraum 56 qm. Selbstverständlich große Flügelfenster in allen Räumen, Deckenhöhe 3,30-3,50 m, richtige Türen ... ein Traum heart_eyes
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Eva schrieb:
Das hört sich alles nach Stallhaltung an...
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... wollte mal fragen, wie es derzeit hinsichtlich qm Zahl und neuen Mitarbeiter (Bayern - falls das relevant ist) in einer Physiotherapie Praxis aussieht.
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Hier Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband kannst du alles nachlesen; Anlage 5.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Nö, seit dem bundeseinheitlichen (!) Bundesrahmenvertrag mit Wirkung vom 01.07.2021 gilt das nicht mehr.
Hier Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband kannst du alles nachlesen; Anlage 5.
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Horst Lee schrieb:
Hallo Kollegen,
kurz und knapp
... wollte mal fragen, wie es derzeit hinsichtlich qm Zahl und neuen Mitarbeiter (Bayern - falls das relevant ist) in einer Physiotherapie Praxis aussieht.
Kann mich erinnern dass es mal 15qm pro weiteren Mitarbeiter war. Mit bisl schieben in Sachen Arbeitszeit (so ne Art Schicht zb. 7-14, 14-21 Uhr) kann man da auch noch bisl was machen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Kalle1 Ich traue @Horst Lee durchaus zu, dass er lesen kann. Es steht sehr deutlich in den Zulassungsrichtlinien wie es geht.
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Kalle1 schrieb:
Arge Fragen!
Damit sind solche Fragen hier völlig überflüssig und irreführend.
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In diesem Fall kann man mit Hilfe des Grundrisses selbst leicht ausrechnen, wieviel Mitarbeiter gleichzeitig beschäftigt werden können. Da die Mitarbeiter bei der ARGE gemeldet werden müssen, würde die ARGE dann von sich aus schon nachhaken, wenn denen etwas komisch vorkommt.
Im Übrigen verweist die ARGE bei Nachfragen selbst auf das Lesen der Richtlinien. Die werden nicht für dich ausrechnen, welche Mitarbeiterzahl zulässig ist. Sie überprüft nämlich erst im Nachhinein.
Und warum möchtest du Kollegen eigentlich "verbieten" hier nachzufragen?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Kalle1 Ich habe das Gefühl, du traust Kollegen nicht zu, selbst die Richtlinien zu lesen? Du brauchst nicht für alles die ARGE zu belästigen.
In diesem Fall kann man mit Hilfe des Grundrisses selbst leicht ausrechnen, wieviel Mitarbeiter gleichzeitig beschäftigt werden können. Da die Mitarbeiter bei der ARGE gemeldet werden müssen, würde die ARGE dann von sich aus schon nachhaken, wenn denen etwas komisch vorkommt.
Im Übrigen verweist die ARGE bei Nachfragen selbst auf das Lesen der Richtlinien. Die werden nicht für dich ausrechnen, welche Mitarbeiterzahl zulässig ist. Sie überprüft nämlich erst im Nachhinein.
Und warum möchtest du Kollegen eigentlich "verbieten" hier nachzufragen?
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Kalle1 schrieb:
Weil es am Ende sowieso die Arge entscheidet.
Grundsätzlich gibt es keine "überflüssigen und/oder irreführenden" Fragen. Fragen dienen dem Wissenserwerb. Hier war die sehr einfache Frage lediglich ob eine bestimmte alte Regelung noch existiert oder nicht. Diese Frage kann durch Lesen der aktuellen Zulassungsrichtlinien von jedem selbst beantwortet werden. Dazu braucht es die ARGE nicht. Erst recht braucht es zur Beantwortung der Frage keine offizielle Entscheidung der ARGE.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Kalle1 Die ARGE entscheidet nicht alles. Aber das ist hier nicht der Punkt. Du möchtest offensichtlich bestimmen, welche Fragen hier im Forum gestellt werden dürfen und welche nicht.
Grundsätzlich gibt es keine "überflüssigen und/oder irreführenden" Fragen. Fragen dienen dem Wissenserwerb. Hier war die sehr einfache Frage lediglich ob eine bestimmte alte Regelung noch existiert oder nicht. Diese Frage kann durch Lesen der aktuellen Zulassungsrichtlinien von jedem selbst beantwortet werden. Dazu braucht es die ARGE nicht. Erst recht braucht es zur Beantwortung der Frage keine offizielle Entscheidung der ARGE.
Also denke habe ich alles richtig gemacht .
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Kalle1 schrieb:
Ok . Ich war immer der Meinung das die Arge eine Praxis zulassen muss. Habe ich immer so gehandhabt. Beim meinem Praxisneubau habe ich die Unterlagen ( wie von der Arge gefordert ) eingereicht und habe meine Genehmigung bekommen. Dabei hat mein Architekt auch den Bauplan und die Zeichnung für die Kabinen beigefügt.
Also denke habe ich alles richtig gemacht .
...das ist ja auch ok ...aber noch ist es keine Pflicht Behindertengerecht zu sein....wenn ich hier immer richtig zugehört habe ....
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Kalle1
...das ist ja auch ok ...aber noch ist es keine Pflicht Behindertengerecht zu sein....wenn ich hier immer richtig zugehört habe ....
