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Jörg Jüttemann
13.12.2013 21:30
Liebe Kollegen,

Da ist uns was durchgerutscht , haben einen Patienten mit M. Bechterew, ich ging davon aus weil die Kasse auf eine Genehmigung verzichtet ( V.a.d.R) kann ich jedes Rz einfach einreichen und gut. Weit gefehlt jetzt musste ich Gestellen das diese Diagnose immer erst den Regelfall auslösen soll. Das war laut Verordnung aber nicht so also immer V.a.d.R . Bisher ging alles gut....
Will aber in Zukunft keine Fehler machen. Helft mir und fällt das auf?

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Liebe Kollegen, Da ist uns was durchgerutscht , haben einen Patienten mit M. Bechterew, ich ging davon aus weil die Kasse auf eine Genehmigung verzichtet ( V.a.d.R) kann ich jedes Rz einfach einreichen und gut. Weit gefehlt jetzt musste ich Gestellen das diese Diagnose immer erst den Regelfall auslösen soll. Das war laut Verordnung aber nicht so also immer V.a.d.R . Bisher ging alles gut.... Will aber in Zukunft keine Fehler machen. Helft mir und fällt das auf?
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Jörg Jüttemann schrieb:

Liebe Kollegen,

Da ist uns was durchgerutscht , haben einen Patienten mit M. Bechterew, ich ging davon aus weil die Kasse auf eine Genehmigung verzichtet ( V.a.d.R) kann ich jedes Rz einfach einreichen und gut. Weit gefehlt jetzt musste ich Gestellen das diese Diagnose immer erst den Regelfall auslösen soll. Das war laut Verordnung aber nicht so also immer V.a.d.R . Bisher ging alles gut....
Will aber in Zukunft keine Fehler machen. Helft mir und fällt das auf?

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Frank Sommer
14.12.2013 07:39
Das fällt der Kasse auf. War der Patient vorher in einer anderen Praxis? Sowas musst du nicht prüfen. Ich würde das nicht hinterfragen, wenn ein neuer Patient in unsere Praxis kommt.

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Das fällt der Kasse auf. War der Patient vorher in einer anderen Praxis? Sowas musst du nicht prüfen. Ich würde das nicht hinterfragen, wenn ein neuer Patient in unsere Praxis kommt.
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Jörg Jüttemann
14.12.2013 09:11
Der kommt schon seit Jahren....
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Der kommt schon seit Jahren....
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Jörg Jüttemann schrieb:

Der kommt schon seit Jahren....

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Xela
14.12.2013 11:14
Die Diskussion hatten wir hier.

https://www.physio.de/forum/abrechnung/erstverordnung-als-adr-geht-das-/8/157181/157181

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Die Diskussion hatten wir hier. http://physio.de/forum/abrechnung/erstverordnung-als-adr-geht-das-/8/157181/157181
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Xela schrieb:

Die Diskussion hatten wir hier.

https://www.physio.de/forum/abrechnung/erstverordnung-als-adr-geht-das-/8/157181/157181

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Frank Sommer schrieb:

Das fällt der Kasse auf. War der Patient vorher in einer anderen Praxis? Sowas musst du nicht prüfen. Ich würde das nicht hinterfragen, wenn ein neuer Patient in unsere Praxis kommt.

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Shakespeare
14.12.2013 11:25
Da der Patient schon "seit Jahren" zu euch kommt ist die Behandlung ja mittlerweile in jedem Fall "a.d.R.". Den Regelfall kann man nicht rückwirkend durchführen. Ob es möglich wäre die ersten 3 Verordnungen, die ja als Erst- und Folgeverordnungen hätten ausgestellt werden müssen zu kürzen halte ich für zweifelhaft. Wenn der Patient vor einigen Jahren mit einer a.d.R.-Vo zu euch gekommen ist, war es ja für Euch nicht zumutbar zu überprüfen ob er zuvor schon woanders den Regelfall durchlaufen hat. Es war also korrekt die Verordnung so anzunehmen und durchzuführen. Da die Kasse das auch so sieht, hat sie euch die Behandlung ja auch vergütet. Gruß S.

