Wir sind ein kleines, feines
Praxisstudio im Herzen von
Berlin-Charlottenburg und suchen -
DICH.
Praxisstudio - weil wir nicht nur
eine Physiotherapie- und
Osteopathiepraxis sind, sondern
auch ein Pilatesstudio mit Training
auf der Matte und an den original
Pilates Geräten. Und das schon
seit über 11 Jahren!
Gerne kannst du dir schon einmal
einen Eindruck von uns und dem
Praxisstudio
unter" www.kirsisabri.berlin" machen.
Wir suchen dich zunächst in
Teilzeit, aber mit der Option auf
Erwei...
Praxisstudio im Herzen von
Berlin-Charlottenburg und suchen -
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Praxisstudio - weil wir nicht nur
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Osteopathiepraxis sind, sondern
auch ein Pilatesstudio mit Training
auf der Matte und an den original
Pilates Geräten. Und das schon
seit über 11 Jahren!
Gerne kannst du dir schon einmal
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Ich habe eine etwas komplizierte Frage.
Ich selbst bin Coach und habe ein Arbeitszimmer dafür. Meine tschechische Freundin, die mich ab und zu besucht, macht Wellness Massage für Frauen (Qualifikation hat sie in Tschechien gemacht). Sie würde sie gerne auch hier anbieten, wenn sie hier ist (alle 3 Monate). Darf ich ihr mein Arbeitszimmer in meiner privaten Mietwohnung dafür zur Verfügung stellen? Wenn nein- darf sie zu Hause vei ihren Klientinnen arbeiten? Wenn ja, wo muss sie sich anmelden?
Ich bedanke mich im voraus für das Schwarmwissen.
LG Veronika
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Veronika B. schrieb:
HAllo zusammen,
Ich habe eine etwas komplizierte Frage.
Ich selbst bin Coach und habe ein Arbeitszimmer dafür. Meine tschechische Freundin, die mich ab und zu besucht, macht Wellness Massage für Frauen (Qualifikation hat sie in Tschechien gemacht). Sie würde sie gerne auch hier anbieten, wenn sie hier ist (alle 3 Monate). Darf ich ihr mein Arbeitszimmer in meiner privaten Mietwohnung dafür zur Verfügung stellen? Wenn nein- darf sie zu Hause vei ihren Klientinnen arbeiten? Wenn ja, wo muss sie sich anmelden?
Ich bedanke mich im voraus für das Schwarmwissen.
LG Veronika
zunächst folgendes: Dein AZ in deiner Privaten Mietwohnung ist (hoffentlich) vom Vermieter als AZ mit Personenverkehr genehmigt, dann gilt dies auch nur für dich. Dann einfach den Vermieter hierzu kontaktieren und es dir schriftlich geben lassen, das er damit einverstanden ist.
Fehlt dies, führt dies zu einer "nicht vertragsgemäßen Nutzung" und kann u.U. eine Kündigung der Wohnung nach sich ziehen...von Versicherung bei Unfällen im Treppenhaus ganz zu schweigen...
Hast du keine Genehmigung deines VM hierfür, solltest du dies schnellstmöglich nachholen, allein schon aus selbstschutz (siehe Kündigung) und auch eine entsprechende Versicherung abschließen / erweitern.
Dies gilt nicht für AZ ohne Publikumsverkehr, denn das ist in der privatnutzung genehmgiungsfrei möglich.
Zu deiner Freundin:
Am besten sollte sie dies (angemeldet und versichert) bei den Kunden zuhause machen.
Wenn schon bei dir im AZ, dann siehe meine obigen ausführungen und auch hier natürlich angemeldet und versichert.
BTW: in eimem reinen Wohngebiet z.B. darf lt. BAuG keine Gewerbsmäßige Ausübung erfolgen;
in vorher genehmigungspflichtigen Ausnahmefällen nur wenn "...das Wohnen nicht wesentlich gestört wird" (ohne Publikumsverkehr etc.)
Im Mischgebiet geht das, sollte aber sauber Baurechtlich angemeldet und siehe obige Ausführung auch vom VM genemigt sein.
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Veronika B. schrieb:
Oha, ist das kompliziert! Vielen lieben Dank für die klare Antwort.
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KGSchuller schrieb:
Hallo Veronika,
zunächst folgendes: Dein AZ in deiner Privaten Mietwohnung ist (hoffentlich) vom Vermieter als AZ mit Personenverkehr genehmigt, dann gilt dies auch nur für dich. Dann einfach den Vermieter hierzu kontaktieren und es dir schriftlich geben lassen, das er damit einverstanden ist.
Fehlt dies, führt dies zu einer "nicht vertragsgemäßen Nutzung" und kann u.U. eine Kündigung der Wohnung nach sich ziehen...von Versicherung bei Unfällen im Treppenhaus ganz zu schweigen...
Hast du keine Genehmigung deines VM hierfür, solltest du dies schnellstmöglich nachholen, allein schon aus selbstschutz (siehe Kündigung) und auch eine entsprechende Versicherung abschließen / erweitern.
Dies gilt nicht für AZ ohne Publikumsverkehr, denn das ist in der privatnutzung genehmgiungsfrei möglich.
Zu deiner Freundin:
Am besten sollte sie dies (angemeldet und versichert) bei den Kunden zuhause machen.
Wenn schon bei dir im AZ, dann siehe meine obigen ausführungen und auch hier natürlich angemeldet und versichert.
BTW: in eimem reinen Wohngebiet z.B. darf lt. BAuG keine Gewerbsmäßige Ausübung erfolgen;
in vorher genehmigungspflichtigen Ausnahmefällen nur wenn "...das Wohnen nicht wesentlich gestört wird" (ohne Publikumsverkehr etc.)
Im Mischgebiet geht das, sollte aber sauber Baurechtlich angemeldet und siehe obige Ausführung auch vom VM genemigt sein.
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