Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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Praxis X stellt nach und nach immer mehr Therapeuten ein. Die Anzahl der Therapieräume entspricht aber nach meinem Wissen nicht mehr den Zulassungsvoraussetzungen.
Wird das denn noch von irgendjemandem kontrolliert? Oder andersherum: Wenn sich diese Praxis durch ihre personelle Übermacht bspw. im Bereich der Hausbesuche im Altenheim Vorteile verschafft gegenüber kleineren und regelkonform arbeitenden Anbietern, wie soll man dann als Mitbewerber agieren?
Um es ganz einfach zu verdeutlichen (so einfach ist der tatsächliche Fall nicht gelagert): Praxis X hat fünf Räume und fünf Therapeuten in Vollzeit. Jetzt stellen die noch drei weitere ein, bauen ihren HB Bereich aus und expandieren so.
Ist das rechtens? Ich glaube nicht, aber wer kontrolliert das noch? Gibt es bei richtig großen Praxen Listen bei den Krankenkassen über die Anzahl der angestellten und freiberuflichen Therapeuten, die für die Praxis arbeiten?
Wäre interessiert an Meinungen, besten Dank im voraus!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Meine Frage hat folgenden Hintergrund:
Praxis X stellt nach und nach immer mehr Therapeuten ein. Die Anzahl der Therapieräume entspricht aber nach meinem Wissen nicht mehr den Zulassungsvoraussetzungen.
Wird das denn noch von irgendjemandem kontrolliert? Oder andersherum: Wenn sich diese Praxis durch ihre personelle Übermacht bspw. im Bereich der Hausbesuche im Altenheim Vorteile verschafft gegenüber kleineren und regelkonform arbeitenden Anbietern, wie soll man dann als Mitbewerber agieren?
Um es ganz einfach zu verdeutlichen (so einfach ist der tatsächliche Fall nicht gelagert): Praxis X hat fünf Räume und fünf Therapeuten in Vollzeit. Jetzt stellen die noch drei weitere ein, bauen ihren HB Bereich aus und expandieren so.
Ist das rechtens? Ich glaube nicht, aber wer kontrolliert das noch? Gibt es bei richtig großen Praxen Listen bei den Krankenkassen über die Anzahl der angestellten und freiberuflichen Therapeuten, die für die Praxis arbeiten?
Wäre interessiert an Meinungen, besten Dank im voraus!
Expansion ist selbstverständlich möglich.
Es liegt in der physikalischen Natur, dass eine kleine Praxis nicht so groß werden kann wie eine große Praxis.
Wer größer werden will, muss eben ausbauen bzw umziehen.
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Bist Du sicher, dass jeder Mitarbeiter gemeldet wird, oder werden nur die Mitarbeiter der Krankenkasse gemeldet, die eine neue Zertifikatsposition in die Praxis einbringen?
Ich habe nämlich meine Zweifel (es geht hier um eine recht große Einrichtung mit Physios und anderen therapeutischen Berufen), dass bei einer starken Fluktuation der Mitarbeiter von seiten der Kassen und der Praxisinhaber die Meldungen immer akkurat geführt und geprüft werden (wenn es denn überhaupt passiert).
Es scheint nämlich offenkundig zu sein, dass in der beschriebenen Praxis zu viele Therapeuten arbeiten. Zum einen platzt die Einrichtung schon aus allen Nähten (die Therapeuten finden nicht immer einen freien Raum mit dem Patienten und tlw. können passiv Anwendungen nicht durchgeführt werden, weil keine Liegen mehr frei sind) und gleichzeitig fährt die Einrichtung noch mit vielen Dienstwagen HBs.. Das scheint mir gegen die Zulassungsvoraussetzungen zu verstossen und ist damit auch unfair gegenüber den korrekt arbeitenden Praxen in der Umgebung.
@Körnchen: Du schreibst :"Der Praxisinhaber kann unabhängig davon mehr Angestellte beschäftigen (z.B. im Schichtbetrieb oder für Hausbesuche), solange in der Praxis nicht die gleichzeitg tätige zulässige Anzahl der Mitarbeiter überschritten wird."