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Da der Patient schon "seit Jahren" zu euch kommt ist die Behandlung ja mittlerweile in jedem Fall "a.d.R.". Den Regelfall kann man nicht rückwirkend durchführen. Ob es möglich wäre die ersten 3 Verordnungen, die ja als Erst- und Folgeverordnungen hätten ausgestellt werden müssen zu kürzen halte ich für zweifelhaft. Wenn der Patient vor einigen Jahren mit einer a.d.R.-Vo zu euch gekommen ist, war es ja für Euch nicht zumutbar zu überprüfen ob er zuvor schon woanders den Regelfall durchlaufen hat. Es war also korrekt die Verordnung so anzunehmen und durchzuführen. Da die Kasse das auch so sieht, hat sie euch die Behandlung ja auch vergütet. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

Da der Patient schon "seit Jahren" zu euch kommt ist die Behandlung ja mittlerweile in jedem Fall "a.d.R.". Den Regelfall kann man nicht rückwirkend durchführen. Ob es möglich wäre die ersten 3 Verordnungen, die ja als Erst- und Folgeverordnungen hätten ausgestellt werden müssen zu kürzen halte ich für zweifelhaft. Wenn der Patient vor einigen Jahren mit einer a.d.R.-Vo zu euch gekommen ist, war es ja für Euch nicht zumutbar zu überprüfen ob er zuvor schon woanders den Regelfall durchlaufen hat. Es war also korrekt die Verordnung so anzunehmen und durchzuführen. Da die Kasse das auch so sieht, hat sie euch die Behandlung ja auch vergütet. Gruß S.

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eMKa
14.12.2013 15:26
der patient kommt schon seit jahren zu euch - schon immer mit der diagnose bechterew ? - oder ist die diagnose "neu" ? dann muss der patient den regelfall durchlaufen

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der patient kommt schon seit jahren zu euch - schon immer mit der diagnose bechterew ? - oder ist die diagnose "neu" ? dann muss der patient den regelfall durchlaufen
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Jörg Jüttemann
16.12.2013 07:41
Hallo emka,

Nein Diagnose M. Bechterew ist immer gleich. Ich dachte nur weil die Diagnose nicht in der Anlage 2 zu finden ist, muss jedesmal nach einer V.a.d.R. wieder der Regelfall durchlaufen werden.


Liebe Grüße aus Hessen nach Hessen

P.S. Ich bin mittlerweile schon pauschal mit einem schlechten Gefühl bei jedem GKV Patienten dabei weil man Angst haben muss irgendwas falsch zu machen.

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Hallo emka, Nein Diagnose M. Bechterew ist immer gleich. Ich dachte nur weil die Diagnose nicht in der Anlage 2 zu finden ist, muss jedesmal nach einer V.a.d.R. wieder der Regelfall durchlaufen werden. Liebe Grüße aus Hessen nach Hessen P.S. Ich bin mittlerweile schon pauschal mit einem schlechten Gefühl bei jedem GKV Patienten dabei weil man Angst haben muss irgendwas falsch zu machen.
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Jörg Jüttemann schrieb:

Hallo emka,

Nein Diagnose M. Bechterew ist immer gleich. Ich dachte nur weil die Diagnose nicht in der Anlage 2 zu finden ist, muss jedesmal nach einer V.a.d.R. wieder der Regelfall durchlaufen werden.


Liebe Grüße aus Hessen nach Hessen

P.S. Ich bin mittlerweile schon pauschal mit einem schlechten Gefühl bei jedem GKV Patienten dabei weil man Angst haben muss irgendwas falsch zu machen.

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Ruhrpottvelosoph
16.12.2013 08:01

> muss jedesmal nach einer V.a.d.R. wieder der Regelfall durchlaufen
> werden.
wenn nicht 12 Wochen Pause gemacht wird, ist die nächste Behandlungsserie wieder als V.a.d.R. auszustellen

LG
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> muss jedesmal nach einer V.a.d.R. wieder der Regelfall durchlaufen > werden. wenn nicht 12 Wochen Pause gemacht wird, ist die nächste Behandlungsserie wieder als V.a.d.R. auszustellen LG
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Ruhrpottvelosoph schrieb:


> muss jedesmal nach einer V.a.d.R. wieder der Regelfall durchlaufen
> werden.
wenn nicht 12 Wochen Pause gemacht wird, ist die nächste Behandlungsserie wieder als V.a.d.R. auszustellen

LG

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morpheus-06
16.12.2013 08:22
du solltest dich mal intensiv mit den HMR, HMK und RV beschäftigen. Dann läufst du nicht so schnell Gefahr etwas fasch zu machen.

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du solltest dich mal intensiv mit den HMR, HMK und RV beschäftigen. Dann läufst du nicht so schnell Gefahr etwas fasch zu machen.
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morpheus-06 schrieb:

du solltest dich mal intensiv mit den HMR, HMK und RV beschäftigen. Dann läufst du nicht so schnell Gefahr etwas fasch zu machen.

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eMKa schrieb:

der patient kommt schon seit jahren zu euch - schon immer mit der diagnose bechterew ? - oder ist die diagnose "neu" ? dann muss der patient den regelfall durchlaufen



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