Die Physio Company in Tegel sucht
umgehend eine/n neue/n
Ergotherapeuten/in vorzugsweise in
Vollzeit. Sie finden bei uns ein
junges, freundliches und
hochmotiviertes Team und gute
Möglichkeiten Ihr fachliches
Können bei uns auszuleben. Sie
arbeiten Hand in Hand mit der
Physiotherapie und der
medizinischen Fitness. Faire
Bezahlung und diverse
Weiterbildungsmöglichkeiten sind
selbstverständlich. Wir würden
uns über Ihre Bewerbung freuen.
Entweder schriftlich an Physio
Company Tegel, Berline...
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Die Darstellung einer prozentualen Erhöhung scheint gar nicht möglich. Wie wird hier die Ein- oder Nichteinhaltung der Grundlohnsummenanbindung überprüft?
Beispiel aus dem Werk:
§ 1
1. Die als Anlage beigefügte Preisliste gilt ab 1.Februar 2015 für die nachfolgenden Krankenkassen ......
oder
§ 4
1. Die Preisvereinbarung nach § 125 Absatz 2 SGB V tritt am 1. Februar 2015 in Kraft.
2. Für ärztliche Verordnungen bis zum 31. März 2015 richten sich die Höchstpreise und die Zuzahlungen für die verordneten Heilmittel nach der bisherigen Preisvereinbarung vom 16. Januar 2014.
3. Die ab 1. Februar 2015 gültigen Preise finden Anwendung für alle ärztlichen Verordnungen nach dem 31. März 2015.
Verbindliche Hinweise
7. Der Zugelassene hat die vom Versicherten gemäß § 32 Abs. 2 SGB V zu leistende Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten und 10,00 Euro je Verordnung einzuziehen und mit dem Vergütungsanspruch gegenüber den Krankenkassen zu verrechnen.
Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Zugelassenen nicht, hat die Krankenkasse die Zuzahlung einzuziehen (§ 43 b SGB V).
Man beachte:
Teilweise sind betroffene Rezepte bereits abgerechnet. Wer trägt nun den Aufwand für gesetzkonformes Verhalten?
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Problem beschreiben
mocca schrieb:
Auszüge aus der neuen Vergütungsvereinbarung mit Regionalkassen in BW (außer AOK)
Die Darstellung einer prozentualen Erhöhung scheint gar nicht möglich. Wie wird hier die Ein- oder Nichteinhaltung der Grundlohnsummenanbindung überprüft?
Beispiel aus dem Werk:
§ 1
1. Die als Anlage beigefügte Preisliste gilt ab 1.Februar 2015 für die nachfolgenden Krankenkassen ......
oder
§ 4
1. Die Preisvereinbarung nach § 125 Absatz 2 SGB V tritt am 1. Februar 2015 in Kraft.
2. Für ärztliche Verordnungen bis zum 31. März 2015 richten sich die Höchstpreise und die Zuzahlungen für die verordneten Heilmittel nach der bisherigen Preisvereinbarung vom 16. Januar 2014.
3. Die ab 1. Februar 2015 gültigen Preise finden Anwendung für alle ärztlichen Verordnungen nach dem 31. März 2015.
Verbindliche Hinweise
7. Der Zugelassene hat die vom Versicherten gemäß § 32 Abs. 2 SGB V zu leistende Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten und 10,00 Euro je Verordnung einzuziehen und mit dem Vergütungsanspruch gegenüber den Krankenkassen zu verrechnen.
Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Zugelassenen nicht, hat die Krankenkasse die Zuzahlung einzuziehen (§ 43 b SGB V).
Man beachte:
Teilweise sind betroffene Rezepte bereits abgerechnet. Wer trägt nun den Aufwand für gesetzkonformes Verhalten?
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Lässt sich der Rechenweg zu den von dir genannten 2,4% nachvollziehen?
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mocca schrieb:
es wäre schön, wenn ich mich irren würde. Weil so gestaltet wäre es doch Kasperletheater.
Lässt sich der Rechenweg zu den von dir genannten 2,4% nachvollziehen?
Mitglieder bekommen die Preisliste zugesendet, die strukturell errechneten Preiserhöhungen dargestellt. Das macht dann bereinigt 2,4 %.
Wenn du ein Interesse hast selbst Preise zu verhandeln, was wir dir ja geraten haben, kannst du selbst ein Kasperletheater inszenieren.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Indem Nichtmitglieder sich die alte Preisliste nehmen, die neuen Preise gegenüberstellen und die Differenz errechnen, nicht zu vergessen die Monate die angerechnet werden. Kostet Zeit aber wenn jemand Langweile hat kann er sich alle Preis ein eine Exel eintragen, Formel dazu, fertig.
