"Die entspannteste Art
Physiotherapeut/in zu sein"
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PhysioStich, seit 2021 auch in
Hamburg, bietet dir die
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Physiotherapie.
WIR BIETEN DIR:
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Euro Stundenlohn
- flexible Arbeitszeiten: DU
bestimmst wann du arbeitest
- Du behandelst in deinem
Stadtgebiet, kurze Fahrtwege
- orthopädische, chirurgische und
neurologis...
Physiotherapeut/in zu sein"
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Ich möchte im BW in einem Wohnhaus im Keller ein Massage Zimmer und ein saunazimmer einrichten und das als Gewerbe ,aber NICHT auf Rezept oder irgendwie als physio( was ich ja bin) abrechnen. Nur für selbstzahler. Im diesem Wohngebiet sei das erlaubt-sagt der Architekt- das ist schonmal gut. Aber muss ich Vorschriften von Bau-und Gesundheitsamt einhalten? Wie behindertengerechter Zugang, zweiter Fluchtweg, Raumfähre 2,30m .... Das hätte ich nämlich alles nicht. Manchmal heißt es ich brauche das nicht wenn ich nicht auf rezeptbasis arbeite, manchmal doch... Was stimmt denn da? Und kann es sein dass es auch auf die Bezeichnung ankommt zB Oase oder Wellness geht ? Gibt es ev Schlupflöcher?
Für korrekte Antworten wäre ich dankbar!!
Danke! Eure conny
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connykoza schrieb:
Hallo,könnt ihr mir bitte helfen? Überall erhalte ich unterschiedliche Antworten...
Ich möchte im BW in einem Wohnhaus im Keller ein Massage Zimmer und ein saunazimmer einrichten und das als Gewerbe ,aber NICHT auf Rezept oder irgendwie als physio( was ich ja bin) abrechnen. Nur für selbstzahler. Im diesem Wohngebiet sei das erlaubt-sagt der Architekt- das ist schonmal gut. Aber muss ich Vorschriften von Bau-und Gesundheitsamt einhalten? Wie behindertengerechter Zugang, zweiter Fluchtweg, Raumfähre 2,30m .... Das hätte ich nämlich alles nicht. Manchmal heißt es ich brauche das nicht wenn ich nicht auf rezeptbasis arbeite, manchmal doch... Was stimmt denn da? Und kann es sein dass es auch auf die Bezeichnung ankommt zB Oase oder Wellness geht ? Gibt es ev Schlupflöcher?
Für korrekte Antworten wäre ich dankbar!!
Danke! Eure conny
Danke für eure Antworten
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Hat noch jmd ne Idee?
Lg
Conny
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connykoza schrieb:
Danke. Was sollte denn in einem " klugen Antrag" stehen? Ich denke die max Kunden Anzahl täglich wird bei 6 liegen... Und wo muss ich einen Antrag stellen?
Hat noch jmd ne Idee?
Lg
Conny
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Tempelritter schrieb:
Wellness = Gewerbe, da wird es in einem reinen Wohngebiet schwieriger mit den Genehmigungen. Der Antrag auf Nutzungsänderung muss beim Bauamt oder der Baubehörde gestellt werden, am besten macht das dein Architekt.
Das handhabt jede Stadt da auch etwas anders.
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Kukdiehe schrieb:
Es kommt drauf an welche Auflagen das Bau und Gewerbeamt hat. Sonst müssen die Räumlichkeiten nicht Barierefrei zugänglich sein, da es sich ja um Wellnesangebote handelt. Alles andere Bezüglich Fluchtweg, Raumhöhe etc musst du alles den Zuständen vom Bau und Gewerbeamt fragen.
Das handhabt jede Stadt da auch etwas anders.
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connykoza schrieb:
Also nochmal: ich will da nur Massagen wie hot Stone, aryuveda, ...Wellness eben, anbieten ( nebenberuflich)
Danke für eure Antworten
Die Vorschriften für PT - Praxen treffen sicher nicht zu, aber die Auflagen vom Bauamt können schon reichen.
Also einen klugen Antrag stellen, es beginnt schon mit der Zahl der tgl. Besucher!
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Da sind die Gewerbeaufsicht und das Bauamt gefragt, es wird aber mit den geschilderten Bedingungen wohl Probleme geben.
Die Vorschriften für PT - Praxen treffen sicher nicht zu, aber die Auflagen vom Bauamt können schon reichen.
Also einen klugen Antrag stellen, es beginnt schon mit der Zahl der tgl. Besucher!
mfg hgb :wink:
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