Ihre Aufgaben:
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
Terminplanung mit Theorg
Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
Patientenorientiertheit
Selbständiges, flexibles und
eigenverantwortliches Arbeiten
Was wir bieten:
eine anspruchsvolle und attraktive
Tätigkeit
unbefristetes Arbeitsverhältnis
angenehmes Arbeitsklima
regelmäßige Teambesprechungen
angemessene Ver...
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
Terminplanung mit Theorg
Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
Patientenorientiertheit
Selbständiges, flexibles und
eigenverantwortliches Arbeiten
Was wir bieten:
eine anspruchsvolle und attraktive
Tätigkeit
unbefristetes Arbeitsverhältnis
angenehmes Arbeitsklima
regelmäßige Teambesprechungen
angemessene Ver...
jetzt hats mich mal erwischt und ich bin auf dem Heimweg von der Arbeit auf Eis verunglückt und werd einige Wochen ausfallen.
Da ich noch nie solange arbeitsunfähig war und auch noch nie BG-Fall möcht ich einfach wissen: zahlt meine Chefin den Lohn weiter oder die BG oder beide zusammen. (Ich schätze meine Chefin einfach sehr und möcht mal wissen, was sie das alles kostet)
Danke, Eva
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Eva D. schrieb:
Hey Leute,
jetzt hats mich mal erwischt und ich bin auf dem Heimweg von der Arbeit auf Eis verunglückt und werd einige Wochen ausfallen.
Da ich noch nie solange arbeitsunfähig war und auch noch nie BG-Fall möcht ich einfach wissen: zahlt meine Chefin den Lohn weiter oder die BG oder beide zusammen. (Ich schätze meine Chefin einfach sehr und möcht mal wissen, was sie das alles kostet)
Danke, Eva
Für deine Arbeitgeberin fallen die üblichen 6 Wochen Lohnfortzahlungspflicht an, das heißt, so lange zahlt sie dein übliches Gehalt mit allen zusätzlichen Arbeitgeberanteilen. Danach würdest du das Verletztengeld (80%) bekommen, was von der Krankenkasse ausgezahlt, dann aber von der BG geleistet wird. Auch werden selbstverstlich notwendige Kranken- und Rehabehandlungen von der BG übernommen.
Interessant für deine Chefin wäre, ob dein Unfall auf das Verschulden eines Dritten zurückzuführen ist - ob also beispielsweise bei dir der Winterdienst nicht ausreichend erledigt wurde. In diesem Fall müsste der Dritte die Gehaltskosten zurückerstatten.
Was der Arbeitgeber meist noch erhält ist die Leistung der Umlageversicherung U1: der Arbeitgeber zahlt regelmäßig in eine Versicherung ein paar Prozent deines Gehalts ein, um dann im Krankheitsfall üblicherweise zwischen 50 und 80 Prozent deines Bruttogehalts (ohne Arbeitgeberanteile) wieder zurück zu bekommen.
Bei den Kosten für deine Chefin darf aber auf alle Fälle auch nicht der Umsatzverlust vergessen werden, der ja nochmal das Dreifache des Gehalts ausmacht, wenn ihr in der Praxis eine gute Auslastung habt.
Zusammengerechnet kommt ein Monatsverlust von vielleicht 8.000,- bis 10.000,- Euro heraus, von dem dann durch die Zahlung der Umlageversicherung so 1.500,- bis 2.000,- wieder abgemildert werden.
Aber: Unfälle und Krankheiten passieren und als Arbeitgeber gehört das zum wirtschaftlichen Risiko und muss immer mit einkalkuliert werden. Mache dir also deshalb keinen Kopf über die finanzielle Belastung deiner Chefin - außer du hast großen Bockmist bei dem Unfall getrieben... :stuck_out_tongue_winking_eye:
Gruß
Nora
Gefällt mir
Jetzt weiß ich Bescheid. Der Umsatzverlust ist Gottseidank nicht so hoch, weil ich sehr weniger als Vollzeit arbeite.
Schönen Abend und sichere Wege allerseits, wünscht Eva
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Eva D. schrieb:
Danke Nora für die guten Wünsche und diese umfassende Information!
Jetzt weiß ich Bescheid. Der Umsatzverlust ist Gottseidank nicht so hoch, weil ich sehr weniger als Vollzeit arbeite.
Schönen Abend und sichere Wege allerseits, wünscht Eva
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Nora Weber schrieb:
Vorab: dir Eva eine gute und vollständige Genesung!
Für deine Arbeitgeberin fallen die üblichen 6 Wochen Lohnfortzahlungspflicht an, das heißt, so lange zahlt sie dein übliches Gehalt mit allen zusätzlichen Arbeitgeberanteilen. Danach würdest du das Verletztengeld (80%) bekommen, was von der Krankenkasse ausgezahlt, dann aber von der BG geleistet wird. Auch werden selbstverstlich notwendige Kranken- und Rehabehandlungen von der BG übernommen.
Interessant für deine Chefin wäre, ob dein Unfall auf das Verschulden eines Dritten zurückzuführen ist - ob also beispielsweise bei dir der Winterdienst nicht ausreichend erledigt wurde. In diesem Fall müsste der Dritte die Gehaltskosten zurückerstatten.
Was der Arbeitgeber meist noch erhält ist die Leistung der Umlageversicherung U1: der Arbeitgeber zahlt regelmäßig in eine Versicherung ein paar Prozent deines Gehalts ein, um dann im Krankheitsfall üblicherweise zwischen 50 und 80 Prozent deines Bruttogehalts (ohne Arbeitgeberanteile) wieder zurück zu bekommen.
Bei den Kosten für deine Chefin darf aber auf alle Fälle auch nicht der Umsatzverlust vergessen werden, der ja nochmal das Dreifache des Gehalts ausmacht, wenn ihr in der Praxis eine gute Auslastung habt.
Zusammengerechnet kommt ein Monatsverlust von vielleicht 8.000,- bis 10.000,- Euro heraus, von dem dann durch die Zahlung der Umlageversicherung so 1.500,- bis 2.000,- wieder abgemildert werden.
Aber: Unfälle und Krankheiten passieren und als Arbeitgeber gehört das zum wirtschaftlichen Risiko und muss immer mit einkalkuliert werden. Mache dir also deshalb keinen Kopf über die finanzielle Belastung deiner Chefin - außer du hast großen Bockmist bei dem Unfall getrieben... :stuck_out_tongue_winking_eye:
Gruß
Nora
Mein Profilbild bearbeiten