Ihre Aufgaben:
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
Terminplanung mit Theorg
Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
Patientenorientiertheit
Selbständiges, flexibles und
eigenverantwortliches Arbeiten
Was wir bieten:
eine anspruchsvolle und attraktive
Tätigkeit
unbefristetes Arbeitsverhältnis
angenehmes Arbeitsklima
regelmäßige Teambesprechungen
angemessene Ver...
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
Terminplanung mit Theorg
Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
Patientenorientiertheit
Selbständiges, flexibles und
eigenverantwortliches Arbeiten
Was wir bieten:
eine anspruchsvolle und attraktive
Tätigkeit
unbefristetes Arbeitsverhältnis
angenehmes Arbeitsklima
regelmäßige Teambesprechungen
angemessene Ver...
Sehr geehrte,
von meiner privaten Krankenversicherung bekam ich den Hinweis, daß die Kosten der physikalischen Behandlung für meine Frau mit 26,93 Euro pro Krankengymnastik viel zu hoch liegen und ich deshalb eine Kürzung in Kauf nehmen müsse.
Erstattet bekomme ich 23,40Euro je KG, hiermit liegt meine PKV nach eigener Aussage schon über der Norm.Ich bitte Sie um eine Stellungnahme bzw. Rücküberweisung des zuviel gezahlten Betrages lt. untenstehender Aufstellung:
Rechnung 8x die Differenz von 23,40 zu 26,93 = 28,24 Euro
Rechnungen 8x die Differenz von 23,40 zu 26,93 = 28,24 Euro
Insgesamt also 56,48 Euro
Bitte überweisen Sie die genannte Summe auf meine folgende Bankverbindung:
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Das soll meine Antwort darauf sein….
Sehr geehrter
für die Behandlung Ihrer Frau habe ich alles möglich gemacht, um ihre Einschränkung im Handgelenk zu verbessern. Ich habe dafür mein Wissen aus Studium, Fortbildungen und Physiotherapieausbildung eingesetzt und eine deutliche Verbesserung erzielt.
Die privaten Krankenkassen versuchen leider immer Kosten zu sparen und verweisen gerne auf zu hohe Preise in der Physiotherapie. Für Physiotherapeuten gibt es keine allgemeingültige Preisliste. Wir sind ein freies Wirtschaftsunternehmen und richten unsere Preis nach Qualität und der verordneten Behandlungsart. Die Erstattung für die Physiotherapie hängt von Ihrem Versicherungstarif ab wie z.B. bei der Selbstbeteiligung einer Autoversicherung. Ein gesetzlich Versicherter muss für die gleiche Behandlung insgesamt eine Zuzahlung von 57,18€ leisten.
Vor Behandlungsaufnahme hat Ihre Frau bei mir einen Behandlungsvertrag unterschrieben, in dem darauf hingewiesen wird, dass Ihre Versicherung möglicherweise nicht alle Kosten übernimmt und somit ein Eigenanteil zu entrichten wäre
Daher kann ich der Beanstandung Ihrer Rechnung leider nicht entsprechen und hoffe auf Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
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T.duck schrieb:
Wie geht Ihr mit so einem Schreiben um, bzw. es ist hier wohl etwas schwerer, da ich auf dem Lande bin und weiß das andere weniger nehmen und es sich schnell zum Ortsgespräch entwickelt.
Sehr geehrte,
von meiner privaten Krankenversicherung bekam ich den Hinweis, daß die Kosten der physikalischen Behandlung für meine Frau mit 26,93 Euro pro Krankengymnastik viel zu hoch liegen und ich deshalb eine Kürzung in Kauf nehmen müsse.
Erstattet bekomme ich 23,40Euro je KG, hiermit liegt meine PKV nach eigener Aussage schon über der Norm.Ich bitte Sie um eine Stellungnahme bzw. Rücküberweisung des zuviel gezahlten Betrages lt. untenstehender Aufstellung:
Rechnung 8x die Differenz von 23,40 zu 26,93 = 28,24 Euro
Rechnungen 8x die Differenz von 23,40 zu 26,93 = 28,24 Euro
Insgesamt also 56,48 Euro
Bitte überweisen Sie die genannte Summe auf meine folgende Bankverbindung:
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Das soll meine Antwort darauf sein….
Sehr geehrter
für die Behandlung Ihrer Frau habe ich alles möglich gemacht, um ihre Einschränkung im Handgelenk zu verbessern. Ich habe dafür mein Wissen aus Studium, Fortbildungen und Physiotherapieausbildung eingesetzt und eine deutliche Verbesserung erzielt.
Die privaten Krankenkassen versuchen leider immer Kosten zu sparen und verweisen gerne auf zu hohe Preise in der Physiotherapie. Für Physiotherapeuten gibt es keine allgemeingültige Preisliste. Wir sind ein freies Wirtschaftsunternehmen und richten unsere Preis nach Qualität und der verordneten Behandlungsart. Die Erstattung für die Physiotherapie hängt von Ihrem Versicherungstarif ab wie z.B. bei der Selbstbeteiligung einer Autoversicherung. Ein gesetzlich Versicherter muss für die gleiche Behandlung insgesamt eine Zuzahlung von 57,18€ leisten.
Vor Behandlungsaufnahme hat Ihre Frau bei mir einen Behandlungsvertrag unterschrieben, in dem darauf hingewiesen wird, dass Ihre Versicherung möglicherweise nicht alle Kosten übernimmt und somit ein Eigenanteil zu entrichten wäre
Daher kann ich der Beanstandung Ihrer Rechnung leider nicht entsprechen und hoffe auf Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
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m.
ps. sorry, natürlich nicht! Den Patienten hast Du sowieso verloren - von daher bloß keine Zugeständnisse. Gute Therapie braucht faire Preise.
