Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
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wie ist der Weg, wenn eine Erkrankung/ Verletzung als Berufskrankheit anerkannt werden soll?
Danke für alle sachdienlichen Hinweise.
Neli
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Neli K schrieb:
Hallo,
wie ist der Weg, wenn eine Erkrankung/ Verletzung als Berufskrankheit anerkannt werden soll?
Danke für alle sachdienlichen Hinweise.
Neli
Handelt es sich um eine im/ durch den Beruf erworbene Erkrankung ist der behandelnde Arzt derjenige, der es an die BG meldet. Dort wird dann ein Fall über dich angelegt, je nachdem, um was es sich handelt, gibt es verschiedene Wege und Aussichten. Vielleicht solltest du doch etwas genauer schreiben.
LG
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vielen Dank für eure Antworten.
Was es für eine Erkrankung ist? Beide Hände sind kaputt, die eine hat bereits eine Bandplastik bekommen, die andere braucht noch eine. Lt. Facharzt bin ich berufsunfähig. Ich solle mir einen Büro- Job suchen. (Ich dachte an die Rechnungsprüfstelle der AOK :wink: )
Rente gibts nicht. Egal, ob das als BK anerkannt werden würde oder nicht. Nach dem, was ich jetzt von euch an Infos bekommen und im Netz gelesen habe, lohnt sich der Kampf nicht.
Trotzdem vielen Dank für eure Tipps!
Neli
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Neli K schrieb:
Hallo,
vielen Dank für eure Antworten.
Was es für eine Erkrankung ist? Beide Hände sind kaputt, die eine hat bereits eine Bandplastik bekommen, die andere braucht noch eine. Lt. Facharzt bin ich berufsunfähig. Ich solle mir einen Büro- Job suchen. (Ich dachte an die Rechnungsprüfstelle der AOK :wink: )
Rente gibts nicht. Egal, ob das als BK anerkannt werden würde oder nicht. Nach dem, was ich jetzt von euch an Infos bekommen und im Netz gelesen habe, lohnt sich der Kampf nicht.
Trotzdem vielen Dank für eure Tipps!
Neli
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PT981 schrieb:
Hallo, also eine Verletzung muss du dem Vorgesetzten melden und es ins Unfallbuch aufnehmen lassen. Wenn du dich beim Arzt vorstellst, dann dieses dazu sagen und er wird dich bei einer Verletzung an einen BG Arzt verweisen, der dich weiterversorgt.
Handelt es sich um eine im/ durch den Beruf erworbene Erkrankung ist der behandelnde Arzt derjenige, der es an die BG meldet. Dort wird dann ein Fall über dich angelegt, je nachdem, um was es sich handelt, gibt es verschiedene Wege und Aussichten. Vielleicht solltest du doch etwas genauer schreiben.
LG
Zweiter: Erfüllt die Tätiglkeit die gen Voraussetzungen?
Dritter: Meldung an die BG, dies auch bei allen Zweifelsfällen.
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
Erster Schritt: Ist die Erkrankung überhapt in der Liste der BK erfasst? Link: Google
Zweiter: Erfüllt die Tätiglkeit die gen Voraussetzungen?
Dritter: Meldung an die BG, dies auch bei allen Zweifelsfällen.
mfg hgb :blush:
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es gibt Berufserkrankungen, welche in der sog. Berufskrankenliste als solche unter bestimmten Voraussetzungen
Anerkennung finden können. Des weiteren gibt es sog. "Wie-Erkrankungen" nach § 9 (2) SGB VII.
Anzeigen kannst Du selbst, besser jedoch über einen Arzt Deines Vertrauens.
Aber: gaaaaanz schwer. Die BGW sträubt sich mit Händen und Füßen ! Wenn Du zu 100 % von Deiner Berufserkrankung überzeugt bist, so zeige an. Bei bestimmten Berufserkrankungen gibt es einen sog. Unterlassungszwang, d.h. sofort aufzuhören ist Voraussetzung. Um u.U. jahrelangen Prozess durchzustehen brauchst Du auch finanziellen Hintergrund.
Einfach googeln. Fachanwälte für Sozialrecht sind bei BG-Angelegenheiten oft überfordert. Die wirklich guten kosten
viel Geld.
