Stuttgart |
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
UNICUM. Gesundheitszentrum am
Hauptbahnhof oder Killesberg
1. Vollzeit Physiotherapeut (m/w/d)
40h/Woche
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Unsere Praxis liegt im Herzen der
Stuttgarter City, direkt am
Hauptbahnhof und auf dem
Stuttgarter Killesberg. Wir
arbeiten in schönen, hellen
Räumlichkeiten auf über 300qm"
und legen großen Wert auf
hochwertige Therapie, die reg...
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wie handhabt ihr das in der Praxis mit der Wäsche (Laken, Handtücher)? Wir haben an sich alles vor Ort und bitten trotzdem die Patienten Handtücher mitzubringen. Leider hat das wieder stark nachgelassen und wir haben Unmengen an Wäsche. Jetzt kam die Idee auf, dass wir für gestellte Wäsche 2,- Euro erheben, wenn die Handtücher vergessen werden. Was meint ihr?
Viele Grüße!
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Horatio72 schrieb:
Ohne das ich da jetzt eine Lösung anbieten kann: letzten Freitag hatte 12 von 14 Patienten bei mir ihr Handtuch vergessen. Dachte schon ich wäre allein damit.
Alle halbe Jahr wird ein Handtuch liegen gelassen…
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massu schrieb:
@Horatio72 nach der Behandlung falten wir die Handtücher oder Spannlaken der Patienten zusammen und geben es dem Patient in die Hand. Anschließend wird die Bank desinfiziert.
Alle halbe Jahr wird ein Handtuch liegen gelassen…
Die hängen wir fein säuberlich in noch vorhandene FFP2 Masken an die Pinnwand, mit den Initialen drauf...könnte fast ein Adventskalender werden :-)
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tinki schrieb:
@massu Bei uns in der Kindertherapie bleiben öfter Schnuller zurück.
Die hängen wir fein säuberlich in noch vorhandene FFP2 Masken an die Pinnwand, mit den Initialen drauf...könnte fast ein Adventskalender werden :-)
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massu schrieb:
@tinki die etwas andere Deko 😂
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schlumpi22 schrieb:
@Horatio72 ja, so ist es im Moment bei uns auch, trotz Schild und Hinweis auf auf dem Terminzettel ein Handtuch mitzubringen
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schlumpi22 schrieb:
Hallo zusammen,
wie handhabt ihr das in der Praxis mit der Wäsche (Laken, Handtücher)? Wir haben an sich alles vor Ort und bitten trotzdem die Patienten Handtücher mitzubringen. Leider hat das wieder stark nachgelassen und wir haben Unmengen an Wäsche. Jetzt kam die Idee auf, dass wir für gestellte Wäsche 2,- Euro erheben, wenn die Handtücher vergessen werden. Was meint ihr?
Viele Grüße!
Würde ich so machen.
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Kitane schrieb:
Gute Idee. Wir haben auch Unmengen an Wäsche. Das wird richtig teuer.
Würde ich so machen.
Mit GKV Patienten aber nicht - da musst du ein Handtuch stellen.
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Mit GKV Patienten aber nicht - da musst du ein Handtuch stellen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Halbtitan schrieb am 07.11.2023 15:58 Uhr:Kann man mit Selbstzahlern so machen. Wo bitte soll das, deiner Meinung nach, im BRV stehen?
Mit GKV Patienten aber nicht - da musst du ein Handtuch stellen.
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Halbtitan schrieb:
Anlage 1: Leistungsbeschreibung
Und zum anbieten von Warmpackungen bin ich auch nicht verpflichtet. Ich brauche nur ein Gerät für strahlende Wärme.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Halbtitan Nö. Nur bei eine Leistung, nämlich Warmpackung , steht Tücher und Decke. Ich brauche keine Handtücher zu stellen. Ist nirgendwo vorgeschrieben.
Und zum anbieten von Warmpackungen bin ich auch nicht verpflichtet. Ich brauche nur ein Gerät für strahlende Wärme.
Wenn man ein Handtuch verlangt, dann muss man eines stellen.
Das hatte die Themenerstellerin ja als Prämisse gegeben - dass man ein Handtuch verlangt.
Wenn man es verlangt, dann muss man es aber stellen.
Auch schon weil es ja ein Medizinprodukt sein muss. ;)
Ist ja ein Unterlagerungsmaterial und das steht in der Leistungsbeschreibung. ;)
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Halbtitan schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Wenn man ein Handtuch verlangt, dann muss man eines stellen.
