Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
• Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
• Fertigung der
erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung ...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
• Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
• Fertigung der
erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung ...
Wir möchten gerade nicht nur unsere Privatpraxis etwas relaunchen und modernisieren, sondern sind auch dabei alle relevanten Unterlagen/Dokumente im Zusammenhang mit Patienten einmal durchzugehen - da wollte ich fragen, was ihr bei einem NEU-Patienten alles an Dokumenten unterzeichnen (ausfüllen) lasst, bei uns wären das:
- Honorarvertrag (Privatpatient)
- Patientenerklärung
- Datenschutzerklärung
- Anamnesebogen
Habt ihr noch mehr?
Danke und viele Grüße, Uli
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UliBulli schrieb:
Hallo Kollegen!
Wir möchten gerade nicht nur unsere Privatpraxis etwas relaunchen und modernisieren, sondern sind auch dabei alle relevanten Unterlagen/Dokumente im Zusammenhang mit Patienten einmal durchzugehen - da wollte ich fragen, was ihr bei einem NEU-Patienten alles an Dokumenten unterzeichnen (ausfüllen) lasst, bei uns wären das:
- Honorarvertrag (Privatpatient)
- Patientenerklärung
- Datenschutzerklärung
- Anamnesebogen
Habt ihr noch mehr?
Danke und viele Grüße, Uli
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UliBulli schrieb:
Sorry..Schreibfehler "Patientenaufklärung" sollte es heißen...
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Halbtitan schrieb:
Was ist eine Patientenerklärung also was rechnest du da rein?
Sonst wird ein ein Glückwunsch zum 100 Geburtstagsanruf mal schnell ein Verstoß gegen den Datenschutz und das Wettberwerbsrecht.
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UliBulli schrieb:
Danke, guter Hinweis!
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Halbtitan schrieb:
Schreib auf jeden Fall noch irgendwo mit rein, dass der Patient zustimmt, dass du ihn telephonisch/postalisch/elektronisch nach Behandlungsende kontaktieren darfst.
Sonst wird ein ein Glückwunsch zum 100 Geburtstagsanruf mal schnell ein Verstoß gegen den Datenschutz und das Wettberwerbsrecht.
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