Würde das in aller Konsequenz bedeuten, dass eine kleine Praxis mit den räumlichen Voraussetzungen für einen oder zwei Therapeuten zusätzlich mit zehn Therapeuten Altenheime und Behindertenwerkstätten "abklappern" darf?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Besten Dank für die schnellen Antworten. Bin selber Freiberufler, aber kein Praxisinhaber, daher kenne ich mich mit Meldungen der Mitarbeiter an die KK nicht aus.
Bist Du sicher, dass jeder Mitarbeiter gemeldet wird, oder werden nur die Mitarbeiter der Krankenkasse gemeldet, die eine neue Zertifikatsposition in die Praxis einbringen?
Ich habe nämlich meine Zweifel (es geht hier um eine recht große Einrichtung mit Physios und anderen therapeutischen Berufen), dass bei einer starken Fluktuation der Mitarbeiter von seiten der Kassen und der Praxisinhaber die Meldungen immer akkurat geführt und geprüft werden (wenn es denn überhaupt passiert).
Es scheint nämlich offenkundig zu sein, dass in der beschriebenen Praxis zu viele Therapeuten arbeiten. Zum einen platzt die Einrichtung schon aus allen Nähten (die Therapeuten finden nicht immer einen freien Raum mit dem Patienten und tlw. können passiv Anwendungen nicht durchgeführt werden, weil keine Liegen mehr frei sind) und gleichzeitig fährt die Einrichtung noch mit vielen Dienstwagen HBs.. Das scheint mir gegen die Zulassungsvoraussetzungen zu verstossen und ist damit auch unfair gegenüber den korrekt arbeitenden Praxen in der Umgebung.
@Körnchen: Du schreibst :"Der Praxisinhaber kann unabhängig davon mehr Angestellte beschäftigen (z.B. im Schichtbetrieb oder für Hausbesuche), solange in der Praxis nicht die gleichzeitg tätige zulässige Anzahl der Mitarbeiter überschritten wird."
Würde das in aller Konsequenz bedeuten, dass eine kleine Praxis mit den räumlichen Voraussetzungen für einen oder zwei Therapeuten zusätzlich mit zehn Therapeuten Altenheime und Behindertenwerkstätten "abklappern" darf?
Es müssen immer alle fachlichen Mitarbeiter gemeldet werden.
Die KK bestätigen aber nur, wenn ein Mitarbeiter eine Zusatzqualifikation erbringen kann, dass er berechtigt ist, die Leistung abzugeben und die Praxis die Leistung abrechnen darf.
Wenn Du Dir die Zulassungsbestimmungen durchliest, ist es auch regelkonform durchaus möglich, dass passive Anwendungen (wenn z.B. die Rezeptionskraft nicht aufpasst) nicht gleichzeitig ausgeführt werden können. Du musst laut Zulassungsempfehlungen einen Raum mehr vorzuhalten, als Du Mitarbeiter hast. Wenn Du z.B. 3 gleichzeitig arbeitende Therapeuten hast, die gleichzeitig zusätzlich 2 passive Anwendungen vor oder nach der eigentlichen Therapie haben und Du kannst nur 4 Therapieräume vorhalten (zulassungskonform!), hast Du trotzdem nicht gegen die Rahmernverträge verstoßen.
MfG A. Korn
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Körnchen schrieb:
Hallo, anonymus,
Es müssen immer alle fachlichen Mitarbeiter gemeldet werden.
Die KK bestätigen aber nur, wenn ein Mitarbeiter eine Zusatzqualifikation erbringen kann, dass er berechtigt ist, die Leistung abzugeben und die Praxis die Leistung abrechnen darf.