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michael933 schrieb:
Anrufen. Auslachen. Auflegen.
m.
ps. sorry, natürlich nicht! Den Patienten hast Du sowieso verloren - von daher bloß keine Zugeständnisse. Gute Therapie braucht faire Preise.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Hattest du eine Honorarvereinbarung gemacht?
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Es ist völlig falsch, wenn du dich in einem Schreiben versuchst zu rechtfertigen und noch unglücklicher ist dein letzter Satz "Ich hoffe auf Ihr Verständnis". Damit wären ellenlange Hin- und Herdiskussionen vorprogrammiert.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Ich würde es so wie Helmut machen, allerdings würde ich einen gelben Klebezettel drauf pappen mit dem kurzen Vermerk "siehe Honorarvereinbarung" und Punkt.
Es ist völlig falsch, wenn du dich in einem Schreiben versuchst zu rechtfertigen und noch unglücklicher ist dein letzter Satz "Ich hoffe auf Ihr Verständnis". Damit wären ellenlange Hin- und Herdiskussionen vorprogrammiert.
Gruß Britt
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Helmut Fromberger schrieb:
Du schickst ihm sein Schreiben kommentarlos retour.
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Warum müssen sich Therapeuten immer und unaufgefordert rechtfertigen?
Es gibt sicher in der betreffenden Praxis eine Preisliste für Privatbehandlungen - zumindest sollte es das.
Es wurde doch (hoffentlich) eine Honorarvereinbarung zuvor abgeschlossen - zumindest sollte es das.
Das wichtigste aber, mit begleichen der Honorarrechnung wurden die angesetzten Behandlungssätze anerkannt.
Eine nachträgliche Beanstandung aufgrund einer Aussage Dritte (hier PKV) ist dann nicht mehr zulässig.
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JHE schrieb:
Das erste mal, da ich McMiki recht gebe.
Warum müssen sich Therapeuten immer und unaufgefordert rechtfertigen?
Es gibt sicher in der betreffenden Praxis eine Preisliste für Privatbehandlungen - zumindest sollte es das.
Es wurde doch (hoffentlich) eine Honorarvereinbarung zuvor abgeschlossen - zumindest sollte es das.
Das wichtigste aber, mit begleichen der Honorarrechnung wurden die angesetzten Behandlungssätze anerkannt.
Eine nachträgliche Beanstandung aufgrund einer Aussage Dritte (hier PKV) ist dann nicht mehr zulässig.
Mit haben sie nicht geantwortet, aber die Patientin bekam dann ein Schreiben, in dem sie beteuerten , keinesfalls meinen Ruf schädigen zu wollen, aber da keine Vergütungsverträge mit Heilmittelerbringern bestünden, müsse man ja blablabla etc. Sie haben "ausnahmsweise aus Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für zukünftige Fälle" den vollen Preis erstattet.
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Alfred Kramer schrieb:
Ich habe übrigens mal (ähnlicher Fall, die Patientin hat aber nur zur Information das Schreiben gezeigt ohne, dass sie die Rechnung kürzen wollte) der Münchner Versicherung geschrieben, daß solche Behauptungen wie z.B. daß ich überhöhte Preise berechne, dazu geeignet sind, das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Therapeut nachhaltig zu stören, außerdem prüfe mein Anwalt, den ich mir dank ausreichender Rechtsschutzversicherung auch leisten kann, die Möglichkeit einer Klage wegen Verleumdung und Rufschädigung.
Mit haben sie nicht geantwortet, aber die Patientin bekam dann ein Schreiben, in dem sie beteuerten , keinesfalls meinen Ruf schädigen zu wollen, aber da keine Vergütungsverträge mit Heilmittelerbringern bestünden, müsse man ja blablabla etc. Sie haben "ausnahmsweise aus Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für zukünftige Fälle" den vollen Preis erstattet.
danke das war sehr Hilfreich und so ein Schreiben oder ein Rechtsspruch hatte ich auch mal aber ich kann das nicht mehr finden.
Ich höre halt nur, das die Pat leider den leichten Weg gehen und die Praxis wechseln als sich mit ihre Versicherung um die Rückerstattung zu Streiten.
Danke GT
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T.duck schrieb:
Hallo Alfred,
danke das war sehr Hilfreich und so ein Schreiben oder ein Rechtsspruch hatte ich auch mal aber ich kann das nicht mehr finden.
Ich höre halt nur, das die Pat leider den leichten Weg gehen und die Praxis wechseln als sich mit ihre Versicherung um die Rückerstattung zu Streiten.
Danke GT
ich kann Dir nur folgende Seiten empfehlen, da steht für Privatpatienten Infomaterial/Hinweise auf Gerichtsurteile drin bis zum Umfallen.
[kaputter Link] (Praxis von Michael Lierke)
Super Argumente für lästige Privatpatienten, die sich angeblich über den Tisch gezogen fühlen.
Eventuell noch der Hinweis auf einen Auszug aus der Pressemitteilung des Bundesministerim des Innern vom 07.02.04 (keine Extrawurst für Beamte). Dort gibt das Bundesministerium des Innern zu, daß die Beihilfepreise nicht kostendeckend sind und daß dem Beamten eine Eigenbeteiligung zuzumuten ist.
Auch wenn Du in älteren Forumsbeiträgen stöberst kannst Du noch viel Material zu diesem Thema finden.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2 :yum:
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Achilles2 schrieb:
Hallo T.duck,
ich kann Dir nur folgende Seiten empfehlen, da steht für Privatpatienten Infomaterial/Hinweise auf Gerichtsurteile drin bis zum Umfallen.