Das hatte die Themenerstellerin ja als Prämisse gegeben - dass man ein Handtuch verlangt.
Wenn man es verlangt, dann muss man es aber stellen.
Auch schon weil es ja ein Medizinprodukt sein muss. ;)
Ist ja ein Unterlagerungsmaterial und das steht in der Leistungsbeschreibung. ;)
Und es ist die Rede van "Lagerungsmaterial" nicht "Unterlagerung...". Damit ist nicht ein Handtuch gemeint worauf der Patient sich hinlegen soll, sondern Kissen, Keilen, Rollen und dergleichen sind gemeint. Und verlangen kann ein Patient das erst recht nicht. Das gibt der BRV an keine Stelle vor.
Wie so oft, hast du wirre rechtliche Auffassungen, die kein Holz schneiden. Oder, anders formuliert, weder Hand noch Fuß haben.
Aber, es steht dir selbstverständlich frei, deine Partienten freiwillig ein Handtuch anzubieten. Glücklicherweise muss das aber kein andere PI das machen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Halbtitan Sorry, deine Auffassung ist (mal wieder) absoluter Quatsch. Mit Medizinprodukt hat das nun gar nichts zu tun.
Und es ist die Rede van "Lagerungsmaterial" nicht "Unterlagerung...". Damit ist nicht ein Handtuch gemeint worauf der Patient sich hinlegen soll, sondern Kissen, Keilen, Rollen und dergleichen sind gemeint. Und verlangen kann ein Patient das erst recht nicht. Das gibt der BRV an keine Stelle vor.
Wie so oft, hast du wirre rechtliche Auffassungen, die kein Holz schneiden. Oder, anders formuliert, weder Hand noch Fuß haben.
Aber, es steht dir selbstverständlich frei, deine Partienten freiwillig ein Handtuch anzubieten. Glücklicherweise muss das aber kein andere PI das machen.
Wie gut, dass ich deine Praxis nicht kenne. Bei deiner Rechtsauffassung hätte ich schon so einige letzte Lacher gehabt.
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Halbtitan schrieb:
Ach Lars...
Wie gut, dass ich deine Praxis nicht kenne. Bei deiner Rechtsauffassung hätte ich schon so einige letzte Lacher gehabt.
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holger302 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Du bist immer wieder allwissend köstlich.stuck_out_tongue_winking_eye
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@holger302 Ach, ich gehöre einfach zur Generation, der das Lesen noch mächtig ist. Auch wenn ich mit niederländischem Akzent schreibe.😁
In Zulassungsvoraussetzungen bei Pflichtausstattung steht....Laken, Tücher und geeignetes Lagerungsmaterial(z.b. Kissen,Polster u. Decken)..in ausreichender Menge...
also hat man diese zu stellen....Ist und war doch immer schon so
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stefann34 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij laut GKV-Spitzenverband heisst es
In Zulassungsvoraussetzungen bei Pflichtausstattung steht....Laken, Tücher und geeignetes Lagerungsmaterial(z.b. Kissen,Polster u. Decken)..in ausreichender Menge...
also hat man diese zu stellen....Ist und war doch immer schon so
Noch einmal, Laken und Tücher (nicht Hand- oder Badetücher) sind vorzuhalten wegen den Thermo-Anwendungen oder Decken als Abdeckung z. B. bei einer Lymphdrainage (gegen dem Auskühlen) . Nur dafür steht es in den Richtlinien. Und die ausreichende Menge ergibt sich aus dem Anwendungsspektrum einer Praxis.
Und bevor ihr noch mehr hineinintepretiert: Ich habe fast 20 Jahren lang Praxen für die Kassenzulassung abgenommen. Ich weiß daher nur allzu gut, wie die Ausstattungsrichtlinien zu lesen / auszulegen sind. Und Handtücher als Unterlage wurden niemals verlangt (auch nicht von andere Prüfer, egal ob Kasse oder Verband).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@stefann34 Wo liest du daraus, dass ich ein Handtuch als Unterlage auf die Liege zur Verfügung stellen muss? Das steht weder im BRV noch in der Zulassungsrichtlinie noch in der Leistungsbeschreibung. Weder früher noch heute.
Noch einmal, Laken und Tücher (nicht Hand- oder Badetücher) sind vorzuhalten wegen den Thermo-Anwendungen oder Decken als Abdeckung z. B. bei einer Lymphdrainage (gegen dem Auskühlen) . Nur dafür steht es in den Richtlinien. Und die ausreichende Menge ergibt sich aus dem Anwendungsspektrum einer Praxis.