Wenn Du Dir die Zulassungsbestimmungen durchliest, ist es auch regelkonform durchaus möglich, dass passive Anwendungen (wenn z.B. die Rezeptionskraft nicht aufpasst) nicht gleichzeitig ausgeführt werden können. Du musst laut Zulassungsempfehlungen einen Raum mehr vorzuhalten, als Du Mitarbeiter hast. Wenn Du z.B. 3 gleichzeitig arbeitende Therapeuten hast, die gleichzeitig zusätzlich 2 passive Anwendungen vor oder nach der eigentlichen Therapie haben und Du kannst nur 4 Therapieräume vorhalten (zulassungskonform!), hast Du trotzdem nicht gegen die Rahmernverträge verstoßen.
MfG A. Korn
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Körnchen schrieb:
Du kannst theoretisch 10 Mitarbeiter anstellen nur für HBs trotz geringer Praxisgröße.
Dann habe ich mich ja, wie es scheint, unnötig über die Praxis aufgeregt. Aber man lernt ja nie aus!
PS: Die Sache mit den 10 Mitarbeitern für HBs werde ich mir mal durch den Kopf gehen lassen! Das scheint mir eine gute Möglichkeit der Geldvermehrung zu sein... :wink:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Schönen Dank für die fundierten Antworten!
Dann habe ich mich ja, wie es scheint, unnötig über die Praxis aufgeregt. Aber man lernt ja nie aus!
PS: Die Sache mit den 10 Mitarbeitern für HBs werde ich mir mal durch den Kopf gehen lassen! Das scheint mir eine gute Möglichkeit der Geldvermehrung zu sein... :wink:
Schönen Dank für die fundierten Antworten!
Dann habe ich mich ja, wie es scheint, unnötig über die Praxis aufgeregt. Aber man lernt ja nie aus!
PS: Die Sache mit den 10 Mitarbeitern für HBs werde ich mir mal durch den Kopf gehen lassen! Das scheint mir eine gute Möglichkeit der Geldvermehrung zu sein... :wink:
Geldvermehrung bei den ... :rage: Kassenvergütungen ?
Wie geht das denn ? :tired_face:
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dhammann1 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 11.11.14 22:53:
Schönen Dank für die fundierten Antworten!
Dann habe ich mich ja, wie es scheint, unnötig über die Praxis aufgeregt. Aber man lernt ja nie aus!
PS: Die Sache mit den 10 Mitarbeitern für HBs werde ich mir mal durch den Kopf gehen lassen! Das scheint mir eine gute Möglichkeit der Geldvermehrung zu sein... :wink:
Geldvermehrung bei den ... :rage: Kassenvergütungen ?
Wie geht das denn ? :tired_face:
....die Vergütung dafür reicht nirgendwo hin :astonished:
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redbi schrieb:
Leider ist das mit den HB nicht zur "Geldvermehrung" möglich :grin:
....die Vergütung dafür reicht nirgendwo hin :astonished:
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idefix- schrieb:
Jeder Mitarbeiter muss der Kasse gemeldet werden, wir bekommen jedes Jahr einen Meldebogen von der AOK und senden den zurück. Hier wird nach den Mitarbeitern gefragt und deren Arbeitsstunden in der Woche.
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canna41 schrieb:
Hallo Idefix. Meine Praxis ist in Westfalen-Lippe und ich habe noch nie einen Fragebogen der örtlichen Krankenkassen erhalten. Die Regelungen kenne ich - jedoch wird sie leider wohl nicht immer eingehalten was man meiner Antwort eigentlich entnehmen können müsste vgl. inoffziell etc.
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canna41 schrieb:
Sorry Idefix. Wollte eigentlich an Nora Weber schreiben.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Die Mitarbeiter werden den KK gemeldet. Die prüfen das ganz sicher nach.
Expansion ist selbstverständlich möglich.
Es liegt in der physikalischen Natur, dass eine kleine Praxis nicht so groß werden kann wie eine große Praxis.
