WIR SUCHEN schnellstmöglich einen
leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Logo, Ergo, Physio) in Hamburg-
Eilbek."
Wir behandeln vorrangig die
Bewohner des Zentrums für Beatmung
und Intensivpflege (ZBI Nord) in
Hamburg Eilbek. Hierbei liegt der
therapeutische Schwerpunkt im
Bereich Neurologie.
Du arbeitest im Team mit
vielschichtigem KnowHow, indem du
dich entwickeln und eigene Ideen
einbringen kannst." Ihr entwickelt
gemeinsam passende...
leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Logo, Ergo, Physio) in Hamburg-
Eilbek."
Wir behandeln vorrangig die
Bewohner des Zentrums für Beatmung
und Intensivpflege (ZBI Nord) in
Hamburg Eilbek. Hierbei liegt der
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Bereich Neurologie.
Du arbeitest im Team mit
vielschichtigem KnowHow, indem du
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ich ( Physiotherapeutin ) möchte mich verändern und ziehe in Erwägung in den Bereich " Wellness" ein neues zu Hause für mich zu suchen. Ich habe auch schon eine interessante Fobi als Wellnestherapeutin für mich entdeckt! Zu Beginn würde ich es gerne über eine Teilselbstständigkeit versuchen, d.h. ich möchte noch in meiner Praxis angestellt bleiben, um einfach ein sicheres Einkommen zu Beginn zu haben. Das alles geht natürlich nur in Rücksprache mit dem Chef, das is t klar!
Eine Möglichkeit wäre es für mich in ein Kosmetikstudio zu gehen, das einen Massageraum untervermieten möchte.
Was müsste alles vorher organisiert sein, dass es alles rechtlich einwandfrei läuft. Gewerbeanmeldung,, Anmeldung beim Finanzamt, Berufshaftpflicht ??? Weiteres ...????
Für Wellness muss man ja, glaub, 19 % Steuer berechnen! Wie macht man das am besten dann mit den Preisen! Deklariert man das Irgendwo?
Viele Fragen, ich weiß., aber ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich ( Physiotherapeutin ) möchte mich verändern und ziehe in Erwägung in den Bereich " Wellness" ein neues zu Hause für mich zu suchen. Ich habe auch schon eine interessante Fobi als Wellnestherapeutin für mich entdeckt! Zu Beginn würde ich es gerne über eine Teilselbstständigkeit versuchen, d.h. ich möchte noch in meiner Praxis angestellt bleiben, um einfach ein sicheres Einkommen zu Beginn zu haben. Das alles geht natürlich nur in Rücksprache mit dem Chef, das is t klar!
Eine Möglichkeit wäre es für mich in ein Kosmetikstudio zu gehen, das einen Massageraum untervermieten möchte.
Was müsste alles vorher organisiert sein, dass es alles rechtlich einwandfrei läuft. Gewerbeanmeldung,, Anmeldung beim Finanzamt, Berufshaftpflicht ??? Weiteres ...????
Für Wellness muss man ja, glaub, 19 % Steuer berechnen! Wie macht man das am besten dann mit den Preisen! Deklariert man das Irgendwo?
Viele Fragen, ich weiß., aber ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Danke
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Inche schrieb:
Preis inclusive 19% Kleinunternehmerregelung bis 17500€ im Jahr ust Frei Bg ,Haftpflichtversicherung evtl Kleingewerbe Frag bitte deinen Steuerberater was für Dich passt evtl noch ein Existenzgründerseminar besuchen
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Inche schrieb:
Hote Stone habe ich beim VDB gemacht die anderen sachen hab ich mir so angeeignet
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Meggi89 schrieb:
Wo machst Du denn die Fortbildung? Ich bin nämlich auch am überlegen, mich von der klassischen Physiotherapie etwas zurückzuziehen, bzw das meinen Angestellten überlassen und selber mehr in den Wellnessbereich zu gehen.
Danke für die Antworten!
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sternschnuppe77 schrieb:
Hallo,ich überlege auch in den Wellnessbereich zu wechseln mit einer eigenen Praxis. Darf ich dann Privatpatienten mit Privatrezept auch behandeln? Wenn ich das darf,dann auch ohne sektoralen HP? Muss ich mich zum Wellnesstherapeut ausbilden lassen oder reichen meine bisherigen Fobis aus?
Danke für die Antworten!
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Meggi89 schrieb:
Noch eine Frage: was habt ihr für Erfahrungen mit Massageölen. Da ich keine Dusche anbieten kann, sollte es ein Öl sein, das nicht hinterher in den Klamotten hängt. Danke für alle Tipps.
Hier tummeln sich Therapeuten, die für derartige Anwendungen weder Fobis noch andere Öle brauchen.
Is mir auch egal, wenn jetzt Kollegen erbost sind, die für heiße Steine, Honigstreichungen, Schokoschlabbereien, Bora Bora, Tuina, Doppelmoppel Beidhandspecials, Löffelchenmassage, Stempelkissen und dergleichen einen haufen Kohle hingeblättert haben....