[kaputter Link] (Praxis von Michael Lierke)
Super Argumente für lästige Privatpatienten, die sich angeblich über den Tisch gezogen fühlen.
Eventuell noch der Hinweis auf einen Auszug aus der Pressemitteilung des Bundesministerim des Innern vom 07.02.04 (keine Extrawurst für Beamte). Dort gibt das Bundesministerium des Innern zu, daß die Beihilfepreise nicht kostendeckend sind und daß dem Beamten eine Eigenbeteiligung zuzumuten ist.
Auch wenn Du in älteren Forumsbeiträgen stöberst kannst Du noch viel Material zu diesem Thema finden.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2 :yum:
Sehr geehrter Herr Automechaniker, Ihre Rechnung habe ich erhalten und an meine Autoversicherung weitergeleitet. Leider habe ich nur soundsoviel ersetzt bekommen. Deshalb ergibt sich eine Differenz von sounsoviel Euronen, die ich von ihrer Rechnung absetze.
Mit freundlichen Grüßen
Ich kann nun hoffen, dass der Automechaniker vor Lachen den Schlag trifft, dann brauche ich überhaupt nicht mehr bezahlen.
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Eberhard schrieb:
Brief an meinen Automechaniker:
Sehr geehrter Herr Automechaniker, Ihre Rechnung habe ich erhalten und an meine Autoversicherung weitergeleitet. Leider habe ich nur soundsoviel ersetzt bekommen. Deshalb ergibt sich eine Differenz von sounsoviel Euronen, die ich von ihrer Rechnung absetze.
Mit freundlichen Grüßen
Ich kann nun hoffen, dass der Automechaniker vor Lachen den Schlag trifft, dann brauche ich überhaupt nicht mehr bezahlen.
meine Behandlung in Berlin KG = 22 Euro, MT 26 Euro ca. 20 Min. ( schau doch mal im Internet auf die Web. Seiten der umliegenden Praxen oder rufe dort an und frage nach was die nehmen. Wenn die Preise gleich sind erzähle von der Patientin, meist gehen die eine Praxis weiter und wollen dort die Behandlung für lau.Es ist wichtig gleich am Anfang über die Preise zu sprechen und natürlich schriftlich und mit Unterschrift festhalten.Ich hau solche Leute gleich raus und sage Qualität hat seinen Preis ( die Fa. Reeder nehmen gerne den Beihilfesatz " ) Dein Brief ist eindeutig zu lang Du hättest einfach nur auf die Seite vom IFK-Verband gehen brauchen da gibt es gute Texte. Ein Verband solltest Du schon haben!
Ich hoffe es nützt Dir etwas und sei nicht sauer, solche Leute tauchen immer wieder auf.
Mach weiter und behalte Deinen hohen Anspruch Gruss
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qwissel schrieb:
Hallo Julia,
meine Behandlung in Berlin KG = 22 Euro, MT 26 Euro ca. 20 Min. ( schau doch mal im Internet auf die Web. Seiten der umliegenden Praxen oder rufe dort an und frage nach was die nehmen. Wenn die Preise gleich sind erzähle von der Patientin, meist gehen die eine Praxis weiter und wollen dort die Behandlung für lau.Es ist wichtig gleich am Anfang über die Preise zu sprechen und natürlich schriftlich und mit Unterschrift festhalten.Ich hau solche Leute gleich raus und sage Qualität hat seinen Preis ( die Fa. Reeder nehmen gerne den Beihilfesatz " ) Dein Brief ist eindeutig zu lang Du hättest einfach nur auf die Seite vom IFK-Verband gehen brauchen da gibt es gute Texte. Ein Verband solltest Du schon haben!
Ich hoffe es nützt Dir etwas und sei nicht sauer, solche Leute tauchen immer wieder auf.
Mach weiter und behalte Deinen hohen Anspruch Gruss
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McMiki schrieb:
Wieso muss man sich in der PT immer für die Preise rechtfertigen? Kein Patient würde so einen Brief an seinen Zahnarzt schicken, kein Klient würde so einen Brief an seinen Steuerberater oder Rechtsanwalt schicken! Ignorieren!
Sehr geehrter
wir richten unsere Preis nach Qualität und der verordneten Behandlungsart. Die Erstattung für die Physiotherapie hängt von Ihrem Versicherungstarif ab.
Vor Behandlungsaufnahme hat Ihre Frau einen Behandlungsvertrag unterschrieben, in dem darauf hingewiesen wird, dass Ihre Versicherung möglicherweise nicht alle Kosten übernimmt und somit ein Eigenanteil zu entrichten ist.
Ich fordere Sie daher auf, den genannten Betrag zu begleichen bis ......
Mit freundlichen Grüßen
Was haltet ihr davon?
LG
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McMiki schrieb:
Unnütz...gar nicht erst anfangen sich zu rechtfertigen! Ist doch kein türkischer Basar! Die Patientin wirst du eh nicht mehr behandeln, da sie nicht deine Preise zahlen will...es wwäre was anderes, wenn du das Geld noch nicht hättest...
Ist doch egal, wer was erstattet
Die Patientin hat doch bereits gezahlt.
Wenn überhaupt, eine Kopie der unterzeichneten Honorarvereinbarung zusenden - fertig!
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JHE schrieb:
@limone
Die Erstattung für die Physiotherapie hängt von Ihrem Versicherungstarif ab.
Ich fordere Sie daher auf, den genannten Betrag zu begleichen bis .....
Ist doch egal, wer was erstattet
Die Patientin hat doch bereits gezahlt.
Wenn überhaupt, eine Kopie der unterzeichneten Honorarvereinbarung zusenden - fertig!