Wer größer werden will, muss eben ausbauen bzw umziehen.
die Zulassungsbestimmungen beziehen sich auf in den Praxisräumen tätige kräften Fachkräften:
Absatz 2.1.3 der Zulassungsbestimmungen:
Die räumlichen Mindestvoraussetzungen sind auf den Zugelassenen und höchstens eine Vollzeit-Fachkraft ausgerichtet. Für jede zusätzliche gleichzeitig tätige Fachkraft ist ein weiterer Behandlungsraum von mindestens 12 qm oder 2 Behandlungskabinen erforderlich. Bei der Ermittlung der erforderlichen Therapiefläche sowie der Anzahl der weiteren Behandlungsräume bei gleichzeitig tätigen Fachkräften ist die Art des Beschäftigungsverhältnisses (abhängige Beschäftigung, freie Mitarbeit usw.) unerheblich.
Der Praxisinhaber kann unabhängig davon mehr Angestellte beschäftigen (z.B. im Schichtbetrieb oder für Hausbesuche), solange in der Praxis nicht die gleichzeitg tätige zulässige Anzahl der Mitarbeiter überschritten wird.
MfG A. Korn
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Körnchen schrieb:
Du kannst übrigens davon ausgehen, dass die KK darauf ein Auge werfen. Vor ca. 15 Jahren (noch in meinen alten Räumen) kam von der damals noch zuständigen regionalen AOK eine Nachfrage , ob die Räumlichkeiten für 5 Therapeuten nicht zu klein wären. Ich hatte wohl vergessen 2 Mitarbeiter bei der regionalen AOK abzumelden.
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Körnchen schrieb:
Hallo, anonymus,
die Zulassungsbestimmungen beziehen sich auf in den Praxisräumen tätige kräften Fachkräften:
Absatz 2.1.3 der Zulassungsbestimmungen:
Die räumlichen Mindestvoraussetzungen sind auf den Zugelassenen und höchstens eine Vollzeit-Fachkraft ausgerichtet. Für jede zusätzliche gleichzeitig tätige Fachkraft ist ein weiterer Behandlungsraum von mindestens 12 qm oder 2 Behandlungskabinen erforderlich. Bei der Ermittlung der erforderlichen Therapiefläche sowie der Anzahl der weiteren Behandlungsräume bei gleichzeitig tätigen Fachkräften ist die Art des Beschäftigungsverhältnisses (abhängige Beschäftigung, freie Mitarbeit usw.) unerheblich.
Der Praxisinhaber kann unabhängig davon mehr Angestellte beschäftigen (z.B. im Schichtbetrieb oder für Hausbesuche), solange in der Praxis nicht die gleichzeitg tätige zulässige Anzahl der Mitarbeiter überschritten wird.
MfG A. Korn
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Eberhard schrieb:
Es ist richtig, man muß nur diejenigen Mitarbeiter melden, die sog. Zertifikationsleistungen vollbringen. Und die Bestimmunen besagen, dass eben nur soundsoviele Therapeuten gleichzeitig in der Praxis arbeiten dürfen.
[...] Durch einen Berufsverband [...] wurde mir mitgeteilt, dass man inoffiziell nur diejenigen Arbeitnehmer den Krankenkassen mitteilen kann, für die die Praxis Zulassungserweiterungen beantragen möchte. Auch müssen die Berufsverbände und auch wenn man selber meldet nur angeben ob Teilzeit, halbtags oder volle Stundenzahl gearbeitet wird. [...]
Welcher Berufsverband dies auch immer weitergibt: dazu gibt es klare Regeln im Rahmenvertrag, wann und was zu melden ist. Im VdEK-Rahmenvertrag steht (nahezu Inhaltsgleiches auch in den RVO-Verträgen):
Also muss auf Nachfrage jeder Mitarbeiter mit Angabe der konkreten wöchentlichen Arbeitszeit gemeldet werden. Spätestens, wenn der therapeutisch tätige Mitarbeiter eine abrechnungsrelevante Veränderung darstellt (eben z.B. ein abrechnungsrelevantes Zertifikat hat), muss selbständig und unverzüglich gehandelt werden. Es kann ja durchaus sein, dass einzelne Landesvertretungen das anders handhaben - aber meine regionale RVO-Stelle möchte jeden Mitarbeiter mit der Stundenzahl gemeldet haben.