Mitglieder bekommen die Preisliste zugesendet, die strukturell errechneten Preiserhöhungen dargestellt. Das macht dann bereinigt 2,4 %.
Wenn du ein Interesse hast selbst Preise zu verhandeln, was wir dir ja geraten haben, kannst du selbst ein Kasperletheater inszenieren.
stefan 302
Und der brave Stefan glaubt es, egal wie es verkauft wird.
Vermutlich "meinen" alle den selben Abschluss.
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mocca schrieb:
Der ZVk spricht von 2,9% Erhöhungsvolumen. Der IFK vermeidet %-Angaben. Die 2,4% kommen wohl vom VPT. Vom VDB habe ich noch keine Info.
Und der brave Stefan glaubt es, egal wie es verkauft wird.
Vermutlich "meinen" alle den selben Abschluss.
2,4% breinigt. Punkt
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
der brave stefan hat mit seiner Geschäftstelle gesprochen und selbst auch errechnet.
2,4% breinigt. Punkt
stefan 302
Es betrifft zwar BW, könnte aber doch auch für Zugelassene anderer Bundesländer informativ sein. Zeigt der Abschluss doch wie unterschiedlich die Ergebnisse der Verhandlungen sein können, obwohl es die gleichen Vereine sind, die da mit den Kassen dielen.
Da wird doch der Witz vom OST-WESTAngleich deutlich. Es gibt doch nicht einmal einen WEST-WEST-Angleich.
Die Mär von der beabsichtigten Gleich-/Besserstellung von Zertifikatspositionen ist ebenso erkennbar.
Eine kleine Auswahl:
Position/Vergüt. alt/neu/%-Steigerung/€-Minutenwert neu
KG(X 05 01)/€ 15,56/€ 16,03/+3,02%/€ 1,07 (Diese Position entspricht im Grunde der Berufsanfänger Leistungs-Bewertung)
MLD 60(X 02 02)/€ 36,62/€ 36,62/0%/€ 0,61 (Zertifikatsposition)
KGN(X 07 10-12)/€ 21,56/€ 22,21/+3,01%/€ 0,89 (Zertfikatsposition)
Viele Pos. erfuhren keine Erhöhung. Die Auswirkung der Zeitverschiebung beim in Kraft treten ist unberücksichtigt.
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mocca schrieb:
Vielleicht nun einmal ein paar Zahlen zu den Preisen/Veränderungen aus diesem Werk.
Es betrifft zwar BW, könnte aber doch auch für Zugelassene anderer Bundesländer informativ sein. Zeigt der Abschluss doch wie unterschiedlich die Ergebnisse der Verhandlungen sein können, obwohl es die gleichen Vereine sind, die da mit den Kassen dielen.
Da wird doch der Witz vom OST-WESTAngleich deutlich. Es gibt doch nicht einmal einen WEST-WEST-Angleich.
Die Mär von der beabsichtigten Gleich-/Besserstellung von Zertifikatspositionen ist ebenso erkennbar.
Eine kleine Auswahl:
Position/Vergüt. alt/neu/%-Steigerung/€-Minutenwert neu
KG(X 05 01)/€ 15,56/€ 16,03/+3,02%/€ 1,07 (Diese Position entspricht im Grunde der Berufsanfänger Leistungs-Bewertung)
MLD 60(X 02 02)/€ 36,62/€ 36,62/0%/€ 0,61 (Zertifikatsposition)
KGN(X 07 10-12)/€ 21,56/€ 22,21/+3,01%/€ 0,89 (Zertfikatsposition)
Viele Pos. erfuhren keine Erhöhung. Die Auswirkung der Zeitverschiebung beim in Kraft treten ist unberücksichtigt.
Vielleicht muss das dann ins Verhältnis gesetzt werden um zu wissen, wie hoch man "reingehen" kann.
Vielleicht hat man eine Prozentsumme an Erhöhung die dann verteilt auf alle Positionen werden oder eben nur STRUKTURELL :unamused:
Wenn das dann alles beachtet wird, kann man Berechnungen erstellen und diese dann ins Verhältnis setzen.
Ein bisschen Mathematik/Statistik und eine gute Aufgabe für die Langeweile...
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Vielleicht hängt das auch mit dem Verordnungsvolumen einzelner Positionen zusammen :sunglasses:
Vielleicht muss das dann ins Verhältnis gesetzt werden um zu wissen, wie hoch man "reingehen" kann.
Vielleicht hat man eine Prozentsumme an Erhöhung die dann verteilt auf alle Positionen werden oder eben nur STRUKTURELL :unamused:
Wenn das dann alles beachtet wird, kann man Berechnungen erstellen und diese dann ins Verhältnis setzen.