Und bevor ihr noch mehr hineinintepretiert: Ich habe fast 20 Jahren lang Praxen für die Kassenzulassung abgenommen. Ich weiß daher nur allzu gut, wie die Ausstattungsrichtlinien zu lesen / auszulegen sind. Und Handtücher als Unterlage wurden niemals verlangt (auch nicht von andere Prüfer, egal ob Kasse oder Verband).
..so habe ich es auch wärend meiner Vorstandszeit in meinem BL gehandhabt ...
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JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
..so habe ich es auch wärend meiner Vorstandszeit in meinem BL gehandhabt ...
... auch ich habe viele Jahre (bis vor ca. 5 Jahren) diese Praxisbegehungen zur Abnahme/Kassenzulassung über meinen Verband gemacht. Meine Information und Auslegung der Richtlinien waren / sind genau so wie Deine grinning
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Evemarie Kaiser schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
... auch ich habe viele Jahre (bis vor ca. 5 Jahren) diese Praxisbegehungen zur Abnahme/Kassenzulassung über meinen Verband gemacht. Meine Information und Auslegung der Richtlinien waren / sind genau so wie Deine grinning
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stefann34 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij aber Laken werden verlangt...oder nimmt jemand ein Handtuch mit zum Arzt, der zieht auch sein Papierlaken über die Bank...genau wie du schreibst Auslegungssache.....
Wie @GüSta bereits korrekt schrieb, ist Hygiene das Maßgebliche. Das geht mit Papier, Reinigung oder Desinfektion u.ä.
Und bist du alt genug um zu wissen wofür die Laken und Tücher ursprünglich aufgenommen wurden? Sie stammt nämlich aus der Einrichtungsrichtlinie für Masseure und med. Bademeister. Für Krankengymnasten stand es früher in deren Richtlinien nicht d'rin. Später wurden beide Richtlinien zusammengefügt.
Der Zweck dient das Einwickeln des Patienten bei bestimmten Thermotherapie-Anwendungen oder die sog. feuchte Wickel u.ä. (siehe als Beispiel Link ). Könnstest du auch in den diesbezüglichen physiotherapeutischen Fachbücher finden. Der Zweck war weder früher noch heute eine allgemeine Unterlage.
Schlußletztendlich ist es keine Auslegungssache, weder für die GKV noch für den Berufsverbänden. Die irrige Auslegung besteht nur in den Köpfe mancher Kollegen, die mit Praxiszulassungen als Prüfer offensichtlich nie etwas zu tun gehabt haben.
Und jetzt ist meinerseits genug zu diesem Thema gesagt worden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@stefann34 Auch beim Arzt ist es eine Serviceleistung und keine Pflicht. Ich kenne auch Arztpraxen wo kein Papier auf der Liege liegt.
Wie @GüSta bereits korrekt schrieb, ist Hygiene das Maßgebliche. Das geht mit Papier, Reinigung oder Desinfektion u.ä.
Und bist du alt genug um zu wissen wofür die Laken und Tücher ursprünglich aufgenommen wurden? Sie stammt nämlich aus der Einrichtungsrichtlinie für Masseure und med. Bademeister. Für Krankengymnasten stand es früher in deren Richtlinien nicht d'rin. Später wurden beide Richtlinien zusammengefügt.
Der Zweck dient das Einwickeln des Patienten bei bestimmten Thermotherapie-Anwendungen oder die sog. feuchte Wickel u.ä. (siehe als Beispiel Link ). Könnstest du auch in den diesbezüglichen physiotherapeutischen Fachbücher finden. Der Zweck war weder früher noch heute eine allgemeine Unterlage.
Schlußletztendlich ist es keine Auslegungssache, weder für die GKV noch für den Berufsverbänden. Die irrige Auslegung besteht nur in den Köpfe mancher Kollegen, die mit Praxiszulassungen als Prüfer offensichtlich nie etwas zu tun gehabt haben.
Und jetzt ist meinerseits genug zu diesem Thema gesagt worden.
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Halbtitan schrieb:
Kann man mit Selbstzahlern so machen.
Mit GKV Patienten aber nicht - da musst du ein Handtuch stellen.
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schlumpi22 schrieb:
Wir haben auch diese Laken, aber bei 9 MA und dementsprechend Patienten, sind es auch davon mehrere Maschinen...
