Unsere Praxis freut sich auf eine
Bewerbung als Vollzeitkraft oder
Teilzeitkraft. Auch
Wiedereinsteigerinnen oder
Wiedereinsteiger, sowie
Berufsanfänger und Bewerber aller
Altersklassen sind herzlich
willkommen. Die Stelle kann sofort
oder später angetreten werden.
Wir bieten:
- Gute Bezahlung
- Sehr gutes Betriebsklima
- Selbständiges Arbeiten
- Gestalterischen Spielraum
- Freistellung zur Wahrnehmung von
internen und externen Fort- und
Weiterbildungen
- Fortbildungen werden bezahlt
...
Bewerbung als Vollzeitkraft oder
Teilzeitkraft. Auch
Wiedereinsteigerinnen oder
Wiedereinsteiger, sowie
Berufsanfänger und Bewerber aller
Altersklassen sind herzlich
willkommen. Die Stelle kann sofort
oder später angetreten werden.
Wir bieten:
- Gute Bezahlung
- Sehr gutes Betriebsklima
- Selbständiges Arbeiten
- Gestalterischen Spielraum
- Freistellung zur Wahrnehmung von
internen und externen Fort- und
Weiterbildungen
- Fortbildungen werden bezahlt
...
Könnte mir jemand sagen, wie es in der Wirklichkeit mit Wc im Praxis aussieht. Wenn ein Mitarbeiter gibt. muss man doch 2 Toiletten haben für die Kassenzulassung. Gibt es irgendwelchen Vorschriften ob die Tür 90cm breit sein müssen (Rollstuhlpatienten).
Vielen Dank !!!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Könnte mir jemand sagen, wie es in der Wirklichkeit mit Wc im Praxis aussieht. Wenn ein Mitarbeiter gibt. muss man doch 2 Toiletten haben für die Kassenzulassung. Gibt es irgendwelchen Vorschriften ob die Tür 90cm breit sein müssen (Rollstuhlpatienten).
Vielen Dank !!!
Bezüglich Rollstuhlpatienten steht in Ziffer 8.3:
Hier steht die Formulierung "soll" für eine dringliche Empfehlung - aber keine Mindestvoraussetzung.
Für bis zu neun Mitarbeitern gilt laut Arbeitsstättenverordnung, dass eine Toilette ausreichend ist.
Ob in deinem Ort eine Bauordnung gilt, die weitere Auflagen vorgibt, ist mir nicht bekannt - aber sicher nicht üblich.
Gruß
Nora
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Bojo schrieb:
Bei uns hat die BG die 2. Toilette verlangt, eine für Pat., eine für die Mitarbeiter.
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Nora Weber schrieb:
Für die Kassenzulassung gelten die Zulassungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes. Dort findet man unter der Ziffer 8.5 zur Toilette den Hinweis, dass eine "Toilette mit Handwaschbecken und Möglichkeit zur Handdesinfektion" vorhanden sein muss. Nichts von einer zweiten Toilette oder zu einer vorgegebenen Türbreite.
Die Praxis sowie im erforderlichen Umfang auch die Behandlungsräume sollen behindertengerecht zugänglich sein, um insbesondere Gehbehinderten und Behinderten im Rollstuhl einen Zugang ohne fremde Hilfe zu ermöglichen.
Bezüglich Rollstuhlpatienten steht in Ziffer 8.3:
Hier steht die Formulierung "soll" für eine dringliche Empfehlung - aber keine Mindestvoraussetzung.
Für bis zu neun Mitarbeitern gilt laut Arbeitsstättenverordnung, dass eine Toilette ausreichend ist.
Ob in deinem Ort eine Bauordnung gilt, die weitere Auflagen vorgibt, ist mir nicht bekannt - aber sicher nicht üblich.
Gruß
Nora
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Tempelritter schrieb:
Für die GKV Zulassung 1 Toi, für die BG 2 Toi, für das Bauamt noch eine barierrefreie Toi.
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