Ein bisschen Mathematik/Statistik und eine gute Aufgabe für die Langeweile...
stefan 302
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Wonderwoman schrieb:
öhm... was hat das denn mit Statistik zu tun? :innocent:
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Wonderwoman schrieb:
Sag ich ja... wer noch MLD macht, der hat selbst Schuld. :point_up:
öhm... was hat das denn mit Statistik zu tun? :innocent:
Ne ganze Menge
Hier wird z.B. die Statistik wiedergegeben. Link
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Wonderwoman schrieb am 28.4.15 19:03:
öhm... was hat das denn mit Statistik zu tun? :innocent:
Ne ganze Menge
Hier wird z.B. die Statistik wiedergegeben. Link
stefan 302
Wer macht hier das Kasperletheater auf?
Weder Verbände noch GKVs geben IHREN Berechnungsschlüssel - sofern realistisch und nachvollziehbar überhaupt vorhanden - preis!
Warum auch, wird das doch jährlich neu so festgelegt oder hingedreht, dass schon bei geringsten Steigerungen eine satte prozentuale Erhöhung dargestellt werden kann, die für Niemanden nachvollziehbar ist.
Mit Mathematik ist alles möglich, das habe ich im Studium gelernt und erlebt - vorausgesetzt man beherrscht sie!
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JHE schrieb:
Wenn da so viele "VIELLEICHTS" drin sind, sei die ernsthafte Frage gestattet, wie hat Stefan302 dann die Rechnung überprüfen konnte?
Wer macht hier das Kasperletheater auf?
Weder Verbände noch GKVs geben IHREN Berechnungsschlüssel - sofern realistisch und nachvollziehbar überhaupt vorhanden - preis!
Warum auch, wird das doch jährlich neu so festgelegt oder hingedreht, dass schon bei geringsten Steigerungen eine satte prozentuale Erhöhung dargestellt werden kann, die für Niemanden nachvollziehbar ist.
Mit Mathematik ist alles möglich, das habe ich im Studium gelernt und erlebt - vorausgesetzt man beherrscht sie!
Falsch, jede Abrechnungsstelle kann die die Zahlen geben, bzw. du bekommst sie sowieso schon.
"...wie hat Stefan302 dann die Rechnung überprüfen konnte?"
Mit einer entsprechenden Exeltabelle, wo ich einmal alles eingepfelgt habe und jetzt nur noch entsprechende Positionen "rückrechnen" muss.
Mathe eben...
"Warum auch, wird das doch jährlich neu so festgelegt oder hingedreht, dass schon bei geringsten Steigerungen eine satte prozentuale Erhöhung dargestellt werden kann, die für Niemanden nachvollziehbar ist. "
Leider zeigt dies Unkenntnis von linearen und strukturellen Erhöhungen, gängige Praxis bei jeder Gebühren-/Leistungserhöhungen.
"Mit Mathematik ist alles möglich, das habe ich im Studium gelernt und erlebt - vorausgesetzt man beherrscht sie!"
Vielleicht warst du auf der falschen Uni? Auf meiner habe ich des sehr gut doziert bekommen....der Rest war Fleiß.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
"Weder Verbände noch GKVs geben IHREN Berechnungsschlüssel - sofern realistisch und nachvollziehbar überhaupt vorhanden - preis! "
Falsch, jede Abrechnungsstelle kann die die Zahlen geben, bzw. du bekommst sie sowieso schon.
"...wie hat Stefan302 dann die Rechnung überprüfen konnte?"
Mit einer entsprechenden Exeltabelle, wo ich einmal alles eingepfelgt habe und jetzt nur noch entsprechende Positionen "rückrechnen" muss.
Mathe eben...
"Warum auch, wird das doch jährlich neu so festgelegt oder hingedreht, dass schon bei geringsten Steigerungen eine satte prozentuale Erhöhung dargestellt werden kann, die für Niemanden nachvollziehbar ist. "
Leider zeigt dies Unkenntnis von linearen und strukturellen Erhöhungen, gängige Praxis bei jeder Gebühren-/Leistungserhöhungen.
"Mit Mathematik ist alles möglich, das habe ich im Studium gelernt und erlebt - vorausgesetzt man beherrscht sie!"
Vielleicht warst du auf der falschen Uni? Auf meiner habe ich des sehr gut doziert bekommen....der Rest war Fleiß.
stefan 302
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Tempelritter schrieb:
Hast du dich hier nicht verschrieben? Die neue Vergütungsliste BKK/IKK/Knappschaft tritt ab dem 01.04.2015 in Kraft. Es ist eine bereinigte Erhöhung um 2,4% für 2015.
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