Wo man jedoch als Praxisinhaber alle Arbeitsnehmer angemeldet haben sollte ist sowohl das zuständige Gesundheitsamt als auch die Berufgenossenschaft, wobei bei letzterer nicht namentlich genannt wird.
Auf Basis welcher Regelung sollte das zuständige Gesundheitsamt über den - sogar namentlichen - Stand der Arbeitnehmer informiert werden?
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
canna41 schrieb am 12.11.14 09:21:
Der Zugelassene ist auf Anforderung verpflichtet, der LV innerhalb von zwei Wochen seine in der Praxis beschäftigten Mitarbeiter und freien Mitarbeiter schriftlich zu melden sowie deren Qualifikation/en und deren wöchentliche Arbeitszeit nachzuweisen. Zulassungs- und abrechnungsrelevante Personalveränderungen sind der LV unter Nachweis der Qualifikation unverzüglich mitzuteilen.
canna41 schrieb am 12.11.14 09:21:
[...] Durch einen Berufsverband [...] wurde mir mitgeteilt, dass man inoffiziell nur diejenigen Arbeitnehmer den Krankenkassen mitteilen kann, für die die Praxis Zulassungserweiterungen beantragen möchte. Auch müssen die Berufsverbände und auch wenn man selber meldet nur angeben ob Teilzeit, halbtags oder volle Stundenzahl gearbeitet wird. [...]
Welcher Berufsverband dies auch immer weitergibt: dazu gibt es klare Regeln im Rahmenvertrag, wann und was zu melden ist. Im VdEK-Rahmenvertrag steht (nahezu Inhaltsgleiches auch in den RVO-Verträgen):
Also muss auf Nachfrage jeder Mitarbeiter mit Angabe der konkreten wöchentlichen Arbeitszeit gemeldet werden. Spätestens, wenn der therapeutisch tätige Mitarbeiter eine abrechnungsrelevante Veränderung darstellt (eben z.B. ein abrechnungsrelevantes Zertifikat hat), muss selbständig und unverzüglich gehandelt werden. Es kann ja durchaus sein, dass einzelne Landesvertretungen das anders handhaben - aber meine regionale RVO-Stelle möchte jeden Mitarbeiter mit der Stundenzahl gemeldet haben.
Wo man jedoch als Praxisinhaber alle Arbeitsnehmer angemeldet haben sollte ist sowohl das zuständige Gesundheitsamt als auch die Berufgenossenschaft, wobei bei letzterer nicht namentlich genannt wird.
Auf Basis welcher Regelung sollte das zuständige Gesundheitsamt über den - sogar namentlichen - Stand der Arbeitnehmer informiert werden?
Gruß
Nora
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canna41 schrieb:
Kenn ich auch anders als die anderen Forumsteilnehmer. Durch einen Berufsverband der auch die Unterlagen an die KK weiterleiten kann, wurde mir mitgeteilt, dass man inoffiziell nur diejenigen Arbeitnehmer den Krankenkassen mitteilen kann, für die die Praxis Zulassungserweiterungen beantragen möchte. Auch müssen die Berufsverbände und auch wenn man selber meldet nur angeben ob Teilzeit, halbtags oder volle Stundenzahl gearbeitet wird. Teilzeit kann natürlich alles mögliche heissen, so dass dem Praxisinhaber da ein gewisser Spielraum bleibt. Wo man jedoch als Praxisinhaber alle Arbeitsnehmer angemeldet haben sollte ist sowohl das zuständige Gesundheitsamt als auch die Berufgenossenschaft, wobei bei letzterer nicht namentlich genannt wird. Du siehst also schon, dass man die Vorgaben der Krankenkassen großzügig umgehen kann wenn man dieses möchte. Welche Schlüsse Du konkret für Deinen Fall daraus ziehen möchtest bleibt Dir überlassen.
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