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Ramona Völlkopf schrieb:
Ihr solltet euch vielleicht besser in einem Wellnessforum austauschen.
Hier tummeln sich Therapeuten, die für derartige Anwendungen weder Fobis noch andere Öle brauchen.
Is mir auch egal, wenn jetzt Kollegen erbost sind, die für heiße Steine, Honigstreichungen, Schokoschlabbereien, Bora Bora, Tuina, Doppelmoppel Beidhandspecials, Löffelchenmassage, Stempelkissen und dergleichen einen haufen Kohle hingeblättert haben....
Und wie sieht es mit MLD aus als Wellnessanwendung? Steht ja immerhin im Heilmittelkatalog und käme nicht in Frage. Oder kann man sich absichern mit einem Behandlungsvertrag,dass am gesunden Körper gearbeitet wird?
Wie formuliert ist es kein versehentlicher Verstoß gegen das HPG §1 (mal lesen, ist klar formuliert) sondern Vorsatz mit Vertuschungsabsicht. Kannst du machen, ist halt beschissen wenn's auffliegt.
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Papa Alpaka schrieb:
sternschnuppe77 schrieb am 4.11.15 16:12:
Und wie sieht es mit MLD aus als Wellnessanwendung? Steht ja immerhin im Heilmittelkatalog und käme nicht in Frage. Oder kann man sich absichern mit einem Behandlungsvertrag,dass am gesunden Körper gearbeitet wird?
Wie formuliert ist es kein versehentlicher Verstoß gegen das HPG §1 (mal lesen, ist klar formuliert) sondern Vorsatz mit Vertuschungsabsicht. Kannst du machen, ist halt beschissen wenn's auffliegt.
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Meggi89 schrieb:
@ ramona: dies hier ist das Forum für Selbstständige. Was ist falsch daran, ein weiteres Standbein zu diskutieren. Wenn es dir nicht passt, halt dich einfach raus.
Nun die Erläuterung zu meinem Hinweis von vorhin: Es ist davon auszugehen das du deinem Kunden fachlich deutlich überlegen bist und z.B. eine MLD-indizierende Erkrankung erkennst wenn sie vor deiner Nase auf und ab springt. Kommst du nun daher und lässt deinen Kunden unterschreiben das dieses Phänomen mit Krankheitswert keinen Krankheitswert haben soll (wider besseren Wissens...) hast du dokumentiert das du dich über Recht und Gesetz hinwegsetzt. Das kann gut gehen wenn die Bundespolizei gegenüber der Presse erklärt dem Anschein nach illegal Einreisende nicht aufzugreifen (während die obersten Dienstherren gegenüber der Presse erklären es gäbe keine Probleme, bitte gehen sie weiter); das kann schiefgehen wenn du jemandem mit einer mehr oder weniger stark ausgeprägten Herzinsuffizienz und mehr oder weniger stark ausgeprägten Lymphödemen eine Lymphdrainage verpasst und dann auch noch wichtige Signale des Kunden ignorierst. Alles weitere besprichst du bitte mit einem Anwalt für Medizin- und Wellnessrecht.
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Papa Alpaka schrieb:
Ich liebe Wellness-Aggressionsabbau :)
Nun die Erläuterung zu meinem Hinweis von vorhin: Es ist davon auszugehen das du deinem Kunden fachlich deutlich überlegen bist und z.B. eine MLD-indizierende Erkrankung erkennst wenn sie vor deiner Nase auf und ab springt. Kommst du nun daher und lässt deinen Kunden unterschreiben das dieses Phänomen mit Krankheitswert keinen Krankheitswert haben soll (wider besseren Wissens...) hast du dokumentiert das du dich über Recht und Gesetz hinwegsetzt. Das kann gut gehen wenn die Bundespolizei gegenüber der Presse erklärt dem Anschein nach illegal Einreisende nicht aufzugreifen (während die obersten Dienstherren gegenüber der Presse erklären es gäbe keine Probleme, bitte gehen sie weiter); das kann schiefgehen wenn du jemandem mit einer mehr oder weniger stark ausgeprägten Herzinsuffizienz und mehr oder weniger stark ausgeprägten Lymphödemen eine Lymphdrainage verpasst und dann auch noch wichtige Signale des Kunden ignorierst. Alles weitere besprichst du bitte mit einem Anwalt für Medizin- und Wellnessrecht.
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sternschnuppe77 schrieb:
Hier ist die Rede von MLD am gesunden Körper. Das man niemanden mit einem offensichtlich, behandlungswürdigem Ödem behandelt,erklärt sich von selbst.
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Papa Alpaka schrieb:
...dann brauchst du auch keine Dokumentation das du am gesunden Körper arbeitest...
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sternschnuppe77 schrieb:
Und wie sieht es mit MLD aus als Wellnessanwendung? Steht ja immerhin im Heilmittelkatalog und käme nicht in Frage. Oder kann man sich absichern mit einem Behandlungsvertrag,dass am gesunden Körper gearbeitet wird?
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