Hallo Physios,
ab sofort oder im Laufe des Jahres
bieten wir eine tolle Stelle in
unserer Praxis im Landkreis
Augsburg an..... und das richtig
gute ist, dass auch zeitgleich eine
schöne, attraktive zweistöckige
Mansardenwohnung mit über 100 qm
WF im selben Haus günstig zu
vermieten ist!
Die Praxis besitzt schöne, helle
Behandlungsräume mit Aussicht ins
Grüne....
Unser Team ist humorvoll, engagiert
und motiviert. Wir behandeln
Menschen, keine Diagnosen!
In unserem modernen und beste...
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In unserem modernen und beste...
ich habe eine Praxis mit dem üblichen Therapieangebot und habe eine Frage zur Versteuerung von Wellness Massagen
ist es richtig, dass Einnahmen aus Wellness Massagen unter die Kleinunternehmerregelung fallen, sofern sie die Höchstgrenze nicht überschreiten ?
Freundliche Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich habe eine Praxis mit dem üblichen Therapieangebot und habe eine Frage zur Versteuerung von Wellness Massagen
ist es richtig, dass Einnahmen aus Wellness Massagen unter die Kleinunternehmerregelung fallen, sofern sie die Höchstgrenze nicht überschreiten ?
Freundliche Grüße
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Wenn es ausnahmen gibt, müssen die Steuerbefreiungen aufgeführt sein auf dem Beleg.
Also bei Heilbehandlungen und dementsprechend Zuzahlung
Umsatzsteuerbefreit gem §4 Nr. 14 UStG
Bei allen anderen, wenn Kleinunternehmer gewünscht ist
Umsatzsteuerbereit gem § 19 UStG
Bitte zur Sicherheit einen StB fragen.
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TheStonie schrieb:
Grundsätzlich sind alle Umsätze Umsatzsteuerpflichtig.
Wenn es ausnahmen gibt, müssen die Steuerbefreiungen aufgeführt sein auf dem Beleg.
Also bei Heilbehandlungen und dementsprechend Zuzahlung
Umsatzsteuerbefreit gem §4 Nr. 14 UStG
Bei allen anderen, wenn Kleinunternehmer gewünscht ist
Umsatzsteuerbereit gem § 19 UStG
Bitte zur Sicherheit einen StB fragen.
Auf meinen Zuzahlungsquittungen steht das schon drauf (Buchner), auf den Rechnungen ists im Programm gespeichert. Hat man beides nicht, tuts ein Stempel mit dem jeweilig passenden § drauf.
PS: Die Unterschiedlichkeit der § war mir im organsatorischen Ablauf total abhandengekommen, da ich diese Abläufe eben entsprechend automatisiert habe.
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Neuling schrieb:
das war natürlich die korrekte Version. Ich hatte nicht soviel Zeit für die Details.
Auf meinen Zuzahlungsquittungen steht das schon drauf (Buchner), auf den Rechnungen ists im Programm gespeichert. Hat man beides nicht, tuts ein Stempel mit dem jeweilig passenden § drauf.
PS: Die Unterschiedlichkeit der § war mir im organsatorischen Ablauf total abhandengekommen, da ich diese Abläufe eben entsprechend automatisiert habe.
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Neuling schrieb:
Ja das ist so. Einfach einen Stempel besorgen "lt. Kleinunternehmerregelung $... BGB (bitte genaue Quelle nochmal recherchieren) ist diese leitung von der Umsatzsteuer befreit" und auf die jeweilige rechnung oder quittung machen-fertig. Sollte dein stb. dann zuordnen können.
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