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limone schrieb:
Ich habe mal dein Schreiben genauso übernommen, nur um einige (entscheidende) Sätze gekürzt und mit neuem Schlusssatz, und finde es nun gut so:
Sehr geehrter
wir richten unsere Preis nach Qualität und der verordneten Behandlungsart. Die Erstattung für die Physiotherapie hängt von Ihrem Versicherungstarif ab.
Vor Behandlungsaufnahme hat Ihre Frau einen Behandlungsvertrag unterschrieben, in dem darauf hingewiesen wird, dass Ihre Versicherung möglicherweise nicht alle Kosten übernimmt und somit ein Eigenanteil zu entrichten ist.
Ich fordere Sie daher auf, den genannten Betrag zu begleichen bis ......
Mit freundlichen Grüßen
Was haltet ihr davon?
LG
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Also Sie hat einen Behandlungsvertrag Unterschrieben, die Rechnung wurde auch schon Komplett Überwiesen und nun möchte der Pat eben nach erstattung seiner Versicherung, den "zuviel" Bezahlten Betrag zurück.
Von mir bekommt er nichts zurück und das oben genannte Schreiben, sollte er als Atwort auf sein Schreiben bekommen.
Ich weiß nur nicht genau wie ich weiter damit Umgehen soll, denn selbst mit meinen Angestellten habe ich die Diskussion über die Privatpreise, (eine ist Privatversichert und meint das Sie auch nicht zuzahlen würde wollen).
Denn im Ort bin ich der Teuerste und .... sollte man seine Preise anpassen oder Leistung Verbesser.... Wie macht Ihr das??
Man möchte ja Patienten Gewinnen und nicht Verlieren.
Danke
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T.duck schrieb:
Danke für Eure Antworten.
Also Sie hat einen Behandlungsvertrag Unterschrieben, die Rechnung wurde auch schon Komplett Überwiesen und nun möchte der Pat eben nach erstattung seiner Versicherung, den "zuviel" Bezahlten Betrag zurück.
Von mir bekommt er nichts zurück und das oben genannte Schreiben, sollte er als Atwort auf sein Schreiben bekommen.
Ich weiß nur nicht genau wie ich weiter damit Umgehen soll, denn selbst mit meinen Angestellten habe ich die Diskussion über die Privatpreise, (eine ist Privatversichert und meint das Sie auch nicht zuzahlen würde wollen).
Denn im Ort bin ich der Teuerste und .... sollte man seine Preise anpassen oder Leistung Verbesser.... Wie macht Ihr das??
Man möchte ja Patienten Gewinnen und nicht Verlieren.
Danke
Ich weiß nur nicht genau wie ich weiter damit Umgehen soll, denn selbst mit meinen Angestellten habe ich die Diskussion über die Privatpreise, (eine ist Privatversichert und meint das Sie auch nicht zuzahlen würde wollen).
Denn im Ort bin ich der Teuerste und .... sollte man seine Preise anpassen oder Leistung Verbesser.... Wie macht Ihr das??
Man möchte ja Patienten Gewinnen und nicht Verlieren.
Danke
wie Du weiter damit umgehen sollst? Ganz einfach, zieh Deine Preise durch und gut isses. Wenn Deine Preise der Leistung angemessen sind ....
Natürlich kannst Du nicht der Teuerste sein und Sch.... anbieten. Aber für gute Arbeit gibts gutes Geld.
Wenn Deine Angestellte der Meinung ist, sie würde nicht zuzahlen wollen, ist das ihre Meinung. Aber auch mit meinen Angestellten würde ich die Preise nicht diskutieren. Ansonsten kannst Du Deine Angestellte ja fragen, ob sie mit einem wechselnden Gehalt zufrieden wäre - natürlich immer hübsch nach unten korrigiert, immer je nachdem, was die Versicherung des Patienten erstatten möchte ....
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die neue schrieb:
T.duck schrieb am 24.2.15 06:43:
Ich weiß nur nicht genau wie ich weiter damit Umgehen soll, denn selbst mit meinen Angestellten habe ich die Diskussion über die Privatpreise, (eine ist Privatversichert und meint das Sie auch nicht zuzahlen würde wollen).
Denn im Ort bin ich der Teuerste und .... sollte man seine Preise anpassen oder Leistung Verbesser.... Wie macht Ihr das??
Man möchte ja Patienten Gewinnen und nicht Verlieren.
Danke
wie Du weiter damit umgehen sollst? Ganz einfach, zieh Deine Preise durch und gut isses. Wenn Deine Preise der Leistung angemessen sind ....
Natürlich kannst Du nicht der Teuerste sein und Sch.... anbieten. Aber für gute Arbeit gibts gutes Geld.
Wenn Deine Angestellte der Meinung ist, sie würde nicht zuzahlen wollen, ist das ihre Meinung. Aber auch mit meinen Angestellten würde ich die Preise nicht diskutieren. Ansonsten kannst Du Deine Angestellte ja fragen, ob sie mit einem wechselnden Gehalt zufrieden wäre - natürlich immer hübsch nach unten korrigiert, immer je nachdem, was die Versicherung des Patienten erstatten möchte ....
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Alfred Kramer schrieb:
ich hatte diese Diskussion auch schon öfter , aber in der Vergangenheit. Mittlerweile sprechen unsere Erfolge für uns und ich habe acuh schon mal geantwortet: wer billig möchte, muss zu billig gehen. Wir sind scheinbar auch die teuersten hier , aber das hat zur Folge, daß wir den Plan nicht übervoll haben, daher gerade Private keine große Wartezeiten haben, und das rechnet sich mehr als ein Plan mit 4 Wochen Wartezeit und es bleibt doch nix hängen!