Den GKV-Patienten über einen Behandlungsvertrag zur Stellung einer Unterlage, eines Handtuchs zu verpflichten bzw. ersatzweise einen "Unkostenbeitrag" für die praxisseitige Bereitstellung einer Unterlage zu fordern, geht meines Erachtens nicht. Bei Privatpatienten kann man so etwas über den Behandlungsvertrag regeln.
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GüSta schrieb:
Entweder man bietet bei den GKV-Patienten den dann kostenlosen "Service" einer Unterlage wie bei Paul M. an oder darf nach jedem Hautkontakt mit dem Liegenpolster Hygienepflege - die ja zu unserer Leistungspflicht gehört - betreiben.
Den GKV-Patienten über einen Behandlungsvertrag zur Stellung einer Unterlage, eines Handtuchs zu verpflichten bzw. ersatzweise einen "Unkostenbeitrag" für die praxisseitige Bereitstellung einer Unterlage zu fordern, geht meines Erachtens nicht. Bei Privatpatienten kann man so etwas über den Behandlungsvertrag regeln.
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Paul M. schrieb:
Wir haben Waschfaserlaken von Dr. Güstel, die schnell gewaschen und getrocknet sind. Sehen gut aus und die Patienten wissen den "Service" sehr zu schätzen.
Eine kleine 1 - 3 Mann/Frau Praxis kann das sicher eher als "Dienstleistung"" anbieten als ein großes Therapiezentrum. Und unterm Strich kommt es drauf an ob die Patienten eine "Strafgebühr" akzeptieren werden.
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Faxe schrieb:
Kommt ja auch auf die Größe der Praxis an.
Eine kleine 1 - 3 Mann/Frau Praxis kann das sicher eher als "Dienstleistung"" anbieten als ein großes Therapiezentrum. Und unterm Strich kommt es drauf an ob die Patienten eine "Strafgebühr" akzeptieren werden.
dafür lohnt sich dann auch der Gang zur Waschmaschine
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Bei uns geht alles von Ha..bo.
Und BITTEEEE keine Mer.i innocent
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tinki schrieb:
Du bist ja ein Fuchs! wink
Bei uns geht alles von Ha..bo.
Und BITTEEEE keine Mer.i innocent
Ja... das schlimmste, aber es kommt trotzdem immer wieder disappointed_relieved
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Atheia schrieb:
@tinki
Ja... das schlimmste, aber es kommt trotzdem immer wieder disappointed_relieved
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Atheia schrieb:
Ich hab an meiner Eingangstür einen Zettel: "Handtuch dabei?" Die meisten meiner Patienten lassen es am häufigsten im Auto liegen. Da sehe ich pro Tag auch einige Leute immer noch flitzen und das schnell holen. Tatsächlich hat dieser kleine Zettel Wunder gewirkt und ich hab seitdem viel weniger was ich selbst stelle. Nehme dafür keine Gebühr, aber (und ich weiß man darf eigentlich nichts annehmen) werde dafür oft in Form von Süßigkeiten belohnt (man muss nur im richtigen Moment fallen lassen, was man am liebsten isst innocent)
dafür lohnt sich dann auch der Gang zur Waschmaschine
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holger302 schrieb:
Bei mir wird trockener Rotwein erwähnt, Super- bin seit 2 Jahren wieder trockenkissing
... funktioniert das mit trockenem Weißwein auch ... winksweat_smile
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Evemarie Kaiser schrieb:
@holger302
... funktioniert das mit trockenem Weißwein auch ... winksweat_smile
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die neue schrieb:
Ich mach es für meine Patienten einfach: ich ess alles, was dick macht und trinke alles, was blau macht ….joyinnocent
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JürgenK schrieb:
middle_fingerinnocent
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Atheia schrieb:
Den Satz "kostet nächstes Mal nen Kuchen" der natürlich im Scherz gemeint war, hab ich mir inzwischen abgewöhnt. So viel kann ich in einer Ein-Frau-Praxis nicht essen.
Absatz 6
Des Vertrages mit den GKVs
Für die erbrachten Vertragsleistungen dürfen mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung der oder des Versicherten gemäß § 32 i. V. m. § 61 SGB V keine weiteren Zahlungen gefordert werden. Schriftlich vereinbarte private Zusatzleistungen bleiben hiervon unberührt. Die Vereinbarung einer Zusatzleistung darf nicht zur Bedingung einer Vertragsleistung werden.
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Sollte ich es eingangs lieber nicht schriftlich festhalten, welche Ha...bos ich am Ende gern hätte? wink
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tinki schrieb:
Was möchtest du uns damit kund tun?
