Gestalten Sie mit uns die
Ausbildung der Zukunft!
Die Präha Gesundheitsschulen
stehen für eine innovative und
praxisnahe Ausbildung im
Gesundheitswesen. Unser Konzept
kombiniert schulische Theorie mit
direkter beruflicher Praxis – und
das von der ersten Woche an. Wir
legen großen Wert auf
kompetenzorientiertes Lernen und
individuelle Förderung.
Jetzt suchen wir Sie als engagierte
Lehrkraft (m/w/d) für
Physiotherapie in Vollzeit oder
Teilzeit, die nicht nur
unterrichtet, sondern akti...
Ausbildung der Zukunft!
Die Präha Gesundheitsschulen
stehen für eine innovative und
praxisnahe Ausbildung im
Gesundheitswesen. Unser Konzept
kombiniert schulische Theorie mit
direkter beruflicher Praxis – und
das von der ersten Woche an. Wir
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Physiotherapie in Vollzeit oder
Teilzeit, die nicht nur
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen. Es wird mich interessieren was man als selbständige Physiotherapeut in Wellnessbereich anbieten darf ohne Fortbildung.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also zum Beispiel Fußreflexzonen Wellness Massage Hot Stone Massage Sportmassage Aromaölmassage geht das alles ohne Zertifikat?
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RoFo schrieb:
Alles, was deine Kunden zulassen und eben keine Therapie ist.
Schau dir §1 HPG an dann weißt du was du nicht darfst; dazu das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und du bist für's Schlimmste gerüstet...
...und ja, es macht die Sache bloß noch schlimmer wenn du auf die Idee kommst "Dann schreib ich halt Wellness drauf nachdem der Kunde über massive Schmerzen geklagt hat" - gegen's HPG verstößt man mal aus Versehen, ok, aber nicht vorsätzlich. Und sowas kommt raus, irgendwann, insbesondere wenn jeder im Ort weiß das du die Formalitäten nicht beachtest und sich dein Nachbar fragt warum bei ihm die Patienten ausbleiben...
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Papa Alpaka schrieb:
Wellnessmassagezertifikat verkauf ich dir, Fußreflex macht 'ne Kollegin, für die Aromatherapie geb ich dir ein Poster zur Wellnessmassage dazu :)
Schau dir §1 HPG an dann weißt du was du nicht darfst; dazu das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und du bist für's Schlimmste gerüstet...
...und ja, es macht die Sache bloß noch schlimmer wenn du auf die Idee kommst "Dann schreib ich halt Wellness drauf nachdem der Kunde über massive Schmerzen geklagt hat" - gegen's HPG verstößt man mal aus Versehen, ok, aber nicht vorsätzlich. Und sowas kommt raus, irgendwann, insbesondere wenn jeder im Ort weiß das du die Formalitäten nicht beachtest und sich dein Nachbar fragt warum bei ihm die Patienten ausbleiben...
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