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Kukdiehe schrieb:
Seit dem ich mal eine Beihilfepatientin behandelt habe und deren Kasse meinte, ich sei auch viel zu teuer und ich ihr auch einen Teil zurück zahlen sollte, seit dem habe ich eine schriftlichen Honorantvertrag aufgesetzt für die nächsten Privatpatienten mit dem Hinweis, dass gegebenenfalls Zahlungen, die ihre Kasse nicht zahlt, aus eigener Tasche zu zahlen sind und sie sich vorher erkundigen sollen, ob die Krankenkasse diese Kosten übernimmt. Den wisch lasse ich dann auch immer unterschreiben. Sie bekommen das Exemplar in zweifacher Ausfertigung einmal für sich selbst und einmal für mich. Sollte dennoch so ein Brief kommen weise ich sie freundlich darauf hin das die Krankenkassen nicht alles Zahlen und sie mit der Bedingung einverstanden waren, dass sie gegebenenfalls den Rest aus eigener Tasche zahlen müssen. Ich würde denen dann auch noch ne Kopie von dem unterschriebenen Vertrag schicken. Ich sage den Patienten immer vor jeder Behandlung immer wieder, das der Patient der Vertragspartner ist und nicht deren Kasse. Ich muss das Honorat mit jedem Patienten selber verhandeln.
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silvia43 schrieb:
Genau so wie Limone gekürzt hat! Sonst sind wir immer dabei uns zu rechtfertigen! Keine Angst vor der Mundpropaganda auf dem Land. Du hast der Pat. geholfen und gute oder sehr gute Leistung erbracht. Deine Leistung ist Begründung deiner Preise genug! Beim Dr. monieren die doch auch nicht und mit Behandlungsvertrag schickst du jetzt eine Erinnerung der Restzahlung -fertig-!
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Problem beschreiben
McMiki schrieb:
Wenn es einheitliche Preise gäbe bei den PKV Patienten, hätte man solche Diskussionen nicht...dann sollen sie für 19,50€ in eine Praxis mit 30min Takt gehen! Qualität setzt sich im Leben immer durch..
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Leni C. schrieb:
Warum machst du diesen Herrn nicht mal darauf aufmerksam, daß alle GKV-Patienten ( wenn sie nicht befreit sind ) einen Eigenanteil zu zahlen haben . Und wenn du eine Honorarvereinbarung hast , diese als " Beweis " zuschicken und gut ist es. Mann oh Mann , ich frage mich bei solchen Pat. immer, ob die das wohl auch bei den Ärzten oder in Apotheken so machen , wenn sie etwas zuzahlen müssen.
da ich mich das letzte halbe Jahr besonders stark über dieses Thema geärgert habe, und vor 2 Wochen der Abschuss passiert ist (Frau eines Chefarztes beschwert sich, weil sie unverschämterweise 17,10 Euro zuzahlen muss und sie das AUS PRINZIP nicht macht, egal wie gut die Behandlung war ... - ganz ehrlich, dass sie Leute nicht für sowas in Grund und Boden schämen!) habe ich einen Brief entworfen, den von mir jeder Patient bekommt, der über Preise diskutieren will. Mündlich passiert hier nichts mehr, ich gehe nur noch schriftlich auf sowas ein - jegliche verbale Diskussion bringt eh nichts mehr und man wird zum Bittsteller um Verständnis vor dem Patienten. Ich bin Chefin einer Praxis am Lande einer Kleinstadt, in der es tatsächlich noch "hobbypraxen" gibt, die sich komplett unter Wert verkaufen und für 20 min KG 19,50 Euro verlangen. Da stimmt natürlich die Behauptung der PKV, ich liege über dem ortsüblichen Honorarsatz... Solange es Praxen gibt, die dies so machen, werden wir Physios nie ernst genommen werden. Ich werde dagegen jetzt knallhart durchgreifen. Daher sende ich Euch meinen Brief zu, nehmt Ihn gerne her für Eure Praxis und fangt an Euch zu wehren! Gerne nehme ich auch Verbesserungsvorschläge an.
Allgemein würde mich noch interessieren, was Ihr für Preise für KG und MT habt. Ich bin bei KG 26 Euro und MT bei 29 Euro, beides für 20 Minuten.
Hier aber jetzt mein Brief, bitte um konstruktive Kritik:
Sehr geehrter …,
um Ihre Beschwerden zu lindern und Ihre Gesundung zu unterstützen, habe ich in Ihrer Behandlung alles möglich gemacht, habe dafür mein Wissen aus Studium, jahrelangen Fortbildungen und Physiotherapieausbildung eingesetzt und all diese Kenntnisse an Ihnen angewendet, um den nun sichtbaren Fortschritt zu erzielen.
Die privaten Krankenkassen versuchen ganz stark Kosten zu sparen und verweisen gerne auf zu hohe Preise in der Physiotherapie. Für Physiotherapeuten gibt es keine allgemein gültige Preisliste. Wir sind ein freies Wirtschaftsunternehmen und richten unsere Preis nach Qualität und der verordneten Behandlungsart.
Bitte beachten Sie, dass diese Preisvereinbarung zwischen Ihnen und unserer Praxis getroffen wurde und unabhängig von der Rückerstattung Ihrer Krankenkasse gültig ist (siehe Ihre unterschriebene Preisvereinbarung in der Anlage). Um Ihnen als interessierten Patienten jedoch einen Einblick in den Sachverhalt zu geben, will ich diesen Weg nutzen und Ihnen ein paar Informationen zur Preisbildung geben.
Die Berechnung des Behandlungshonorars erfolgt üblicherweise entsprechend der vom OLG Karlsruhe (AZ:13 U 281/93) für angemessenen befundenen Privatsätzen. Hierbei wurde vom Gericht bestätigt, dass Heilbehandlungen mit dem 2,3-fachen VdeK-Satz (1,8-fach für passive Anwendungen) angemessen vergütet sind. Unsere Honoraranforderungen liegen deutlich unterhalb dieses Satzes (Anlage 1: Kopie aus der GebüTH; Gebührenordnung für Therapeuten; mögliche Preisrange)!