Sollte ich es eingangs lieber nicht schriftlich festhalten, welche Ha...bos ich am Ende gern hätte? wink
Ein "oh sie haben kein Handtuch, sie müssen jetzt für ein Handtuch 2€ bezahlen sonst werden sie nicht behandelt" wird damit ausgeschlossen.
Ein "liebe Frau Müller schade dass sie ihr Handtuch vergessen haben, gerne können sie gegen eine Gebühr von 2€ ein Handtuch von uns bekommen" wäre möglich. Es wird nicht zur Bedingung, wenn die Dame nein sagt, muss die Behandlung trotzdem stattfinden.
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MeFe89 schrieb:
@tinki nein, ich denke, das war für @Lars van RavenzwaaijRavenzwaaij. Damit ist es ausgeschlossen pauschal eine Gebühr für Handtücher zu erheben.
Ein "oh sie haben kein Handtuch, sie müssen jetzt für ein Handtuch 2€ bezahlen sonst werden sie nicht behandelt" wird damit ausgeschlossen.
Ein "liebe Frau Müller schade dass sie ihr Handtuch vergessen haben, gerne können sie gegen eine Gebühr von 2€ ein Handtuch von uns bekommen" wäre möglich. Es wird nicht zur Bedingung, wenn die Dame nein sagt, muss die Behandlung trotzdem stattfinden.
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massu schrieb:
@MeFe89 halt dann nackig auf der Bank😂
Eine Gebühr für diese Serviceleistung (das Stellen eines Handtuchs durch die Praxis) zu nehmen, wäre demnach keine unzulässige Zuzahlung zur Behandlung. Sie wäre vielmehr eine zulässigen privaten und gesondert schriftlich zu vereinbarenden Zusatzleistung. Auch hier irrt er (wenn sein Beitrag zumindest so zu verstehen ist).
Dennoch, die Behandlung von der Zahlung der Servicegebühr abhängig zu machen (wie von dir dargestellt) ist mit Sicherheit nicht erlaubt. Da sind wir absolut einer Meinung.
Ob es moralisch vertretbar ist, eine Servicegebühr zu nehmen, möge Jeder für sich entscheiden. Wir haben es nie gemacht. Auch nicht, wenn der Patient mal seine Unterlage vergessen haben sollte.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@MeFe89 Wenn ich gemeint sein soll: @Halbtitan vertritt die irrige Meinung, dass wir grundsätzlich einen Handtuch zur Unterlage während der Behandlung stellen müssen. Wie bereits auch Anderen bestätigt haben, ist dem eindeutig nicht so.
Eine Gebühr für diese Serviceleistung (das Stellen eines Handtuchs durch die Praxis) zu nehmen, wäre demnach keine unzulässige Zuzahlung zur Behandlung. Sie wäre vielmehr eine zulässigen privaten und gesondert schriftlich zu vereinbarenden Zusatzleistung. Auch hier irrt er (wenn sein Beitrag zumindest so zu verstehen ist).
Dennoch, die Behandlung von der Zahlung der Servicegebühr abhängig zu machen (wie von dir dargestellt) ist mit Sicherheit nicht erlaubt. Da sind wir absolut einer Meinung.
Ob es moralisch vertretbar ist, eine Servicegebühr zu nehmen, möge Jeder für sich entscheiden. Wir haben es nie gemacht. Auch nicht, wenn der Patient mal seine Unterlage vergessen haben sollte.
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MeFe89 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ja ich dachte er hat dich gemeint.
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tinki schrieb:
@MeFe89 Naja, ich bin nicht blond...finde es kontraproduktiv einfach nur Paragraphen zu posten. Sollte ein Scherz sein.
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij das sind unsere IGel Leistungen😎
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MeFe89 schrieb:
@tinki was hast du gegen blond? Ich habe doch nicht geschrieben was dich irgendwie angreifen könnte
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holger302 schrieb:
@massu Nix da meine Hose bleibt an!blush
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Paragraph 8
Absatz 6
Des Vertrages mit den GKVs
Für die erbrachten Vertragsleistungen dürfen mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung der oder des Versicherten gemäß § 32 i. V. m. § 61 SGB V keine weiteren Zahlungen gefordert werden. Schriftlich vereinbarte private Zusatzleistungen bleiben hiervon unberührt. Die Vereinbarung einer Zusatzleistung darf nicht zur Bedingung einer Vertragsleistung werden.
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