Gruss
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Marlon schrieb:
Also,
es gibt Berufserkrankungen, welche in der sog. Berufskrankenliste als solche unter bestimmten Voraussetzungen
Anerkennung finden können. Des weiteren gibt es sog. "Wie-Erkrankungen" nach § 9 (2) SGB VII.
Anzeigen kannst Du selbst, besser jedoch über einen Arzt Deines Vertrauens.
Aber: gaaaaanz schwer. Die BGW sträubt sich mit Händen und Füßen ! Wenn Du zu 100 % von Deiner Berufserkrankung überzeugt bist, so zeige an. Bei bestimmten Berufserkrankungen gibt es einen sog. Unterlassungszwang, d.h. sofort aufzuhören ist Voraussetzung. Um u.U. jahrelangen Prozess durchzustehen brauchst Du auch finanziellen Hintergrund.
Einfach googeln. Fachanwälte für Sozialrecht sind bei BG-Angelegenheiten oft überfordert. Die wirklich guten kosten
viel Geld.
Gruss
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484 schrieb:
Hand kaputt keine Berufskrankheit. Lasse dich dennoch umschulen. Unter 40 bekommst du alles bezahlt. Wiedereingliederung muss Scheidern. Ganz wichtig , sofort zum Arzt gehen. Alles schön Dokumentieren lassen. Lückenlosen Krankmeldung ganz wichtig . Viel Glück
ich bin nicht mehr unter 40. Ich bekomme gar nichts bezahlt, weil ich schon lange nichts mehr in die gesetzl. Rentenkasse einbezahle.
Ich bekomme KEINE Umschulung, außer, ich mache noch einmal auf eigene Kosten eine neue Ausbildung.
Ich bekomme kein Krankengeld, kann mich also auch nicht krank schreiben lassen. Das ist bei Selbständigen manchmal so.
Da ich schon eine Bandplastik - also eine ziemlich umfangreiche OP und eine kleinere danach- hatte, ist bereits alles ärztlich dokumentiert.
Wiedereingliederung? War 2 Tage lang...
Danke für deine guten Wünsche.
VG
Nele
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Neli K schrieb:
Hallo 484,
ich bin nicht mehr unter 40. Ich bekomme gar nichts bezahlt, weil ich schon lange nichts mehr in die gesetzl. Rentenkasse einbezahle.
Ich bekomme KEINE Umschulung, außer, ich mache noch einmal auf eigene Kosten eine neue Ausbildung.
Ich bekomme kein Krankengeld, kann mich also auch nicht krank schreiben lassen. Das ist bei Selbständigen manchmal so.
Da ich schon eine Bandplastik - also eine ziemlich umfangreiche OP und eine kleinere danach- hatte, ist bereits alles ärztlich dokumentiert.
Wiedereingliederung? War 2 Tage lang...
Danke für deine guten Wünsche.
VG
Nele
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Helmut Fromberger schrieb:
Berufskrankheiten sind Sache der Berufsgenossenschaften/gesetzlichen Unfallversicherer. Solltest Du da nicht freiwillig versichert gewesen sein, dann wirst Du von denen keine Leistungen erhalten. Keine Beiträge, keine Leistung.
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484 schrieb:
Um welche Berufskrankheit geht es den ??? Das würde mich ja mal interessieren. Ich hoffe du bekommst auch wirklich alles anerkannt , der Weg ist sehr schwer. Die werden alles tun damit es eben nicht nach einer Berufskrankheit aussieht. Es ist immer die Frage an welchen Gutachter du gelangst. Viel Glück , ...
Schau Dir die Liste der anerkannten Berufskrankheiten an. Wenn da Dein Problem nicht erfasst ist, wirst Du auch keine Leistungen von der BG bekommen.
