Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
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Wir bieten Ihnen ein
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Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
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Ist das überhaupt zulässig ?Schonmal Danke und liebe Grüße
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Ist bei mir auch drin.
Am besten, du klärst so etwas mit deinem Anwalt.
So ist das jedenfalls bei mir gelaufen.
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RoFo schrieb:
Klar gehört das rein.
Ist bei mir auch drin.
Am besten, du klärst so etwas mit deinem Anwalt.
So ist das jedenfalls bei mir gelaufen.
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salvetto schrieb:
Habe eine bzw. zwei Fragen: Wenn ich meine Praxis abgebe - darf/muss ein Wettbewerbsverbot nach §12 in den Verkaufsvertrag ?Zum Beispiel: Der Verkäufer verpflichtet sich, innerhalb von 3 Jahren nicht in einem Umkreis von 5 Kilometern mit oder ohne Kassenzulassung sich niederzulassen oder abhängig beschäftigt zu sein.Und:Für jeden Monat Tätigkeit, dem Verkäufer 1000 Euro zahlen.....
Ist das überhaupt zulässig ?Schonmal Danke und liebe Grüße
Aus deiner Fragestellung lässt sich erschließen, das du entweder eine neue Praxis eröffnen willst, oder dich in einer anderen Praxis anstellen lassen willst und deine Kunden dann wieder an dich nehmen willst.
Wieso willst du dann überhaupt verkaufen? Dann gib die Praxis doch einfach auf und nimm deine Patienten mit in die neue Praxis.
Alles andere fände ich dem Käufer gegenüber, naja.......
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Break schrieb:
Wenn ich es richtig verstehe, dann willst du deine Praxis mit Patientenstamm verkaufen? Und damit einen höheren Verkaufswert generieren.
Aus deiner Fragestellung lässt sich erschließen, das du entweder eine neue Praxis eröffnen willst, oder dich in einer anderen Praxis anstellen lassen willst und deine Kunden dann wieder an dich nehmen willst.
Wieso willst du dann überhaupt verkaufen? Dann gib die Praxis doch einfach auf und nimm deine Patienten mit in die neue Praxis.
Alles andere fände ich dem Käufer gegenüber, naja.......
nein - habe keine krummen Sachen vor ….
es sind lediglich Verkaufsabsichten ….
nur mit den 1000 Euro finde ich - naja -
LG
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Break schrieb:
Aber wenn du keine "krummen" Sachen vorhast, dann kann dir doch egal sein was drinsteht. Und wenn da 100.000 pro Monat stände, du hättest ja nichts zu befürchten. Eine Option wäre übrigens, sich von dem neuen PI anstellen zu lassen.
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salvetto schrieb:
Break -
nein - habe keine krummen Sachen vor ….
es sind lediglich Verkaufsabsichten ….
nur mit den 1000 Euro finde ich - naja -
LG
Du?
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USpre schrieb:
Und wer will diesen Zusatz im Vertrag?
Du?
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Tempelritter schrieb:
3 Jahre sind zu viel, 1000€ zu wenig. Die 5 KM kommt auf deine Stadt drauf an. Das alles kann dir nur ein Anwalt sagen.
Man kann zwar alles mögliche in Verträge schreiben ABER bei bestimmten Details sollte man sich doch Rechtlichen Rat einholen
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So etwas hatte damals meinehemaliger Arbeitgeber auch in den Vertrag geschrieben.Hat ihm aber nichts gebracht weder Geld noch das Verbot. Klage wurde abgewiesen weil: a) Berufsverbot gleichkommt und b) keine Wettbewerbsverzerrung vorliegt.
Man kann zwar alles mögliche in Verträge schreiben ABER bei bestimmten Details sollte man sich doch Rechtlichen Rat einholen
Das betrifft aber das Verhältnis zw AG und AN.
Das muss natürlich rechtlich korrekt vereinbart sein, damit das auch gültig ist.
Da wollen viele am falschen Ende sparen und zwar am Rechtsanwalt!
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RoFo schrieb:
eim schrieb am 29.11.2020 17:06:
So etwas hatte damals meinehemaliger Arbeitgeber auch in den Vertrag geschrieben.Hat ihm aber nichts gebracht weder Geld noch das Verbot. Klage wurde abgewiesen weil: a) Berufsverbot gleichkommt und b) keine Wettbewerbsverzerrung vorliegt.
Man kann zwar alles mögliche in Verträge schreiben ABER bei bestimmten Details sollte man sich doch Rechtlichen Rat einholen
Das betrifft aber das Verhältnis zw AG und AN.
Das muss natürlich rechtlich korrekt vereinbart sein, damit das auch gültig ist.
Da wollen viele am falschen Ende sparen und zwar am Rechtsanwalt!
Darum ist es wichtig so etwas mit RA zu besprechen bevor es einem um die Ohren fliegt
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eim schrieb:
Egal ob es AG und AN betrifft oder 2 PI .Es geht darum was rechtlich möglich ist und was nicht.Bitte den 2.Satz von mir nochmal lesen.
Darum ist es wichtig so etwas mit RA zu besprechen bevor es einem um die Ohren fliegt
Egal ob es AG und AN betrifft oder 2 PI .Es geht darum was rechtlich möglich ist und was nicht.Bitte den 2.Satz von mir nochmal lesen.
Darum ist es wichtig so etwas mit RA zu besprechen bevor es einem um die Ohren fliegt
Nein, ist eben nicht egal.
Zwei PI gelten lt Handelsgesetzbuch, und darum geht es hier, als Vollkaufleute.
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RoFo schrieb:
eim schrieb am 30.11.2020 10:26:
Egal ob es AG und AN betrifft oder 2 PI .Es geht darum was rechtlich möglich ist und was nicht.Bitte den 2.Satz von mir nochmal lesen.
Darum ist es wichtig so etwas mit RA zu besprechen bevor es einem um die Ohren fliegt
Nein, ist eben nicht egal.
Zwei PI gelten lt Handelsgesetzbuch, und darum geht es hier, als Vollkaufleute.
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eim schrieb:
Rechtsanwalt fragen!!!!!!! Und ansonsten halt ich mich ans BGB
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eim schrieb:
So etwas hatte damals meinehemaliger Arbeitgeber auch in den Vertrag geschrieben.Hat ihm aber nichts gebracht weder Geld noch das Verbot. Klage wurde abgewiesen weil: a) Berufsverbot gleichkommt und b) keine Wettbewerbsverzerrung vorliegt.
Man kann zwar alles mögliche in Verträge schreiben ABER bei bestimmten Details sollte man sich doch Rechtlichen Rat einholen
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salvetto schrieb:
Hallo in die Runde..... vielen Dank für die Antworten & sorry, dass ich mich erst jetzt gemeldet habe …...
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