In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen. Es wird mich interessieren was man als selbständige Physiotherapeut in Wellnessbereich anbieten darf ohne Fortbildung.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also zum Beispiel Fußreflexzonen Wellness Massage Hot Stone Massage Sportmassage Aromaölmassage geht das alles ohne Zertifikat?
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RoFo schrieb:
Alles, was deine Kunden zulassen und eben keine Therapie ist.
Schau dir §1 HPG an dann weißt du was du nicht darfst; dazu das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und du bist für's Schlimmste gerüstet...
...und ja, es macht die Sache bloß noch schlimmer wenn du auf die Idee kommst "Dann schreib ich halt Wellness drauf nachdem der Kunde über massive Schmerzen geklagt hat" - gegen's HPG verstößt man mal aus Versehen, ok, aber nicht vorsätzlich. Und sowas kommt raus, irgendwann, insbesondere wenn jeder im Ort weiß das du die Formalitäten nicht beachtest und sich dein Nachbar fragt warum bei ihm die Patienten ausbleiben...
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Papa Alpaka schrieb:
Wellnessmassagezertifikat verkauf ich dir, Fußreflex macht 'ne Kollegin, für die Aromatherapie geb ich dir ein Poster zur Wellnessmassage dazu :)
Schau dir §1 HPG an dann weißt du was du nicht darfst; dazu das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und du bist für's Schlimmste gerüstet...
...und ja, es macht die Sache bloß noch schlimmer wenn du auf die Idee kommst "Dann schreib ich halt Wellness drauf nachdem der Kunde über massive Schmerzen geklagt hat" - gegen's HPG verstößt man mal aus Versehen, ok, aber nicht vorsätzlich. Und sowas kommt raus, irgendwann, insbesondere wenn jeder im Ort weiß das du die Formalitäten nicht beachtest und sich dein Nachbar fragt warum bei ihm die Patienten ausbleiben...
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