Einige private Krankenversicherungen versuchen trotz anders lautender Vereinbarungen den Ihnen zu erstattenden Betrag auf den sogenannten nicht kostendeckenden Beihilfesatz zu beschränken. Hierbei gilt für Sie als Patient zu prüfen, was Sie genau in Ihrem Krankenversicherungsvertrag mit Ihrer PKV festgelegt haben.
Sogar das Innenministerium hat unlängst in einer Presseerklärung bestätigt, dass die Beihilfesätze in keinster Weise kostendeckend sind, sondern nur betreffend im Wortlaut eine BEI-HILFE darstellen. Praxen, die nur den Beihilfehöchstsatz für ihre Heilbehandlungen verlangen, müssen aufgrund von Kostengründen auf die Beschäftigung einer ganztägige Sprechstundenhilfe, zusätzliche Wärmeanwendung, kostspielige wissensorientierte Weiterbildungsmaßnahmen oder eine zeitgemäße, hochwertige Praxisausstattung (z.B. geschlossene Räume zum Erhalt der Privatsphäre) verzichten, um ihre Fixkosten niedrig zu halten. Manche Praxisbetreiber nutzen auch die gegenwärtige politische Situation am Arbeitsmarkt aus und sparen am Gehalt ihrer Angestellten oder der Unterstützung von deren Fortbildungsmaßnahmen, was zu einer Unzufriedenheit der Mitarbeiter und weiterführend zu einem Qualitätsverlust der physiotherapeutischen Behandlung für Sie führt.
In unserer Praxis wird die fachliche Qualität, die Zufriedenheit der Mitarbeiter sowie der Service für unsere Patienten groß geschrieben.
Damit dies weiterhin bei den stets steigenden, anfallenden Fixkosten (z.B. Wasser, Strom, etc.) so erhalten werden kann, haben wir uns auf die in der Rechnung abgebildeten Preise geeinigt.
Im Übrigen muss ein gesetzlich Versicherter für die gleiche Behandlung ebenfalls insgesamt eine Zuzahlung von … leisten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Information mehr Wissen über die Preisbildung in der Physiotherapie vermitteln und bitte daher für Verständnis für die gestellte Rechnung.
Mit freundlichen Grüßen, ....
Liebe Grüße an Euch Kollegen! Julia
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McMiki schrieb:
Ok konstruktive Kritik...der Brief ist viel zu lang! Menschen nehmen nur 5-10% der Infos auf die auf sie wirken. Ausserdem wäre es mir als Patient egal, wie hoch deine Kosten sind...desweiteren ist der Vergleich mit anderen "eventuell schlechteren" Praxen unnütz! In dem Brief versuchst du dich zu sehr zu erklären...keine Arztpraxis dieser Welt würde sich derart rechtfertigen und die Preise erklären! Wie bereits beschrieben, würde ich den Beschwerdebrief mit einer Kopie des Behandlungvertrages zurückschicken und gut ist.
.keine Arztpraxis dieser Welt würde sich derart rechtfertigen und die Preise erklären! .
Aber Recht hast Du kurz und knapp antworten. Ist eben meine Praxis und kein Basar oder Mediamarkt :kissing_closed_eyes:
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lexa schumanski schrieb:
McMiki schrieb am 25.2.15 12:02: Müssen die ja auch nicht, denn hier gibt es eine Gültige Preisliste mit Sätzen (bei ausreichenderBegründung) bis zum vierfachen Satz!!!!!!!!!!!!!
.keine Arztpraxis dieser Welt würde sich derart rechtfertigen und die Preise erklären! .
Aber Recht hast Du kurz und knapp antworten. Ist eben meine Praxis und kein Basar oder Mediamarkt :kissing_closed_eyes:
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Alfred Kramer schrieb:
leider Gottes gibt es noch zu viele Physios, die nicht von ihrer Arbeit leben müssen und durchaus hochwertige Leistungen zu Dumping-Preisen, sprich : unterhalb der Betriebskosten erbringen. Das wäre doch mal was für Abmahnvereine, diese Praxen wegen unlauterem Wettbewerb an zu gehen :kissing_closed_eyes:
ich habe mal gekürzt:
"Sehr geehrter …,
in unserer Praxis wird die fachliche Qualität, der Service für unsere Patienten sowie die Zufriedenheit der Mitarbeiter groß geschrieben.
Bitte beachten Sie, dass die Preisvereinbarung zwischen Ihnen und unserer Praxis getroffen wurde und unabhängig von der Rückerstattung Ihrer Versicherung gültig ist (siehe Ihre unterschriebene Preisvereinbarung in Anlage). Um Ihnen als interessierten Patienten jedoch einen Einblick in den Sachverhalt zu geben, will ich diesen Weg nutzen und Ihnen ein paar Informationen zur Preisbildung geben.
Die Berechnung des Behandlungshonorars erfolgt üblicherweise entsprechend der vom OLG Karlsruhe (AZ:13 U 281/93) als angemessen befundenen Privatsätze. Hierbei wurde vom Gericht bestätigt, dass Heilbehandlungen mit dem 2,3-fachen VdeK-Satz (1,8-fach für passive Anwendungen) angemessen vergütet sind. Unsere Honoraranforderungen liegen deutlich unterhalb dieses Satzes. (lebst du in Ba-Wü?