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JürgenK Nicht von Seiten der ARGE. Aber die Bauämter können das im Rahmen des Nutzungsänderungsantrages behördlich vorschreiben. Ist eine Auslegungssache, da SOLL-Vorschrift im Baurecht. Genau so wie Anzahl der Parkplätze und/oder Fahrradstellplätze.
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Kalle1 schrieb:
Also die Arge hat bei mir die qm geprüft.
Die ARGE ist nur und ausschließlich für die GKV-Zulassung zuständig. Sie darf lediglich überprüfen (nicht prüfen), ob die Mindestvoraussetzungen für eine GKV-Zulassung eingehalten worden sind. Nach Erteilung der Zulassung durch die entsprechende Kassen-Landesverbände (und/oder Einzelkassen) ist die ARGE weiter nur noch für das pflegen der Datenbank mit deine Praxis-Daten (z. B. deine Zertifikate, Namen/Qualifikationen/Anzahl Arbeitsstunden deiner therapeutischen MA) zuständig.
Du bist selbst dafür verantwortlich, insoweit deine Praxis wächst, die Zulassungsvorschriften weiterhin einzuhalten. Dazu gehört u.a. auch der Zahl der gleichzeitig in (!) der Praxis tätigen MA. Die ARGE ist nicht dafür zuständig, dich vorzuschreiben oder gar auszurechnen, wie du das u. U. organisiert.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Kalle1 Ich glaube, du hast nicht so recht verstanden, dass man als PI für seine Praxis mit mehreren Vorschriften zu tun hat, z. B. Bauamt, BG, Arbeitsstättenrichtlinien (Gewerbeaufsichtsamt), Gesundheitsamt usw. und ja, auch die ARGE.
Die ARGE ist nur und ausschließlich für die GKV-Zulassung zuständig. Sie darf lediglich überprüfen (nicht prüfen), ob die Mindestvoraussetzungen für eine GKV-Zulassung eingehalten worden sind. Nach Erteilung der Zulassung durch die entsprechende Kassen-Landesverbände (und/oder Einzelkassen) ist die ARGE weiter nur noch für das pflegen der Datenbank mit deine Praxis-Daten (z. B. deine Zertifikate, Namen/Qualifikationen/Anzahl Arbeitsstunden deiner therapeutischen MA) zuständig.
Du bist selbst dafür verantwortlich, insoweit deine Praxis wächst, die Zulassungsvorschriften weiterhin einzuhalten. Dazu gehört u.a. auch der Zahl der gleichzeitig in (!) der Praxis tätigen MA. Die ARGE ist nicht dafür zuständig, dich vorzuschreiben oder gar auszurechnen, wie du das u. U. organisiert.
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij heißt, es wenn ich eine Physio anstelle, und sie macht nur Privatpatienten, dann muss ich sie NICHT bei der Arge anmelden?
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@massu Richtig, die ARGE ist nur und ausschließlich für den GKV-Bereich zuständig.
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Damit sind solche Fragen hier völlig überflüssig und irreführend.
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Ich bin aber froh, dass bei uns die 4 kleinste Behandlungsräume 12 qm groß sind, die restlichen 22 Räume liegen zwischen 15 und 23 qm. Dazu noch mehrere Gruppenräume. Und alles sind normale Räume mit festen Wände und schalldichter Tür sowie eine Raumhöhe von 3,40 Meter (die Gruppenräume 4,50 Meter). Ich liebe unserem alten Bergbaugebäude. 🥰
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Eva Zugegebenermaßen ist 8 qm für ein Behandlungsraum eng, dennoch ist es erlaubt.
Ich bin aber froh, dass bei uns die 4 kleinste Behandlungsräume 12 qm groß sind, die restlichen 22 Räume liegen zwischen 15 und 23 qm. Dazu noch mehrere Gruppenräume. Und alles sind normale Räume mit festen Wände und schalldichter Tür sowie eine Raumhöhe von 3,40 Meter (die Gruppenräume 4,50 Meter). Ich liebe unserem alten Bergbaugebäude. 🥰
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Eva schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij wow, das hört sich sehr nach Nostalgie an heart_eyes
1. Etage ohne Aufzug (also schon etliche Stufen!). 1 Behandlungsraum mit 17 qm, die beiden anderen mit 24 und 27 qm. Gruppen- und Yogaraum 56 qm. Selbstverständlich große Flügelfenster in allen Räumen, Deckenhöhe 3,30-3,50 m, richtige Türen ... ein Traum heart_eyes
Sämtliche Patienten lieben diesen Luxus! Wir übrigens auch.... joy
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die neue schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ähnlich ist es bei uns! Altes Fabrikgebäude in einem Innenhof.
1. Etage ohne Aufzug (also schon etliche Stufen!). 1 Behandlungsraum mit 17 qm, die beiden anderen mit 24 und 27 qm. Gruppen- und Yogaraum 56 qm. Selbstverständlich große Flügelfenster in allen Räumen, Deckenhöhe 3,30-3,50 m, richtige Türen ... ein Traum heart_eyes
Sämtliche Patienten lieben diesen Luxus! Wir übrigens auch.... joy
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Eva schrieb:
Das hört sich alles nach Stallhaltung an...
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