Wir suchen zum nächst möglichen
Zeitpunkt (bspw. 1.3.2025 oder
später) einen Physiotherapeut
(m/w/d) und/oder einen Masseur und
medizinischen Bademeister (m/w/d)
in Voll- oder Teilzeit für unsere
Hamburger und Wedeler Praxen.
Bei uns sind auch gern
Berufseinsteiger herzlich
willkommen, die wir gern auch bei
den anstehenden Fortbildungen
unterstützen (finanziell,
Sonderurlaub, Einstiegsgeschenk).
Wir bieten:
a.) ein engagiertes,
multiprofessionelles und offenes
Team (es wird durch int...
Zeitpunkt (bspw. 1.3.2025 oder
später) einen Physiotherapeut
(m/w/d) und/oder einen Masseur und
medizinischen Bademeister (m/w/d)
in Voll- oder Teilzeit für unsere
Hamburger und Wedeler Praxen.
Bei uns sind auch gern
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jetzt hats mich mal erwischt und ich bin auf dem Heimweg von der Arbeit auf Eis verunglückt und werd einige Wochen ausfallen.
Da ich noch nie solange arbeitsunfähig war und auch noch nie BG-Fall möcht ich einfach wissen: zahlt meine Chefin den Lohn weiter oder die BG oder beide zusammen. (Ich schätze meine Chefin einfach sehr und möcht mal wissen, was sie das alles kostet)
Danke, Eva
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Eva D. schrieb:
jetzt hats mich mal erwischt und ich bin auf dem Heimweg von der Arbeit auf Eis verunglückt und werd einige Wochen ausfallen.
Da ich noch nie solange arbeitsunfähig war und auch noch nie BG-Fall möcht ich einfach wissen: zahlt meine Chefin den Lohn weiter oder die BG oder beide zusammen. (Ich schätze meine Chefin einfach sehr und möcht mal wissen, was sie das alles kostet)
Danke, Eva
Für deine Arbeitgeberin fallen die üblichen 6 Wochen Lohnfortzahlungspflicht an, das heißt, so lange zahlt sie dein übliches Gehalt mit allen zusätzlichen Arbeitgeberanteilen. Danach würdest du das Verletztengeld (80%) bekommen, was von der Krankenkasse ausgezahlt, dann aber von der BG geleistet wird. Auch werden selbstverstlich notwendige Kranken- und Rehabehandlungen von der BG übernommen.
Interessant für deine Chefin wäre, ob dein Unfall auf das Verschulden eines Dritten zurückzuführen ist - ob also beispielsweise bei dir der Winterdienst nicht ausreichend erledigt wurde. In diesem Fall müsste der Dritte die Gehaltskosten zurückerstatten.
Was der Arbeitgeber meist noch erhält ist die Leistung der Umlageversicherung U1: der Arbeitgeber zahlt regelmäßig in eine Versicherung ein paar Prozent deines Gehalts ein, um dann im Krankheitsfall üblicherweise zwischen 50 und 80 Prozent deines Bruttogehalts (ohne Arbeitgeberanteile) wieder zurück zu bekommen.
Bei den Kosten für deine Chefin darf aber auf alle Fälle auch nicht der Umsatzverlust vergessen werden, der ja nochmal das Dreifache des Gehalts ausmacht, wenn ihr in der Praxis eine gute Auslastung habt.
Zusammengerechnet kommt ein Monatsverlust von vielleicht 8.000,- bis 10.000,- Euro heraus, von dem dann durch die Zahlung der Umlageversicherung so 1.500,- bis 2.000,- wieder abgemildert werden.
Aber: Unfälle und Krankheiten passieren und als Arbeitgeber gehört das zum wirtschaftlichen Risiko und muss immer mit einkalkuliert werden. Mache dir also deshalb keinen Kopf über die finanzielle Belastung deiner Chefin - außer du hast großen Bockmist bei dem Unfall getrieben... :stuck_out_tongue_winking_eye:
Gruß
Nora
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Jetzt weiß ich Bescheid. Der Umsatzverlust ist Gottseidank nicht so hoch, weil ich sehr weniger als Vollzeit arbeite.
Schönen Abend und sichere Wege allerseits, wünscht Eva
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Eva D. schrieb:
Jetzt weiß ich Bescheid. Der Umsatzverlust ist Gottseidank nicht so hoch, weil ich sehr weniger als Vollzeit arbeite.
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Nora Weber schrieb:
Für deine Arbeitgeberin fallen die üblichen 6 Wochen Lohnfortzahlungspflicht an, das heißt, so lange zahlt sie dein übliches Gehalt mit allen zusätzlichen Arbeitgeberanteilen. Danach würdest du das Verletztengeld (80%) bekommen, was von der Krankenkasse ausgezahlt, dann aber von der BG geleistet wird. Auch werden selbstverstlich notwendige Kranken- und Rehabehandlungen von der BG übernommen.
Interessant für deine Chefin wäre, ob dein Unfall auf das Verschulden eines Dritten zurückzuführen ist - ob also beispielsweise bei dir der Winterdienst nicht ausreichend erledigt wurde. In diesem Fall müsste der Dritte die Gehaltskosten zurückerstatten.
Was der Arbeitgeber meist noch erhält ist die Leistung der Umlageversicherung U1: der Arbeitgeber zahlt regelmäßig in eine Versicherung ein paar Prozent deines Gehalts ein, um dann im Krankheitsfall üblicherweise zwischen 50 und 80 Prozent deines Bruttogehalts (ohne Arbeitgeberanteile) wieder zurück zu bekommen.
Bei den Kosten für deine Chefin darf aber auf alle Fälle auch nicht der Umsatzverlust vergessen werden, der ja nochmal das Dreifache des Gehalts ausmacht, wenn ihr in der Praxis eine gute Auslastung habt.
Zusammengerechnet kommt ein Monatsverlust von vielleicht 8.000,- bis 10.000,- Euro heraus, von dem dann durch die Zahlung der Umlageversicherung so 1.500,- bis 2.000,- wieder abgemildert werden.
Aber: Unfälle und Krankheiten passieren und als Arbeitgeber gehört das zum wirtschaftlichen Risiko und muss immer mit einkalkuliert werden. Mache dir also deshalb keinen Kopf über die finanzielle Belastung deiner Chefin - außer du hast großen Bockmist bei dem Unfall getrieben... :stuck_out_tongue_winking_eye:
Gruß
Nora
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