Sollten Sie beihilfeberechtigt sein, so hat das Bundesministerium des Innern unlängst in einer Pressemitteilung mitgeteilt, dass die Beihilfesätze nicht kostendeckend sind, sondern nur im Wortlaut eine Bei-Hilfe darstellen. (siehe Anlage Pressemitteilung)
Wir bitten um vollständige Begleichung unserer Rechung vom xy bis zum yz; sollten ihrerseits Zahlungsschwierigkeiten bestehen, so ist nach Rücksprache mit uns auch Ratenzahlung möglich.
Mit freundlichen Grüßen ..."
Ich würde allerdings auf den Hinweis zum OLG verzichten, sondern a) bei Beihilfe-Patienten auf die Pressemitteilung und b) bei reinen Privatpatienten auf das Vertragsverhältnis zur PKV hinweisen - und ansonsten einfach: Anwalt.
Die Frau des Chefarztes wird ja übrigens beihilfeberechtigt sein ...
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Chris12.73 schrieb:
Hallo Julia,
ich habe mal gekürzt:
"Sehr geehrter …,
in unserer Praxis wird die fachliche Qualität, der Service für unsere Patienten sowie die Zufriedenheit der Mitarbeiter groß geschrieben.
Bitte beachten Sie, dass die Preisvereinbarung zwischen Ihnen und unserer Praxis getroffen wurde und unabhängig von der Rückerstattung Ihrer Versicherung gültig ist (siehe Ihre unterschriebene Preisvereinbarung in Anlage). Um Ihnen als interessierten Patienten jedoch einen Einblick in den Sachverhalt zu geben, will ich diesen Weg nutzen und Ihnen ein paar Informationen zur Preisbildung geben.
Die Berechnung des Behandlungshonorars erfolgt üblicherweise entsprechend der vom OLG Karlsruhe (AZ:13 U 281/93) als angemessen befundenen Privatsätze. Hierbei wurde vom Gericht bestätigt, dass Heilbehandlungen mit dem 2,3-fachen VdeK-Satz (1,8-fach für passive Anwendungen) angemessen vergütet sind. Unsere Honoraranforderungen liegen deutlich unterhalb dieses Satzes. (lebst du in Ba-Wü?
Sollten Sie beihilfeberechtigt sein, so hat das Bundesministerium des Innern unlängst in einer Pressemitteilung mitgeteilt, dass die Beihilfesätze nicht kostendeckend sind, sondern nur im Wortlaut eine Bei-Hilfe darstellen. (siehe Anlage Pressemitteilung)
Wir bitten um vollständige Begleichung unserer Rechung vom xy bis zum yz; sollten ihrerseits Zahlungsschwierigkeiten bestehen, so ist nach Rücksprache mit uns auch Ratenzahlung möglich.
Mit freundlichen Grüßen ..."
Ich würde allerdings auf den Hinweis zum OLG verzichten, sondern a) bei Beihilfe-Patienten auf die Pressemitteilung und b) bei reinen Privatpatienten auf das Vertragsverhältnis zur PKV hinweisen - und ansonsten einfach: Anwalt.
Die Frau des Chefarztes wird ja übrigens beihilfeberechtigt sein ...
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Lottikarotti schrieb:
Schon besser, aber ich würde dieses Schreiben noch um eine kurz gehaltenen Zahlungsfrist und dem Hinweis auf Verzug ergänzen. Sonst Iserlohn zu freundlich und lädt zum Diskutieren ein. Der erste Satz ist selbstverständlich, würde ich weglassen.
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Lottikarotti schrieb:
Blöde Autokorrektur - nicht Iserlohn sondern "isser" war gemeint.
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McMiki schrieb:
Unglaublich, dass man sich solche Mühe macht für ein Schreiben, das "erklären" soll, wieso der Preis für seine Leistung gerechtfertigt ist...bringt demnächst Edeka für jeden Artikel im Sortiment eine Pressemitteilung raus, dass z.B. die Kakaobauern mehr Geld verlangen um den Preis der Schokolade zu rechtfertigen...nur weil Aldi sie 10cent günstiger anbietet? Verrückte Welt...
nachdem ich jetzt von meiner PKV eine Stellungnahme zu Ihrer ausführlichen Mail bekommen habe weiß ich, dass ich die von Ihnen berechneten, erheblich von den allgemein üblichen Gebühren abweichenden Sätze akzeptieren muss. Gut zu wissen für die Zukunft und dass es in der Umgebung auch andere Therapeuten gibt.
Weiterhin viel Erfolg.
Dies ist die Antwort vom Pat auf meine Mail...
GT
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T.duck schrieb:
Sehr geehrter,
nachdem ich jetzt von meiner PKV eine Stellungnahme zu Ihrer ausführlichen Mail bekommen habe weiß ich, dass ich die von Ihnen berechneten, erheblich von den allgemein üblichen Gebühren abweichenden Sätze akzeptieren muss. Gut zu wissen für die Zukunft und dass es in der Umgebung auch andere Therapeuten gibt.
Weiterhin viel Erfolg.
Dies ist die Antwort vom Pat auf meine Mail...
GT
Wichtig ist doch: du bist nörgelnde und damit anstrengende Patienten los, die nicht in der Lage sind, Wertschätzung auch monetär zu überbringen.
(Diese Pat. bestehen aber andererseits auf Wertschätzung).
Abhaken und zur Tagesordnung gehen.
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britta109 schrieb:
Ist doch alles iO. hattest du eine andere Reaktion erwartet?
Wichtig ist doch: du bist nörgelnde und damit anstrengende Patienten los, die nicht in der Lage sind, Wertschätzung auch monetär zu überbringen.
(Diese Pat. bestehen aber andererseits auf Wertschätzung).