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Wikipedia:
Im Jahr 2005 wurden in Deutschland 62.569 potenzielle Berufskrankheitenfälle angezeigt.[20] Im selben Jahr wurden 15.701 Erkrankungen als Berufskrankheiten anerkannt und entschädigt.[20] Hinzu kamen 818 Erkrankungsfälle, die als Wie-Berufskrankheiten eingestuft wurden.[20] Die Anerkennungsquote betrug also gut 26 Prozent. 13.546 Fälle von Berufskrankheiten wurden in Deutschland in 2008 anerkannt, davon handelte es sich in 5.158 Fällen um Lärmschwerhörigkeit.[21]
Unter den beruflich bedingten Krankheiten dominierten die Hauterkrankungen mit 16.986 Fällen[22] und die Lärmschwerhörigkeit mit 9.787 Fällen.[22] Allerdings wurden fast 95 Prozent aller beruflich bedingten Hauterkrankungen nicht als Berufskrankheiten anerkannt, da die besonderen rechtlichen Voraussetzungen, die die Berufskrankheiten-Verordnung an die Anerkennung stellt, nicht gegeben waren.
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tom1350 schrieb:
Viel Erfolg. Und wie hoch fällt wohl die Entschädigung dann aus?
Wikipedia:
Im Jahr 2005 wurden in Deutschland 62.569 potenzielle Berufskrankheitenfälle angezeigt.[20] Im selben Jahr wurden 15.701 Erkrankungen als Berufskrankheiten anerkannt und entschädigt.[20] Hinzu kamen 818 Erkrankungsfälle, die als Wie-Berufskrankheiten eingestuft wurden.[20] Die Anerkennungsquote betrug also gut 26 Prozent. 13.546 Fälle von Berufskrankheiten wurden in Deutschland in 2008 anerkannt, davon handelte es sich in 5.158 Fällen um Lärmschwerhörigkeit.[21]
Unter den beruflich bedingten Krankheiten dominierten die Hauterkrankungen mit 16.986 Fällen[22] und die Lärmschwerhörigkeit mit 9.787 Fällen.[22] Allerdings wurden fast 95 Prozent aller beruflich bedingten Hauterkrankungen nicht als Berufskrankheiten anerkannt, da die besonderen rechtlichen Voraussetzungen, die die Berufskrankheiten-Verordnung an die Anerkennung stellt, nicht gegeben waren.
Was denkt ihr wohl warum ich trotz Berufserkrankung weiterarbeite?
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Helmut Fromberger schrieb:
Da ist ein Online Rechner zur BU Rente richtig ernüchternd.....
Was denkt ihr wohl warum ich trotz Berufserkrankung weiterarbeite?
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Helmut Fromberger schrieb:
In der Physiotherapie kommen am ehesten Hauterkrankungen dafür in Frage. Bevor man Dich aber berentet, umschult oder andere berufliche Rehabilitationsmaßnahmen bezahlt, wird es erstmal auf eine § 3 Maßnahme hinauslaufen, das heisst Behandlung. Wenn Du allerdings wegen einer Hauterkrankung Leistungen von der BG beziehst, dann hast Du einen sogenannten Unterlassungszwang. Das heisst, dann darfst Du nicht mehr in Deinem Beruf arbeiten.
Schau Dir die Liste der anerkannten Berufskrankheiten an. Wenn da Dein Problem nicht erfasst ist, wirst Du auch keine Leistungen von der BG bekommen.
Einmal gesendet, 20 mal gepostet....
Vllt. können die Admins die überflüssigen posts löschen.
Nele
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Neli K schrieb:
Was ist denn hier passiert?
Einmal gesendet, 20 mal gepostet....
Vllt. können die Admins die überflüssigen posts löschen.
Nele
Um eine Erkrankung als Berufskrankheit prüfen zu lassen, kann man sich auch selber an die BG wenden.
Von dort wird dann das Verwaltungsverfahren angeschoben und der Sachverhalt ermittelt.
Selbstständige Physiotherapeuten sind bei der BG (W) übrigens pflichtversichert.
Bei weiteren Fragen gerne eine Nachricht an mich, ich arbeite nämlich bei der BGW.
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T. Ebert schrieb:
Guten Tag!
Um eine Erkrankung als Berufskrankheit prüfen zu lassen, kann man sich auch selber an die BG wenden.
Von dort wird dann das Verwaltungsverfahren angeschoben und der Sachverhalt ermittelt.
Selbstständige Physiotherapeuten sind bei der BG (W) übrigens pflichtversichert.
Bei weiteren Fragen gerne eine Nachricht an mich, ich arbeite nämlich bei der BGW.
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