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Unsere familiengeführte Praxis ist
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3. deinem Beruf gerecht werden und
schwerpunktorientiert arbeiten
4. Voll oder Teilzeit arbeiten
5. 30 Tage Urlaub
6. eine Zeit fürs Ankommen...
medizinische Masseure
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Ich ging bisher immer davon aus, dass die Krankenkasse mein Vertagspartner sei. Liege ich da falsch? Könnte mir jmand bei der Beantwortung meine Frage helfen. Vielen Dank
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Problem beschreiben
Kat1-1do schrieb:
Vor einiger Zeit bat ich die IKK um die Zusendung aktuelle Preislisten und Rahmenverträge. In der anschließenden kurzen Korrespondenz, stellte ich die Frage, wer denn nun mein Vertragspartner sei, ein Berufsverband oder die Krankenkasse. Hier folgt die Anwort:" die IKK .... hat mit den Verbänden die Verträge geschlossen. Sie als Leistungserbringer haben ja nicht separat mit uns einen eigenen Vertrag und daher ist der Verband Ihr Vertragspartner."
Ich ging bisher immer davon aus, dass die Krankenkasse mein Vertagspartner sei. Liege ich da falsch? Könnte mir jmand bei der Beantwortung meine Frage helfen. Vielen Dank
Dabei trittst du mit Anerkenntnis des Rahmenvertrages in die Vertragspartnerschaft mit der BKK/IKK-Vertragsgemeinschaft ein;
die Leistungen werden zu Gunsten und zu Lasten der individuellen juristischen Person "IKK" erbracht und du erwirbst mit der Vorleistung das Recht auf Vergütung durch die IKK.
Die Verbände sind insofern für dich tätig als das sie den Rahmenvertrag und Rahmenhonorarvereinbarungen aushandeln die du nur anerkennen brauchst; dir stünde selbstverständlich das Recht zu, einen eigenen Vertrag und eine eigene Vergütung auszuhandeln (wie einige kurzsichtige Kollegen aus Sachsen-Anhalt es vor einem Jahr mit der dortigen AOK getan haben ;))
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Eberhard schrieb:
Man könnte es auch so ausdrücken: Die Verbände werden als Gutachter der Krankenkassen zur Abnahme bestellt. Vertragspartner der niedergelassenen Heilmittelerbringer sind und bleiben die Krankenkassen. Die müssen ja auch alles bezahlen.
vielen Dank für die Antwort und Entschuldigung für die Rechtschreibfehler.
Für mich bleibt jetzt konkret die Frage: müssen mir vertragliche Veränderungen als Vertragspartner mitgeteilt werden?
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Kat1-1do schrieb:
Eberhard,
vielen Dank für die Antwort und Entschuldigung für die Rechtschreibfehler.
Für mich bleibt jetzt konkret die Frage: müssen mir vertragliche Veränderungen als Vertragspartner mitgeteilt werden?
ebenfalls vielen Dank für die Antwort und Entschuldigung für die Rechtschreibfehler.
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Kat1-1do schrieb:
Papa Alpaka,
ebenfalls vielen Dank für die Antwort und Entschuldigung für die Rechtschreibfehler.
(...)
Für mich bleibt jetzt konkret die Frage: müssen mir vertragliche Veränderungen als Vertragspartner mitgeteilt werden?
Ja! Sofern kein Schreiben einging mit "Änderung X zu Stichtag Y wenn Sie nicht widersprechen gilt X als angenommen" kannst du auf den bestehenden Vertrag beharren.
Du musst nichtmal der Änderung zustimmen, Widerspruch (bei den Kassen: ausschließlich per Einschreiben/persönliche Übergabe) genügt :)
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Papa Alpaka schrieb:
Kat1-1do schrieb am 29.8.18 14:59:
(...)
Für mich bleibt jetzt konkret die Frage: müssen mir vertragliche Veränderungen als Vertragspartner mitgeteilt werden?
Ja! Sofern kein Schreiben einging mit "Änderung X zu Stichtag Y wenn Sie nicht widersprechen gilt X als angenommen" kannst du auf den bestehenden Vertrag beharren.
Du musst nichtmal der Änderung zustimmen, Widerspruch (bei den Kassen: ausschließlich per Einschreiben/persönliche Übergabe) genügt :)
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Kat1-1do schrieb:
Nocheinmal vielen Dank für die kompetente Antwort.
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Papa Alpaka schrieb:
...steht ganz oben auf den Rahmenvertrag: "Rahmenvertrag über die Erbringung physiotherapeutischer Leistungen zwischen (BKK/IKK-Vertragsgemeinschaft) und (den Verbänden der Physiotherapeuten)".
Dabei trittst du mit Anerkenntnis des Rahmenvertrages in die Vertragspartnerschaft mit der BKK/IKK-Vertragsgemeinschaft ein;
die Leistungen werden zu Gunsten und zu Lasten der individuellen juristischen Person "IKK" erbracht und du erwirbst mit der Vorleistung das Recht auf Vergütung durch die IKK.
Die Verbände sind insofern für dich tätig als das sie den Rahmenvertrag und Rahmenhonorarvereinbarungen aushandeln die du nur anerkennen brauchst; dir stünde selbstverständlich das Recht zu, einen eigenen Vertrag und eine eigene Vergütung auszuhandeln (wie einige kurzsichtige Kollegen aus Sachsen-Anhalt es vor einem Jahr mit der dortigen AOK getan haben ;))
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