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julia466 schrieb:
Ihr Lieben,
da ich mich das letzte halbe Jahr besonders stark über dieses Thema geärgert habe, und vor 2 Wochen der Abschuss passiert ist (Frau eines Chefarztes beschwert sich, weil sie unverschämterweise 17,10 Euro zuzahlen muss und sie das AUS PRINZIP nicht macht, egal wie gut die Behandlung war ... - ganz ehrlich, dass sie Leute nicht für sowas in Grund und Boden schämen!) habe ich einen Brief entworfen, den von mir jeder Patient bekommt, der über Preise diskutieren will. Mündlich passiert hier nichts mehr, ich gehe nur noch schriftlich auf sowas ein - jegliche verbale Diskussion bringt eh nichts mehr und man wird zum Bittsteller um Verständnis vor dem Patienten. Ich bin Chefin einer Praxis am Lande einer Kleinstadt, in der es tatsächlich noch "hobbypraxen" gibt, die sich komplett unter Wert verkaufen und für 20 min KG 19,50 Euro verlangen. Da stimmt natürlich die Behauptung der PKV, ich liege über dem ortsüblichen Honorarsatz... Solange es Praxen gibt, die dies so machen, werden wir Physios nie ernst genommen werden. Ich werde dagegen jetzt knallhart durchgreifen. Daher sende ich Euch meinen Brief zu, nehmt Ihn gerne her für Eure Praxis und fangt an Euch zu wehren! Gerne nehme ich auch Verbesserungsvorschläge an.
Allgemein würde mich noch interessieren, was Ihr für Preise für KG und MT habt. Ich bin bei KG 26 Euro und MT bei 29 Euro, beides für 20 Minuten.
Hier aber jetzt mein Brief, bitte um konstruktive Kritik:
Sehr geehrter …,
um Ihre Beschwerden zu lindern und Ihre Gesundung zu unterstützen, habe ich in Ihrer Behandlung alles möglich gemacht, habe dafür mein Wissen aus Studium, jahrelangen Fortbildungen und Physiotherapieausbildung eingesetzt und all diese Kenntnisse an Ihnen angewendet, um den nun sichtbaren Fortschritt zu erzielen.
Die privaten Krankenkassen versuchen ganz stark Kosten zu sparen und verweisen gerne auf zu hohe Preise in der Physiotherapie. Für Physiotherapeuten gibt es keine allgemein gültige Preisliste. Wir sind ein freies Wirtschaftsunternehmen und richten unsere Preis nach Qualität und der verordneten Behandlungsart.
Bitte beachten Sie, dass diese Preisvereinbarung zwischen Ihnen und unserer Praxis getroffen wurde und unabhängig von der Rückerstattung Ihrer Krankenkasse gültig ist (siehe Ihre unterschriebene Preisvereinbarung in der Anlage). Um Ihnen als interessierten Patienten jedoch einen Einblick in den Sachverhalt zu geben, will ich diesen Weg nutzen und Ihnen ein paar Informationen zur Preisbildung geben.
Die Berechnung des Behandlungshonorars erfolgt üblicherweise entsprechend der vom OLG Karlsruhe (AZ:13 U 281/93) für angemessenen befundenen Privatsätzen. Hierbei wurde vom Gericht bestätigt, dass Heilbehandlungen mit dem 2,3-fachen VdeK-Satz (1,8-fach für passive Anwendungen) angemessen vergütet sind. Unsere Honoraranforderungen liegen deutlich unterhalb dieses Satzes (Anlage 1: Kopie aus der GebüTH; Gebührenordnung für Therapeuten; mögliche Preisrange)!
Einige private Krankenversicherungen versuchen trotz anders lautender Vereinbarungen den Ihnen zu erstattenden Betrag auf den sogenannten nicht kostendeckenden Beihilfesatz zu beschränken. Hierbei gilt für Sie als Patient zu prüfen, was Sie genau in Ihrem Krankenversicherungsvertrag mit Ihrer PKV festgelegt haben.
Sogar das Innenministerium hat unlängst in einer Presseerklärung bestätigt, dass die Beihilfesätze in keinster Weise kostendeckend sind, sondern nur betreffend im Wortlaut eine BEI-HILFE darstellen. Praxen, die nur den Beihilfehöchstsatz für ihre Heilbehandlungen verlangen, müssen aufgrund von Kostengründen auf die Beschäftigung einer ganztägige Sprechstundenhilfe, zusätzliche Wärmeanwendung, kostspielige wissensorientierte Weiterbildungsmaßnahmen oder eine zeitgemäße, hochwertige Praxisausstattung (z.B. geschlossene Räume zum Erhalt der Privatsphäre) verzichten, um ihre Fixkosten niedrig zu halten. Manche Praxisbetreiber nutzen auch die gegenwärtige politische Situation am Arbeitsmarkt aus und sparen am Gehalt ihrer Angestellten oder der Unterstützung von deren Fortbildungsmaßnahmen, was zu einer Unzufriedenheit der Mitarbeiter und weiterführend zu einem Qualitätsverlust der physiotherapeutischen Behandlung für Sie führt.
In unserer Praxis wird die fachliche Qualität, die Zufriedenheit der Mitarbeiter sowie der Service für unsere Patienten groß geschrieben.
Damit dies weiterhin bei den stets steigenden, anfallenden Fixkosten (z.B. Wasser, Strom, etc.) so erhalten werden kann, haben wir uns auf die in der Rechnung abgebildeten Preise geeinigt.
Im Übrigen muss ein gesetzlich Versicherter für die gleiche Behandlung ebenfalls insgesamt eine Zuzahlung von … leisten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Information mehr Wissen über die Preisbildung in der Physiotherapie vermitteln und bitte daher für Verständnis für die gestellte Rechnung.
Mit freundlichen Grüßen, ....
Liebe Grüße an Euch Kollegen! Julia
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